Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Schlichtung bei Franchise-Systemen

Rz. 229 Um Auseinandersetzungen innerhalb des Franchise-Systems diskutieren zu können, und zwar Auseinandersetzungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits oder zwischen Franchise-Nehmern untereinander andererseits, wird i.d.R. in einem Franchise-Vertrag eine sog. Schlichtungsklausel vereinbart. Danach sind sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer e...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Leitung durch den bzw. die Poolvorsitzenden

Rz. 507 Um die Interessen des Pools wahrzunehmen, bedarf es einer Leitung, die – abhängig von der Größe des Pools – als Einzelführung oder als Gremienführung (ggf. in Form eines Beirates) vereinbart werden kann. Regelmäßig erfolgt eine Wahl durch die Poolversammlung; häufig wird der erste Poolvorsitzende im Poolvertrag bestimmt. Dieser leitet die Organisation und die Beschlu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1450 Die Organe der Vereinigung sind die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder und der oder die Geschäftsführer. Der Gründungsvertrag kann andere Organe vorsehen; er bestimmt in diesem Fall deren Befugnisse (Art. 16 Abs. 1 EWIV-VO). Solche anderen Organe können etwa ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat, ein Beirat oder ein Lenkungsausschuss ("Steering Committee") sein. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Sonstige Regelungstatbestände

Rz. 502 Darüber hinaus sollten im Rahmen eines Vorgesprächs auch die nachfolgenden Punkte angesprochen werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Zustimmungserfordernisse

Rz. 1236 Die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.[1600] Der Zustimmung bedarf dabei nur das Verfügungsgeschäft und nicht auch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft. Solange nicht alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben, ist die Anteilsübertragung schwebend unwirksam (§§ 182 ff. BGB). Mit Erteil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zustimmungspflichtige Maßnahmen

Rz. 197 Bei der GmbH besteht eine umfassende Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer nach außen. Die GmbH wird bei allen Geschäften, sogar außerhalb des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, verpflichtet. Grenzen sind nur da gesetzt, wo ein sog. kollusives Zusammenwirken vorliegt.[576] Im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern ist die Geschäftsführungsbefugnis insofern ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Fakultativer Aufsichtsrat

Rz. 285 Ist die GmbH nicht bereits kraft Gesetzes verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, können die Gesellschafter einer GmbH frei entscheiden, ob sie einen Aufsichtsrat in ihrem Unternehmen einrichten oder nicht (§ 52 Abs. 1 GmbHG).[935] Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates bedarf einer Regelung in der Satzung unter Einhaltung der §§ 53 f. GmbHG. Enthält d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Geschäftsführung

Rz. 259 Die Pflicht zur Geschäftsführung beginnt mit der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer. Die Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers umfasst allgemein alle zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks erforderlichen gewöhnlichen Maßnahmen. Sie umfasst nicht mehr die Maßnahmen, die wegen ihrer Wichtigkeit nur durch die Gesellschafter entschieden werden könn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 5. Vertretung der Partner im Joint Venture

Rz. 53 Die Praxis kennt verschiedene Gremien, in denen die Partner ihren Einfluss auf das Joint Venture geltend machen können. Obligatorische Gremien sind die Gesellschafterversammlung und – bspw. bei der AG und bei der gem. DrittelbG oder MitbestG mitbestimmten GmbH – der Aufsichtsrat. Es steht den Partnern aber bei den meisten Gesellschaftsformen frei, weitere freiwillige ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Informationsrechte

Rz. 512 Die Regelungen des § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 717 Abs. 1 BGB n.F. sehen weitreichende Informationsrechte auch für die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter vor. Davon ist insb. die Einsicht in die Geschäftsbücher und in alle anderen Papiere umfasst, selbst wenn sie vertraulich sind. Im Gesellschaftsvertrag können diese Informationsrechte jeweils aus...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Bestellung zum Geschäftsführer

