Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 16 Vertragstypen / a) Vorstand als Vertretungsorgan der AG

Rz. 555 Vertreten wird die AG durch den Vorstand. Im Gegensatz zur GmbH ist der Vorstand einer AG das – weitgehend unabhängige – Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AG.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeines

Rz. 5 Für den Auszubildenden wurden im BBiG besondere Schutzbestimmungen normiert. Auszubildender ist danach, wer von einem Ausbildenden eingestellt wird, um in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung, welche die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Ferti...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

1. Rentenversicherung a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI). b) Op...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Zustandekommen

Rz. 14 Wie jeder Vertrag kommt der Aufhebungsvertrag gem. §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande, wobei seit dem 1.5.2000 die Formvorschrift des § 623 BGB (s. nachfolgend Rdn 15 ff.) zu beachten ist. Schlüssige Aufhebungsvereinbarungen sind danach unwirksam (s. unten Rdn 29; vgl. zu den Besonderheiten bei "ruhenden" Arbeitsverhältnissen in Beförderungsfällen § 16 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Meldung an Berufsausbildungsverzeichnis

Rz. 77 (Anm.: Abdruck mit freundlichem Einverständnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V.)mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Steuerrecht – "Steuerliche Scheinselbstständigkeit"

a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Benutzung von Kfz

Rz. 1549 Auch wenn nicht zuletzt durch die Pandemie der Einsatz von Video- oder Online- Beratungstools im Vordringen begriffen ist, wird die angestellte Vertriebskraft noch vielfach ein Kfz zur Ausführung ihrer Absatztätigkeit benutzen. Soweit ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, kann der Arbeitnehmer diesen nutzen oder den eigenen Wagen gebrauchen. 1. Verpflichtung z...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Krankenversicherung

Rz. 1702 Der pauschale Arbeitgeberbeitrag von 13 % des Arbeitsentgeltes ist nur für diejenigen geringfügig Beschäftigten zu zahlen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Aus diesem Beitrag entstehen keine zusätzlichen Ansprüche. Für Beschäftigungen in Privathaushalten ist ein pauschaler Betrag von 5 % zu entrichten.mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / g) Berechnung des Monatsverdienstes

Rz. 185 Gem. § 10 Abs. 3 KSchG gilt als Monatsverdienst, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen zusteht. Gemeint ist der volle Betrag ohne Abzüge der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sachbezüge sind mit ihrem wahren wirtschaftlichen Wert (= Marktwert, vgl. KR/Spilge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen

Rz. 99 Kernstück des Rechtes der AGB ist die Inhaltskontrolle, die in den §§ 307 ff. BGB niedergelegt ist und auch für Arbeitsverträge gilt. a) Allgemeine Grundsätze Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Abgrenzung nach der Beschränkung der Grundfreiheiten des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 1447 Für die Statusfeststellung bei Personen, die ständig damit betraut sind, Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmers zu vermitteln, ist allein darauf abzustellen, ob die Vertriebsperson nach dem Vertrag oder der praktischen Handhabung der Parteien Rechte wahrnehmen kann, die den beiden Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB entsprechen, die Arbeitszeit und di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsprechung des BGH

aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / X. Rückzahlungsansprüche

1. Irrtümliche Gehaltsüberzahlung Rz. 1595 Wird die Arbeitsvergütung irrtumsbedingt zu hoch ausgezahlt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB. Im Streitfall muss er nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen, dass für die Leistungen an den Arbeitnehmer im Umfang der Überzahlung ein Rec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen

1. Allgemeine Voraussetzungen Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Individualarbeitsrecht

aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung

a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG v. 19....mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) Überstundenvergütungsregelungen und Pauschalierungsvereinbarungen

Rz. 915 Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit verstanden. Unter Mehrarbeit versteht man das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 609). Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach dem ArbZG. Rz. 916 Eine Überstundenvergütung wird vom Arbeitgeber nur dann geschuldet, wenn es zu...mehr

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AGS 08/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, "Quotenvorrecht" bei der PKH-Abrechnung, NJW-Spezial 2022, 667 Obsiegt eine bedürftige Partei, der ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, in einem Rechtsstreit, steht ihr ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch zu. Diesen kann – wie auch sonst – die Partei im eigenen Namen geltend machen. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann diesen Kostene...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1007 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Besteht dagegen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein besonderes Wettbewerbsverbot, ist der Arbeitnehmer in der Verwertung seiner beruflichen Kenntnisse und seines redlich erworbenen Erfahrungswissens grds. frei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / h) Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 231 Des sachlichen Grundes bedarf auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist (BAG v. 24.1.1996 – 7 AZR 496/95, NZA 1996, 1089; BAG v. 30.1.1997, NZA 1997, 1057; BAG v. 3.12...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachwirkung des Tarifvertrags

Rz. 55 Die Nachwirkung tritt ein, sobald der Tarifvertrag geendet hat, d.h. sobald er "abgelaufen" und damit die normative Tarifbindung entfallen ist (vgl. zur Blankettverweisung im nachwirkenden Tarifvertrag BAG v. 24.11.1999 – 4 AZR 666/98). Rz. 56 Der Unterschied zwischen Tarifbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG und Nachwirkung der Tarifnormen gem. § 4 Abs. 5 TVG besteht darin, da...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Kündigungstermine

Rz. 232 Unter dem Kündigungstermin versteht man den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, also den Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Ganz allgemein gilt für das Verhältnis von Kündigungsfristen zu Kündigungsterminen: Ordentliche Kündigungen sind – soweit gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene bzw. einzelvertraglich vereinbarte Kündigungstermine beste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Gestaltungsgrenzen/AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB

Rz. 79 Bei Aufhebungsverträgen sind grds. die §§ 305 ff. BGB zu berücksichtigen. Vielfach wird es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Allerdings ist zunächst sorgfältig zu prüfen, ob nicht eine AGB-Kontrolle ausscheidet, weil eine Individualvereinbarung vorliegt (vgl. Klumpp, in Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, § 307 Rn 131). Denn aufgrund der arbeitsrech...mehr

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§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Beabsichtigte Entlassungen

Rz. 121 Von dem Begriff "Entlassung" nach §§ 17, 18 KSchG erfasst werden sowohl Beendigungs- als auch Änderungskündigungen. Aufgrund der bei Ausspruch einer Änderungskündigung zumindest latent – bei Nichtannahme der geänderten Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer – möglichen Beendigung ist auch die Änderungskündigung als beabsichtigte Entlassung zu verstehen (BAG v. 20....mehr

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Zoll kompakt: Export / 3.2.2 Präferenzieller Ursprung: Hier geht es um Zollermäßigung im Bestimmungsland

Beim präferenziellen Ursprung geht es um eine Zollermäßigung im Bestimmungsland, wenn es sich um einen mit der EU assoziierten Staat handelt. Auch hier gelten die Regelungen für "vollständig erzeugt", Altwaren und wesentliche Be- und Verarbeitung, allerdings auf der Basis anderer Kriterien. Nicht immer wird ein Positionswechsel gefordert und manchmal genügt ein einfacher Pos...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 890 Während das BAG aktuell entschieden hat, dass ein Festgehalt statusneutral sein könne (s. oben Rdn 802), geht das BSG einen anderen Weg (vgl. Rittweger, NJW 2022, 2439, Rn 14/15). Das BSG setzt die Vergütung nach Zeit (Stundenlohn) in Bezug zum Unternehmerrisiko (vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 36 m.w.N.). Dies ist insofern konsequent, da bei festen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Generalbereinigung, Problem der Drei-Jahres Frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG und Abfindungscap

Rz. 697 Vielfach wird ein Aufhebungsvertrag zur Generalbereinigung geschlossen (s.u. Rdn 718). Auch nachfolgende Beraterverträge spielen in der Praxis eine Rolle (vgl. zur Abschluss-Zuständigkeit oben Rdn 582 ff.; ferner van Kann/Keiluweit, AG 2010, 805). Da im Rahmen einer Generalbereinigung regelmäßig Vergütungsfragen des Vorstands zu behandeln sind, kann gem. § 107 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Vertragsabschluss

Rz. 88 Grds. gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die auch verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit als elementares Prinzip des Privatrechtes. Diese Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Abschluss- als auch die Gestaltungsfreiheit. Die Arbeitsvertragsparteien können mithin Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages grds. frei bestimmen. § 1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung

Rz. 846 § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG benennen Mittel und Wege, derer sich der Betriebsrat bedienen kann, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Dabei sieht der durch das Reformgesetz 2001 erweiterte § 80 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG Folgendes vor:mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Rz. 373 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG ist, bestimmt § 5 ArbGG (vgl. BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 12). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten nicht als Arbeitnehmer die Mitgliede...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356 Abs. 2 BGB sieht dessen aktu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 392 Das BetrAVG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Als solches erstreckt sich sein persönlicher Geltungsbereich in erster Linie auf Arbeitnehmer, wobei § 17 Abs. 1 BetrAVG eine eigenständige Definition des Arbeitnehmerbegriffes enthält. Danach sind Arbeitnehmer im betriebsrentenrechtlichen Sinne alle Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Be...mehr