Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit dem Verkehr, d. h. der Ortsveränderung von Personen und Gütern, stehen. Es setzt sich aus den verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen.

Aufgrund der Vielfalt der zu regelnden Anforderungen lässt sich das Verkehrsrecht nur schwer in einer einzigen Rechtsquelle kodifizieren. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenfelder der Verkehrspolitik.





Einteilung des Verkehrsrechts

Eine mögliche Einteilung ist die Unterscheidung in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vorschriften. Das öffentliche Verkehrsrecht umfasst das Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Erteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht (z. B. Verwarnung wegen Falschparkens). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in das Verkehrsvertragsrecht (z. B. Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Schadensersatzrecht und Verkehrsversicherungsrecht).

Auch die Unterteilung in allgemeines und besonderes Verkehrsrecht ist möglich. Das besondere Verkehrsrecht gliedert sich nach den verschiedenen Verkehrsträgern in Eisenbahnrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftverkehrsrecht, Schifffahrtsrecht und Seerecht.

Straßenverkehrsrecht

Im Straßenverkehr spielen Ordnungswidrigkeiten eine wichtige Rolle. Sie bewirken Verwarnungs- und Bußgelder nach dem OWiG. Wegen gravierender Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen etc. kann ein Fahrverbot angeordnet werden. Die Folgen von Verstößen gegen das StVG und die StVO sind im Bußgeldkatalog aufgeführt. Anfallende Punkte werden im Verkehrszentralregister (Flensburg) und u.U. mit Entzug der Fahrerlaubnis quittiert. Auch die Haftung bei einem Verkehrsunfall richtet sich nach dem Verkehrsrecht.

Das Recht der Planung, der Straßenbaulasten und der Straßennutzung gehört nicht zum Verkehrsrecht im engeren Sinne, sondern wird unter dem Oberbegriff „Straßenwegerecht“ zusammengefasst.