Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.8 Sozialmanagement

Wohnungsunternehmen haben sich häufig damit auseinanderzusetzen, dass Mieter Mietschulden anhäufen und dann die Räumung droht oder dass Mieter durch Verstoß gegen die Hausordnung (Lärm, Schmutz) den Hausfrieden stören. Teilweise beschäftigen Wohnungsunternehmen Sozialarbeiter, die im Rahmen des Mietvertrags auch eingesetzt werden, wenn der Mieter durch Nichtzahlung das Vertr...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren aber nur dann, wenn der Schuldner sich voraussi...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 136 Durchsetzen kann der Arbeitnehmer den Weiterbeschäftigungsanspruch sowohl durch Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft machen, wozu der Ausspruch der ordentlichen Kündigung die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, dessen form- und fristgerechter Widerspruch, die Klageerhebun...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Nachweis der vergeblichen Vollstreckung

Rz. 55 Den Nachweis, dass die bisherige Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird, kann der Gläubiger nachweisen durch:mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 11 Für die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig (§§ 828, 764 ZPO). Diese Zuständigkeit gilt auch für die Vollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Titel (§ 62 ArbGG). Ebenso wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Vollstreckung aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl., 2022 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 4. Aufl., 2018 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, 9. Aufl., 2022 Böttcher, ZVG, 7. Aufl., 2022 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2021 Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., 2008 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 16. Aufl., 2020 (z...mehr

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Anhang: Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16. Dezember 2022, BGBl I, 2368

Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16. Dezember 2022, BGBl I, 2368 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zi...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Ausländischer Drittschuldner

Rz. 156 Wohnt der Drittschuldner im Ausland oder hat er seinen Sitz dort, muss das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluss in jedem Fall erlassen. Der Erlass darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zustellung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Pfändung an den Drittschuldner im Ausland regelmäßig nicht erfolgen kann.[256] Zu unterscheiden ist der Erlass des Pfändun...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Mobiliarvollstreckung

Rz. 182 Ist der Schuldner selbst Gläubiger eines Anspruchs gegen einen Dritten, kann der Vollstreckungsgläubiger das bereits bestehende Pfändungspfandrecht aus einer Vollstreckung selbstständig nicht pfänden, da das Pfandrecht als Nebenrecht von dem Bestand der Forderung abhängig ist. Rz. 183 Gepfändet werden muss der Forderungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Dritten. D...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Rest- oder Teilforderung

Rz. 51 Hat der Schuldner im Vorfeld oder während der bisherigen Vollstreckung bereits Teilzahlungen auf den Gläubigeranspruch geleistet, werden diese vom Gläubiger nach § 367 BGB auf die Zinsen, Kosten und den Hauptanspruch verrechnet. Stellt der Gläubiger den Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses nur noch wegen einer Resthauptforderung, ist nach wie vor streitig, ob er...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Vollstreckungsschutz

Rz. 105 Die Vollstreckung in Miet- und Pachtzinsansprüche kann auf Antrag des Schuldners insoweit aufgehoben werden, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstückes und/oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Weiterhin ist die Pfändung aufzuheben, soweit der Schuldner diese Einkünfte zur Befriedigung von Gläubigeransprüche...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / III. Und-Konto

Rz. 50 Wird das gemeinsame Konto von mehreren Kontoinhabern als sogenanntes Und-Konto geführt, gebührt ihnen die Verfügungsbefugnis gemeinsam. Keiner der Kontoinhaber kann ohne den anderen allein über das gesamte Konto verfügen. Untereinander kann es sich bei den Kontoinhabern um eine Gesamthandsgemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, GbR) oder um eine Bruchteilsgemeinschaft h...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 3. Vorauspfändung

Rz. 75 Bei der Vollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen nach § 850d Abs. 1 ZPO sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten kann zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet und überwiesen werden (§ 850d Abs. 3 ZP...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 8. Mehrere Forderungen und Drittschuldner

Rz. 103 Grds. kann der Gläubiger auch mehrere Forderungen des Schuldners gegen verschiedene Drittschuldner in einem Beschluss pfänden lassen. Bei getrennter Pfändung stellt sich die Frage der Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der dadurch bedingten Mehrkosten.[194] Rz. 104 Diese einheitliche Pfändung wirft nach Auffassung des Gesetzgebers Probleme des Datenschutzes auf. D...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / IV. Anderkonto

Rz. 53 Anderkonten werden regelmäßig von Notaren, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern geführt. Hierbei handelt es sich um Treuhandkonten, auf denen Fremdgeld treuhänderisch für den Treugeber verwahrt wird. Kontoinhaber ist jedoch der Treuhänder, also der Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer.[50] Rz. 54 Hat der Gläubiger einen Titel gegen den Treugeber und pfändet er ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altenteil

