Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 1. Sitztheorie

Rz. 7 Folgt ein Staat der sog. Sitztheorie, knüpft er das anwendbare Gesellschaftsrecht am effektiven Verwaltungssitz der Gesellschaft an (vgl. § 1 Rdn 5 und § 1 Rdn 30 ff.).[22] Die Sitztheorie gilt in Deutschland heutzutage nur noch für Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören (vgl. § 1 Rdn 30 ff.) und bei denen keine einschlägigen völkerrechtlichen Verträge e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Vertretung

Rz. 131 Die Vertretung der corporation erfolgt gesetzlich durch das board of directors als Kollegialorgan. Ist nur ein director vorhanden, kann dieser die Gesellschaft allein vertreten. In der Praxis wird allerdings regelmäßig den officers durch die articles of incorporation, die bylaws oder durch einen Beschluss des board of directors die Vertretungsmacht für die Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Handelsregister ist gem. § 27 HGB das öffentliche Verzeichnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Angaben, deren Bestandteil auch die Urkundensammlung darstellt. Das Handelsregister führt das Bezirksgericht am Sitz des Kreisgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bereich dieses Kreisgerichts haben. In der Slowakei gibt es insgesamt acht Gerichte, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 69 Aktien einer Aktengesellschaft können materiell oder immateriell ausgegeben werden. Das AGG regelt, dass bei materiellen Aktien die Gesellschafter in einem Gesellschafterregistrierungsbuch eingetragen sein müssen. Materielle Aktien sind Wertpapiere. Bei immateriellen, also nicht verbrieften Aktien, sind deren Inhaber in den persönlichen Wertpapierdepots der Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Der gesetzliche Mindestinhalt eines Kft.-Gesellschaftsvertrags wird durch § 3:5 Ptk. bestimmt, der einen umfassenden Katalog beinhaltet, der auf alle juristischen Personen anzuwenden ist. Darüber hinaus sind Spezialvorschriften zu beachten, die ausschließlich auf GmbHs Anwendung finden. Anzugeben sind: Rz. 36 1. Firmenname und Sitz der Wirtschaftsgesellschaft (§ 3:5 li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / d) Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Zuzugsstaat?

Rz. 131 Erst im Jahre 2017 wurde in der Rs. Polbud vom EuGH die Frage entschieden, ob eine tatsächliche wirtschaftliche Aktivität im Zuzugsstaat seitens der formwechselwilligen Gesellschaft bestehen oder angestrebt werden muss oder ob auch eine isolierte Satzungssitzverlegung möglich ist.[371] Zuvor wurde nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Verwaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 208 Die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie sind gesetzliche Vertreter. Insoweit erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auf alle Handlungen und Tätigkeiten, begrenzt durch den Gesellschaftszweck. Während sich die Vertretungsbefugnis als solche aus dem Gesetz ergibt, ergibt sich ihr Umfang aus der Satzung, wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Gesellschaften aus EFTA-Staaten, den USA und Drittstaaten

Rz. 23 Wie der BGH jüngst bestätigt hat, gelten obige Grundsätze regelmäßig auch für Kapitalgesellschaften, die in einem EFTA-Staat gegründet wurden (zur Schweiz siehe Rdn 24). Das zwischen diesen Staaten geltende EWR-Abkommen[72] enthält in Art. 31, 34 im Wesentlichen gleich lautende Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit. Die in den Entscheidungen des EuGH niedergele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Begründung

Rz. 53 Begründungsansätze für die überwiegend vertretene Ansicht werden unter verschiedenen Gesichtspunkten geliefert. Rz. 54 Verwiesen wird zunächst auf die enge Verflechtung von Konzern- und Gesellschaftsrecht, die eine einheitliche Regelung des Gesellschafter- und Gläubigerschutzes innerhalb derselben Rechtsordnung verlange.[161] Rz. 55 Ein anderer Begründungsansatz geht da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Buchführungspflicht

Rz. 113 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Dazu gehört neben den Unterlagen der Rechnungslegung auch der Geschäftsbericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss und weitere unternehmensspezifische Daten sind im IES zu melden. Rz. 114 Alle Handelsgesellschaften, öffentliche Untern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / IV. Einsichtsrecht

Rz. 58 Die im Handelsregister enthaltenen Angaben sind für jedermann öffentlich zugänglich (außer Steuernummern von natürlichen Personen und Passdaten).[18] Jeder kann den Handelsregisterauszug irgendeiner im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft beantragen. In den vom RegG vorgesehenen Fällen wird eine Gebühr für Bereitstellung der Informationen erhoben. Die Gebühr wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 1. Übertragbarkeit

Rz. 72 Geschäftsanteile an einer AS können grundsätzlich sowohl durch norwegische als auch durch nicht-norwegische – natürliche und juristische – Personen[160] im Wege des Share Deals erworben werden.[161] Dies gilt sowohl für den Erwerb der Geschäftsanteile an einer Vorrats-AS als auch für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer operativen AS. Hiervon gibt es nur ganz wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / II. Buchführungspflicht

Rz. 161 Die AS ist stets buchführungspflichtig.[499] Innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende eines Geschäftsjahres hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Vorjahr zu erstellen,[500] die durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder und den Geschäftsleiter zu unterzeichnen sind.[501] Verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / II. Buchführungspflicht

Rz. 56 Grundsätzlich besteht eine umfassende Buchführungspflicht, von der nur solche Gesellschaften befreit sind, die das vereinfachte Steuersystem anwenden.[45] Letztere führen ein Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Buchhaltung erfolgt kontinuierlich vom Moment der Gründung bis zur Reorganisation oder Liquidation der Gesellschaft in belarussischen Rubeln in einer de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Rechtsformen

Rz. 1 Das niederländische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen. Es unterscheidet zwischen Gesellschaftsformen, die rechtsfähige Rechtspersonen (juristische Personen) sind, und solchen, die als Nicht-Rechtspersonen bezeichnet werden. Im niederländischen Recht besitzen folgende private Gesellschaftsformen Rechtspersönlichkeit (rechtspersoonlijkheid) (im Folgenden auch:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Grundlagen

Rz. 122 Das spanische Handelsregister ist eine öffentliche Behörde des Staates, welche dem Justizministerium über die DGSJyFP untergeordnet ist. Gegenstand des Handelsregisters (Art. 16 Ccom) ist grundsätzlich die Eintragung von Rechtsakten, Verträgen und Dokumenten bezüglich der Handelsgesellschaften, Einzelunternehmer und sonstiger im Gesetz ausdrücklich genannten natürlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Geschäftsführung

Rz. 102 Der Geschäftsführer handelt im Namen der Gesellschaft und ist befugt, Geschäfte allein abzuschließen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft sieht die gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft vor. Für den Abschluss von einigen Geschäften bedarf der Geschäftsführer des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft (sofern bei der Gesellschaft ein Vorstand gebilde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 99 Der Gesellschafter einer GmbH ist berechtigt, den Gesellschaftern oder Dritten seinen Geschäftsanteil oder einen Teil davon gegen Entgelt oder unentgeltlich zu veräußern, Art. 21 Abs. 1 GmbHG. Rz. 100 Die Satzung der Gesellschaft kann festlegen, dass die Veräußerung eines Geschäftsanteils oder eines Teils davon und dessen Verpfändung nur mit Zustimmung anderer Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / VIII. Verlegung des Satzungssitzes außerhalb der EU

Rz. 187 Für eine Satzungssitzverlegung mit Formwechsel kann sich gleichsam aus einem bilateralen Vertrag ein Recht ergeben, den Satzungssitz identitätswahrend in einen anderen Staat zu verlegen. Misst man bspw. dem deutsch-us-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag (FHSV) von 1954[487] eine so weit gehende Möglichkeit bei,[488] bestehen trotzdem erheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. Gründer

Rz. 19 Das Gesetz geht nunmehr davon aus, dass die Aktiengesellschaft von mehreren Aktionären gegründet wird (Plural in OYL 2). Obwohl das Gesetz keine Angaben zu einer Einmanngründung macht, ist davon auszugehen, dass die Aktiengesellschaft auch von einer Person gegründet werden darf. Rz. 20 Das Gesetz enthält keine Vorgaben mehr zum Wohnsitz oder zur Nationalität der Gründe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Meistbegünstigung

Rz. 88 Das Handelsabkommen enthält einen allgemeinen Grundsatz der Meistbegünstigung. Danach dürfen Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus Drittstaaten. Rz. 89 Der Grundsatz der Meistbegünstigung könnte auch für die Anerkennung von Kapitalgesellschaften aus dem Vereinigten Königreich von Bedeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / b) Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 10 Nach Art. 63 Abs. 1 AEUV sind grundsätzlich "alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten". Unter Kapitalverkehr ist der grenzüberschreitende Transfer von Werten in Form von Geld- oder Sachkapital zu verstehen.[10] Ausschlaggebend für die Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Ausnahme: Europarechtliche Gründungstheorie

Rz. 46 Nach den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) sind Gesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wirksam gegründet worden sind, in allen anderen Mitgliedstaaten in vollem Umfang anzuerkennen. Grundlage dafür ist die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV).[45] Rz. 47 Dana...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 4. Beherrschungsverträge

Rz. 161 Gemäß § 3:49 Ptk. können Unternehmen, die nach dem Rechnungslegungsgesetz zwingend einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen müssen (beherrschendes Mitglied), und ferner mindestens drei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinigungen oder Genossenschaften, bei denen ein solches Unternehmen über bestimmenden Einfluss verfügt (beherrsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 69 Geschäftsanteile können rechtsgeschäftlich übertragen werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils von einem Gesellschafter auf einen anderen kann frei erfolgen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter kann nur unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen (Art. 129 TZ), und zwar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation

Rz. 199 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Qualifikation der Existenzvernichtungshaftung ist der Meinungsstand kontrovers.[580] In Betracht kommen eine deliktsrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder insolvenzrechtliche Qualifikation. Für eine insolvenzrechtliche Einordnung spricht, dass die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs voraussetzt, dass durch den Eingr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Zweck des vorliegenden Handbuches besteht darin, seinen Lesern aus der Praxis einen vertieften Einblick in das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf der internationalen Ebene zu gewähren. Eine Gesellschaft ist zwar einerseits ein abstraktes juristisches Gebilde, das einer rechtstheoretischen Durchdringung zugänglich ist. Andererseits aber ist sie rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / V. Geltung der Gründungstheorie für GmbH aus einem überseeischen Gebiet der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf eine GmbH bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden ist. Der Anhang II zum AEUV enthält eine Liste mit 20 Ländern und Gebieten. Hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Austrittsabkommen

Rz. 27 Am 31.1.2020 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Union ein Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement) geschlossen.[26] Damit ist der Austritt des Vereinigten Königreichs wirksam geworden. Das Vereinigte Königreich ist seitdem ein Drittstaat. Mit Wirkung zum 1.2.2020 wäre somit das gesamte europäische Recht außer Kraft getreten. Die mit diesem Systemwechs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter üben die die Führung der Gesellschaft betreffenden Rechte und die Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung in dem im Gesellschaftsvertrag angeführten Umfang und in dort angeführter Art aus. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschafter ist das höchste Organ der Gesellschaft. Zu ihren Befugnissen i.S.d. § 125 HG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 2. Gründungstheorie

Rz. 9 Folgt ein Staat der sog. Gründungstheorie, entscheidet der Ort der Gründung über das anwendbare Recht (vgl. § 1 Rdn 3). Nach welchen Regeln das Recht am Gründungsort eine Gesellschaft entstehen lässt, ist wiederum eine Frage des Sachrechts. Für das englische Recht wäre beispielsweise zu prüfen, ob der Registersitz in England, Wales, Schottland oder Nordirland liegt (si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 33 Das Stammkapital ist am Anfang die primäre eigene Finanzierungsquelle der Gesellschaft und stellt die Summe der Einlagen aller Gesellschafter dar. Gemäß § 58 HGB ist das Stammkapital der Gesellschaft monetärer Ausdruck der Summe von Geldeinlagen und Sacheinlagen aller Gesellschafter in die Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals wird ins Handelsregister eingetragen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 80 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung wird durch die Satzung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem GmbH-Gesetz bestimmt. Zu den ausschließlichen Kompetenzen der Gesellschafterversammlung gehören:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer Sp. z o.o. ist schnell und unkompliziert. Sie setzt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder – im Falle einer Gründung über ein dafür bestimmtes amtliches Internetportal – die Verwendung eines dafür online zur Verfügung gestellten vereinfachten Mustergesellschaftsvertrags voraus. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / d) Weitere Voraussetzungen der Verschmelzung

Rz. 166 Die beteiligten Geschäftsführungen haben den Hauptversammlungen die Gründe und die Folgen der Verschmelzung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens schriftlich darzulegen (Art. 2:313 Abs. 1 NL-BGB). Daneben muss eine Erläuterung aus juristischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht stattfinden. Falls das letzte Geschäftsjahr der B.V., über das ein Jahresabschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 22 Den Gesellschaftern der Sp. z o.o. ist gesetzlich ein weiter Spielraum eingeräumt, ihr Verhältnis zueinander und die Verhältnisse zur Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So finden sich in Gesellschaftsverträgen oftmals Regelungen zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen. Diese kann nur stattfinden, wenn der Gesellschaftsvertrag die Anteilseinziehung regelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Besonderheiten bei EU-Gesellschaften

Rz. 61 War mit der Sitztheorie die weit gehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet (Flucht in das Gesellschaftsstatut), drehte sich dieses Verhältnis durch die partielle Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da die Geltung der Gründungstheorie nun das Eindringen ausländischer Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 88 Stirbt ein Sp. z o.o.-Gesellschafter, fallen die von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile in die Erbmasse. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch den Eintritt von Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters beschränken oder sogar ausschließen. In diesem Fall muss jedoch der Gesellschaftsvertrag auch die Bedingungen der Auszahlung der nicht als Gesellschafter in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / II. Gesellschafter

Rz. 20 Eine GmbH kann von einem Gesellschafter allein oder einer nach oben hin unbegrenzten Gesellschafteranzahl gegründet werden. Rz. 21 Gesellschafter kann jede natürliche Person oder auch jede juristische Person sein. Dies gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine sowie für Erbengemeinschaften. Sofern un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / II. Scheme of Arrangement

Rz. 149 Eine Reaktionsmöglichkeit auf die Zahlungsunfähigkeit einer Pte. Ltd. ist ein so genanntes Scheme of Arrangement nach Sec. 63 IRDA. Es handelt sich dabei um eine Neuordnung der Kapitalstruktur bzw. der Schulden der Gesellschaft. Das Scheme of Arrangement ist ein freiwilliges Übereinkommen, das zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern geschlossen wird, um bei Kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / a) Verrechnungspreise

Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen einer grenzüberschreitenden Gruppe gilt der Grundsatz, dass hierfür Preise wie zwischen fremden Dritten vereinbart werden müssen, um die Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, einer verdeckten Einlage oder des § 1 AStG zu vermeiden. Von diesem Prinzip des dealing at ...mehr