Rz. 243 Ist die Bestellung des Geschäftsführers nicht schon bei der Gründung erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Gesellschafterversammlung, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Ermächtigung wie z.B. zugunsten eines Aufsichtsrates, Gesellschafterausschusses oder Beirates enthalten ist (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Erfolgt die Gesellschaftsgründung mit Musterprotoko...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 548 Der Eintritt eines neuen Gesellschafters in die OHG ist ein Grundlagengeschäft. Er erfolgt durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund eines Aufnahmevertrages aller bisherigen Gesellschafter mit dem neuen, eintretenden Gesellschafter.[876] Zulässig ist die Regelung im Gesellschaftsvertrag, dass der Eintritt durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden ka...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 4.2 Versicherung anderer Personen kraft Satzung

Die Berufsgenossenschaften haben die Möglichkeit, weitere (unternehmensfremde) Personengruppen unter Versicherungsschutz zu stellen.[1] Sie müssen dies in ihren Satzungen regeln. Es handelt sich dabei um Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, aber als Mitglieder von Prüfungsausschüssen, als Prüflinge, als Teilnehmer an Veranstaltungen der zusätzlichen Berufsschul...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Weisungsrechte

Rz. 234 Die geschäftsführenden Gesellschafter unterliegen grds. nicht den Weisungen der übrigen Mitgesellschafter.[400] So wie die Geschäftsführungsbefugnis gesellschaftsvertraglich begründet werden kann, hindert die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages allerdings nichts daran, besondere Weisungsrechte vertraglich zu vereinbaren. Soweit damit keine völlige...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Wird die Familien-Holding in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet, so gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft (was allerdings die Selbstorganschaft nicht ausschließt). Die Leitung der Geschäfte wird in der GmbH durch den Geschäftsführer bzw. in der AG durch den Vorstand wahrgenommen (§ 35 Abs. 1 GmbHG, § 76 Abs. 1 AktG), wobei diese Position von Nichtgesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Einberufung

Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, is...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Aufsichtsrat

Rz. 2299 Die KGaA hat einen Aufsichtsrat. Es gelten die Vorschriften des Aktienrechts. Entsenderechte sind möglich.[5685] Der Aufsichtsrat ist Organ der Gesellschaft, nicht allein der Kommanditaktionäre. Der Aufsichtsrat muss die Geschäftsführung überwachen. Darüber hinaus hat er nach § 287 Abs. 1 AktG – vorbehaltlich einer anderen Regelung in der Satzung (z.B. Übertragung de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Vertretungsmacht

Rz. 251 Grds. ist die Vertretungsmacht der Geschäftsführer[768] nach außen unbeschränkt und unbeschränkbar.[769] Beschränkungen, die sich aus dem Geschäftsführervertrag oder aus den in der Satzung festgelegten Zustimmungserfordernissen ergeben, wirken nicht gegenüber Dritten (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Anderes gilt bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Geschäftsführer und Dritten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zusammenfassende Übersicht zu Gemeinschaftsregelungen

Rz. 109 Zusammenfassend können folgende Regelungen des WEG in der Gemeinschaftsordnung abbedungen oder abweichend geregelt werden:[481]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Jahresabschluss

Rz. 491 Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einhe...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Personengesellschaften

Rz. 556 Zu beachten ist im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die Leitung der Geschäfte in einem Familienpool in Form einer GbR oder KG obliegt daher grds. Gesellschaftern der Poolgesellschaft, also Familienmitgliedern. Wird von den gesetzlichen Regelungen nicht im Gesellschaftsvertrag abgewichen, gelten bei der GbR gemeinschaftliche Geschäftsfüh...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Kosten der Gründung

Rz. 239 Die Beteiligten wünschen in aller Regel, dass die Gesellschaft die Gründungskosten tragen soll. Dann muss eine entspr. Klausel in die Satzung und nicht nur in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden.[715] Nur dann kann die Gesellschaft ihren Gründungsaufwand auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.[716] Ansonsten müssen die Gründer die Kosten tragen und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Geschäftsführung

Rz. 1458 Unter Geschäftsführung versteht man nach deutschem Recht jede auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit, die nicht die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.[1779] Die von den Geschäftsführern der EWIV zu führenden Geschäfte umfassen die gewöhnlichen und die außergewöhnlichen Geschäfte, nicht jedoch die den Mitgliedern obliegenden Grundlagen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich darum, ob und wann bei einer Beleidigung eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Alte und Aktuelle Lösung Diese Frage stellte sich nicht das erste Mal. Es gab bereits im Jahr 2017 einen Fall, bei dem ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer in einer Versammlung beleidigt hatte. Der BGH entschied damals, eine WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Schadensersatz / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen der Verwaltung haftet, die vor dem 1.12.2020 wurzeln. Haftung vor dem 1.12.2020 und nach dem 30.11.2020 Das LG meint einerseits, für Pflichtverletzungen des Verwalters und/oder der Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeiräte hafte ab 1.12.2020 die Gemeinschaft de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 1 Leitsatz

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn sich der Wohnungseigentümer in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder in einer Sitzung des Verwaltungsbeirats geäußert hat...mehr

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WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der BGH meint erstens, es handele sich um keine WEG-Streitigkeit. Dies folge allerdings nicht schon daraus, dass K kein Wohnungseigentümer sei. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei gegenstands- und nicht personenbezogen zu verstehen. Entscheidend sei daher, ob die Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG in sachlicher Hinsicht vorlägen. Maßgeblich sei hier der Umstand, ob...mehr

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Verwalter: Schadensersatz / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das nicht so! Zu Recht und mit zutreffender Begründung habe das AG ausgeführt, dass bis zum 30.11.2020 keine Ansprüche gegen B bestanden hätten. Denn die Ansprüche beruhten entweder darauf, dass bei der Fassadenrenovierung, welche unstreitig vor dem 1.12.2020 durchgeführt worden sei, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden seien. Oder aber (auch) darauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 1 Fehlerhafte Einberufung / Die fünf häufigsten Fehler

Die Einladungsfristen wurden nicht eingehalten Jeder Gesellschafter muss die Gelegenheit haben, sich hinreichend auf die Gesellschafterversammlung und die darin zu fassenden Beschlüsse vorzubereiten. Soweit die (fehlerhafte) Einladung dem Gesellschafter die Teilnahme und Vorbereitung erschwert, wird davon ausgegangen, dass dem Gesellschafter die Ausübung eines unverzichtbaren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jobcenter / 2.2.3 Örtlicher Beirat

Bei den gemeinsamen Einrichtungen wird ein örtlicher Beirat gebildet.[1] Dieser berät die gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.mehr

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Verbraucher-/Patientenberatung / 3 Vergabe der Fördermittel

Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird gerichtlich und außergerichtlich – von einer (hier: nicht einschlägigen) Not-/Eilmaßnahme abgesehen – durch ihren Verwalter vertreten, nicht aber durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch einzelne Mitglieder des Verwaltungsbeirats.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das VG verneint die Frage! Nach § 9a Abs. 2 WEG übe zwar ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten (Hinweis u. a. auf VGH Mannheim, Beschluss v. 24.2.2021, 3 S 2373/20, juris – Rn. 21 und OVG Hamburg, U...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, wer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten kann. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlu...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3 Organe der GmbH

Die GmbH hat mind. zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag kann freiwillig einen Aufsichtsrat oder Beirat vorsehen. 3.3.1 Geschäftsführung Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Organisationsentwickl... / 1.3 Ganzheitlicher Ansatz: das TRAFO-Modell

Das TRAFO-Modell dient zur Abbildung der systemischen und ganzheitlichen Perspektive. Es beinhaltet in dem ersten Charakteristikum "Dimensionen der agilen Reife" 6 Teilbereiche. Diese 6 von uns identifizierten und für die Transformation maßgeblichen Dimensionen sind: Dimension: Strategie Dimension: Struktur Dimension: Prozesse Dimension: Führung Dimension: HR-Instrumente Dimension...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Person und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972, Tz 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhält...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Kontrollorgan

Rz. 239 In vielen Familienstiftungen existiert neben dem Vorstand ein Kontrollorgan, das häufig als Stiftungsrat, Beirat oder Kuratorium bezeichnet wird.[370] Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Kuratorium sollte im Hinblick auf eine effektive Organkontrolle durch die Satzung ausgeschlossen werden. Rz. 240 Zu beachten sind landesrechtliche Besonderheiten in Bezug...mehr