Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 25 Lebensversicherung im ... / bb) Bankbelege

Rz. 22 Ein Nachweis der letzten Beitragszahlung ist nach älteren Verträgen auf Verlangen vorzulegen. In der Praxis wird dieser Nachweis nur noch dann verlangt, wenn der Versicherer in seiner Buchhaltung eine Lücke erkennt. Diese Fälle sind in der Praxis selten, sie dienen der Wahrung des Aufrechnungsrechts gem. § 35 VVG Rz. 23 Muster 25.4: Muster: Anforderung von Bankbelegen ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 169 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB; dafür reicht ein künftiger oder bedingter Anspruch aus, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB. Es soll also ein im Grundbuch verlautbarter Rechtszustand geändert werden; die Vormerkung bereitet diese Änderung vor und sichert ihre Durchführung. Ist auf der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Muster: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil)

Rz. 333 Muster 10.19: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil) Muster 10.19: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil) I. Bewilligung der Eintragung eines Nießbrauchsvermerks [320] Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Ban...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Minderjährige Erben

Rz. 126 Minderjährige Miterben werden von ihren Eltern gesetzlich vertreten (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist ein Elternteil verstorben, vertritt der überlebende Elternteil das Kind allein (§ 1680 Abs. 1 BGB). Die Eltern sind wegen Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn einer von ihnen selbst als Miterbe beteiligt ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824, 181...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Keine Vormerkung vor dem Erbfall

Rz. 98 Vor Eintritt des Erbfalls erlangt der Vermächtnisnehmer, selbst wenn das Vermächtnis auf einem Erbvertrag beruht, weder einen künftigen Anspruch noch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft, sondern lediglich eine tatsächliche Aussicht. Selbst wenn der Erblasser aufgrund eines solchen Erbvertrages die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung bewilligen sollte, ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 6. Leistungsstörungen

Rz. 38 Kommt es zu einer Leistungsstörung, kann der Verzichtende in den Fällen des entgeltlichen Erbverzichts auf Zahlung der Abfindung klagen oder gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.[99] Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch (kumulativ) Schadensersatz verlangt werden (§ 325 BGB). Die Rückabwicklung des Erbverzichts erfolgt nach Maßgabe von § 2351 B...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / g) Checkliste: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Muster: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs

Rz. 82 Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblasser __...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 326 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solch...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 178 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Rz. 297 Auch beim Verkauf eines dem Miterben angefallenen Erbteils ist – wie üblich – zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zu unterscheiden. Die Mängelhaftung des allgemeinen Kaufrechts ist Teil der Hauptleistungspflicht (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 298 Das Verpflichtungsgeschäft ist der Erbschafts-(Erbteils-)kauf nach §§ 2371 ff. BGB. Da die Verfügung des Miterben ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Grenzen von Vollmachten im persönlichen Bereich

Rz. 146 Wie auch sonst im Rechtsverkehr gilt bei Abschluss eines Arzt- und Behandlungsvertrages sowie bei anderen, die Personensorge betreffenden Verträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da auch im Arztrecht grundsätzlich die Vertragsautonomie herrscht, kann der Arzt – abgesehen von Notfällen – eine Behandlung, die an bestimmte Wünsche und Vorstellungen gebunden sein so...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 13. Muster: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten

Rz. 83 Muster 21.3: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten Muster 21.3: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Überleitung von Ansprüchen beim "einfachen" Versorgungsvertrag bzw. bei Abbedingung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 90 Beim "einfachen" Versorgungsvertrag, bei dem die Rechtsfolgen von Leistungsstörungen nicht durch die besonderen landesrechtlichen Vorschriften bestimmt werden, weil die Übergabe mit einer dauerhaften Existenzsicherung nicht verbunden ist, bleibt es ohne die vorbezeichneten Spezialregelungen regelmäßig bei der Anwendung der §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den Grundsätzen der ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Kontrollbetreuer nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 131 Mit der Reform das Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Kontrollbetreuung ausdrücklich in den §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB geregelt. Die Kontrollbetreuung ist eine Betreuung wie jede andere Betreuung, die zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen für deren Einrichtung wurde aus der Rechtsprechung des BGH entwickelt.[185] In § 1815 BGB wird der Aufgabenkr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB)

Rz. 220 Muster 13.47: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB) Muster 13.47: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB) Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ Zwischen _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des am ___________________...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Testierfreiheit und Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 12 Das Auseinandersetzungsverlangen nach § 2042 Abs. 1 BGB kann durch Anordnungen des Erblassers oder durch Vereinbarungen unter den Erben ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Solche Anordnungen und Vereinbarungen wirken sich auf das Verfahren der Teilungsversteigerung aus. Rz. 13 In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Geltendmachung des Auseinandersetzungsanspru...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Kernbereichslehre des BGH

Rz. 516 Maßgebend ist als Ausgangspunkt für die Kontrolle jeder der beiden Stufen die Wertigkeit des Rechts, auf das verzichtet oder das geschmälert wird. Betroffen ist insofern die objektive Seite. Die Wertigkeit des betroffenen Rechts wird vom BGH im Rahmen seiner Kernbereichslehre in ein Rangverhältnis gebracht. Zum Kernbereich gehören in folgender Rangfolge:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Erbverträge, Art. 25 EuErbVO

Rz. 60 Art. 25 EuErbVO regelt die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung von Erbverträgen. Dabei unterscheidet Art. 25 EuErbVO zwischen einseitigen (Abs. 1) und mehrseitigen (Abs. 2) Erbverträgen. Das nach Art. 25 EuErbVO bestimmte Recht ist unwandelbar.[78] Rz. 61 Der Begriff des Erbvertrages ist in Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO legal definiert: Zitat eine Ver...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines zum Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 122 Den Testamentsvollstrecker verbindet mit den Erben ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, das seine Grundlage im Willen des Erblassers hat.[237] Auch wenn § 2218 BGB auf wesentliche Vorschriften des Auftragsrechts verweist, handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art und eigentlich nicht um ein Auft...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grundsätze der Wirksamkeitskontrolle

Rz. 510 Die von § 138 Abs. 1 BGB ausgesprochene Nichtigkeitsandrohung trifft im Grundsatz sämtliche Rechtsgeschäfte des Privatrechts. Für zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte ist zwischen der schon aus dem Geschäftsinhalt folgenden Sittenwidrigkeit (Inhaltssittenwidrigkeit) und der Umstandssittenwidrigkeit zu unterscheiden, bei der sich erst aus einer Zusammenfassung von Ge...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 517 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse – wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechts...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / i) Gebrauchsvorteile

Rz. 88 Zum Gebrauch der Nachlassgegenstände ist jeder Miterbe insoweit befugt, als er dadurch die anderen Miterben nicht in ihrem Recht auf Mitgebrauch beeinträchtigt (§§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB). Damit ist das Maß des Gebrauchs angesprochen, die Art und Weise des Gebrauchs wird durch Mehrheitsbeschluss geregelt. In der Praxis regeln die Miterben den Gebrauch in der Groß...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / f) Vergütungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 206 Außergerichtliche Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung und des Auslagenersatzes zwischen dem Nachlasspfleger und den Erben sind möglich und wirksam.[226] Bei Abschluss einer solchen Vergütungsvereinbarung entfällt dann die Möglichkeit der Vergütungsfestsetzung durch das Nachlassgericht. Rz. 207 Das OLG Celle hat mit Beschl. v. 30.5.2011[227] festgestellt, dass N...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten

Rz. 117 Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. Allgemeines

Rz. 118 Mit dem Eintritt des Erbfalls ist der Nacherbe zwar noch nicht Erbe geworden. Seine Rechtsstellung ist jedoch bereits so weit erstarkt, dass ihm ein Anwartschaftsrecht zugebilligt wird.[153] Dieses genießt als absolutes Recht den deliktischen Schutz des § 823 Abs. 1 BGB.[154] Rz. 119 Das Anwartschaftsrecht kann veräußert und vererbt (§ 2108 Abs. 2 BGB) werden, soweit ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Formvorschriften

Rz. 48 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung, §...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / l) Rentenvermächtnis

Rz. 284 Bei der Anordnung eines Rentenvermächtnisses ist vorab die grundlegende Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last zu treffen. Rz. 285 Dauernde Lasten unterscheiden sich von der Leibrente dadurch, dass keine gleichmäßigen Leistungen vereinbart werden, sondern sich die Leistungen an bestimmten Kriterien, z.B. den wirtschaftlichen Verhältnissen des...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 528 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Das gemeinschaftliche Testament istmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Subjektive Äquivalenz

Rz. 10 Die Frage der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts hängt entscheidend von der Bewertung von Leistung und Gegenleistung ab. Ist die Gegenleistung in vollem Umfang werthaltig, so scheidet § 2287 BGB aus, weil es sich in einem solchen Falle um ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Nach dem von der h.M. und der BGH-Rechtsprechung vertreten...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 78 Von praktischer Bedeutung sind Fälle, in denen sich nach der Benennung des Bezugsberechtigten das Verhältnis zum Versicherungsnehmer in einer Weise verändert, die den Wegfall des Rechtsgrundes nahe legt. Hier sind folgende Fallgruppen denkbar:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 100 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leer laufen, wenn die betreffen...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Rücktritt durch Testament

Rz. 221 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 203 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB (ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlos...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 17. Weitere gesetzliche Vorschriften mit Zuwendungsverboten

Rz. 441 Neben § 14 Abs. 5 HeimG (Bund) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen kennen auch andere Vorschriften Verbotsadressaten für Zuwendungen:mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gemischte Schenkung und Auffassung der Parteien (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)

Rz. 151 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. Zweitens stellt sich ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Muster: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

Rz. 138 Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sindmehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 75 Macht der vorkaufsberechtigte Erbe gem. § 2035 Abs. 1 S. 1 BGB von seinem Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch, entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Käufer ist nun verpflichtet, den ihm zu übertragenden Anteil auf den Miterben zu übertragen. Rz. 76 Der Vorkaufsberechtigte wird erst mit der Übertragung Eigentümer, vor Übertragung ist er nicht einmal wi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Verfügungsbeschränkung des Vorerben

Rz. 361 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls berechtigt, über die zum Nachlass gehörenden Grundstücke zu verfügen. Zum Schutz der Rechte der Nacherben ist seine Verfügungsmacht jedoch beschränkt (§ 2112 BGB). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung des Vorerben über ein Nachlassgrundstück oder ein Grundstücksrecht, das zum Nachlass gehört, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Ausgestaltung eines Tax CMS

Rz. 429 [Autor/Stand] Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben, wie ein Tax CMS auszugestalten ist. Da ein jedes Kontrollsystem auf die jeweiligen Gegebenheiten eines Unternehmens zugeschnitten werden muss, gibt es nicht das Tax CMS "von der Stange" – es bedarf vielmehr einer "Maßanfertigung". Dennoch können aus den nachfolgenden Quellen Hinweise zur Ausgestaltung eines solc...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr