Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / f) Rückgriff des Verkäufers

Rz. 82 Einen Ausgleich für die ausgeweitete Mängelhaftung des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB (siehe dazu auch Rdn 69) verschafft die Regelung in § 445a BGB, wonach Letztverkäufer und Zwischenhändler die Möglichkeit gewährt werden soll, die Aufwendungen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Nacherfüllungspflichten entstehen, in der Lieferkette möglichst bis zum Verursacher des Mangels we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage _____ zum Sachpfändungsauftrag [92] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Muster: Antrag des Schiedsklägers, die Streitigkeit einem Schiedsgericht vorzulegen (ohne Klageschrift)

Rz. 68 Nach § 1044 ZPO wird ein Schiedsverfahren mit Schiedsort in Deutschland anhängig (sog. Schiedshängigkeit), wenn der Antrag des Schiedsklägers, die Streitigkeit einem Schiedsgericht vorzulegen, die Parteien bezeichnet, den Streitgegenstand angibt und einen Hinweis auf die Schiedsvereinbarung enthält. Bei einem Dreierschiedsgericht wird der Schiedskläger regelmäßig mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / V. Klage gegen den Beschenkten

Rz. 270 § 2329 BGB setzt voraus, dass der Erbe seinerseits zur Ergänzung "nicht verpflichtet" ist. Wie bereits unter Rdn 266 erläutert, sind dafür tatsächliche Gründe nicht ausreichend. Rz. 271 In der Praxis wird gelegentlich übersehen, dass der Anspruch nach § 2329 BGB zwar ebenfalls ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, aber in der Struktur erhebliche Unterschiede zu dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Der Schuldner kann sich im vorliegenden Fall mit der Vollstreckungsabwehrklage, auch Vollstreckungsgegenklage genannt, gem. § 767 ZPO gegen die Vollstreckung wehren.[24] Sachlich und örtlich zuständig ist ausschließlich das erstinstanzliche Prozessgericht (vgl. §§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage beseitigt nur die Vollstreckbarkeit eines Urteils, nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1299] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen

Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 191 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[290]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 24 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[37] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[38] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Muster: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 196 Muster 2.44: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.44: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 In der Regel ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unterwerfungserklärung nicht zu weitgehend zu formulieren, da sie ansonsten im Zusammenspiel mit der Abmahnung Rechtsberühm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 195 Muster 2.43: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.43: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[527] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 258 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[995] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 247 f.).[996] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / I. Inhaltsübersicht

Rz. 136 Die grundsätzliche Struktur des Unternehmenskaufvertrages richtet sich prinzipiell danach, ob es sich um einen Anteilskaufvertrag (Share Deal) oder um einen Kaufvertrag über die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens (Asset Deal) handelt. Dessen ungeachtet sind jedoch im Regelfall die folgenden Überschriften (ggf. in abweichender Reihenfolge) üblich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Bestandsverzeichnis (§ 2121 BGB)

Rz. 37 Der Nacherbe hat einen Anspruch auf ein (Bestands-)Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände (§ 2121 Abs. 1 S. 1 BGB),[59] der während der gesamten Dauer der Vorerbschaft gegenüber dem verpflichteten Vorerben zum Zwecke der Beweiserleichterung zum Zeitpunkt der Herausgabe geltend gemacht werden kann. Der Anspruch erlischt mit dem Eintritt des Nacherbfalls (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Anwartschaftsrecht

Rz. 31 Da die Nacherbfolge erst mit dem vom Erblasser bezeichneten Ereignis und unabhängig vom Wissen und Wollen des Nacherben[51] eintritt (§ 2139 BGB), hat der Nacherbe für die Dauer der Vorerbschaft keine zum Besitz oder zur Nutzung der Erbschaft oder einzelner Nachlassgegenstände berechtigende Rechtsposition inne, sondern ist lediglich auf Sicherungsmittel beschränkt (§§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhalt eines Wirkhinweises

Leitsatz 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. 2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu tre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Verjährung

Rz. 55 § 11 HaftpflG erklärt die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des BGB für entsprechend anwendbar. Damit verjähren Ansprüche regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen wie auch dem Schuldner Kenntnis e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / f) Verjährung

Rz. 34 Auch für die Verjährung gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die für einen Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis grundsätzlich den gesamten aus dem Schadensereignis resultierenden Schaden als Einheit erfasst und sich demgemäß auch auf (von Fachkundigen als möglich vorhersehbare Spät-/) Schäden erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / I. Grundgedanke, Anwendungsbereich, Rechtsnatur und Geltendmachung der Verjährung

1. Grundgedanke Rz. 2 Das Institut der Verjährung dient – vor allem – dem Schutz des Schuldners und der Herstellung von Rechtsfrieden nach Ablauf der Verjährungsfrist.[1] Der Verjährung unterliegen nur materiellrechtliche Ansprüche, nicht hingegen auch prozessuale Ansprüche wie etwa das anerkannte (prozessuale) Recht eines Geschädigten mit Blick auf die vollstreckungs- wie au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / 4. Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Rz. 21 Entsprechendes gilt für den auch durch einseitige Erklärung des Schuldners möglichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung,[45] der auch schon vor Eintritt der Verjährung zulässig ist[46] wie ebenso noch nach vorausgegangener Geltendmachung der Verjährungseinrede.[47] Ein (vor Eintritt der Verjährung) unbefristet erklärter Verjährungsverzicht ist dabei regelmäßig da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Haftung der Versorgungs... / 6. Verjährung/Erlöschen von Ansprüchen

Rz. 67 Art. 58 § 1 CIV verlangt, dass der Berechtigte einen Anspruch bei Tötung oder Verletzung Reisender binnen 12 Monaten nach Kenntniserlangung vom Schaden einem Beförderer anzeigt. Bei Nichtanzeige erlöschen die Ansprüche. In Ausnahmefällen (anderweitige Kenntniserlangung des Beförderers, Verzögerung der Anzeige durch nicht zurechenbare Umstände) erlöschen die Ansprüche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / E. Hemmung der Verjährung

Rz. 72 Der Ablauf der Verjährungsfrist kann dadurch hinausgeschoben oder "gehemmt" werden, dass die Verjährungshemmungszeit in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird ( § 209 BGB), mit anderen Worten: Die Verjährungsfrist verlängert sich entsprechend, wobei der Tag, in dessen Verlauf der Hemmungsgrund entsteht und der Tag, in dessen Verlauf der Hemmungsgrund wegfällt, je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / III. Verjährung

Rz. 282 Die Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs des Verletzten gegen den Schädiger richtet sich – auch hinsichtlich des Erwerbsschadens – nach § 199 BGB . Nach dessen Abs. 1 beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / 10. Verjährung

Rz. 421 Die Verjährung von Ansprüchen nach dem Teilungsabkommen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Rechts. Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch.[522] Die Verjährungsfrist ist unabhängig von der Verjährung des Anspruchs des Verletzten gegen den Schädiger. Rz. 422 Die Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers ist wäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Verjährung

Rz. 965 Gemäß § 4 Abs. 1 StHG verjährt der Schadensersatzanspruch innerhalb eines Jahres. Diese kurze Verjährungsfrist beginnt – ähnlich wie in § 852 BGB a.F. – mit dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, dass der Schaden von einem Mitarbeiter oder Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde.[2988]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / V. Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen, § 207 BGB

Rz. 104 Um bestimmte Nähebeziehungen vor Belastungen zu schützen ist nach § 207 BGB u.a. die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern und zwischen Betreuern und Betreuten gehemmt, solange die Sonderbeziehung besteht bzw. während der Minderjährigkeit der Kinder. Die Hemmung erfasst auch bereits vor der Ehe entstandene Ansprüche.[261] Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Haftung der Versorgungs... / VII. Ersatzberechtigte; Umfang des Ersatzanspruchs, Haftungshöchstgrenzen; Verjährung

1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / D. Neubeginn der Verjährung

Rz. 67 An die Stelle der früheren "Unterbrechung" der Verjährung ist seit 1.1.2002 deren "Neubeginn" getreten. In – freilich nunmehr erheblich beschränkteren – bestimmten Fallkonstellationen beginnt gem. § 212 BGB die Verjährungsfrist erneut zu laufen, namentlich, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt (Abs. 1 Nr. 1) oder eine gerichtliche oder beh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bergschadensrecht / F. Verjährung, § 117 Abs. 2 BBergG

Rz. 47 Nach der Neuregelung der Verjährung durch die Schuldrechtsmodernisierung finden auf die Verjährung des bergrechtlichen Entschädigungsanspruchs nach § 117 Abs. 2 BBergG nunmehr die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 195 ff. BGB Anwendung. Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Regelungen zur Hemmung und zum Neubeginn der Verjährung (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verjährung

Rz. 944 Für den Amtshaftungsanspruch gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 195 ff. BGB, sodass auf die allgemeinen Ausführungen zur Verjährung verwiesen werden kann. Soweit für den Beginn der Verjährung Kenntnis auch des Schädigers verlangt wird, ist nicht erforderlich, dass dem Geschädigten bekannt ist, dass anstelle des Beamten der Staat haftet. Es genügt aber grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / IV. Verjährung bei Rechts- bzw. Anspruchsnachfolge

Rz. 14 Eine Rechtsnachfolge hat auf den Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich keinen Einfluss.[30] So fallen etwa die auf einen Sozialversicherungsträger, z.B. eine gesetzliche Krankenversicherung, auflösend bedingt übergegangenen Schadensersatzansprüche bei Beendigung der Mitgliedschaft des Unfallgeschädigten auf diesen zurück; dieser erwirbt den Anspruch bei Bedingungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / H. Verzug und Verjährung

Rz. 272 Eine verzögerte Regulierung der Unfallschäden kann beim Verletzten zu weiteren Schäden führen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Ersatzes seines Erwerbsschadens, soweit der Verletzte zur hinreichenden Bestreitung seines Lebensunterhalts auf dessen Ausgleich angewiesen ist. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit ihm ein Verzugsschaden zu erstatten ist oder ihm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / VIII. Verjährung bei Anspruchskonkurrenz

Rz. 40 Grundsätzlich verjähren Ansprüche jeweils gesondert. Eine Ausnahme hiervon besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im hier interessierenden Kontext etwa mit Blick auf den Schutzzweck der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten für Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter (oder dessen Fahrer) wegen Veränderungen oder V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / H. Verjährung und sonstige Fragen

Rz. 57 Für das binnenschifffahrtsrechtliche Havariegeschehen sind im Wesentlichen vier Verjährungstatbestände maßgebend:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Haftung der Unternehme... / W. Verjährung

Rz. 370 § 113 SGB VII (§ 642 RVO a.F.) regelt die Verjährung der Rückgriffsansprüche nach den §§ 110, 111 SGB VII. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, für deren Fristbeginn es entscheidend auf den Tag ankommt, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger in Bindung erwächst bzw. ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist. Rz. 371 Die Leistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr