Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 47 Die Erhöhung des Kapitals bedarf der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter. Die Anteile sind allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bestehenden Beteiligung anzubieten, Section 62 (1) (a) CA. Eine Kapitalerhöhung ist nur im Rahmen des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals zulässig. Ist dieses bereits ausgeschöpft, so ist im Vorfeld eine Satzungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 37 Nach Art. 94 Nr. 5 LSC wird eine Gesellschaft aufgelöst, wenn ihr Kapital (capital social) aufgezehrt ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 47 Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. können deren Kapital nicht nur herauf-, sondern auch herabsetzen. Eine Kapitalherabsetzung kommt etwa in Betracht, um Verluste zu decken. Oftmals wird das Kapital einer Sp. z o.o. herabgesetzt und gleichzeitig erhöht. Auf diese Weise können etwa bei Verlusten der Sp. z o.o. und aktuellem Liquiditätsbedarf die Verlustdeckung über die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / V. Kapitalerhöhung

Rz. 39 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Kapitalerhöhung des Kapitals befinden sich in Art. 188 LSC. Die Satzung kann hiernach Kapitalerhöhungen nach bis zum fünffachen Betrag des Stammkapitals vorsehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 64 Die Herabsetzung des Stammkapitals ist ebenfalls durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen, wobei das Stammkapital nicht unter 20.000 CHF herabgesetzt werden darf. Für eine Kapitalherabsetzung muss ein zugelassener Revisionsexperte in einem Prüfungsbericht bestätigen, dass die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung voll gedeckt sind. Der Revisionsex...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / f) Verbundene Unternehmen

Rz. 95 Für die Meldung, die auch Angaben zu verbundenen Unternehmen des Steuerpflichtigen beinhalten muss (vgl. Art. 8ab Abs. 6 Buchst. a AHiRL), sowie für die Hallmarks unter Annex C.1 (grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) und E.2 (Verrechnungspreisgestaltungen im Zusammenhang mit schwer zu bewertenden immateriellen Werten zwischen verbundenen Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Praktischer Leitfaden

Rz. 42 Der beurkundende Notar muss sich vergewissern, dass entweder sämtliche Gesellschafter anwesend bzw. gültig vertreten sind oder – in Anlehnung an die Bestimmungen über Aktiengesellschaften – alle Gesellschafter per Einschreiben mit einer Frist von acht Tagen einberufen wurden. Danach prüft er, ob die vorgeschlagene Kapitalerhöhung von der Hälfte der Gesellschafter, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Gründerhaftung

Rz. 44 Gezeichnetes Kapital muss durch die Gesellschafter binnen sechs Monaten einbezahlt werden. Die Gründungsgesellschafter haften für gezeichnete, aber noch ausstehende Kapitaleinlagen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / II. Gründerhaftung

Rz. 56 Die Gründerhaftung beschränkt sich auf das eingezahlte Kapital. Soweit der Kapitalanteil des jeweiligen Gesellschafters noch aussteht, bleibt dieser verpflichtet, seine Einlage zu leisten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / e) Leistung der Einlage

Rz. 64 Je nach Art der Kapitalaufbringung unterscheidet man einerseits Gründungen, bei denen die Gründer die gesamten Aktien der Gesellschaft selbst übernehmen und den Geldbetrag darauf einzahlen oder die Sacheinlage erbringen (hokki setsuritsu), und auf der anderen Seite Gründungen, bei denen durch Zeichnungsangebot neben den Gründern weitere Kapitalanleger zur Übernahme vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / VII. Kapitalherabsetzung

Rz. 31 Da die Eigenkapitalausstattung der AS durch ihre Gesellschafter u.a. durch die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld erfolgt, muss das Stammkapital auch wieder herabgesetzt werden können. Eine solche Stammkapitalherabsetzung ist aber nur zum Ausgleich von Verlusten, die sich nicht anders ausgleichen lassen, zur Rückzahlung an die Gesellschafter und zur Überführung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Haftung der Gründer

Rz. 37 Gründer i.S.d. Art. 710–6 Abs. 3 LSC (siehe Rdn 36) sind allen interessierten Personen gegenüber haftbar – ungeachtet jeder gegenteiligen Vereinbarung (Art. 710–7 Abs. 2 LSC) – für:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Bezugsrechte bei der Anteilsausgabe

Rz. 176 Zu berücksichtigen sind die gesetzlichen Bezugsrechte, die in Sec. 561 CA 2006 verankert sind. Der Begriff "rights issue" umschreibt den gesetzlichen Normalfall, nämlich dass die auszugebenden Anteile den bereits vorhandenen Gesellschaftern in Relation ihrer Beteiligungsrechte zuerst angeboten werden müssen, wenn es sich um eine Anteilsausgabe gegen Bareinlagen hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Die Handelsregistergebühren richten sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals (siehe Rdn 39). Die Gebühren sind mit dem Gründungsantrag über das elektronische Portal des für den beantragten Firmensitz zuständigen Handelsregisters einzuzahlen. Die Registergebühren werden in den einzelnen Bundesstaaten individuell festgelegt. Sie liegen bei einer Gründung im Registerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt, gesetzliche Mustersatzung

Rz. 28 Die Regelungen zu Gesellschaftszweck und Gesellschaftsverfassung werden formal in den getrennten Dokumentenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 196 Der Beschluss zur Berufung oder Abberufung des Geschäftsführers bedarf der für einfache Gesellschafterbeschlüsse geltenden Mehrheit (Art. 620 HGB: Mehrheit des in der Versammlung vertretenen Kapitals). Der Beschluss ist eintragungs- und bekanntmachungspflichtig. Rz. 197 Der Geschäftsführer kann auch zurücktreten. Den Rücktritt hat er dem Handelsregister zur Eintragung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 164 Im Rahmen des so genannten winding-up (Liquidation) wird der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt, die Vermögenswerte werden verkauft, die Gläubiger befriedigt und ein vorhandener Überschuss wird an die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschaft ist aufgelöst und hört auf zu existieren. Das Gesetzt unterscheidet zwischen zwei Arten der Liquidation: voluntary winding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 142 Eine EPE kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / O. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 290 Das internationale Privatrecht des Gesellschaftsrechts lässt sich aus Art. 9 Abs. 4 IPRG[75] herleiten. Hiernach ist die Geschäftsfähigkeit juristischer Personen nach dem Recht an ihrem Sitz zu beurteilen. Türkisches Recht soll nach dieser Vorschrift aber auch dann anwendbar sein, wenn sich nur der tatsächliche Sitz in der Türkei befindet. So können also ausländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / a) Hineinformwechsel auf eine deutsche GmbH

Rz. 100 Bei einem Hineinformwechsel sind zunächst die ausländischen Anforderungen an das Formwechselverfahren zu beachten.[282] Zu beachten ist, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten ein kodifiziertes Verfahren für die grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung existiert.[283] Zusätzlich kommen auf deutscher Seite sinngemäß die Regelungen zur Anwendung, die bei der Gründung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 39 Eine Erhöhung des Stammkapitals ist erst nach vollständiger Leistung aller Einlagen zulässig (Art. 17 GmbHG der RF). Sie kann nominell oder effektiv sein (Art. 18 und 19 GmbHG der RF). Eine Kapitalerhöhung ist aus dem Gesellschaftsvermögen oder durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter oder Dritter möglich. Rz. 40 Bei einer Kapitalerhöhung aus dem Gesellschaftsverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / III. Geschäftsführung

Rz. 201 Die Geschäftsführung beinhaltet die Leitung und Vertretung der Gesellschaft. In Ausübung dieser Funktion obliegen der Geschäftsführung die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns (Art. 18 HGB; ausdrücklich für den GmbH-Geschäftsführer jetzt Art. 626 Abs. 1 HGB). Dazu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten sowie Loyalitäts- und Treuepflichten. Rz. 202 Der Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Haftung der Gründer

Rz. 77 Schließen sich die künftigen Gesellschafter zum Zwecke der Errichtung einer GmbH zusammen, so entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Werden in dieser Phase der Gesellschaftsgründung, die vom Entschluss der Gesellschafter zur Errichtung einer GmbH bis zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung reicht, Geschäfte vorgenommen, so haften die Gesellschafter der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / d) Weitere Voraussetzungen der Verschmelzung

Rz. 166 Die beteiligten Geschäftsführungen haben den Hauptversammlungen die Gründe und die Folgen der Verschmelzung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens schriftlich darzulegen (Art. 2:313 Abs. 1 NL-BGB). Daneben muss eine Erläuterung aus juristischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht stattfinden. Falls das letzte Geschäftsjahr der B.V., über das ein Jahresabschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / a) Verschmelzung (Verschmelzung durch Aufnahme)

Rz. 93 Bei der Fusion durch Verschmelzung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen einer oder mehrerer Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine andere, bereits existierende Nachfolgegesellschaft über. Es kommt also nicht zur Entstehung eines neuen Rechtssubjektes, sondern lediglich zum Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Geschäftsführer

Rz. 248 Mit der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft können betraut werden (Art. 210 LSC):[90]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Rechte der Gesellschafter

Rz. 86 Mit dem Gesellschafterstatus sind Vermögens-, Mitgliedschafts- und Schutzrechte verbunden. a) Vermögensrechte Rz. 87 Das wichtigste Vermögensrecht ist das Recht der Gesellschafter auf Dividende, d.h. auf die anteilsmäßige Zuweisung des Gewinns. Ausgeschüttet werden dürfen Dividenden jedoch nur aus dem Bilanzgewinn (Art. 798 OR). Der Bilanzgewinn ist der Jahresgewinn unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / I. Gründer

Rz. 14 Die GmbH kann von einem oder von mehreren Gründern gegründet werden. Bei den Gründern kann es sich sowohl um inländische als auch um ausländische natürliche oder juristische Personen handeln. Rz. 15 Ehegatten benötigen zur Gründung einer GmbH die Zustimmung des anderen Ehegatten, sofern bei der Gründung Mittel aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten benutzt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Auflösungsgründe

Rz. 135 Die Gesellschaft erlischt an dem Tage, an dem sie aus dem Handelsregister gelöscht wird. Dem Erlöschen der Gesellschaft geht ihre Auflösung mit Liquidation oder ihre Auflösung ohne Liquidation voraus, z.B. wenn das Vermögen auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Eine Liquidation ist ebenso nicht erforderlich, wenn ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgewiese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 253 Die Informationen, die dem registrar gegeben werden, werden beim Companies House aufgezeichnet und aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgehalten. Das Gesetz verleiht gestufte Einsichtsrechte für jedermann, die Gesellschafter der Ltd., die Gläubiger und die Geschäftsführer.[39] Jeder Einsichtsberechtigte darf eine Kopie, eine beglaubigte Kopie oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / a) Aufspaltung durch Aufnahme

Rz. 100 Bei der Aufspaltung durch Aufnahme kommt es zur Auflösung ohne Liquidation; das Vermögen der aufzuspaltenden Gesellschaft, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf andere, bereits existierende Gesellschaften über. Es kommt nicht zur Entstehung neuer Rechtssubjekte, sondern lediglich zum Erlöschen einer existierenden Gesellschaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / c) Aufspaltung durch Kombination beider Typen

Rz. 102 Bei der Aufspaltung durch Kombination dieser beiden Typen gehen Teile des Vermögens der aufzuteilenden Gesellschaft auf eine oder mehrere neu gegründete Nachfolgegesellschaften und andere Teile auf eine oder mehrere bereits existierende Gesellschaften über.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 42 Die SRL erlang ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung der öffentlichen Urkunde ihrer Gründung in das Handelsregister. Die Eintragung hat somit konstitutive und nicht lediglich deklaratorische Bedeutung. Nach der Eintragung und Erlangung der Rechtsfähigkeit der SRL entsteht ein vom Vermögen der Gesellschafter getrenntes Gesellschaftsvermögen. Durch die Eintragung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / I. Rechtsstellung der Aktionäre

Rz. 97 Die Gesellschafter der privaten Aktiengesellschaft sind die Aktionäre. Sie haften nicht persönlich für die Verpflichtungen der privaten Aktiengesellschaft. Hauptsächlich bringt die Aktie Vermögens- sowie Verwaltungsrechte an der Aktiengesellschaft mit sich, aber sie kann auch mit Verpflichtungen verbunden sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 2. Durchführung

Rz. 111 Zunächst hat der Verwaltungsrat einer jeden beteiligten Gesellschaft für die Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag, für die Spaltung einen Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. für den Formwechsel einen Vorschlag für den Formwechsel zu erstellen,[295] die anschließend durch die Gesellschafterversammlung einer jeden beteiligten Gesellschaft durch Beschluss mit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / III. Alternativen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung

Rz. 9 Die Verabschiedung und Umsetzung der VerschmelzungsRL war auch unter steuerlichen und Kostenaspekten ein großer Schritt für die Mobilität der Gesellschaften, da die Alternativen zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, die Liquidation der zu überführenden Gesellschaft verbunden mit der Neugründung einer GmbH im Zielland bzw. die rein faktische Überführung des Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 115 Eine Sp. z o.o. kann in eine andere Handelsgesellschaft (auch in eine Personengesellschaft) umgewandelt werden (Art. 551 HGG). Die Umwandlung tritt mit dem Tag der Eintragung der umgewandelten Gesellschaft in das Unternehmensregister in Kraft. Die umgewandelte Gesellschaft übernimmt alle Rechte und Pflichten der der Umwandlung unterzogenen Gesellschaft. Die umgewande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Notwendige und freiwillige Insolvenz; Antragsberechtigung

Rz. 299 Die Einleitung des Insolvenzverfahrens bedarf eines Antrags eines Antragsberechtigten. Das spanische Gesetz unterscheidet in Art. 29 Abs. 1 TRLC zwischen dem Insolvenzantrag des Schuldners (freiwillige Insolvenz, concurso voluntario) und dem eines sonstigen Antragsberechtigten (insbesondere des Gläubigers; sog. notwendige Insolvenz, concurso necesario). Bei gegenwärt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Die juristische Person hat in der Gründungsordnung/dem Gründervertrag sowie in der Satzung einen Namen, also eine Firma zu wählen, der sich von denen anderer juristischer Personen unterscheiden muss. Der Name steht im Eigentum der juristischen Person, jedoch kann er nicht getrennt von der juristischen Person veräußert werden. Der Name darf nicht der öffentlichen Ordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Offene Gesellschaft

Rz. 6 Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern eingeschränkt ist (§ 105 UGB). Diese Gesellschaft ist nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung uneingeschränkt rechtsfähig. Alle Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 2. Abspaltung

Rz. 69 In Art. 88 I und II LSC ist die Abspaltung sog. Escisión Parcial definiert. Bei der Abspaltung bleibt die sich abspaltende übertragende Gesellschaft bestehen und wird weder aufgelöst noch liquidiert. Von ihrem Vermögen wird lediglich ein oder mehrere Teile (daher nur Escisión Parcial) abgespalten und auf eine oder mehrere Gesellschaften jeweils als Gesamtheit im Wege ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / b) Teileinbringung

Rz. 134 Bei einem apport partiel d’actif überträgt eine Gesellschaft einen Teil oder mehrere Teile ihres Vermögens auf eine oder mehrere andere bestehende oder neugegründete Gesellschaften gegen Gewährung von Anteilen an dem oder den übernehmenden Rechtsträgern. Durch Vereinbarung zwischen den beteiligten Gesellschaften kann dieser Vorgang gem. Art. L 236–22 C.com. den Spalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Personengesellschaften

Rz. 10 Bei diesem Gesellschaftstyp überwiegt das persönliche Element vor dem der Vermögensbeteiligung. Sie stehen daher im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften sind keine eigenständige juristische Person, so dass auch das persönliche Vermögen der Gesellschafter dazu dient, die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen.[6] Dabei sind die Gesellschaft...mehr