Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Bestellung ei... / 1 Gründe

I. Das AG hat mit Beschl. v. 5.8.2014 für die unbekannten Erben der am … 1998 verstorbenen Erblasserin die Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beschwerdeführer zum Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" und "Erbenermittlung" bestellt. Er wurde am 5.8.2014 unter Aushändigung der Bestallungsurkunde zur treuen und gewissenhaften Führun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die Leistungen ausgeschlossen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) ausgeführt werden (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, Anhang 5). Die bewirkten Lieferungen von Erzeugnissen, die in der 2. Stufe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 5.3.1 Saisonbeschäftigungen

Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit den Aufenthaltstitel zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkostenverteiler (WEMoG)

Begriff Ein Heizkostenverteiler dient der verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät und steht im Gemeinschaftseigentum, da er der Ermittlung der Kostenverteilung i. S. d. § 16 Abs. 2 WEG dient.[1] Zwar dürften sie eher Zubehör darstellen, wurden sie allerdings von der Gemeinschaft angeschafft, stellen sie Gemeinschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konten im Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Folglich darf der Verwalter das Konto der Eigentümergemeinschaft nicht als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen. Entscheidend ist, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die richtige Einrichtung des Kontos gegen Anfechtung, Pfand- und Zurückbehalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Müllgebühren (WEMoG)

Zusammenfassung Die Verteilung der Müllgebühren richtet sich grundsätzlich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen, so eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer keinen hiervon abweichenden Verteilungsschlüssel vorsieht. Auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG kann auch bezüglich der Müllgebühren der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel abgeä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahngebühr (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff In zahlreichen Verwalterverträgen ist vereinbart, dass der Verwalter für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Dies wird allgemein für möglich gehalten, wobei auch die Auffassung vertreten wird, Mahnungen zählten zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters und seien mit der Verwaltergrundgebühr abgegolten. Im Ergebnis hängt die Antwort auf die Frage, ob der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klingelschilder (WEMoG) / 1 Einführung

Briefkasten- und Klingelanlage sind zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Als Bestandteil der Briefkasten- und Klingelanlage ist somit auch das eigentliche Klingel- bzw. Briefkastenschild (Namensschild) dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Hinweis Einheitliche Gestaltung Da eine einheitliche Gestaltung des Eingangsbereichs mit der dortigen Briefkasten- bzw. Kli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahngebühr (WEMoG) / 2 Zulässige Höhe

Die Höhe der Mahngebühr selbst muss sich in unbedenklichen Grenzen bewegen. Diese wurden aber bei einer Zusatzvergütung von 20 EUR je Mahnung als überschritten angesehen. Diese seien unabhängig hiervon aber auch dann überschritten, wenn nicht geregelt sei, wie viele Mahnungen im Einzelfall überhaupt erfolgen würden.[1] Der BGH richtet diese Frage an den Maßgaben des konkreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klingelschilder (WEMoG) / 2 Kosten und Kostenverteilung

Die Kosten für die Erneuerung von Klingel- bzw. Briefkastenschildern gehören zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind somit auch in der Jahresabrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer zu verteilen, so nicht ein hiervon abweichender Kostenverteilungsschlüssel vereinbart ist. Die Wohnungseigentümer haben allerdings die Beschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstweilige Verfügung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens, wenn aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit der Ausgang eines Erkenntnisverfahrens nicht abgewartet werden kann und ansonsten vollendete Tatsachen geschaffen oder irreparable Nachteile eintreten würden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Regelungen zur einstweiligen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 6 Einstweilige Verfügung auf Aussetzung des Beschlusses über eine Verwalterbestellung

Grundsätzlich widerspricht ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen nicht regelt und auch sonst in der Wohnungseigentümerversammlung ein Beschluss betreffend die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in seinen wesentlichen Umr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung (WEG – WEMoG) / 2 Einschränkungen der Tierhaltung

Verbot gefährlicher Tiere Durch mehrheitliche Beschlussfassung und somit auch durch entsprechende Bestimmungen in der Hausordnung kann die Haltung potenziell gefährlicher Tiere untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Giftfrösche oder Giftschlangen[1] sowie für Kampfhunde. Leinen- und Maulkorbzwang, Einschränkung des Auslaufs und der Anzahl der Tiere Des Weiteren sind Besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung (WEG – WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Tierhaltung in Wohnungseigentumsanlagen kann mitunter zu Konflikten unter den Wohnungseigentümern führen. Diese haben allerdings die Möglichkeit, den Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums festen Regeln zu unterwerfen (§ 19 Abs. 1 WEG). Dies geschieht durch Vereinbarungen, Beschlüsse und findet gerade bzgl. der Tierhaltung häufig in Hausordnungen sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 4 Einstweilige Verfügung auf Verhinderung der Durchführung einer Eigentümerversammlung

Grundsätzlich kann die Durchführung einer von einer nicht berechtigten Person einberufenen Eigentümerversammlung per einstweiliger Verfügung verhindert werden.[1] Allerdings kann die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, die vom nicht mehr bestellten Verwalter einberufen wurde, nicht per einstweiliger Verfügung verhindert werden. Es besteht nämlich keine Vermutun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum, da es für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 3 Literatur

Rz. 30 Anders, Quod erat demonstrandum oder Beweislastumkehr im sozialgerichtlichen Verfahren, SGb 2000, 454. Berg, Neues zur Beweislast im Verwaltungsprozess?, Die Verwaltung, 33. Band (2000) S. 139. Dahm, Die sozialgerichtliche Behandlung des so genannten Beweisnotstandes im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, ZfS 2002, 310. Redeker,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst seit Inkrafttreten des SGG unverändert gebliebene Vorschrift wurde zum 1.9.2004 durch Art. 8 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) durch Anfügen des Abs. 5 geändert. Nachfolgend wurde § 131 zum 1.4.2008 durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (SGGuaÄndG) v. 26.3.2008 (BG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien unter dem Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Beste...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sachverständigengutachten (... / 1 Grundsätze

Wird seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten eingeholt bzw. ein Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, so handelt es sich dabei um einen Werkvertrag nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB. Praxis-Beispiel Überprüfung einer Baumaßnahme Liegen aufgrund einer Baumaßnahme konkrete Anhaltspunkte vor, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufzug im Wohnungseigentum ... / 1 Allgemein

Allgemein zugängliche Aufzüge können gemäß § 5 Abs. 2 WEG nicht Sondereigentum sein, weil sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. Diese Aufzüge sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Sondereigentumsfähig ist ein Aufzug nur dann, wenn er nur eine Einheit erschließt und bereits der Schacht durch entsprechende Zuweisung nach§ 3 Abs. 1 WEG im Sondereig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilsspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (vgl. auch Jüttner in: Fichte/Jüttner, SGG, § 141 Rz. 5). Fun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 130 Abs. 1 ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Abs. 2 ist durch Art. 1 Nr. 42 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 angefügt worden. Rz. 1a Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und entbindet die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit von notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die dann durch A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rz. 49; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 best...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, sodass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107, 128; Gerhardt, in: Schoch/Schmid...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtsschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.5 Reformatio in peius

Rz. 9 Die in § 123 angeordnete Bindung an den erhobenen Anspruch bedingt ferner das Verbot, die vom Kläger angefochtene Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung zu seinem Nachteil zu ändern (Verböserungsverbot oder Verbot der reformatio in peius). Das Verbot der reformatio in peius gilt in allen Instanzen und sowohl in Klageverfahren als auch in Verfahren des einstweiligen Rec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.1 Kammerbesetzung

Rz. 2 Die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten beruht auch auf historischen Begebenheiten. Die (Ober-)Versicherungsämter waren bereits vergleichbar besetzt. Sie entspricht der Besetzung auch der Richterbank bei den Arbeitsgerichten (§ 16 Abs. 2 ArbGG). Die Verwaltungs- und Finanzgerichte entscheiden hingegen mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern. Der Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 7.4.4 Datenbanksysteme

Die Verwaltung der Personaldaten, der Bewerberdaten und der Organisationseinheiten ist häufig über verschiedene Anwendungen verteilt. Die Integration dieser Datenhaltungen in eine gemeinsame Datenbank reduziert die Redundanz und die Übergabe von Daten zwischen den Systemen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob eine Integration dieser Personaldatenhaltung in die allgemeine Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 4.4 Verschwendung erkennen: die "Sieben Todsünden der Verschwendung"

Viele unserer Prozesse im Arbeitsalltag sind mehr von Verschwendung als von Wertschöpfung gekennzeichnet. Solange wir nicht „draufschauen,“ bemerken wir das nicht. Die Abläufe sind über die Zeit so gewachsen und werden von niemandem in Frage gestellt. Sie laufen im "Autopilot". Sobald wir die Prozesse aber beobachten, fällt uns auf, wie viel Arbeit wir mit nutzlosen Dingen v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.4 Supportprozesse für HR

Die Personalprozesse brauchen selbst wiederum Unterstützung. Dabei greifen sie wie alle anderen Prozesse auf die Supportprozesse des Unternehmens zu. Allerdings stellen Personalprozesse dabei oft besondere Anforderungen an die Leistungen. Das kann zu Konflikten führen, wenn das Unternehmen die Standardisierung seiner Supportprozesse sehr betont. Ein wichtiger Supportprozess f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Kosten der allgemeinen Verwaltung

aaa) Grundlagen Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzung von Verwaltungs- und Fertigungskosten

Rn. 264 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten bestehen bei der Abgrenzung der Fertigungs-GK von den Verwaltungskosten; denn die Verwaltung ist in die Teilbereiche der allg. Verwaltung und der Fertigungsverwaltung bzw. der Material- und Fertigungsverwaltung zu unterteilen (vgl. H/H/R (2021), § 6 EStG, Rn. 493; Schmidt: EStG (2023), § 6, Rn. 199). Die Verwaltungskosten, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung von Verwaltungs- und Vertriebskosten

Rn. 266 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin bei der Abgrenzung der Verwaltungs- von den Vertriebskosten. Darin wird auch der Grund gesehen, dass der Gesetzgeber bisher auf eine Aktivierungspflicht für Verwaltungskosten, wie sie z. B. von Mathiak ((1984), S. 114) gefordert wurde, verzichtet und sich stattdessen für ein Aktivierungswahlrecht ausges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5)

Rn. 138 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 130f., ausgeführt, ist bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts für "Allg. Verwaltungskosten" der Posten Nr. 5 prinzipiell umsatzbezogen auszuweisen. Das bedeutet, dass der Periodenaufwand um die im GJ erfolgte Veränderung in der Aktivierung von Verwaltungskosten (in "Bestandsveränderungen" und "Aktivie...mehr