Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.2 Gegenstand der Verwirkung

Rz. 57 Gegenstand der Verwirkung können materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Ansprüche, Gestaltungsmöglichkeiten und -rechte sein. Steueransprüche[1] können ebenso verwirken wie Haftungsansprüche auf steuerliche Nebenleistungen[2] sowie Erstattungs- und Vergütungsansprüche einschließlich Rückforderung.[3] Rz. 58 Auch verfahrensrechtliche und prozessuale Befugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4 Verwirkung

2.9.4.1 Anwendungsfall von Treu und Glauben Rz. 56 Auch das Rechtsinstitut der Verwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben[1] und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"; dazu Rz. 42 ff.). Es greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.4 Vertrauenstatbestand

Rz. 60 Verwirkung hat darüber hinaus zur Voraussetzung, dass für den Anspruchsverpflichteten durch bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten ein Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen wurde, dass der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.[1] Hierfür reicht eine vom FA im Rahmen einer Steuerfestset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.3 Zeitmoment

Rz. 59 Gegenüber den anderen Anwendungsfällen des Grundsatzes von Treu und Glauben spielt der Zeitablauf eine erhebliche Rolle. Verwirkung setzt stets voraus, dass der Berechtigte das Recht über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat. Bei der Steuerfestsetzung ergibt sich die äußerste zeitliche Grenze aus den Verjährungsvorschriften.[1] Bei einem Hinzutreten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.1 Anwendungsfall von Treu und Glauben

Rz. 56 Auch das Rechtsinstitut der Verwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben[1] und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"; dazu Rz. 42 ff.). Es greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderungen durc... / 2.4 Tod des Vermieters

Ist der ursprüngliche Vermieter verstorben, darf der Rechtsnachfolger erwarten, dass der Mieter zeitnah zu dessen Kenntnis von der Rechtsnachfolge seine Ansprüche geltend macht. Hinweis Verwirkung nach 4 Jahren Wer es als Mieter in Kenntnis des Eintritts der Rechtsnachfolge mehr als 4 Jahre unterlässt, gegen den Vermieter seine angeblichen Aufwendungsansprüche geltend zu mache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Anrechnungsvorschrift

Rz. 129 Wird das Rechtsmittel durch den Rechtsanwalt eingelegt, ist diese Gebühr auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen, vgl. dazu die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG. Rz. 130 Muster 9: Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten

Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Rz. 122 Ist der frühere Auftrag seit mehr als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Isolierter Auskunftsantrag/Stufenantrag, § 38 FamGKG

Rz. 399 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Auskunftsverfahren wegen Trennungsunterhalts gestellt und sodann deutlich später (hier: 2 Jahre) ein Hauptsacheverfahren auf Leistung anstrengt, muss sich nach Ansicht des OLG Zweibrücken Mutwilligkeit vorwerfen lassen mit der Folge, dass die VKH nur begrenzt bewilligt wird. Die Entscheidung ist nachvollziehbar; auch aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 2.2 Säumnis

Rz. 2a Durch Abs. 1 Satz 2 und 3 wird die Berechtigung zur Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen nunmehr ausdrücklich geregelt. Bisher fand mangels einer spezialgesetzlichen Regelung im SGB VI für diese besonderen Pflichtbeiträge § 24 SGB IV Anwendung. Mit der Ergänzung wird zum einen geregelt, dass abweichend von § 24 SGB IV S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.14 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 285 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht waren die allgemeinen Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten zuständig. Nunmehr gilt für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren die Zuständigkeit der Familiengerichte. Die Zuständigkeit des Familiengerichts ergibt sich entweder aus § 111 Nr. 5–9 FamFG (wenn die Verfahren im Sachzusammenhang der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Verwirkung durch Zeitablauf

Rz. 192 An eine Verwirkung des Auskunftsrechts ist dann zu denken, wenn der Vollmachtgeber längere Zeit keine Auskunft verlangt hat, und der Bevollmächtigte berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass auch in Zukunft keine Auskunft verlangt werde.[166] Andererseits steht es jedem frei, die Geltendmachung seiner Rechte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht geltend zu ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Verwirkung

Rz. 257 Wartet der Anspruchsberechtigte jahrelang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zu, so kann dies die Verwirkung wegen Verstoßes gegen § 242 BGB zur Folge haben. Ist der Hauptanspruch selbst verwirkt, so folgt daraus nicht zwingend auch die Verwirkung des Auskunftsanspruchs, weil die Verwirkung in aller Regel nur nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, die du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Eintritt der Verwirkung

a) Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers Rz. 473 Erforderlich ist ein Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers.[519] Im Grundsatz wird das bewusste Sich-Widersetzen, ein bewusster Verstoß gegen Anordnungen des Erblassers verlangt, damit die Verwirkungsklausel ihre Rechtswirkung entfaltet.[520] Rz. 474 Eine derartige Auflehnung gegen den wahren Willen des Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung

Rz. 293 Regelmäßig wird die Vergütung erst mit Ende des Amtes fällig, wobei im Falle einer angemessenen Konstituierungsgebühr diese bereits mit Abschluss der Konstituierungsarbeiten verlangt werden kann, wenn sich eine längere Verwaltung anschließt. Bei einer Verwaltungs- oder Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) kann die Vergütung nach Zeitabschnitten, meist jährlich, vom Testam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIV. Enterbung in Pflichtteilsklauseln (Verwirkungs- und Strafklauseln)

1. Verwirkungs- und Strafklauseln Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

Rz. 481 OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536] Zitat "Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Muster: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 242 Dem Vergleich an sich sollte ein Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt werden, und er sollte eine Zusicherung hinsichtlich etwaiger Vorempfänge enthalten. Darüber hinaus sollte eine Regelung hinsichtlich der späteren Ausgleichung nach § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB erfolgen. Bezüglich der Werte der Nachlassgegenstände empfiehlt sich eine verbindliche Anerkennung. Vorsorglich i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bestimmtheit der Strafklausel

Rz. 470 Die Verwirkungsklausel muss ausreichend bestimmt und hinreichend klar formuliert sein. Vor allem in Bezug darauf, wie ernsthaft das Verlangen des Pflichtteils sein muss, insbesondere, ob schon das Verlangen ausreicht oder ob der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsbetrag auch ganz oder teilweise erhalten haben muss. Die h.M. hält im Wege der wohlwollenden Auslegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers

Rz. 473 Erforderlich ist ein Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers.[519] Im Grundsatz wird das bewusste Sich-Widersetzen, ein bewusster Verstoß gegen Anordnungen des Erblassers verlangt, damit die Verwirkungsklausel ihre Rechtswirkung entfaltet.[520] Rz. 474 Eine derartige Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers mit der Verwirkungsfolge liegt u.a. in jede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Einwand der mangelhaften Geschäftsführung

Rz. 204 Der Einwand einer mangelhaften Geschäftsführung des Nachlasspflegers ist im Vergütungsverfahren nicht zu berücksichtigen, da dieses die Festsetzung einer angemessenen Vergütung für tatsächlich erbrachte Tätigkeiten zum Gegenstand hat.[220] Das Nachlassgericht ist auch nicht berechtigt, die Vergütung des Nachlasspflegers für aus seiner Sicht unzweckmäßige Tätigkeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag

Rz. 274 Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Gemäß anliegend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Weitere Rechtsprechung zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel

a) Auslegung einer Pflichtteilssanktionsklausel beim Berliner Testament in einer Patchwork-Familie Rz. 480 OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben Zitat "Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. "Jastrow´sche Klausel"

Rz. 482 Mit der Jastrow’schen Klausel ordnen die Erblasser als Ergänzung der üblichen Bestimmungen in einem Berliner Testament (§ 2269 BGB) zweierlei an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auslegung einer Pflichtteilssanktionsklausel beim Berliner Testament in einer Patchwork-Familie

Rz. 480 OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben Zitat "Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass je zur Hälfte an die beiden Kinder aus den früheren Ehen der Ehegatten fallen soll, eine Klausel, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.5 Verwirkung nach § 1579 BGB

Trennungsunterhaltsansprüche können der Verwirkung nach § 1579 BGB unterliegen. Gemäß § 1361 Abs. 3 BGB gilt die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit beim Trennungsunterhalt entsprechend (lediglich eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 1 BGB kommt beim Trennungsunterhalt nicht in Betracht). Insofern wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 6.2 Verwirkung nach § 242 BGB

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung verwirken (§ 242 BGB). Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, ist eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen zu erwarten, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.[1] Rückständiger Unterhalt kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB

Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 6 Verwirkung beim Kindesunterhalt

6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5 Verwirkung des Unterhalts nach § 1579 BGB

Ein Unterhaltsanspruch ist gemäß § 1579 BGB zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, wenn einer der in den Nrn. 1 bis 8 aufgeführten Härtegründe vorliegt. Die Verwirkungstatbestän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.1.2 Prüfungsschema

Bei der Prüfung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben ist oder nicht, bietet sich folgende Vorgehensweise an: In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Tatbestand gemäß der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt ist und ob die Unterhaltskette nicht unterbrochen wurde. In dem zweiten Schritt ist dann der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu ermitteln. In dem dri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.1 Grundlagen

Bei der Prüfung der Voraussetzungen ist eine zweistufige Billigkeitsabwägung vorzunehmen: Zunächst ist der konkrete Härtegrund zu ermitteln und festzustellen. Sodann ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Pflichtigen aufgrund des Verwirkungstatbestandes auch unter Berücksichtigung der Belange eines gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig erscheint. Unterhaltszahlungen sind g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 1.4 Prüfungsschema

Bei der rechtlichen Überprüfung von Kindesunterhaltsansprüchen bietet sich – wie generell bei Unterhaltsansprüchen – das nachfolgende Prüfungsschema an: Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig? Wie hoch ist der Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes? Besteht eine Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes in Höhe seines Bedarfs? Besteht auf Seiten des Unterhaltspflichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.5.2 Laufende Verfahren

Wenn der Unterhaltsgläubiger im laufenden Unterhaltsverfahren eine zwischenzeitlich eingetretene Erbschaft verschweigt sowie nicht mitteilt, dass er seine Erwerbstätigkeit von einer Halbtagsstelle auf eine 2/3-Stelle ausgeweitet hat, kann darin ein versuchter Prozessbetrug liegen, der zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB führen kann.[124]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Ausschlussgrundes, weil es sich bei § 1579 BGB um eine ihm günstige rechtsvernichtende Einwendung handelt. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substanti...mehr