Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.1 Nicht nur gewinnorientierte Unternehmen sind betroffen

Irritation entsteht immer wieder auch durch den Begriff des abgabepflichtigen "Unternehmens". Das KSVG betrifft nicht nur gewerbliche, gewinnorientierte Unternehmen im engeren Sinne. Die Abgabe müssen nach der Rechtsprechung des BSG vielmehr auch Städte und Gemeinden, Stiftungen und gemeinnützige Vereine zahlen. Denn gerade auch gemeinnützige Einrichtungen sind oft im Kultursekt...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 2. Die Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit der Feststellungsklage für spezielle Schadenpositionen

Der Bundesgerichtshof hat schon früh die Zulässigkeit einer Feststellungsklage aus "Praktikabilitätsgründen" angenommen[9] und insoweit ausgeführt: Zitat "Muss danach das von der Klägerin eingeschlagene prozessuale Vorgehen im Wege des Feststellungsantrages angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Rechtsstreits als der gegenüber dem Leistungsantrag einfacherer und sachge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Objektive Anforderungen

Rz. 18 Vorbehaltlich einer wirksamen[54] anderweitigen Vereinbarung (Vereinbarungsvorbehalt – negative Beschaffenheitsvereinbarung)[55] entspricht eine Sache nach § 434 Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 WKRL (Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit)[56] den objektiven Anforderungen, wenn eine der vier normierten Konstellationen (Gruppen) vorliegt,[57]...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / J. Sonderregelungen im Hinblick auf einen Kaufvertrag über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 37 Allerdings finden die §§ 327 ff. BGB nach § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB [165] – in Herstellung einer Komplementarität mit der WRKL[166] – keine Anwendung auf digitale Produkte, die gemäß eines Kaufvertrags über Sachen mit digitalen Elementen zusammen mit diesen Sachen bereitgestellt werden: Hier sind insgesamt nur die infolge der Umsetzung der WKRL neu gefassten Regelungen ...mehr

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AGS 01/2022, Kostentragung ... / II. Gesetzliche Kostenregelung bei Verfahrenseinstellung

Nach Auffassung des LG waren der Staatskasse (auch) die notwendigen Auslagen der Betroffenen aufzuerlegen. 1. Grundsatz Gem. § 467 Abs. 1 StPO fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse u.a. zur Last, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. 2. Ausnahmeregelung bei Schuldspruchreife Nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO...mehr

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6 Anhänge / 6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)

Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Vom 13. Oktober 1994 (BGBl. I S 2972) zuletzt geändert durch Art. 155 des Gesetzes vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626 Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) verordnet das Bundesministe...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / I. Der Prämienschaden in der Haftpflichtschadenregulierung

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung als ersatzpflichtiger Schaden im Sinne von § 249 BGB anzusehen ist, der vom Unfallschädiger entsprechend seiner Haftungsquote auszugleichen ist.[3] Kommt es zu einem Schadenereignis, das teils vom Schädiger, teils vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Was ist bei einer Honorarklage zu beachten?

Wenn der Mandant die Leistung des Steuerberaters nicht bezahlt, gilt es Honorarklage einzulegen. Hierbei gibt es viele Hürden zu meistern. Entstehen des Anspruchs Der Zeitpunkt ist weder identisch mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung noch mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Anspruch entsteht vielmehr, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags irgendeine Tätigke...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 123 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / IX. Risikominimierung für den Rechtsanwalt

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten stets den sichersten Weg zu wählen hat,[41] um die Ansprüche des Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Dementsprechend "hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachg...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / II. Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung

Über das bei jeder Klageerhebung als Sachurteilsvoraussetzung zu überprüfende allgemeine Rechtsschutzbedürfnis hinaus verlangt § 256 ZPO als besondere Prozessvoraussetzung ein besonderes rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung. Gefordert wird ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an alsbaldiger Feststellung.[23] Ein solches Interesse soll grundsätzlich nur beste...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / B. Titelersetzende Erklärung

Vor Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage ist dem in Anspruch zu nehmenden Haftpflichtversicherer selbstredend die Möglichkeit zu geben, zur Vermeidung einer Klage ein entsprechendes Anerkenntnis abzugeben. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 218 BGB a.F.[6] judiziert, dass ein titelersetzendes Anerkenntnis nur vorliegt, wenn der Schädiger bzw. d...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / Leitsatz

1. Die Ausschlussfrist des § 2 S. 1 VBVG gilt nicht für die Vergütung des Nachlassverwalters. 2. Bei der Bemessung der angemessenen Vergütung kann mangels entgegenstehender Bestimmungen in § 1987 BGB auf die in § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB für die Vergütung genannten Kriterien, also auf die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse sowie auf Umfang und Schw...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / IV. Verhältnis Vollstreckungsabwehrantrag – Abänderungsantrag

Die Zuordnung von Sachverhalten zu der jeweiligen Verfahrensform kann im konkreten Fall schwierig sein. Es ist die Verfahrensart zu wählen, mit der das Rechtsschutzziel am besten erreicht werden kann. Der Vollstreckungsabwehrantrag ist auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines bestehenden Titels gerichtet. Maßgeblich ist, ob die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltsti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Wirksamkeitsdauer des Verwaltungsakts

Rz. 32 Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts endet mit seiner Rücknahme[1], seinem Widerruf[2], seiner Aufhebung oder Änderung[3] sowie durch anderweitige Aufhebung.[4] Bei Aufhebung oder Änderung endet die Wirkung nur desjenigen Verwaltungsakts, der aufgehoben oder geändert wird. Sind zwei Verwaltungsakte miteinander verbunden (z. B. Steuerfestsetzung und Verspätungszuschlag)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Zeitpunkt der Heilung der Mängel

Rz. 3 Der Mangel nach Abs. 1 Nr. 1 kann unbegrenzt, d. h. noch im finanzgerichtlichen Verfahren, geheilt werden; die Heilung der übrigen Mängel ist nur bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens bzw., wenn kein Vorverfahren stattfindet, bis zur Erhebung der finanzgerichtlichen Klage zulässig.[1] Das Einspruchsverfahren ist abgeschlossen mit dem Wirksamwerden der Einspruchsen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt(e)). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vorsätzliche Abgabe einer unrichtigen Versicherung nach § 331a Abs. 1 wird als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern führt die Einführung des ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 9.1 Inhaltsverzeichnis, Paginierung und andere formale Fragen

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber der Personalakte ein vom Arbeitnehmer gefertigtes Inhaltsverzeichnis beifügt. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Befürchtung begründet ist, dass der Arbeitgeber in den Bestand der Personalakte ohne sachlichen Grund eingreift, um das dort gezeichnete Bild des Arbeitnehmers zu dessen Nachteil...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Die Verjährung des Schadensanspruches

Rz. 389 Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280, 286 BGB begründet ebenso wie der deliktische Schadensersatzanspruch und die selbstständige vertragliche Kostenübernahmevereinbarung einen materiell-rechtlichen Anspruch, der nach § 194 BGB der Verjährung unterliegt. Die Ansprüche verjähren mangels Sonderverjährungsvorschriften nach § 195 BGB damit grundsätzlich...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / f) Klage und Mahnbescheid als Ersatz für die Mahnung

Rz. 37 Nach § 286 Abs. 1 S. 2 BGB steht es einer Mahnung gleich, wenn der Gläubiger eine Klage auf Leistung einreicht, wobei der Verzugseintritt erst mit der Zustellung der Klage als Ersatz des Zugangs der Mahnung bewirkt ist. Gleiches gilt für die Zustellung des Mahnbescheides im gerichtlichen Mahnverfahren. Hinweis Der Vorschrift kommt für die verzugsbegründende Mahnung nur...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Auslagen

Rz. 236 Die Auslagenerstattung folgt der vertraglichen Regel. Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 BGB richtet sie sich mangels abweichender vertraglicher Bestimmung ansonsten nach §§ 675, 670 BGB. Vergütungsfähig im Verhältnis zum Gläubiger sind dabei die Auslagen, die der Inkassodienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen veranlassen durfte, die zweckmäßig ...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / A. Einleitung

Rz. 1 Inkassokosten können und sollten[1] vom Gläubiger im vorgerichtlichen Forderungsinkasso als ein Teil der mit dem Schuldner zu treffenden Zahlungsvereinbarung, d.h. in einer Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung bzw. einem Abfindungsvergleich berücksichtigt werden. Dies ist in zwei Formen möglich:mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Besondere Hinweispflichten

Rz. 113 Weitere Informationspflichten ergeben sich, wenn der Rechtsanwalt oder der Inkassodienstleister beabsichtigt, mit einer Privatperson eine Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Auch das trägt nicht dazu bei, die gütliche Einigung zu fördern. Da sie mehr Aufwand macht, ist zu befürchten, dass für den Rechtsdienstleister mehr dafür spricht, die Forderung...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Hinweis bei Schuldanerkenntnissen

Rz. 346 Fordert ein Rechtsdienstleister eine Privatperson zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auf, so hat er sie nach § 13a Abs. 4 RDG bzw. § 43d Abs. 4 BRAO mit der Aufforderung in Textform darauf hinzuweisen, dass sie durch das Schuldanerkenntnis in der Regel die Möglichkeit verliert, solche Einwendungen und Einreden gegen die anerkannte Forderung geltend zu machen, die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Der Hinweis auf einen ungewöhnlich hohen Schaden

Rz. 252 Nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB muss der Geschädigte (Gläubiger), den Schädiger (Schuldner) auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinweisen. Wann ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles. Sie hängt nicht zuletzt von der Höhe der Hauptforderung, des notwendigen Einziehungsaufwandes und möglicher weiterer Folgen der Nichtl...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Das Betreiben des Geschäftes bei einer Rechtsdienstleistung

Rz. 326 Ist die Forderung schon bei Übergabe vom Gläubiger an den Mandanten streitig, steht das Vorliegen einer Rechtsdienstleistung nicht in Frage. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Forderung schon bei Übergabe bestritten ist oder erst nach der Beauftragung des Rechtsdienstleisters bestritten wird. Rz. 327 Hinweis Das Bestreiten der Forderung setzt auch nach Auffass...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufhebung und Änderung von vorläufigen Steuerbescheiden (§ 165 AO)

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vorläufige VA (§ 165 Abs 1 AO) können jederzeit aufgehoben oder geändert werden (§ 165 Abs 2 AO), allerdings nur, soweit die > Vorläufigkeit reicht (vgl BFH 239, 302 = BStBl 2013 II, 359). Deshalb muss sich der Umfang der Vorläufigkeit ausdrücklich aus dem VA ergeben. Für die Vorläufigkeit kommt es darauf an, wie der Stpfl den Regelungsinhalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Änderung bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)

Rz. 46/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Seit 2017 muss das FA Steuerbescheide aufheben oder ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen/Dritten übermittelte Daten iSd § 93c AO bei der Festsetzung nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b AO); § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO ist in diesen Fällen nicht einschlägig (kein > Grundlagenbescheid [> Rz 41 ff]; vgl BT-Drs 18...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Zeitliche Begrenzung für Rücknahme und Widerruf

Rz. 64 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die weder Steuerbescheide sind noch diesen gleichstehen (> Rz 4 ff), dürfen grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zurückgenommen oder widerrufen werden. Lediglich bei Haftungs- und Duldungsbescheiden ist die Festsetzungsfrist (§ 191 Abs 3 AO; > Verjährung von Steueransprüchen) zu beachten. Begünstigende VA, mit Ausnahme der VA, die dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zeitliche Grenzen der Aufhebung oder Änderung

Rz. 47 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einen VA darf das FA grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist aufheben oder ändern; der aufhebende oder ändernde Bescheid muss spätestens mit Ablauf dieser Frist das FA verlassen haben und – ggf nach Fristablauf – dem Stpfl auch tatsächlich zugegangen sein (BFH 201, 1 = BStBl 2003 II, 548). Nach Ablauf der – regulären – Festsetzungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen (§ 175a AO)

Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide können bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) erlassen, aufgehoben oder geändert werden, soweit dies zur Umsetzung dieser Verständigung erforderlich ist (§ 175a Satz 1 AO). Die Festsetzungsfris...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Fälle des § 174 Abs 4 und 5 AO

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat das FA in einem Steuerbescheid einen Sachverhalt rechtlich unzutreffend beurteilt und wird dieser Bescheid vom Stpfl (vgl BFH 230, 203 = BStBl 2010 II, 953) mit Erfolg angefochten oder einem Antrag des Stpfl entsprochen, so muss (kein > Ermessen; BFH 237, 391 = BStBl 2012 II, 653) das FA aus dem Sachverhalt durch Erlass oder Änderung ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Aufhebung und Änderung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rz. 66 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Altersvorsorge-Zulage ist in § 79ff EStG geregelt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens > Private Altersvorsorge Rz 86 ff. Im Regelfall ermittelt die > Zentrale Stelle Rz 1, mithin die DRV-B (vgl § 81 EStG; kurz: ZfA [Zentrale Stelle für Altersvorsorgezulage]) die Höhe der Zulage und veranlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, können – solange der Vorbehalt wirksam und deshalb der gesamte Steuerfall "offen" ist – jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen zugunsten wie zuungunsten des Stpfl geändert werden (§ 164 Abs 2 AO); die FinBeh ist an einer Änderung auch dann nicht gehindert, wenn ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Änderung nach Grundlagenbescheid (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO)

Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird ein > Grundlagenbescheid (§ 171 Abs 10 AO), dem Bindungswirkung für einen > Steuerbescheid zukommt, erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert, so kann dieser Steuerbescheid ebenfalls erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert werden (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO), jedoch nur, soweit die Bindung des Grundlagenbescheids es erfordert (BFH...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Berichtigung von materiellen Fehlern (§ 177 AO)

Rz. 52 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Im Rahmen der oben dargestellten Änderungsmöglichkeiten gibt § 177 AO den Beteiligten die Möglichkeit, soweit die Änderung reicht, auch die Beseitigung solcher Fehler zu verlangen, die für sich allein eine Änderung nicht rechtfertigen würden. Materielle Fehler idS sind alle Fehler, die zu einer von der zutreffenden Steuer abweichenden Steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte (§ 131 AO)

Rz. 61 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein rechtmäßiger belastender VA darf, auch wenn er unanfechtbar geworden ist, jederzeit widerrufen werden, es sei denn, es müsste ein VA gleichen Inhalts erlassen werden oder der Widerruf wäre aus anderen Gründen unzulässig (§ 131 Abs 1 AO). Ein VA ist rechtmäßig, wenn er zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem Gesetz entspricht. Dabei kommt es au...mehr