Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das bilanzielle oder auch rechnerische EK ermittelt sich als Saldogröße zwischen dem Vermögen einschließlich der aktiven RAP einerseits sowie den Schulden und den passiven RAP andererseits (vgl. Vodrazka, in: HWRev (1992), Sp. 2018 (2019)). Es ist der "in Geldwerten ausgedrückte Anteil der Unternehmer oder Gesellschafter am Betrieb" (Vormbaum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausstehende Einlagen

Rn. 6 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind die Stammeinlagen noch nicht in der vereinbarten Höhe erbracht, ist danach zu unterscheiden, ob die noch ausstehenden Geldeinlagen bereits eingefordert sind oder nicht. § 272 Abs. 1 verlangt einen gesonderten Bilanzausweis der ausstehenden Einlagen und des eingeforderten Kap. Die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen sind von de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als "Gezeichnetes Kapital" ist gemäß § 42 Abs. 1 GmbHG das Stammkap. auszuweisen. Anzusetzen ist derjenige Betrag, der am BilSt in das Handelsregister eingetragen ist (vgl. §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 54 Abs. 3 GmbHG). Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Einlagen noch nicht in voller Höhe geleistet sind. Dieser Fall kann indessen nur ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalerhöhung

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kap.-Erhöhungen werden erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Ist eine Kap.-Erhöhung wirksam beschlossen, aber am BilSt noch nicht in das Handelsregister eingetragen, so führt dies regelmäßig nicht zu einem Ausweis des erhöhten Kap. in der Bilanz. Sind jedoch die zur Durchführung der Kap.-Erhöhung er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Eigene Anteile

Rn. 10a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat eine GmbH eigene Anteile erworben (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 47ff.), ist deren "Nennwert" in einer Vorspalte vom "Gezeichneten Kapital" offen abzusetzen. Diese Vorschrift wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) in Gestalt eines neuen Abs. 1a in den Regelungsrahmen des § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.1 Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzeichnet. Einzelkaufleute können auf eine Bilanzierung und Buchführung verzichten, wenn ihre Umsatzerlöse 800.000 EUR (für vor dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre[1]: 600.000 EUR) und der Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.1 Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

Das Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wird durch die zeitnahe Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses ausgeübt.[1] Wird die Eröffnungsbilanz nicht zeitnah,[2] insbesondere z. B. erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs erstellt, kann der Steuerpflichtige nicht mehr zur Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausstehende Einlagen auf Agiobeträge

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während § 36 Abs. 2 i. V. m. § 36a AktG für die AG/KGaA/SE vorschreibt, dass sowohl im Falle der Gründung als auch bei späteren Kap.-Erhöhungen (vgl. insbesondere §§ 188 Abs. 2, 201 Abs. 3 und 203 Abs. 1 Satz 1 AktG) eine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erst erfolgen darf, wenn bei Bareinlagen auf die ausgegebenen Aktien minde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Wandelschuldverschreibungen mit marktüblicher Verzinsung und offenem Ausgabeaufgeld

Rn. 77 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Rückzahlungsbetrag einer Schuldverschreibung ist in den Bilanzposten "Anleihen" (§ 266 Abs. 3 C. 1.) einzustellen und als "davon konvertibel" aufzugliedern. Dies gilt sowohl für Wandelanleihen als auch für Optionsanleihen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 146ff.; WP-HB (2023), Rn. F 482). Das von den Anleihezeichnern gezahlte Entgelt für Wandlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitpunkt der Zeichnung

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als Zeitpunkte, zu denen das Kap. als gezeichnet gilt, kommen der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags bzw. der Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses, die Leistung der Gesellschafterverpflichtung oder die Eintragung in das Handelsregister in Betracht. Obwohl der Gesetzgeber diese Frage nicht ausdrücklich geregelt hat, dürfte ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzungen bei einer AG/KGaA/SE

a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalerhöhungen bei einer AG/KGaA/SE

a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen gemäß §§ 182 bis 191 AktG Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese auch "Ordentliche Kap.-Erhöhung" genannte Form erhöht das gezeichnete Kap. durch die Ausgabe neuer Aktien. Voraussetzung für eine Erhöhung des Grundkap. gegen Einlagen ist ein Beschluss der HV mit mindestens Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkap. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / fff) Warrant-Anleihen

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl das AktG sowohl für den Fall einer bedingten Kap.-Erhöhung zwecks Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (vgl. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) als auch für die in § 221 AktG geregelte eigentliche Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen grds. von einer Identität zwischen dem aus der Anleihe verpflichteten UN und der Bezugsrechtsgesellschaft a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Erscheinungsformen der "Anderen Zuzahlungen" gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 112 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zuschüsse in Geld können entweder als reine Geldzuschüsse oder aber i. R.e. Austauschverhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (z. B. in Form eines überhöhten Kaufpreises, Miet-, Pacht- oder Darlehenszinses) vom Anteilseigner geleistet werden (vgl. Döllerer, BB 1986, S. 1857 (1859)). Ihre bilanzielle Behandlung ist abhängig von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussetzungen

