Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vertretung der AG

a) Vorstand als Vertretungsorgan der AG Rz. 555 Vertreten wird die AG durch den Vorstand. Im Gegensatz zur GmbH ist der Vorstand einer AG das – weitgehend unabhängige – Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AG. b) Aufsichtsrat als Vertretungsorgan ggü. dem Vorstand Rz. 556 Gegenüber dem Vorstand wird die AG durch den Aufsichtsrat vertreten (vgl. Engels, BOARD 2019,154 ff....mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Gesamtwürdigung/Gesamtbild und typisierende Betrachtungsweise

Rz. 789 Nach st. Rspr. ist die – nunmehr in § 611a Abs. 1 S. 4 BGB aufgenommene – Frage, wer Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, letztlich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. OLG München v. 20.3.2014 – 7 W 315/14; LSG Hessen v. 17.12.2009 – L 8 KR 245/07; BAG v. 19.11.1997 – 5 AZR 653/96, DB 1998, 624 = NZA 1998, 364; BAG v. 9.5.1996, DB 1996, 2033...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung aus wichtigem Grund

aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsprechung des BAG

aa) Geschäftsführeramt Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Unfallversicherung

Rz. 1703 Sowohl für Minijobs in Privathaushalten als auch im gewerblichen Bereich sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu leisten.mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vertragsmuster

Rz. 76 (Anm.: Abdruck des Ausbildungsvertragsmusters mit freundlichem Einverständnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V.)mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rentenversicherung

a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI). b) Option zur Aufstockung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Steuerrechtliche Aspekte

1. Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz. 1715 Nach § 40a Abs. 1 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung

a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Besonderheiten in Privathaushalten

1. Kein "Betrieb" im Privathaushalt Rz. 1732 Das BAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Privathaushalt einen "Betrieb" mit der Folge bildet, dass u.a. die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten würden. Das BAG hat dies abgelehnt und kam zu dem Ergebnis, dass ein Privathaushalt weder ein Unternehmen sei noch dem allgemeinen Betriebsbegriff un...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Abgrenzung des Handelsvertreters von der angestellten Vertriebskraft

1. Überblick Rz. 1438 Die Frage, ob ein Vertreter als Handelsvertreter oder als angestellte Vertriebskraft, also als Handlungsgehilfe i.S.d. § 59 HGB oder als ein für ein Nichthandelsgewerbe beschäftigter Gewerbegehilfe tätig ist, wurde unter den Stichwörtern "Scheinselbstständigkeit" und "Flucht aus dem Arbeitsrecht" intensiv diskutiert, fand aber nur ein vorläufiges Ende mi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Übereinstimmungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs? Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens eine...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesondertes Merkmal für gefördertes Altersvorsorgevermögen (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zum 01.01.2017 ist die vormalige Nr 7 des § 22a EStG durch Wegfall der Nr 4 (s Rn 31) zur Nr 6 geworden (zur Rechtslage ab 01.01.2019 s Rn 33a). In § 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG (bzw vormals Nr 7) wird bestimmt, dass ab 01.01.2017 ein gesondertes Merkmal in die Rentenbezugsmitteilungen für Verträge aufzunehmen ist, auf denen gefördertes Altersvo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus gem. § 7a SGB IV

a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Status...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Begriffe und arbeitsrechtliche Grundsätze

1. Verträge mit Studenten Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vorstand als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen – Textform

Rz. 591 Soweit es sich bei dem Vorstandsvertrag um einen Formularvertrag der AG i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB mit für eine Vielzahl von Vorstandsverträgen vorformulierten Vertragsbedingungen handelt, ist der Weg für eine Inhaltskontrolle gegeben; es handelt sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen, in der Praxis aufgrund mangelnder Kenntnis ü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Pflichten der angestellten Vertriebskraft

a) Hauptpflichten Rz. 1464 Gem. § 611 BGB ist derjenige, der die Verrichtung von Diensten zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Gem. § 613 S. 1 BGB hat der zur Dienstleistung Verpflichtete die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Rz. 1465 Geschuldet ist das vertraglich Vereinbarte. Der Arbeitgeber ist aber innerhalb bestimmter Grenzen dazu befugt, de...mehr

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§ 32 Abwicklung / d) Praktikantenzeugnis

Rz. 60 Die Regelung des § 16 BBiG gilt nicht nur für Auszubildende, sondern für alle Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben (§ 26 BBiG), mithin also auch für Volontäre und Praktikanten. Diese beiden Begriffe werden in der betrieblichen Praxis nicht immer klar voneinander getrennt, sodass es bei Zeugnisklagen viel...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 40 Eine außerordentliche Änderungskündigung, die im Grundsatz in Rspr. und Literatur anerkannt ist (BAG v. 7.6.1973, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, KR/Rost, § 2 KSchG Rn 30; Schaub, ArbRHB, § 137 Rn 11), wird i.d.R. nur in Betracht kommen, wenn eine ordentliche Kündigung durch Gesetz (bspw. § 15 KSchG), Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

1. Teilzeitbeschäftigung Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Steuerrechtliche Aspekte

1. Verträge mit Studierenden Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Rechtzeitigkeit des Anfrageverfahrens/Beginn der Versicherungspflicht/Fälligkeit

aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertragsschluss mit Ermächtigung nach § 113 BGB

Rz. 65 Gem. § 113 BGB kann der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen eine Ermächtigung erteilen, in Dienst und Arbeit zu treten. Diese Ermächtigung hat zur Folge, dass der Minderjährige für die in § 113 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig ist. Dies umfasst nach herrschender Meinung nur solche Geschäfte, die verkehrsüblich und nicht außergewöhnlich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche wegen unverdienter Provisionen

Rz. 1601 Zu diesen Rückzahlungsansprüchen wird auf die Ausführungen unter den Rdn 1500–1519 verwiesen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Dauer der Bestellung und Anstellung

aa) Befristung – maximale Laufzeit von Bestellung und Anstellung Rz. 647 Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats als Gesamtorgan gem. § 108 AktG i.V.m. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG, und kann gem. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG maximal auf die Dauer von höchstens fünf Jahren erfolgen. Die Frist läuft mit dem Beginn der Amtsz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Entstehung des Anspruchs auf die Provision

Rz. 1499 Ist in einem wirksamen Arbeitsvertrag die Zahlung von Provisionen vereinbart, müssen verschiedene Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs gegeben sein. aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Pflichten des Arbeitgebers

a) Hauptpflichten Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Höhe der Rentenversicherung

Rz. 964 Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag

a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine T...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit

1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch al...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Provisionen

Rz. 1491 Angestellte Vertriebskräfte erhalten regelmäßig zusätzlich zum Festgehalt einen leistungsbezogenen Anteil in Form von Provisionen: Dies sind Erfolgsvergütungen. Ist eine solche erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, liegt eine Provisionsvereinbarung vor, gleichgültig wie die Parteien sie bezeichnet haben (vgl. BAG v. 14.11.1966 – 3 AZR 158/66, EversOK Ls. 28). Die Pr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) "Vorzeitige" Wiederbestellung des Vorstands

Rz. 660 Das recht praxisrelevante "Modell der vorzeitigen Wiederbestellung", wonach der Aufsichtsrat im Einzelfall auch schon früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Neubestellung des Vorstandsmitgliedes nach einvernehmlicher Amtsniederlegung vornimmt, wurde mangels einer höchstrichterlichen Klärung der Zulässigkeit lange kontrovers diskutiert. Vielfach wurde darin ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Anstellungs- und Organverhältnis Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vertragsmuster

1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pfli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 14 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis sind in den §§ 10 bis 26 BBiG niedergelegt, wobei die dort getroffenen Regelungen gem. § 25 BBiG unabdingbar und damit zwingend sind. Ziel des Berufsausbildungsverhältnisses ist die berufliche Grundausbildung des Auszubildenden, d.h. die Vermittlung fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV (Abgrenzungskriterien zur selbstständigen Tätigkeit)

aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr