Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Vermögensschäden

a) Begriff: Vermögensschäden Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsr...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Beginn und Ende des Versicherungsfalls (§ 1 Abs. 2 S. 2 und 3 MB/KK)

a) Gedehnter Versicherungsfall Rz. 304 Der Versicherungsfall in der Krankenversicherung ist ein sog. gedehnter Versicherungsfall. Rz. 305 Nach der Definition des BGH ist Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit seinem Eintritt geschaffenen Zustandes über einen mehr oder weniger langen Zeitraum, sofern di...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Verbindung des mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers mit anderen Produkten (Dritter)

Rz. 72 Die "anderen Produkte" sind nicht dem Versicherungsnehmer zuzurechnende, ursprünglich mangelfreie Materialien Dritter.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Allgemeine Hinweise zum Deckungsumfang (Ziff. 4.2.2)

Rz. 75 Zunächst ist nochmals zu betonen, dass – was den Umfang angeht – nur eine beschränkte Deckung, nämlich für die dort in Ziff. 4.2.2.1 bis 4.2.2.5 enumerativ aufgeführten Schadenspositionen besteht. Dort nicht erwähnte Schadenspositionen sind für den jeweiligen Verarbeitungstatbestand nicht versichert. Anders als in Ziff. 4.1 werden von Ziff. 4.2 reine Vermögensschäden ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 183 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / N. "Verhüllte" Obliegenheit

Rz. 217 Eine "verhüllte" Obliegenheit liegt dann vor, wenn einem Versicherungsnehmer in der Formulierung eines Risikoausschlusses ein bestimmtes Verhalten als Voraussetzung für die Erhaltung des Versicherungsschutzes aufgegeben wird. Die Unterscheidung zwischen Risikobegrenzung und verhüllte Obliegenheit ist für die Leistungsfreiheit von ausschlaggebender Bedeutung: Bei einer...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei (Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 185 Der Versicherer ersetzt nach Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011 die in der Dispache anteilig unter Berücksichtigung der geretteten Werte festgesetzten Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei, vorausgesetzt, die große Haverei wurde nach dem Gesetz oder nach internationalen Haverei-Regeln aufgemacht.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Erzeugnis des Versicherungsnehmers

Rz. 84 Es geht hier – was den Begriff angeht – um einen entsprechenden in Ziff. 4.2.1 bereits beschriebenen Terminus, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann (siehe Rdn 71).[179]mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Versicherungsfähigkeit

Rz. 799 Regelmäßig sehen Reisekrankenversicherungen als Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit das Vorliegen eines ständigen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland vor. Oft sind zudem Altershöchstgrenzen für die Aufnahmefähigkeit, zum Teil auch für die Versicherungsfähigkeit vorgesehen.mehr

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§ 18 Transportversicherung / e) Bergungs- und Vernichtungskosten (Ziff. 4.5 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 187 Nach Ziff. 4.5 DTV-VHV 2003/2011 sind über die zivilrechtliche Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen auch Bergungs-, Aufräum- und Entsorgungskosten für beschädigte Güter, die der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung aufzuwenden hat, ersatzfähig.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Herstellungskosten (Ziff. 4.3.2.1)

Rz. 90 Gedeckt werden die Kosten für die Weiterverarbeitung oder Bearbeitung der mangelhaften Erzeugnisse, sofern die verarbeiteten oder bearbeiteten Erzeugnisse tatsächlich "unveräußerlich" sind. Erfasst ist damit der vergebliche Verarbeitungsaufwand, aber nur bei Unveräußerlichkeit. Davon ausgenommen ist ausweislich der Ziff. 4.3.2.1 zudem das Entgelt für das gelieferte ma...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 651 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der in § 15 Abs. 1 a MB/K/ immer noch vorgesehen automatischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird auf die Ausführungen zu den Beendigungsfolgen (Rd...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (5) Neues Produkt

Rz. 88 Infolge der Weiterverarbeitung muss ferner ein neues Produkt (z.B. der bereits zitierte Kunststoffbehälter) entstehen. Entscheidend ist, dass das neue Produkt infolge des ursprünglichen Mangels wiederum unbrauchbar oder nur bedingt brauchbar ist.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

Rz. 54 In der Regel decken sämtliche auf dem Markt übliche D&O-Versicherungskonzepte die Inanspruchnahme der versicherten Person auf der Grundlage der "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen". Damit wird auf die allgemeinen Regelungen in Ziff. 1.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Stand: Februar 2016) verwiesen und an den Tatbestand...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / aa) Voraussetzungen für das Eingreifen des Deckungstatbestands (Ziff. 4.4.1)

(1) Mangelhaftes Gesamtprodukt eines Dritten Rz. 99 Zunächst muss es infolge des Einbaus, des Anbringens, des Verlegens oder des Auftragens des mangelhaft hergestellten oder gelieferten Erzeugnisses des Versicherungsnehmers zu einem mangelhaften Gesamtprodukt eines Dritten gekommen sein. Rz. 100 Insofern ergibt sich – was die Formulierungen angeht – zum Begriff des "Mangels" o...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / cc) Strafrechtsschutzklauseln

Rz. 64 Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass auch Strafrechtsschutzklauseln in D&O-Versicherungsverträgen Bedeutung zukommen kann.[213]mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Sonderthema: Freundliche Inanspruchnahme

Rz. 82 Die Unterschiede im Deckungsbereich der D&O-Versicherungen – gerade auch was die Innenhaftungsansprüche betrifft – sind mannigfaltiger Natur. Trotz vielerlei Kritik an der Versicherung der sog. Innenhaftungsansprüche, die – aus Versicherersicht – naturgemäß problematisch ist, hat sich im Markt doch die Deckung der Innenhaftung durchgesetzt. Aus Sicht der Unternehmen i...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Einzelfälle

Rz. 278 In Bezug auf den Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit standen unter anderem nachfolgende Problemkreise im Fokus der Rechtsprechung. aa) Künstliche Befruchtung Rz. 279 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstat...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Folge

Rz. 67 Sind die obigen Voraussetzungen (siehe Rdn 63–66) gegeben, wäre das "verschuldensunabhängige Einstehenmüssen" nach Ziff. 4.1 gedeckt.mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Anerkenntnis und Abtretung

Rz. 152 Nicht zu unterschätzen ist das nun gem. § 105 VVG – scheinbar ohne nachteilige Folgen – mögliche Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs sowie die ggf. auch gleichzeitige Abtretung des Deckungsanspruchs (auf Freistellung) gem. § 108 Abs. 2 VVG. Das nach altem Recht zulässige und üblicherweise vereinbarte Anerkenntnisverbot ist heute gem. § 108 VVG insoweit obsolet, als ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 2 MB/KT, § 314 BGB

Rz. 629 Für die Krankentagegeldversicherung gilt § 206 Abs. 1 S. 1 VVG nicht, so dass der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich außerordentlich kündigen kann, ohne dass auf eine teleologische Reduktion zurückgegriffen werden braucht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dann angenommen werden kann, wenn dem Versicherer ein weitere...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Zum Begriff

Rz. 40 Die FBUB 2010 bringen an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass als Objekt des Risikos der Betrieb zu identifizieren ist. Rz. 41 Die FBUB 2010 teilen jedoch das Schicksal ihrer Vorversionen, dass sie eine Legaldefinition des Begriffs Betrieb nicht vorsehen.[25] Insofern stellt sich im Rahmen der Auslegung zunächst die Frage, wie der Begriff Betrieb vom durchschnittlichen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Deckungserweiterung für Hausrat in Gemeinschaftsräumen

Rz. 151 Der generelle Ausschluss von Hausrat, der sich in Gemeinschaftsräumen befindet, wäre mit der Intention der VHB, dem privaten Haushalt bedarfsgerechte Deckung zu gewähren, angesichts der tatsächlichen Wohnverhältnisse unvereinbar. Deshalb erstreckt A 10.1.3 VHB 2022 den Deckungsschutz auf Hausrat in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Die Räume müssen verschließbar sein.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Personen- oder Sachschaden und/oder weitere Schäden

Rz. 63 Voraussetzung ist das Vorliegen eines Personen- oder Sachschadens und/oder daraus entstandene weitere Schäden.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (3) Rentenbezug

Rz. 673 Viele Tarifbedingungen in der Krankentagegeldversicherung sehen vor, dass dann keine Versicherungsfähigkeit vorliegt, wenn Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezogen werden. Bei einer entsprechend ausdrücklichen Regelung in den Tarifbedingungen bestehen gegen die Wirksamkeit derartiger Klauseln grundsätzlich keine Bedenken. Rz. 674 Ob ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 5. Kausalzusammenhang im Versicherungsfall

a) Adäquate Kausalität Rz. 60 Wie in der Feuersachversicherung wird auch in der FBUV die Schadenszurechnung zunächst von der Äquivalenztheorie bestimmt. Zur Einschränkung der conditio sine qua non-Formel tritt die Adäquanztheorie als stetiges Zurechnungskriterium hinzu und kann durch den Schutzzweck der Norm ergänzt werden.[52] Rz. 61 Der Versicherungsfall der Feuer-Betriebsun...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / III. Versicherungswert, Versicherungssumme, Unterversicherung

1. Versicherungswert Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Sc...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Entschädigungsgrenzen

Rz. 173 Auch in der Außenversicherung gelten die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Folge

(1) Allgemeine Hinweise zum Deckungsumfang (Ziff. 4.2.2) Rz. 75 Zunächst ist nochmals zu betonen, dass – was den Umfang angeht – nur eine beschränkte Deckung, nämlich für die dort in Ziff. 4.2.2.1 bis 4.2.2.5 enumerativ aufgeführten Schadenspositionen besteht. Dort nicht erwähnte Schadenspositionen sind für den jeweiligen Verarbeitungstatbestand nicht versichert. Anders als i...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / aa) Voraussetzungen für das Eingreifen des Deckungstatbestandes

(1) Erzeugnis des Versicherungsnehmers Rz. 84 Es geht hier – was den Begriff angeht – um einen entsprechenden in Ziff. 4.2.1 bereits beschriebenen Terminus, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann (siehe Rdn 71).[179] (2) Mangelhaft hergestelltes oder geliefertes Erzeugnis Rz. 85 Auch was die Mangelhaftigkeit angeht, gilt das zu Ziff. 4.2.1 Ausgeführte (sieh...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Mangelhaft hergestelltes oder geliefertes Erzeugnis

Rz. 85 Auch was die Mangelhaftigkeit angeht, gilt das zu Ziff. 4.2.1 Ausgeführte (siehe Rdn 70).mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Beispiele für gedeckte Haftpflichtbestimmungen

Rz. 57 Hinsichtlich der Haftungsrichtung unterscheidet man – schon gewohnheitsmäßig – die Verantwortlichkeiten nach sog. Innenhaftungsansprüchen bzw. Außenhaftungsansprüchen. Im Einzelnen: Rz. 58 aa) Außenhaftung Rz. 59 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gedeckt. Es handelt sich – dies ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Anzeigepflicht

Rz. 103 Der Versicherungsnehmer ist gem. § 8 Nr. 2 a bb FBUB 2010 B verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich anzuzeigen. "Bei Eintritt des Versicherungsfalls" meint aber nicht erst den Zeitpunkt, ab dem der unterbrechungsbedingte Ertragsausfall beginnt, da der Versicherungsfal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Versicherte Personen

Rz. 65 Ziff. 1.1 des Modells beinhaltet eine Definition des Begriffs der "versicherten Personen". Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 33 ff.).mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / aa) Voraussetzungen für das Eingreifen des Deckungstatbestandes

(1) Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Rz. 69 Bei der Auslegung der Formulierungen nach §§ 133, 157 BGB ist (jedenfalls sinngemäß) auch auf die Regeln der §§ 946 ff. BGB zurückzugreifen, jedoch ist die Auslegung des BGB nicht abschließend entscheidend.[168] Insbesondere bei einer über den Wortlaut hinausgehenden Interpretation scheinen die Regelungen hinreichend bestim...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Versichertes Interesse

Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadensversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Parteien des Versicherungsvert...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Folge

Rz. 105 Gedeckt sind nach Ziff. 4.4.2 ausschließlich die in den Ziff. 4.4.2.1 ff. genannten Kosten und enumerativ angeführten Positionen im Rahmen der Austauschkostendeckung. Die Gesamtbetrachtung der einzelnen Deckungspositionen zeigt, dass Ziff. 4.4 weniger gedeckte Positionen erfasst als zum Beispiel die Ziff. 4.2, 4.5 und auch 4.3.[191] So sind etwa "weitere Vermögensnac...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Versicherter Betrieb

a) Zum Begriff Rz. 40 Die FBUB 2010 bringen an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass als Objekt des Risikos der Betrieb zu identifizieren ist. Rz. 41 Die FBUB 2010 teilen jedoch das Schicksal ihrer Vorversionen, dass sie eine Legaldefinition des Begriffs Betrieb nicht vorsehen.[25] Insofern stellt sich im Rahmen der Auslegung zunächst die Frage, wie der Begriff Betrieb vom durch...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / aa) Voraussetzungen für das Eingreifen des Deckungstatbestandes

(1) Personen- oder Sachschaden und/oder weitere Schäden Rz. 63 Voraussetzung ist das Vorliegen eines Personen- oder Sachschadens und/oder daraus entstandene weitere Schäden. (2) Vorliegen vereinbarter Eigenschaften Rz. 64 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen von "vereinbarten Eigenschaften". Im Hinblick auf die Streichung des § 463 S. 1 BGB a.F. ist zunächst herauszustellen, ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Regelung zum Versicherungsort

Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literatur[23] gilt auch im Rahmen der F...mehr

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§ 18 Transportversicherung / d) Fehlleitungskosten (Ziff. 4.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 186 Erreicht das Gut durch einen Fehler des Spediteurs oder sonst durch einen Zustellungsfehler einen anderen als den vertraglichen Empfänger, liegt eine Fehlleitung gemäß Ziff. 4.4 DTV-VHV 2003/2011 vor. Die aufgewendeten Mehrkosten werden nur ersetzt, wenn sie zur Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren. Das ist stets der Fall, wenn eine Haftung f...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Vorbeugende Rechtsschutz"-Klauseln

Rz. 89 Bisweilen finden sich Vorschriften in D&O-Versicherungsverträgen, nach denen eine versicherte Person etwa dann, wenn ihr "konkrete Informationen" bekannt sind, die zu einem Anspruch gegen sie führen könnten, dem Versicherer diese Umstände während der Versicherungslaufzeit – vorsorglich – melden und in diesem Fall vom Versicherer die Kosten eines Rechtsanwalts für die ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB eine umfassende...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 123 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner zumeist mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete ...mehr