Rn. 84 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorabausschüttung kann im laufenden GJ erfolgen. Sie stellt eine Maßnahme der Gewinnverteilung dar und setzt daher gemäß den §§ 46 Nr. 1 und 42a Abs. 2 GmbHG einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter voraus, soweit die Satzung hierüber keine abweichende Bestimmung enthält. Die Satzung kann die Vornahme von Vorabausschüttungen – wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtslage

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) wurden die Vorschriften über die RL in der Liquidation neu gefasst. Nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG sind auf die "Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht [...] die Vorschriften über den Jahresabschluß entsprechend anzuwenden". Damit wird – kontrastieren...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.3 Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung

Rz. 10 Für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG setzt der Gesetzgeber neben den vorangegangenen Merkmalen auch die Überführung in das Betriebsvermögen voraus. Die Regelungen können demnach nur in Anspruch genommen werden, sofern das Wirtschaftsgut über die Anschaffung, die Herstellung, als Einlage oder im Rahmen einer Betriebseröffnung in das Betriebsvermögen überführt wu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Auflösung von Rücklagen

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Entnahmen aus den Rücklagen (Auflösungen) können – vorbehaltlich entgegenstehenden Satzungsrechts – weitgehend frei durch einfachen Beschluss der Gesellschafter (z. B. i. R.d. Bilanzfeststellung) erfolgen. Gesetzliche Hindernisse bestehen nur in wenigen Fällen. Eine Auflösung von Rücklagen ist unzulässig, sofern dadurchmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ggg) Auflösung

Rn. 156 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch die in § 272 Abs. 4 Satz 4 abschließend aufgezählten Auflösungsgründe für die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN knüpft die Vorschrift das Schicksal der Rücklage unmittelbar an das Schicksal der aktivierten Anteile (vgl. hierzu BilMoG-HB (2009), Kap. XII, S. 293 (311), m. w. N.). Die Rücklage da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Jährliche Rechnungslegung

Rn. 27 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die jährliche RL (vgl. zum Stichtag HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 13) gelten die allg. Vorschriften (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 6ff.). Es sind mithin jährlich ein JA (Bilanz, GuV, Anhang) und ein Lagebericht aufzustellen. Für die Gliederung und Bewertung gelten die gleichen Grundsätze wie für die Eröffnungsbilanz (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 16...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz nennt in § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG als möglichen weiteren Ausschlussgrund einen "zusätzlichen Aufwand auf Grund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Ein zusätzlicher Aufwand konnte insbesondere durch eine erhöhte KSt-Belastung entstehen, weil das bis 2001 maßgebliche Vollanrechnungsverfahren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bildung von Rücklagen

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung von Kap.- und Gewinnrücklagen setzt bei der GmbH einen diesbezüglichen Willensakt der Gesellschafter in Form von generellen Satzungsbestimmungen oder Gesellschafterbeschlüssen voraus (vgl. § 29 Abs. 1f. GmbHG). Insofern hängt es allein vom Willen der Gesellschafter ab, ob Kap.- und/oder Gewinnrücklagen gebildet bzw. wieder aufgelö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kapitalrücklage für ein Agio bei der Ausgabe von neuen Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage ist der Betrag einzustellen, der bei der Ausgabe von Anteilen (einschließlich Bezugsanteilen) über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Anlässlich der Gründung einer GmbH und bei jeder späteren Kap.-Erhöhung kann vereinbart werden, dass über den Betrag der formellen Stammeinlage (Nennbetrag) hinaus ein Mehrbetrag (Agio) an die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rn. 103 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) ist ein WP/vBP nicht unabhängig, wenn er selbst, ein Ehegatte oder Lebenspartner oder eine Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt, UN-Leitungs- oder Finanzdienstleistungen von nicht untergeordneter Bedeutung für das zu prüfende UN erbracht hat. Es ist nicht relevant, ob sich diese Tätigkeiten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 217 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gerät eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden Gesellschafterdarlehen häufig mit besonderen Vereinbarungen versehen, um die Gefahr einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne (vgl. § 19 Abs. 2 InsO) zu vermeiden. Im Einzelnen kann es sich dabei um Rangrücktritts- oder (bedingte) Forderungsverzichtsvereinbarungen han...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Geringwertige Wirtschaftsgüter im Abschluss nach IFRS

Rz. 32 Auch nach den IFRS gibt es die Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgrundsätze.[1] Entsprechend der Generalnorm, nach der das Management zu dem Schluss kommen muss, dass der Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellt, sind alle wesentlichen Informationen im Abschluss ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Rechtliche Einordnung

Rn. 212 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Rechtsinstitut des EK-ersetzenden Gesellschafterdarlehens wurde ursprünglich durch die Rspr. des BGH aus den §§ 30f. GmbHG (a. F.) entwickelt (vgl. zur Rechtsentwicklung Gehrlein, BB 2011, S. 3ff.; zur Anwendbarkeit der Rspr.-Regeln auf eine AG BGH, Urteil vom 26.03.1984, II ZR 171/83, BGHZ 90, S. 381ff.; Schmidt, AG 1984, S. 12ff.). Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (vgl. hierzu im Einzelnen HdR-E, HGB § 238, Rn. 4ff.). Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Bedeutung der Rechnungslegung im Abwicklungszeitraum für die Ertragsbesteuerung

Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Beginn der Abwicklung erlöschen die KSt- und GewSt-Pflicht nicht (vgl. § 11 KStG, § 4 GewStDV). Es verändert sich jedoch der Besteuerungszeitraum. Abweichend von § 7 Abs. 3 KStG i. V. m. § 25 EStG ist für die Besteuerung nicht mehr das Kalenderjahr, sondern der Abwicklungszeitraum, der von der Auflösung bis zur Beendigung der Gesellschaft...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5.1 Der Entity-Ansatz

Beim Entity-Ansatz wird der Marktwert des Eigenkapitals und damit der Unternehmenswert in 2 Schritten ermittelt. Im 1. Schritt werden der Marktwert des Gesamtkapitals und der Marktwert des Fremdkapitals ermittelt. Im darauffolgenden 2. Schritt wird dann der Marktwert des ermittelten Fremdkapitals vom Marktwert des Gesamtkapitals abgezogen. Der Unternehmenswert als Marktwert ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wechsel des Rechtsmantels

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird eine KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a durch Umwandlung – Verschmelzung (vgl. § 2ff. UmwG; §§ 17ff. SE-VO; §§ 5ff. SEAG), Spaltung (vgl. § 123ff. UmwG), Formwechsel (§ 190ff. UmwG) – oder (Neu-)Gründung geschaffen, so ist im Hinblick auf die Klassifizierung dieses UN in eine der drei genannten Größenklassen der dynamische Aspekt der Einord...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Darstellung der Rücklagenbewegungen

Rn. 38 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mittelgroße und große Gesellschaften sind nach § 285 Nr. 34 verpflichtet, den Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder den Beschluss der Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses im Anhang anzugeben (vgl. BeckOK-HGB (2024), § 285, Rn. 93). Ist im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten, so ist der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen gemäß §§ 182 bis 191 AktG

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese auch "Ordentliche Kap.-Erhöhung" genannte Form erhöht das gezeichnete Kap. durch die Ausgabe neuer Aktien. Voraussetzung für eine Erhöhung des Grundkap. gegen Einlagen ist ein Beschluss der HV mit mindestens Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkap. Die Satzung kann eine andere, für die Ausgabe stimmrechtslo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Genehmigte Kapitalerhöhung gemäß §§ 202 bis 206 AktG

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch diese Form der Kap.-Erhöhung wird der Vorstand einer AG respektive (dualistisch strukturierten) SE (bei monistischer Leitungsstruktur: der Verwaltungsrat; bei einer KGaA: der Komplementär bzw. die Komplementäre als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan) ermächtigt, das gezeichnete Kap. bis zu einem bestimmten Nennbetrag (= genehmigtes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 bis 236 AktG

Rn. 19 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung führt nicht zu einer Rückzahlung von gezeichnetem Kap.; vielmehr wird das gezeichnete Kap. herabgesetzt, um eingetretene Wertminderungen (Vermögensverluste) auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen (vgl. § 229 Abs. 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung der v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erhöhung werden dem UN – anders als bei den übrigen Formen der Kap.-Erhöhung – keine neuen Mittel von außen zugeführt; vielmehr handelt es sich um einen reinen Umbuchungsvorgang auf der Passivseite der Bilanz, indem das gezeichnete Kap. erhöht wird und die Rücklagen um den gleichen Betrag vermindert werden (vgl. zum generellen Umfang der umwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde der EK-Ausweis neu geregelt. Erstmals wurden die einzelnen Teile des EK (Stammkap., Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag) grds. zu einer Abschlussgruppe zusammengefasst, wie es in Art. 9 der 4. EG-R ((78/660/EWG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß §§ 237 bis 239 AktG

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einziehung von Aktien erfolgt entweder zwangsweise oder aber durch den Erwerb eigener Anteile (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 51ff.). Dabei gelten i.W. die Vorschriften über die ordentliche Kap.-Herabsetzung (vgl. § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung dieser Art von Kap.-Herabsetzung sind zwei Fälle zu untersch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Anteile

Rn. 52 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erfolgt eine Veräußerung eigener Anteile, entfällt ab diesem Zeitpunkt der Ausweis gemäß § 272 Abs. 1a (vgl. § 272 Abs. 1b Satz 1). Nach § 272 Abs. 1b Satz 2 ist dann ein sich ergebender Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag bzw. rechnerischen Nennwert und dem Veräußerungserlös in Höhe des Betrags in die Rücklagen einzustellen, der beim Kau...mehr