Rz. 70 Bei einem Altenteil (Leibgeding) handelt es sich um Nutzungen und/oder wiederkehrende Leistungen, die der Schuldner als Gegenleistung aus Anlass einer Grundstücksübergabe zur Altersversorgung der Veräußerer zahlen muss.[119] Der Begriff des Altenteils in § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.[120] Rz. 71 Das Altenteil muss nicht dinglich im Gru...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / III. Pfändungsbeschluss

Rz. 116 Vor Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Schuldner grds. nicht zu hören (§ 834 ZPO), da er die Pfändung nicht vereiteln soll. Infolge der gesetzlichen Regelung liegt auch kein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG vor.[221] Rz. 117 Ausnahmen von diesem Anhörungsverbot gibt es lediglich beimehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Stellungnahme

Rz. 239 Diese eingeschränkte Auskunftspflicht des Drittschuldners hilft weder dem Gläubiger noch dem Schuldner, noch belastet sie den Drittschuldner in ungebührlicher Weise. Insbes. bei der Pfändung von Arbeitseinkommen kann sich der Gläubiger nur dann ein umfassendes Urteil über die Möglichkeiten der Forderungsbefriedigung oder der weiteren Vollstreckung bilden, wenn der Ar...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 296 In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass, wenn in dem Urteil, dem sonstigen Vollstreckungstitel oder in der Anspruchsbegründung keine Feststellungen zur Schuldform getroffen wurden und auch der Schuldner bei einer eventuellen Anhörung keine weiteren Erkenntnisse vorträgt, das Vollstreckungsgericht selbstständig prüfen muss, ob eine vorsätzlich begangene un...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals selbstständig Tätige. Eink...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.4 Vollstreckung

Rz. 19 Eine rechtskräftig erkannte Freiheits- oder Geldstrafe ist zu vollstrecken. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft (§ 451 Abs. 1 StPO). Ist gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, wird er zeitnah durch die Staatsanwaltschaft in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) geladen. Leistet der Verurteilte dieser Ladung keine Folge, ist die Staatsanwal...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.5 Vollstreckung

Rz. 26 Eine durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße wird nach Rechtskraft durch die Verwaltungsbehörde selber vollstreckt. Eine vom Amtsgericht durch Beschluss oder Urteil rechtskräftig erkannte Geldbuße wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde vollstreckt. Einzelheiten des Vollstreckungsverfahrens sind in §§ 89ff. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.1 Überblick

Rz. 10 Der Verfahrensablauf von der Einleitung bis zur Vollstreckung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe ist im Einzelnen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Das Verfahren gliedert sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte: das Ermittlungsverfahren, das Strafverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.2 Strafzumessung

Rz. 7 Innerhalb der vorgenannten Strafrahmen ist im Einzelfall auf eine schuld- und tatangemessene Strafe zu erkennen. Bei der konkreten Strafzumessung ist Grundlage die Schuld des Täters und die Wirkung der Strafe im Lichte einer Abwägung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände (§ 46 StGB). Eine Freiheitsstrafe kommt danach nur in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.5 Mitarbeiter von Zollbehörden nach Abs. 5

Rz. 33 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Regelungen in Abs. 2 und 3 auch für Mitarbeiter von Zollbehörden an. Rz. 34 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeiter von Zollbehörden, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I unterliegen, nicht zugleich Berufsgeheimnisträger i. S. d. des Katalogs in Abs. 1 sind und dennoch Kenntnis kindeswohlgefährdender Um...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.5 Angebotssteuerung

Rz. 16 Die Neuregelung soll im Zusammenhang mit den Änderungen in § 27 und § 36 eine stärkere Angebotssteuerung ermöglichen. Bislang wurden für die Durchführung intensivpädagogischer Projekte im Ausland Träger herangezogen, die sich jeder Kontrolle im Inland entziehen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Die qualitätssichernden Regelungen des SGB VIII sind mangels rechtliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.4 Aufgabengebiete der Beistandschaft

Rz. 8 Die Aufgabenbereiche der Beistandschaft sind in § 1712 Abs. 1 BGB aufgeführt. Sie erstreckt sich auf die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes einschließlich der Ansprüche auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 1. Zulässigkeit der Nebenintervention

Besteht aus Sicht der hinter der versicherten Person des Schädigers stehenden Haftpflichtversicherung der Verdacht, dass es sich um ein "manipuliertes Schadensereignis" handelt, so ist sie berechtigt, dem Rechtsstreit im Wege der Nebenintervention auf Seiten der versicherten Person beizutreten und für diese wirksam alle Prozesshandlungen vorzunehmen.[19] Eine solche Nebeninte...mehr