Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.3 Umsatzsteuergesetz

Rz. 3 Die Vorschriften des KStG zu Betrieben gewerblicher Art dienten im bis zum 31.12.2016 geltenden USt-Recht als Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verwies zu diesem Zweck auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und § 4 KStG. Lagen mehrere Betriebe gewerblicher Art vor, bildete die Gesamtheit aller Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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OLG Düsseldorf stärkt kleine Lieferanten: Nicht jedes Preisgespräch ist kartellrechtswidrig

Zusammenfassung Hersteller dürfen Händlern keine Wiederverkaufspreise vorgeben, aber nicht jeder Hinweis auf die gewünschte Preisstrategie ist unzulässig. Ist der Abnehmer mächtiger als der Lieferant, gelten höhere Anforderungen an die Annahme kartellrechtswidriger Druckausübung durch Hinweise auf unverbindliche Preisempfehlungen oder gewünschte preisliche Produktpositionier...mehr

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Haftung für Altschulden beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Eigenverwalter?

Zusammenfassung Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers) greift weder beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Insolvenzverwalter noch beim Kauf von einem Eigenverwalter. Hintergrund Die insolvente Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet...mehr

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Unternehmensplanung und -st... / 4 Umsetzung der operativen Unternehmensplanung mit Hilfe von Detailplänen

Wie Eingangs bereits erläutert differenzieren eine strategische und eine operative Planung insbesondere durch den Differenzierungsgrad. Ziel der operativen Planung ist es, den operativ Verantwortlichen einen konkreten Fahrplan für einen definierten Zeitraum von 12 – 24 Monaten vorzugeben. Dafür muss die Planung einen angemessenen Detaillierungsgrad haben. Als Maxime einer op...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Definition des Reihengeschäfts

Rz. 1 Ein Reihengeschäft liegt nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, indem der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. Den einzelnen Lieferungen könn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6 S. 5 und 6 UStG in der Fassung bis zum 31.12.2019)

Rz. 54 Ein Reihengeschäft i. S. d. § 3 Abs. 6a S. 1 UStG (§ 3 Abs. 6 S. 5 UStG i. d. F. bis zum 31.12.2019) liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsmacht über d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Beförderung oder Versendung durch einen Zwischenhändler (§ 3 Abs. 6a S. 4 UStG)

Rz. 35 Rz. 36 Grundsätzlich wird nach § 3 Abs. 6a S. 4, 1. Halbs. UStG widerlegbar vermutet, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zeitpunkt der Beförderungs- bzw. Versendungslieferung

Rz. 47 § 3 Abs. 6 UStG regelt Ort und Zeitpunkt der Lieferung.[1] Der Lieferzeitpunkt ist nicht in allen Fällen nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen, wie dies vom Gesetzgeber im Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1997[2] angenommen worden war. Rz. 48 Auch das Unionsrecht geht in Art. 32 MwStSystRL davon aus, dass der Steuertat...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Bring Your Own Device at my... / 7 Einführung von BYOD-Modellen

Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass es notwendig ist, BYOD-Modelle bereits im Vorfeld ihrer Einführung planerisch zu gestalten und deren Umsetzung permanent zu überwachen. Dabei ist es erforderlich, alle Beteiligte frühzeitig und ausreichend einzubeziehen. Nur so können BYOD-Modelle den Vorgaben der Grundrechte, den Anforderungen des Datenschutzes aber auch den institution...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 3.4 Anbindung von Mitarbeiterhardware

Vom Grundgedanken ergeben sich zwei technische Anbindungsmöglichkeiten von BYOD-Modellen, die auch praktisch zur Umsetzung kommen. Dabei gilt auch hier, dass Arbeitnehmer und Steuerberater unterschiedliche Interessen haben können, was vor allen Dingen auf das Kontrollbedürfnis durch die Steuerberater und betriebswirtschaftliche Erwägungen zurückzuführen sind. Zum einen erfolg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 8.3 Individuelle Bescheinigung der steuerfreien Leistung an Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie Leistung grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer ermitteln und in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen.[1] Bietet der Arbeitgeber gleichartige Fahrberechtigungen allen seinen Arbeitnehmern an und zahlt hierfür an den Verkehrsträger einen pauschalen Preis pro Arbeitnehmer, kann er zur Ermittlung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 1 Einführung in "Bring Your Own Device at my Company"

Um das Phänomen "Bring Your Own Device at my Company", kurz BYOD, besser zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst den "Normalfall" vor Augen zu führen. In aller Regel stellt der Steuerberater die Räumlichkeiten und insbesondere alle Geräte, mit denen der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten soll, zur Verfügung. Dies ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass derjen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 räumt den Vertragsparteien der Verträge nach § 132d die Möglichkeit ein, in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI eine der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entsprechende Leistung durch die speziellen ambulanten Palliativteams i. S. d. § 37b Abs. 1 oder durch Personal der Pflegeeinrichtung selbst zu erbringen. Damit tritt die Leistungser...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von "Bonus-Aktien" löst keinen Kapitalertrag aus

Leitsatz Das FG Köln hat entschieden, dass die – aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlassten – Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme darstellt und bei den Anteilseignern nicht zu steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Der BFH ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge

Leitsatz 1. Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i.S. von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 06.02.2013 – VI R 28/11, BFHE 240, 546, BStBl II 2013, 572). 2. Fahrvergünstigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.1 Individueller Beratungsanspruch (Abs. 1 Satz 1 bis 4)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 eröffnet den Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Grundlegend ist dabei zu gewährleisten, dass alle Versicherten ausreichende Informationen über die Hilfen und Versorgungsangebote erhalten, die sie für ihr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung

Leitsatz Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Re...mehr

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Mieterhöhung – Auch fehlerh... / 2 Die Entscheidung

Dies gilt auch bei Angabe einer zu großen Wohnfläche im Mieterhöhungsverlangen (hier: 114 m2 statt 102 m2). Hätte der Vermieter die vereinbarte Mieterhöhung auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen (geringeren) Wohnfläche in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen können, weil die Miete auch dann immer noch unter der ortsüblichen Miete liegt, ist dem Mieter eine Festh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

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Mieterhöhung – Auch fehlerh... / 1 Das Problem

Mieterhöhungsverfahren sind kompliziert. Vermieter können dabei vieles falsch machen, z. B. wenn zur Begründung Vergleichsmieten anstelle einer Berechnung nach dem qualifizierten Mietspiegel angeführt werden oder eine unzutreffende Wohnfläche angegeben wird. Einem solchen (teilweisen) unzulässigen Mieterhöhungsverlangen muss der Mieter nicht zustimmen. Stimmt der Mieter dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6 Die Abwicklung des befristeten Vertrags

6.1 Allgemeines Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4 Befristete Verträge ohne sachlichen Grund

4.1 Zweck der Regelung Das zum 01.01.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG; dort: § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG) und die inzwischen ausgelaufene Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG 1985) haben und hatten das Ziel, dem Arbeitgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.3 Die Beteiligung von Personal- bzw. Betriebsrat bei befristeten Verträgen

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 99 BetrVG). Die Frage der Befristung des Arbeitsverhältnisses als solcher unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung des Personalrats[1] bzw. Betriebsrats. Die Mitbestimmung bezieht sich allein auf die "Einstellu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristete Verträge mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Der EuGH hat in seiner viel beachteten Mangold-Entscheidung vom 22.11.2005[38h] festgestellt, dass die bisher geltende Fassung des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Nach einer daraufhin erfolgten Entscheidung des BAG vom 26.4.2006[38i] ist die Mangold-Entscheidung ohne jegliche Übergangsfrist und ohne Vertrauenssch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung mit Sachgrund

– Probezeit Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten die ersten 6 Monate als Probezeit. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Mit der Vorgabe von 6 Monaten Probezeitdauer entspricht die Regelung der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen Probezeit. Die dort geschilderten Grundsätze, auch zur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.2 Mit Sachgrund, § 14 Abs. 1

Grundsätzlich sollte jeder befristete Arbeitsvertrag folgende Vereinbarungen enthalten: die Form der Befristung: Befristung mit Enddatum (Zeitbefristung) bzw. Zweckbefristung den Sachgrund für die Befristung Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grunds aus der anerkannten Typologie (§ 14 Abs. 1 TzBfG), z. B. zur Vertretung des in Elternzeit befindlichen Beschäftigten bis zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.5.2 Befristetes Probearbeitsverhältnis und anschließende Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG?

In der Literatur wird es z. T. für zulässig gehalten, zunächst ein auf 6 Monate befristetes Probearbeitsverhältnis abzuschließen und anschließend diesen Vertrag für eine weitere Dauer von 24 Monaten nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu verlängern.[255d] Begründet wird dies damit, dass die Gesamtdauer der Befristung von 2 Jahren auf diese Weise nicht überschritten sei. Es wäre zudem mög...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

– Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3 Schriftformerfordernis

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Grund in den schriftlichen Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.5.1 Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) und Befristung mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)

Eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG – ohne sachlichen Grund – ist wie festgestellt nur bei Neueinstellungen möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwingend nach 2 Jahren enden muss. Befristungen mit jeweils neuem sachlichem Grund können grundsätzlich unmittelbar hintereinander vereinbart werden. Gleiches muss gelten für die Vereinbarung eines befris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.7 Verfahrensfragen

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG – Befristung ohne sachlichen Grund – gelten auch für Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz. Entsprechend befristete Verträge können mit Schwangeren, Schwerbehinderten und Wehrpflichtigen wirksam abgeschlossen werden. Die Dauer der Befristung darf 24 Monate nicht überschreiten. Der Vertrag kann aber auch für eine kürzere Zeit abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2 Befristung ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen

Es ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG zulässig, mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber vorliegen. Der Mitarbeiter darf vorher weder befristet noch unbefristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.7 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4 Kettenarbeitsverhältnisse (Mehrfachbefristungen)

Bereits der erstmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn nämlich ein sachlicher Grund die Befristung und damit den Wegfall des Kündigungsschutzes rechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Noch strengere Maßstäbe müssen angelegt werden, wenn mehrere befristete Verträge zeitlich aneinandergereiht werden. Mehrfach befristete A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.6 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 5 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Voraussetzung ist dabei, dass der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. Ein solcher Widerspruch kann auch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr