Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 405 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[320] zur Grundlage herangezogen werden.[321]mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 702 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[815] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Vereinbarungen zum Zugewinn

Rz. 243 Selten sind die güterrechtlichen Probleme der Eheleute bei Trennung und Scheidung das einzige Problem, das bei Scheitern ihrer Beziehung geregelt werden muss. Häufig sind es auch die sonstigen Folgen wie die Fragen des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, der Haushaltssachen, der Ehewohnung etc., die der Regelung bedürfen. Rz. 244 Eheleute schnüren häufig ein "Gesam...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Einbeziehung der Verrentung

Rz. 399 Häufig wird über die Frage des dem Berechtigten zustehenden Unterhalts zum Zeitpunkt der Verrentung neu verhandelt werden müssen. Mit Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe versorgungsrechtlich entstandenen Nachteile ausgeglichen, so dass fraglich ist, ob überhaupt noch ein – weitergehender – Unterhaltsanspruch besteht. Daher könnte man Folgendes...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 439 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 415 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Vere...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 114 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt:[166] Rz. 115 Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Salvatorische Klauseln

Rz. 293 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachehelicher Versorgungsausgleich

Rz. 97 Der nacheheliche Versorgungsausgleich[1], auf den anlässlich einer Ehescheidung ein Rechtsanspruch besteht[2], unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Zwar ist dafür keine dem § 5 Abs. 2 ErbStG vergleichbare Vorschrift vorhanden, gleichwohl verneint die ganz h. M. eine Steuerbarkeit in diesem Fall.[3] Rz. 98 Auch für Vereinbarungen der Ehegatten, mit denen der nachehelic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.7 Ehen und Lebenspartnerschaft nach ausländischem Recht

Rz. 22a Die EU-Güterrechtsverordnungen bestimmen für alle ab dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, dass für sämtliche Fragen des ehelichen Güterstands und der Güterstände eingetragener Lebenspartnerschaften das Recht des Staates anwendbar ist, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 337/21 a) Zur Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung. b) Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Andere Güterstände und der Wechsel des Güterstandes

Rz. 70 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie können auch vertraglich vereinbaren, dass sie ab Begründung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder erst später im Güterstand der Gütergemeinschaft oder -trennung leben wollen. Wird Gütergemeinschaft vereinbart, geht das Einzelvermögen der Ehe- bzw. Lebenspartner ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 32 Lebzeitige freiwillige Zuwendungen unter Ehegatten (Schenkungen und unbenannte Zuwendungen) werden weder nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen des begünstigten Ehegatten noch dem Endvermögen zugerechnet. Solche Zuwendungen haben deshalb keine Auswirkung auf den Zugewinn des Zuwendungsempfängers (s. BGH vom 20.05.1987, BGHZ 101, 65). Würde man aber die Zuwendung b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5.3 Erwerbe auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter und fiktive Ausgleichsforderung

Rz. 37 Schwierig ist die Behandlung von steuerbaren und nichtsteuerbaren Zuwendungen aus Verträgen zu Gunsten Dritter im Hinblick auf die Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung. Dies betrifft vor allem Kapitallebensversicherungen. Nach der Rspr. des BFH erhöhen Zuwendungen derartiger Vermögensvorteile das Endvermögen des Erblassers, weil diese aus dem Vermögen d...mehr

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FF 06/2022, Wiedersehen macht Freude (vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig)

Inge Saathoff Bereits zwei Jahre in Folge haben uns die äußeren Umstände dazu gezwungen, unsere Herbsttagung und Mitgliederversammlung im reinen Onlineformat durchzuführen. Für viele "Wiederholungstäter" unter Ihnen, die schon fast unabhängig vom Veranstaltungsort oder den Themen der Tagung diese als Pflichttermin im Kalender stehen haben, fehlte hierdurch naturgemäß das bewä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.1 Verwaltungsakt

Rz. 3 Nach dem Wortlaut von § 98 EStG setzt die Eröffnung des Finanzrechtswegs aufgrund des XI. Abschnitts ergangene oder noch zu ergehende Verwaltungsakte voraus. Bei den verschiedenen im XI. Abschn. EStG festgelegten Handlungen der zentralen Stelle (§ 81 EStG) handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsakte. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung des Ermittlungsergebniss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Abgrenzung zwischen Fallgestaltungen und Hinweise auf weitere Anwendungsfälle

Rz. 100 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit den Renten haben die lebenslangen Versorgungsleistungen in Form einer dauernden Last die "Wiederkehr" der Leistung über einen längeren Zeitraum gemeinsam, unterscheiden sich aber von diesen durch die für Renten typische wertmäßige Gleichmäßigkeit der einzelnen Leistungen (> Renten; zu den Unterschieden > Rz 90 ff). Von einem entgeltlich...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile aus der Ehezeit

Rz. 71 Dass F während der Ehe unter Umständen weniger verdient hat und deshalb geringere Rentenanwartschaften aufgebaut hat, begründet keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Denn diese Einbußen werden grds. (nur) durch den Versorgungsausgleich kompensiert. BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 122/17 Rn 8 Der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge ist vornehmlich ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 107 Hinweis Achtung: In der Zeit nach der Ehe können sich ehebedingte Nachteile in der Altersversorgung ergeben. BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 51 Dem Unterhaltsberechtigten können Nachteile dadurch entstehen, dass er nach Zustellung des Scheidungsantrags und damit in einer nicht mehr vom Versorgungsausgleich umfassten Zeit ehebedingt ein geringeres Erwerbse...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile in der Ehezeit

Rz. 106 Hinweis Beim Altersunterhalt kommt es zu Besonderheiten. Denn für die Ehezeit erfolgt der Ausgleich grundsätzlich durch den Versorgungsausgleich. Es darf also nicht schlicht danach gefragt werden, welche Rente die Unterhaltsberechtigte heute hätte, wenn sie nicht geheiratet hätte. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Versorgungsausgleich einen Nachteil nicht erfasst. BGH...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 72 Der Elementarunterhalt enthält keine Altersvorsorge. Ein ehebedingter Nachteil, der nicht durch den Versorgungsausgleich eliminiert wird, kann darin bestehen, dass F nach Zustellung des Scheidungsantrags – und damit außerhalb der Zeit, die vom Versorgungsausgleich erfasst ist – weniger verdient und damit geringere Rentenanwartschaften aufbaut. BGH, Beschl. v. 25.9.201...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Der angemessene Bedarf in Fällen der Krankheit

Rz. 85 Hinweis Bei Krankheit ist zu beachten, dass bei der Feststellung des hypothetischen Einkommens nicht einfach eine frühere – z.B. voreheliche und infolge Heirat aufgegebene – Tätigkeit als fortdauernd unterstellt werden kann! Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass Krankheit in der Regel nicht ehebedingt, sondern schicksalhaft ist. BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Be...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 62: M 2.000 EUR – F 1.000 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Altersunterhalt (§ 1571 BGB) –

Rz. 96 F und M streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens um nachehelichen Unterhalt. Beide haben bereits das Rentenalter erreicht. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus Altersrenten von 2.000 EUR. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus einer Altersrente in Höhe von 1.000 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstät...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

Rz. 78 Nochmals zur konkreten Bedarfsbemessung (vgl. zunächst Rdn 46 ff.). Beispiel (vereinfacht) Hat M ein Einkommen von 12.000 EUR, konnte F (einkommenslos) bislang nicht Unterhalt nach Quote in Höhe von 6.000 EUR geltend machen. Nach neuester oben bereits dargestellter Rspr. des BGH (XII ZB 503/16) kann sie es, muss aber diesen "Verbrauch" während der Ehe – bei Bestreiten ...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.2.2022 – 20 UF 123/20 1. Zur Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Beschwerdeverfahren der Versorgungsträgerin gegen die Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG, wenn das Amtsgericht/Familiengericht im Ausgangsverfahren auch gemäß § 238 FamFG über die Abänderung des Anrechts der geschiedenen Ehefrau bei der Beschwerdeführerin entschi...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Auch in diesem Bereich kommen negative Kompetenzkonflikte vor. Gescheitert ist der Versuch eines Elternpaares, gegenüber der Schulbehörde über ein Verfahren nach § 1666 BGB schulinterne Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), insbesondere Abstandsgebote und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VIII. Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn

Rz. 60 Nach früherem Recht erfolgte die Abgrenzung die zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn bei Anrechten auf eine Altersversorgung an der Trennlinie der zugesagten Leistung: handelte es sich um eine laufende Rente, so erfolgte der Ausgleich im Versorgungsausgleich, handelte es sich um einen Kapitalbetrag, so gehörte dieser in den Zugewinn. Rz. 61 Zwar hält das Gesetz a...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich § 140 Abs. 2 FamFG

Rz. 51 Da der Versorgungsausgleich im Verfahrensverbund bearbeitet wird, wirken sich Verzögerungen beim Versorgungsausgleich auch immer die Dauer des Scheidungsverfahrens aus. Das Gericht kann nach § 140 Abs. 2 FamFG die Folgesache Versorgungsausgleich abtrennen und die Ehescheidung vorab aussprechen, wennmehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / B. Folgesache VA – Verfahren zum Versorgungsausgleich

Rz. 27 Das Gericht muss von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entscheiden. Praxistipp: Die Folgesache Versorgungsausgleich wird daher bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens automatisch mit eingeleitet, ohne dass es eines Antrags bedarf.[19] Für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz kurzer Ehe nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gilt die Frist des § 3 A...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / F. Bedeutung der Zustellung des Scheidungsantrages für den Versorgungsausgleich

Rz. 67 Die Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt den Stichtag für den Versorgungsausgleich. Das Ende der Ehezeit ist der letzte Tag des Vormonats. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine weitere Beteiligung am Rentenzuwachs des Ehegatten. Rz. 68 Praxistipp: Prüfen Sie, ob bei einem Scheidungsantrag des Gegners auch selbst ein eigener Scheidungsantrag gestellt werden soll, um ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / C. Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 9 Im Verbund mit dem Ausspruch der Ehescheidung ergeht die gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich durch einen Feststellungsbeschluss.[17] Diese Entscheidung des Gerichts ist nach § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar und erwächst ggf. in Rechtskraft. Rz. 10 Der Verfahrensbevollmächtige muss die Entscheidung innerhalb der Rechtsmittelfrist auf ihre Rich...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / II. Durchführung des Ausgleichs im Versorgungsausgleich

Rz. 36 Führt das Gericht den Ausgleich durch, sind für die Praxis folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: 1. Grundsatz der Halbteilung Rz. 37 Sämtliche Ehezeitanteile werden zu gleichen Teilen unter den Ehegatten aufgeteilt und einzeln ausgeglichen (sog. H...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / I. Rechtliche Grundlagen der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Rz. 14 Zwischen den geschiedenen Ehegatten findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt (§ 1587 BGB) Nach § 1 VersAusglG werden alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute auf Alters- oder Invaliditätsversorgung hälftig geteilt. 1. Ehezeit Rz. 15 Ehezeit ist nach § 3 Abs. 1 VersAusglG der Zeitra...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / B. Stichtage für Zugewinn und Versorgungsausgleich

Rz. 3 Die Zustellung des Scheidungsantrages setzt die Stichtage für den Zugewinnausgleich (genaues Datum der Zustellung) und den Versorgungsausgleich (letzter Tag des Vormonats). Rz. 4 Von der gesetzlichen Regelung kann nur unter besonderen Umständen abgewichen werden, um gleichsam unerträgliche Ergebnisse zu vermeiden.[1] So kann es in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertig...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / IV. Verfahrenswert zum Versorgungsausgleich, § 50 FamGKG

Rz. 57 Nach § 50 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 %, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung 20 % des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000 EUR. Rz. 58 Maßgeblich ist dabei das – ungekürzte – Nettoeinkommen aus allen Einkommensarten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, jedoch wird Vermögen n...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / D. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 54 Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). § 127a BGB gilt entsprechend. Für eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrages gilt die in § 1410 des BGB bestimmte Form (§ 7 Abs. 3 ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / IX. Verfahrenswert zum Versorgungsausgleich § 50 FamGKG

Rz. 63 Nach § 50 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 %, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung 20 % des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000 EUR. Rz. 64 Maßgeblich ist dabei das – ungekürzte – Nettoeinkommen aus allen Einkommensarten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, jedoch wird Vermögen n...mehr