Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsprechung

Rz. 101 Die Rechtsprechung zur Höhe der angemessenen BGB-Vergütung ist – wie nicht anders zu erwarten – unterschiedlich. Eine klare Linie ist in der Rechtsprechung nicht zu erkennen. Jeder Amtsrichter hat hier seine eigenen Vorstellungen, was unbedingt für den Abschluss einer Vereinbarung spricht. Rz. 102 So geht das AG Emmerich[118] davon aus, dass eine 0,75-Gebühr nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigung durch Aufhebung oder Änderung

Rz. 13 Eine Erledigung i.S.d. VV 1002 liegt vor, wenn eine abschließende streitige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache ganz oder auch nur teilweise nicht mehr notwendig ist.[17] Eine Erledigung ist daher auch noch im Rechtsmittelverfahren möglich.[18] Hat das Gericht allerdings rechtskräftig zur Hauptsache entschieden, kommt eine Erledigung i.S.v. VV 1002 nicht in Be...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 94 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (VV 1000). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 die ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Ver...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschalvergütung

Rz. 59 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass seine Bemühungen mit einer Pauschalzahlung vergütet werden sollen.[92] Das Pauschalmodell ist bei der Vereinbarung sowohl bei einer über als auch unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung zulässig. Dieser Befund war auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 5 regelt die Vergütung des Anwalts, der im Rahmen der Ausführung seines Auftrags einen Stellvertreter einsetzt. Der Anwalt erhält danach auch dann die volle Vergütung nach dem RVG von seinem Auftraggeber, wenn er die geschuldete Tätigkeit nicht selbst in Person ausführt, sondern einem anderen überlässt. Rz. 4 Im Gegensatz zu einer Unterbevollmächtig...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 192 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Einigung über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gutachten der Rechtsanwaltskammer (Abs. 2 S. 2)

Rz. 97 Nach Abs. 2 S. 2 hat das Gericht im Vergütungsrechtsstreit von Amts wegen ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen. Diese Verpflichtung besteht nur dann, wenn der Richter eine Herabsetzung beabsichtigt.[154] Sie besteht also nicht in der umfassenden Weise wie bei § 14 Abs. 3 (Abs. 2 a.F.), wonach das Gutachten bei einem Streit über die Gebührenhö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 8 In zahlreichen Fällen sieht das RVG vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit anzurechnen sind. Einen allgemeinen Anrechnungsgrundsatz gibt es nicht. Die Anrechnung ist die Ausnahme und muss daher ausdrücklich gesetzlich geregelt sein. Anrechnungen innerhalb einer Angelegenheit sieht das RVG nicht vor. Im Gegenteil ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber (RDG)

Rz. 150 Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gilt das RVG für die Vergütung entsprechend. Danach können zunächst Rentenberaterinnen und Rentenberater (vgl. § 10 Abs. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absolute Wesentlichkeitsgrenze

Rn. 136 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erreichen die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht die 90 %-Grenze, kommt es seit dem VZ 2008 darauf an, dass die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs 1 EStG (8 130 EUR im VZ 2013, 8 354 EUR im VZ 2014, 8 472 EUR im VZ 2015, 8 652 EUR im VZ 2016, 8 820 EUR im VZ 2017, 9 000 EUR im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 120 In folgenden Einzelfällen ist die vereinbarte Vergütung noch nicht als sittenwidrig bzw. unangemessen hoch angesehen worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Eindeutige Regelung

Rz. 114 Unproblematisch ist die Rechtslage, wenn sich aus dem Vergleich eindeutig ergibt, inwieweit die vorgerichtliche Geschäftsgebühr vom Vergleich erfasst und tituliert sein soll. Beispiel: Der Kläger hatte 8.000 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr (VV 2300) in Höhe vonmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tage- und Abwesenheitsgeld (VV 7005)

Rz. 33 Für Mehrkosten, die durch die Geschäftsreise verursacht werden (z.B. Mittagessen), erhält der Anwalt ein pauschales Tage- und Abwesenheitsgeld. Die Höhe dieser Pauschale ist in VV 7005 nach Zeitaufwand gestaffelt. Rz. 34 Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist. Es wird die Zeit gerechnet vom Verlassen der Kanzlei bzw. Wohnung bis zum W...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft, die im deutschen Recht auch als Wahlgüterstand nicht mehr vorgesehen ist, hat gegenüber der Zugewinngemeinschaft bei ihrer Beendigung den Vorteil, dass im Zivilrecht das zwischen den Eheleuten zuvor gebildete Gesamtgut, bestehend hier – anders als bei der allgemeinen Gütergemeinschaft – nur aus ab Eheschließung erworbenem Vermögen, bei Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungspflicht des Auftraggebers für die Kosten des Stellvertreters

Rz. 27 Da zwischen dem Auftraggeber und dem Stellvertreter keine vertraglichen Beziehungen bestehen (vgl. Rdn 20 f.), haftet der Auftraggeber dem Stellvertreter niemals für dessen Vergütung. Insoweit muss sich der Stellvertreter an den Anwalt halten, der ihn beauftragt hat. Rz. 28 Der Anwalt, der sich vertreten lässt, muss die Kosten der Stellvertretung grundsätzlich aus sein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusagen

Rn. 645 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Aus dem Gesetz ergibt sich, dass eine Altzusage, also eine Zusage, auf die die Passivierungspflicht keine Anwendung findet, nur dann vorliegt, wenn sie vor dem 01.01.1987 erteilt wurde. Dies bedeutet bei der Vereinbarung von Vorschaltzeiten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 638) in der Zusage, dass auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zusage abzust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arten der persönlichen StPfl

Rn. 10 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 1 EStG betrifft die unbeschränkte und beschränkte StPfl für die ESt; die StPfl für andere Steuerarten, wie zB KSt und GewSt, sind in den entsprechenden Einzelsteuergesetzen geregelt. Die Norm bestimmt als Grundlagenvorschrift, welche Personen der deutschen EStPfl unterliegen (persönliche StPfl). Ausgehend von den persönlichen Beziehungen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Beratungsnutzen richtig kommunizieren

Viele Mandanten sind honorarsensibler geworden, stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Deshalb wird es für Steuerberater immer wichtiger, den Nutzen der erbrachten Leistungen mandantengerecht und verständlich zu kommunizieren und auf diese Weise eine möglichst hohe Honorarakzeptanz zu schaffen. Ein Mandant empfindet ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Allen Erben (auch Nach- und Schlusserben) und dem Vermächtnisnehmer gegenüber haftet der Testamentsvollstrecker für schuldhafte Pflichtverletzungen, die aus seiner freien Stellung entstehen und durch die er gegenüber den Erben/Vermächtnisnehmern Schuldner eines gesetzlichen Schu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.1 Fehlerhafte Inbesitznahme

Haben Erben oder Dritte einen Teil des Nachlasses wegen unterlassener Inbesitznahme beiseite geschafft, schuldet der Testamentsvollstrecker persönlich den Wertausgleich zur Masse. Bei Überlassung des Besitzes an Erben/Dritte (z. B. Hausrat an Ehefrau/Kinder und Wohnmöglichkeit im ererbten Haus), muss er eine schriftliche Vereinbarung mit diesen schließen, in geeigneter Form ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.6 Haftung bei unterlassener Information der Erben

Nach der Rechtsprechung ist die Benachrichtigung zwingend, wenn die Gefährdung von Interessen der Erben möglich ist. Der Steuerberater sollte zur Vermeidung von Schadensersatzpflichten und im Hinblick auf die Gefahr der Entlassung in folgenden Situationen informieren und dies zu Beweiszwecken dokumentieren: Geschäfte nach § 181 BGB (auch wenn sie vom Erblasser erlaubt sind) Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Bereitstellung zur Umsetzung, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 8 "Umsetzung" bzw. Implementierung bedeutet, dass Schritte unternommen werden, die konkret zu der Steuervergünstigung führen. Der Abschluss eines Rahmenvertrags ist noch keine Umsetzung in diesem Sinne, da er allein nicht zu Steuerersparnissen führt. "Umsetzung" ist dann erst das Einzelgeschäft, das im Rahmen des Rahmenvertrags vorgenommen wird.[1] Eine Steuergestaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Erster Schritt zur Umsetzung, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 13 Schließlich bestimmt § 138f Abs. 2 Nr. 3 AO als maßgebenden Tag denjenigen, an dem mindestens ein Nutzer den ersten Schritt zu der Umsetzung der Steuergestaltung gemacht hat. Dieser Stichtag dürfte praktisch gegenüber den Stichtagen der Nrn. 1 und 2 von geringer Bedeutung sein, da diese Stichtage regelmäßig früher liegen werden. Denkbar ist das Eingreifen des Stichtag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.7 Angabe weiterer Personen, Abs. 3 S. 1 Nr. 10

Rz. 31 Abs. 3 S. 1 Nr. 10 erhält eine Erweiterung der in Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 anzugebenden Personen. Es sind über die dort genannten Personen alle Personen anzugeben, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und von der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wahrscheinlich unmittelbar betroffen sein werden. Mit den betroffenen Personen können nicht der Intermediär und der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.2 Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

Deutschland gehörte bis zur Einführung der DSGVO mit seinen zahlreichen Datenschutzgesetzen zu den Ländern mit den strengsten Datenschutzregeln weltweit. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers zu schützen und schließlich umzusetzen, wurde in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die für die verschiedensten Bereiche gelten und paralle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.3 Datenschutz im Betrieb

Es ist einleuchtend, dass ein Beschäftigungsverhältnis ohne die Angabe personenbezogener Daten der Mitarbeiter nicht möglich ist. Ohne eine Reihe personenbezogener Angaben wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc., kann bereits eine Lohnabrechnung oder eine Meldung an die Sozialversicherungen nicht erfolgen. Der Arbeitgeber ist schlichtweg gezwungen, personenbezogene Daten vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4 Mitteilungspflicht mehrerer Intermediäre, Abs. 9

Rz. 53 § 138f Abs. 9 AO regelt den Fall, dass mehrere Intermediäre zur Mitteilung derselben Steuergestaltung verpflichtet sind. In diesem Fall sind alle betroffenen Intermediäre nebeneinander zur Mitteilung verpflichtet, d. h. jeder von ihnen hat die Verpflichtung in einer Art Gesamtschuldnerschaft zu erfüllen. Insgesamt ist die Mitteilungspflicht jedoch nur einmal zu erfüll...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Typische Treuhandtätigkeiten aufgrund Vereinbarung

3.1 Verwaltung fremden Vermögens 3.1.1 Wesentliche Inhalte Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

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Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen

Leitsatz 1. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i.S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i. V. m. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten. 2. Entsprechendes gilt für § 3 Nr. 13 GewStG i.d.F. des Gesetzes z...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr