Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 10/2024, Nettoeinkommen zur Kontrolle der Abrechnung des Drittschuldners selbst berechnen

Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners nach §§ 829, 835 ZPO gepfändet, so bestimmt sich das pfändbare Arbeitseinkommen nach dem Nettolohn. Die Bestimmung des Nettolohnes richtet sich dabei nach § 850e Nr. 1 ZPO. Für den Gläubiger ist es lohnend, aufgrund der ihm vom Drittschuldner zu übersendenden Lohnabrechnung (BGH FoVo 2013, 56) die Berechnung des Nettolohns nachzuvollz...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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zfs 09/2024, Arglistiges Verschweigen der Abgabe der Vermögensauskunft

VVG § 28; BGB § 242 Leitsatz 1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wegen der Falschbeantwortung einer Antragsfrage (hier: zur Abgabe einer Vermögensauskunft) liegt auch dann vor, wenn der VN diese falsch beantwortet, weil er den erfragten Umstand für unerheblich hält. 2. Die Berufung auf Treu und Glauben trotz einer arglistigen Täuschung durch den VN kommt nur dann in Be...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 54 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / D. Vermögensauskunft vor Ort, § 807 ZPO

I. Voraussetzung Rz. 37 Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach einem Pfändungsversuch (Kombi-Antrag) regelt § 802f ZPO. Der Gläubiger kann einen Sachpfändungsauftrag mit sich unmittelbar anschließender Vermögensauskunft erteilen. Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Vermögensauskunft sofort, also vor Ort, abnehmen, wennmehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / E. Verfahren zur Vermögensauskunft

I. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis Rz. 44 Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat, § 135 GVGA. Rz. 45 Nach ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / G. Wiederholte Vermögensauskunft

I. Verfahrensvoraussetzungen Rz. 136 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, ist er zunächst in den nächsten zwei Jahren vor einer nochmaligen Abgabe geschützt. Ein innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO irrtümlich erlassener Haftbefehl ist von Amts wegen aufzuheben. Die Aufhebungsentscheidung hat der Rechtspfleger zu treffen.[233] Hat der Schuldner indesse...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Vorladung des Schuldners

Rz. 48 Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen, § 802f Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Schuldner. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner bereits zuvor zur Zahlung aufgefordert hat und seit dieser...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Terminsteilnahme

Rz. 70 Zum Termin wird der Schuldner persönlich durch Zustellung geladen (§ 802f Abs. 1 und 4 ZPO. Dies gilt auch, wenn er einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten hat (§ 802f Abs. 4 ZPO). Dem Gläubiger bzw. seinem Rechtsanwalt wird die Terminsbestimmung formlos mitgeteilt. Seine Anwesenheit selbst ist im Termin nicht erforderlich. Er hat jedoch grds. das Recht der Tei...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Voraussetzung

Rz. 37 Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach einem Pfändungsversuch (Kombi-Antrag) regelt § 802f ZPO. Der Gläubiger kann einen Sachpfändungsauftrag mit sich unmittelbar anschließender Vermögensauskunft erteilen. Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Vermögensauskunft sofort, also vor Ort, abnehmen, wennmehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 44 Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat, § 135 GVGA. Rz. 45 Nach Abgabe der Vermögensauskunft ist der Sc...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

A. Einleitung Rz. 1 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann seit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 direkt an den Anfang der Zwangsvollstreckung, §§ 802a Abs. 2 Nr. 2, 802c ff. ZPO, (isoliert) oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag, §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO, gestellt werden. Rz. 2 Der Zweck der Vermögensauskunft ist, dem Gläubi...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 151 Die Vorschrift § 802l ZPO (in Kraft seit dem 1.1.2022) wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umfassend geändert.[262] Die Einholung von Drittauskünften ist nur zulässig, wennmehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VII. Rechtsbehelf

Rz. 83 Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft, kann er vor oder im Termin vor dem Gerichtsvollzieher Erinnerung nach § 766 ZPO erheben (einen Widerspruch wie früher nach § 900 Abs. 4 S. 1 ZPO gibt es nicht mehr).[131] Rz. 84 Die Erinnerung kann sich auf Fehler in den Verfahrens- oder Vollstreckungsvoraussetzungen stützen,[132] aber auch au...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Entlassung aus der Haft

Rz. 128 Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner aus der Haft entlassen und der Gläubiger hiervon in Kenntnis gesetzt (§ 802i Abs. 2 ZPO). Der Haftbefehl ist damit verbraucht, vgl. § 145 Abs. 5 GVGA.[226] Rz. 129 Eine andere Frage ist, ob der Haftbefehl auch dann automatisch verbraucht ist, wenn der Schuldner mittlerweile in einer anderen Sache die Vermögensauskun...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Mehrere Gläubiger

Rz. 46 Haben mehrere Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft gegen denselben Schuldner beauftragt, bestimmt der Gerichtsvollzieher, sofern die Ladungsfrist eingehalten werden kann, einen Termin für alle Gläubiger (§ 139 GVGA). Rz. 47 Kann der anberaumte Termin für alle Gläubiger nicht gleichzeitig durchgeführt werden, muss zunächst für die weite...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Vorladung juristischer Personen

1. Allgemein Rz. 56 Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die nach dem Gesetz oder der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag durch mehrere Personen gesetzlich vertreten werden, sind nicht alle Vertretungsberechtigten vorzuladen; es genügt vielmehr die Vorladung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 455, 449 ZPO).[65] Der einzige Vorstand eines eingetragenen Verein...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VIII. Ergänzungsverfahren

1. Voraussetzungen Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verp...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann seit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 direkt an den Anfang der Zwangsvollstreckung, §§ 802a Abs. 2 Nr. 2, 802c ff. ZPO, (isoliert) oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag, §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO, gestellt werden. Rz. 2 Der Zweck der Vermögensauskunft ist, dem Gläubiger Informati...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Sicherungsvollstreckung

Rz. 28 Ist das titulierte Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger nur im Wege der Sicherungsvollstreckung die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 720a Abs. 1 ZPO). Dem Gläubiger ist gestattet, die Vollstreckung durch Pfändung oder Sicherung zu bewirken (Zwangssicherungshypothek am Grundstück), die Verwertung ist jedoch ausgeschlossen. Rz. 29...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 136 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, ist er zunächst in den nächsten zwei Jahren vor einer nochmaligen Abgabe geschützt. Ein innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO irrtümlich erlassener Haftbefehl ist von Amts wegen aufzuheben. Die Aufhebungsentscheidung hat der Rechtspfleger zu treffen.[233] Hat der Schuldner indessen in dem ersten Vermögensver...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Geschäftsführer der GmbH

Rz. 62 Die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ergeben sich bei der GmbH. Streitig ist bereits der Zeitpunkt, wann der Geschäftsführer sein Amt innehaben muss: Rz. 63 Wenn die Niederlegung des Amtes bzw. die Abberufung des Geschäftsführers kurz vor dem Termin mit dem Ziel erfolgt, sich ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Erlass des Haftbefehls

Rz. 102 Der Antrag [186] auf Erlass des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) wird zweckmäßigerweise bereits im Auftrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt.[187] § 143 Abs. 1 GVGV lautet: Beantragt der Gläubiger gemäß § 802g Abs. 1 ZPO den Erlass eines Haftbefehls, so leitet der Gerichtsvollzieher den Antrag zusammen mit seiner Akte an das nach § 764 Abs. 2 ZPO zuständige Voll...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Allgemein

Rz. 56 Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die nach dem Gesetz oder der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag durch mehrere Personen gesetzlich vertreten werden, sind nicht alle Vertretungsberechtigten vorzuladen; es genügt vielmehr die Vorladung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 455, 449 ZPO).[65] Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Anwesenheit des Gläubigers

Rz. 123 Bereits früher war der Gläubiger berechtigt, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anwesend zu sein. Sofern der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl den Schuldner beim Amtsgericht vorgeführt hatte, nahm jedoch nie ein Gläubiger an der Vorführung teil. Rz. 124 Die Teilnahme ist dem Gläubiger grundsätzlich zu ermöglichen (§ 802i Abs. 1 S. 3 ZPO). Allerdings mu...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Insolvenz

Rz. 31 Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO gilt auch für das Verfahren zur Vermögensauskunft.[34] Gleiches gilt, wenn das Insolvenzgericht im Insolvenzeröffnungsverfahren Maßnahmen der Zwangsvollstreckung nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt hat.[35] Auch im Restschuldbefreiungs...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Antragsrecht

Rz. 98 Den Ergänzungsantrag kann nicht nur der Gläubiger stellen, der den Schuldner erstmals hat vorladen lassen; dieses Verfahren ist auch für jeden Drittgläubiger durchzuführen.[180] Rz. 99 Das Ergänzungsverfahren ist Fortsetzung des alten Verfahrens, dieses ist noch nicht rechtswirksam abgeschlossen. Der Gläubiger muss bei Antragstellung [181] wiederum sämtliche Vollstrecku...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 179 Das zentrale Vollstreckungsgericht führt das Schuldnerverzeichnis derjenigen Personen,mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Antrag

Rz. 161 Der Gläubiger muss in jedem Falle einen Antrag stellen, von Amts wegen wird der Gerichtsvollzieher nicht tätig, § 802a Abs. 2 Nr. 3 ZPO.[266] Rz. 162 Zuständig für einen isolierten Antrag ist nach einem Wohnsitzwechsel des Schuldners nunmehr der Gerichtsvollzieher am neuen Wohnsitz des Schuldners.[267] Bestimmt der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermög...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Eintragungsanordnung

Rz. 184 Anknüpfungspunkt für eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis waren früher die formalen Tatbestände wie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Anordnung der Erzwingungshaft (vgl. § 915 Abs. 1 ZPO a.F.). Heute entscheidet der zuständige Gerichtsvollzieher (oder das Insolvenzgericht bzw. das Finanzamt) und ordnet die Eintragung an,[290] § 882c Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / B. Zuständigkeit

Rz. 5 Zuständig ist nach § 802e ZPO der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Gläubiger seinen Wohnsitz (bzw. Sitz bei Firmen) oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[3] Zumindest für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein deutscher Gerichtsvollzieher beauftra...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Zulässigkeit

Rz. 18 Der Schuldner ist verpflichtet, im Rahmen der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er seine ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Erfolgloser Pfändungsversuch

Rz. 41 Für den Nachweis i.S.v. § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kann sich der Gläubiger jedes Beweismittels bedienen. Der Nachweis muss sich grundsätzlich auf die Wohnung des Schuldners beziehen. Hat der Schuldner mehrere Wohnungen, genügt der Pfändungsversuch in der Wohnung, die dem Schuldner als Hauptwohnsitz dient.[47] Es genügt die Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass der Sch...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / F. Haftbefehl

I. Erlass des Haftbefehls Rz. 102 Der Antrag [186] auf Erlass des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) wird zweckmäßigerweise bereits im Auftrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt.[187] § 143 Abs. 1 GVGV lautet: Beantragt der Gläubiger gemäß § 802g Abs. 1 ZPO den Erlass eines Haftbefehls, so leitet der Gerichtsvollzieher den Antrag zusammen mit seiner Akte an das nach § 764 A...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / C. Antrag

I. Inhalt Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Schuldnerverzeichnis

I. Zentrales Vollstreckungsgericht Rz. 176 Die zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisse (§ 882b Abs. 1 ZPO) werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet, § 802k Abs. 1 ZPO. Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. Ein Vermögensverzeichnis is...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Verhaftung

Rz. 112 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Zuständig für die Vollziehung eines erlassenen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners. Das ursprüngliche Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft endet mit dem Erlass des Haftbefehls.[204] Der Gerichtsvollzieher hän...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VIII. Beugehaft

Rz. 132 Nach § 802j Abs. 1 ZPO darf die Beugehaft die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Der Schuldner kann die Freiheitsentziehung durch Abgabe der Vermögensauskunft jederzeit abwenden. Das Gesetz knüpft die Haftsanktion an die Nichtbefolgung einer Verpflichtung, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lässt. Der Schuldner muss lediglich seine Vermögensverhältnisse o...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Durchsuchungsverweigerung

Rz. 40 Eine der beiden Voraussetzungen ist nach § 807 Abs. 1 Nr. 1 ZPO das Protokoll des Gerichtsvollziehers über die ergebnislose Sachpfändung, weil der Schuldner den Zutritt zu seiner Wohnung ohne besondere Begründung verweigert hat. Eine erfolglose Durchsuchung mittels Durchsuchungsbeschluss ist nicht notwendig. Die Verweigerung kann aber nur der Schuldner oder sein geset...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Kenntnis der Unpfändbarkeit

Rz. 32 Sofern der Gerichtsvollzieher Kenntnisse darüber hat, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt und die Forderung des Gläubigers tilgen könnte, ist der Auftrag mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen.[37] Rz. 33 Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat der Gläubiger ein Interesse zur Abgabe der Vermögensauskunft, solange sich der Vollstreckungstitel in seinen Händen befi...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / H. Auskunftsrechte

I. Gesetzliche Grundlage Rz. 151 Die Vorschrift § 802l ZPO (in Kraft seit dem 1.1.2022) wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umfassend geändert.[262] Die Einholung von Drittauskünften ist nur zulässig, wennmehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Zusatzfragen im Antrag

1. Zulässigkeit Rz. 18 Der Schuldner ist verpflichtet, im Rahmen der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, s...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Aussetzung des Haftbefehls

Rz. 126 Nach § 802i Abs. 3 ZPO kann der Gerichtsvollzieher die Bestimmung eines neuen Termins und die Aussetzung des Haftbefehls bis zu diesem Termin anberaumen. Hierdurch soll einem möglichen Ergänzungsverfahren wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben im Vermögensverzeichnis vorgebeugt werden. Rz. 127 Zur Bestimmung eines neuen Termins wird auf § 802f ZPO verwiesen (...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Mitteilungspflicht

Rz. 172 Über das Abfrageergebnis setzt der Gerichtsvollzieher den Gläubiger unverzüglich in Kenntnis. Der Schuldner wird später, aber innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Daten informiert, § 802l Abs. 3 ZPO. Eine sofortige Unterrichtung des Schuldners ist nicht vorgesehen, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Die Fremdauskunft soll dem Gläubiger Vollstreckungs...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Vollziehung und Widerspruch

Rz. 192 Erst wenn der Gerichtsvollzieher eine Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO erlassen hat, kann hiergegen wirksam Widerspruch eingelegt werden.[303] Trotz Insolvenz ist der Gemeinschuldner widerspruchsbefugt.[304] Der Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 2 ZP...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 60 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr