Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Entziehung der Geschäftsführung

Rz. 102 Weder entsprechend § 715 Abs. 5 BGB noch entsprechend § 116 Abs. 5 HGB kann der stille Gesellschafter dem Geschäftsinhaber die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.[126] Hinweis Liegt ein Grund zur Entziehung vor, verbleibt dem stillen Gesellschafter nur die fristlose Kündigung, die zur Auflösung der stillen Gesellschaft führt. Rz. 103 Im Gesellschaftsvertrag der stille...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlegendes zur Geschäftsführung

Rz. 242 Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die spezifischen organschaftlichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb. die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Sie enthält jedoch nicht alle Rech...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Person des Bevollmächtigten

Rz. 54 Handlungsbevollmächtigte können alle natürlichen Personen, die zumindest beschränkt geschäftsfähig sind,[125] und – im Gegensatz zur Prokura (vgl. oben Rdn 8) – auch juristische Personen,[126] insb. Handelsgesellschaften, sein. Letztere werden durch ihr jeweiliges Organ (Geschäftsführer, Vorstand) vertreten. Erteilt werden kann die Handlungsvollmacht auch einer GbR. Mö...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Neuregelung § 170 Abs. 2 HGB

Rz. 1027 Gem. § 170 Abs. 2 HGB ist nun gesetzlich geregelt, dass – vorbehaltlich einer abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung – die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH von den Kommanditisten wahrgenommen werden. Dies wird in der Gesetzesbegründung überzeugend damit begründet, dass im Fall der Einheits-GmbH & Co. KG die Kommanditisten im Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzliche Erwerbsverbote

Rz. 67 Gesetzliche Erwerbsverbote hat das GBA stets von Amts wegen zu prüfen und zu beachten.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Actio pro socio

Rz. 238 Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst resultieren, besteht eine besondere Geschäftsführungsbefugnis in Form der als actio pro socio bekannten Gesellschafterklage, d.h. das Vorgehen eines Gesellschafters gegen einen anderen aus gesellschaftsrechtlich begründeten Sozialansprüchen. D...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangspunkt

Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustimmungsvorbehalte ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Handlungs- und Generalvollmacht

Rz. 57 Ebenso ist die Erteilung einer Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eintragbar.[73] Andernfalls bestünde keine klare Abgrenzbarkeit zur einzigen publizitätsfähigen rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, der Prokura (§ 53 HGB). Zur Vermeidung unübersichtlicher Vertretungsverhältnisse ist es zwingend, dass auch Mischgestaltungen, wie etwa die Knüpfung der Ausübun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Verkehrsschutz analog Art. 13 Rom I-VO/Art. 12 EGBGB

Rz. 68 Eine analoge Anwendung der Art. 12, 13 Rom I-VO EGBGB auf juristische Personen ist nicht ausgeschlossen.[268] Demnach ist eine aus dem ausländischen Gesellschaftsstatut sich ergebende Beschränkung der Rechtsfähigkeit oder der Vertretungsmacht unbeachtlich, wenn das Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und dem zu schützenden Geschäftsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 1084 Das HGB sieht – anders als das GmbH-Recht (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) – keine Regelungen zum Gegenstand des Unternehmens vor. Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann gleichwohl zweckmäßig sein. Der Gegenstand des Unternehmens ist u.a. für den Umfang der Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementärin (§ 116 HGB), die Mitwirkungsrechte ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsatz

Rz. 79 Grundsätzlich können sich die Beteiligten bei der Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten vertreten lassen (siehe Rdn 88 f.). Im eigenen Namen kann ein Vertreter nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihm (wegen nicht nachgewiesener Vertretungsmacht) Kosten auferlegt worden sind, vgl. § 81 Abs. 4 FamFG, oder er ein eigenes rechtliches...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 28 [Verordnungsermächtigung]

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgehoben durch Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 des Datenbankgrundbuchgesetzes vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719); sie enthielt eine Ermächtigung an die Länder, durch Rechtsverordnung frühere Vorschriften ändern, ergänzen oder aufheben zu können.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung der Abgeltungshypothek

Rz. 3 Für Abgeltungsdarlehen und Abgeltungshypotheken nach §§ 22 ff. GBMaßnG wurde das Jahr 1964 durch das Jahr 1995 ersetzt. Die Verjährung der Abgeltungsdarlehen sollte zunächst gehemmt werden, um die entsprechenden Fälle erfassen und prüfen zu können. In Ausführung der Ermächtigung aus S. 3 bestimmte § 1 der Verordnung über die Verjährungshemmung bei Abgeltungsdarlehen v. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. System der Vorschrift

Rz. 2 § 134 GBO enthält drei Ermächtigungen: I. Verordnungsermächtigung Rz. 3 Aufgrund der Verordnungsermächtigung nach S. 1 hat das Bundesministerium der Justiz in Abschnitt XIII der GBV mit Zustimmung des Bundesrats zu den in S. 1 Nr. 1–3 aufgeführten Themenbereichen folgende Regelungen selbst getroffen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschränkungen des Auskunftsrechts

Rz. 1058 § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG enthält eine umfassende Regelung der Ermächtigung zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs in der Satzung. Zulässig ist die Vorgabe eines angemessenen konkreten Zeitrahmens für die Gesamtdauer der Hauptversammlung und für die auf den einzelnen Aktionär entfallenden Frage- und Redezeiten, welche dann im E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Die Verpflichtung muss auf gesetzlicher Grundlage beruhen

Rn. 2121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit (überschießende Beträge sind stpfl Arbeitslohn) der ArbG zur Zukunftssicherungsleistung (materiell-)gesetzlich verpflichtet ist, kann diese nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfrei sein (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2008, 394; 2010, 194; BFH/NV 2010, 1445; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Eine solche Pflicht des ArbG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Weiterübertragung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Weiterübertragung nach S. 2 Hs. 2 wurde in § 93 GBV wahrgenommen. Die Landesregierungen können vorbehaltlich des Erlasses allgemeiner Verwaltungsvorschriften (siehe unten Rdn 5) weitere Einzelheiten regeln und ihrerseits die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen delegieren.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 5 Das Bundesministerium der Justiz hat bisher keine allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach S. 2 Hs. 1 zur Regelung technischer Einzelheiten erlassen. Auch hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die Ermächtigung könnte etwa praktische Bedeutung erlangen, falls die von den Ländern eingeführten Verfahren so sehr divergieren, dass eine länderübergreifend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sicherstellung bei Sachleistung

Rz. 307 Der Bieter kann als Gegenleistung – neben oder anstelle der Geldleistung – sonstige Vermögensgegenstände, insb. Aktien der eigenen oder einer dritten Gesellschaft anbieten. Werden Aktien als Gegenleistung angeboten, gelten im Hinblick auf die Sicherstellung der Gegenleistung einige Besonderheiten, die nachstehend nur in Grundzügen dargestellt werden können. Rz. 308 Wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Normenhierarchie des Art. 9 SE-VO

Rz. 2044 Art. 9 SE-VO ist die zentrale Verweisungsnorm der Verordnung.[5173] Bei der Verweisung handelt es sich um eine sog. dynamische Verweisung. Die Norm verweist auf das jeweils geltende nationale Recht. Die Verweisung erfolgt nur auf das jeweilige Sachrecht. Die SE-VO legt selbst fest, welche mitgliedstaatlichen Regelungen i.R.d. Gründung einer Europäischen Gesellschaft...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ist gem....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Systematik der SE-VO

Rz. 2042 Die SE-Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU ( Art. 288 Abs. 2 AEUV). Die SE-Richtlinie ist dagegen nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Richtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten. Gem. Art. 288 Abs. 3 Satz 1 AEUV (vormals Art. 249 Abs. 3 EGV) werden den zuständigen Behörden die Wahl und die Form der...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Rechte des beigetretenen Streitverkündeten im Prozess

Rz. 44 Die Rechte des Streitverkündeten, der dem Prozess beigetreten ist, entsprechen denen des Nebenintervenienten. Beide werden auch als Streithelfer bezeichnet. Der Streitverkündete wird durch seinen Beitritt nicht Prozesspartei, sondern er ist ein Dritter, der eine der Parteien unterstützt. Er kann daher in der Sache weder verurteilt werden noch kann er für sich eine Veru...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Tod eines Gesellschafters

Rz. 510 Der Geschäftsanteil an einer GmbH fällt ohne weiteres in den Nachlass. Wer einen Gesellschaftsanteil erbt,[1735] entscheidet sich allein nach dem Erbrecht, also nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Dies ist häufig eine unerwünschte Rechtsfolge. Anders als bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen kann auf die Vererbung nicht durch die Satzung Einfluss genomm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Beschaffung des Briefes

Rz. 11 Der Antragsteller (oder die ersuchende Behörde) hat den Brief zu beschaffen.[17] Unerheblich ist, ob die Vorlegung tatsächliche Schwierigkeiten bereitet.[18] Dies gilt auch für das Umlegungs- oder Grenzregelungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz,[19] ebenso im Flurbereinigungsverfahren.[20] Rz. 12 Hat das GBA den Brief aus anderer Veranlassung in Verwahrung, z.B., weil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Namensgrundschuld, Namensrentenschuld

Rz. 1 § 42 S. 1 GBO erklärt die Regelung des § 41 GBO auf Briefgrundschulden und Briefrentenschulden im vollen Umfang für anwendbar. Im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 41 Abs. 1 S. 1 GBO gelten keine Besonderheiten. "Bei" der Grundschuld (Rentenschuld) erfolgt eine Eintragung mit Bezug auf das dingliche Recht. Dabei ist die Legitimation des Rechtsinhabers in gleiche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingungen/Befristungen/Vorratsbeschluss

Rz. 1669 Die Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins oder einer bestimmten Geltungsdauer (echte Befristung) ist ohne Weiteres zulässig. Die Befristung muss sich eindeutig aus der Satzungsregel ergeben und für jedermann feststellbar sein. Die befristete Satzungsänderung kann auch schon vor deren Wirksamwerden in das Handelsregister eingetragen werden.[4321] Rz. 1670 Eine S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bewilligungsberechtigung und Bewilligungsmacht

Rz. 47 Zur Abgabe der verfahrensrechtlichen Bewilligung muss der Betroffene die materiell-rechtliche Rechtsmacht zur Übertragung, Änderung oder Aufhebung des grundbuchmäßigen Rechts haben. Das Recht zur Abgabe der Bewilligung als Verfahrenserklärung wird hier als Bewilligungsberechtigung bezeichnet. Typischerweise hat der Inhaber des grundbuchmäßigen Rechts die Bewilligungsb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Nachweis der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 131 Der im Grundbuch eingetragene Testamentsvollstreckervermerk hat eine rein negative Wirkung.[254] Er zerstört das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung des Erben (§ 2211 Abs. 2 BGB), schafft aber keine positive Vertrauensposition in die stattdessen bestehende Verfügungsberechtigung einer anderen Person (nämlich des Testamentsvollstreckers). Der Nachweis, dass ein T...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse

Rz. 994 § 107 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt, dass Mangel der Niederschrift über die Aufsichtsratssitzungen nicht zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen. Weiter verlangt der entsprechend anwendbare § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass es zur Wirksamkeit des Beschlusses der Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei der Einberufung bedarf.[2958] I.Ü. enthält das Gesetz ke...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerliche Rechtsgrundlagen

Rz. 7 Für die negativen steuerlichen Folgen der Betriebsaufspaltung – die Annahme einer gewerblichen Nutzungsüberlassung durch das Besitzunternehmen statt einer vermögensverwaltenden Betätigung – stützt sich die Rspr. auf § 15 EStG und § 7 Satz 1 GewStG als Rechtsgrundlagen.[3] Hinweis Dies führt einkommensteuerlich zur Gefahr der Abfärbung und Infizierung ansonsten nichtgewe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Beteiligte (Abs. 1)

Rz. 2 Beteiligte sind grundsätzlich alle Personen, deren Rechte von der Änderung der Rangverhältnisse betroffen werden können. Zur Erleichterung des Verfahrens wird jedoch der Kreis der Beteiligten in den §§ 92 bis 97 GBO abschließend bestimmt. Wer nach diesen Vorschriften nicht beteiligt ist, gilt selbst dann nicht als Beteiligter, wenn sein Recht durch die Änderung der Ran...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / VI. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 95 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 96 [Autor/Stand] Offen war ...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag

Rz. 92 Muster 2.1: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag Muster 2.1: Klage Nacherfüllung, Kostenvorschuss, durchgeführte Selbstvornahme, Schadensersatz jeweils im BGB-Vertrag Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), ___...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG zur Aufnahme auf andere AG)

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.17: Verschmelzungsvertrag (AG zur Aufnahme auf andere AG) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird das Grundbuch als Datenbankgrundbuch geführt, gelten bei Eintragungen in das Grundbuch folgende Besonderheiten:mehr