Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.4 GoB-Entsprechung des Verfahrens

Rz. 62 Die Wahlrechte hinsichtlich der Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren und ihrer Auswahl werden nur durch das Erfordernis der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingeschränkt. Diese Einschränkung soll vor der missbräuchlichen Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren schützen. Rz. 63 Grundsätzlich liegt kein Missbrauch vor, wenn das ge...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 5 Aufzeichnungspflichten

Rz. 42 Sowohl bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Einnahmenüberschussrechnung sind Betriebseinnahmen grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.[1] Aus Zumutbarkeitskriterien besteht beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von unbekannten Kunden gegen Barzahlung keine Einzelaufzeichnungspflicht, es sei denn, es wird ein elektronisches Aufzeichn...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 4 Verhältnis zu Einlagen

Rz. 38 Sowohl Betriebseinnahmen als auch Einlagen[1] sind Betriebsvermögensmehrungen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Betriebseinnahmen betrieblich veranlasst sind, aber nicht im Betrieb verwendet werden müssen (vgl. Rz. 26), während Einlagen stets dem Betriebszweck dienen, aber ihre Veranlassung in der außerbetrieblichen Sphäre liegt.[2] Rz. 39 Der Erfolg eines Betriebe...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.3 Sonstige Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 43 Im Gegensatz zu den zeitlichen Verbrauchsfolgeverfahren, die die Bewertung der Lagerabgänge nach dem Zeitpunkt der Lagerzugänge vornehmen, richtet sich die Bewertung der Abgänge bei den sonstigen Verbrauchsfolgeverfahren beispielsweise nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Zugänge; dabei sollen die jeweils billigsten bzw. teuersten Zugänge zuerst dem Lage...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.2 Gleichartigkeit der zu bewertenden Güter

Rz. 52 Eine der wesentlichsten Voraussetzungen ist die Gleichartigkeit der mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren zu bewertenden Güter des Vorratsvermögens.[1] Güter, die nicht gleichartig sind, dürfen regelmäßig nicht mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet werden. Rz. 53 Gleichartigkeit bedeutet nicht, dass die zu beurteilenden Güter gleich sein müssen. Es...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 2 Sonderbilanz anlässlich einer Währungsumstellung

Rz. 13 Die Pflicht zur Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz traf alle Unternehmen, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hatten. Andere Bilanzen anlässlich einer Währungsumstellung waren die Deutsche-Mark-Eröffnungsbilanz von 1948 und die Reichsmark-Eröffnungsbilanz von 1924. Die DM-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, da sie mit der künftigen...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.1.2 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 In einem ersten Schritt werden durch § 256 Satz 1 HGB nur die Verbrauchsfolgeverfahren als Verfahren der Bewertungsvereinfachung zugelassen, sodass die Festbewertung gem. § 240 Abs. 3 HGB und die Gruppenbewertung mit einem Durchschnittswert gem. § 240 Abs. 4 HGB als Inventurverfahren nicht auf die Bewertung im Jahresabschluss anwendbar wären. Eine unterschiedliche Bew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG [1]) und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG [2]) umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Optionsmodell zur Beste... / 1. Abweichende Betrachtungsweise im Ertragsteuerrecht und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Nur für ertragsteuerliche Zwecke wird die optierende Gesellschaft nicht mehr wie eine Personenhandelsgesellschaft, sondern wie eine Kapitalgesellschaft, behandelt. Der ertragsteuerliche Wechsel des Besteuerungsregimes hat einen fiktiven Formwechsel zur Folge (§ 1a Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG sowie §§ 1 und 25, 20 ff. UmwStG). Dabei muss ein wirksa...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / V. Fazit

Die Einführung eines Katasterreferenzwertes zur Bestimmung u.a. der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgte mit dem Ziel, durch Schaffung möglichst marktgerechter Immobilienwerte, die mit dem bis dahin geltenden Begriff des "realen Wertes" verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung hierfür unzureichend ist. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Ortsverschönerung

Der Begriff des in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO neu eingeführten Zwecks der Ortsverschönerung wird konkretisiert: "Zur Förderung der Ortsverschönerung gehören u. a. auch grundlegende Maßnahmen der Landschafts, Heimat, und Denkmalpflege sowie des Naturschutzes zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z. B. Unterhaltung von öffentlichen Parkanlagen und Lehrpfaden zur Regi...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend...mehr

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Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung

Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fal...mehr

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Entgelt / 3.1 Allgemeines

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der Stufen...mehr

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Entgelt / 2.3.1 Struktur der Entgelttabelle – Anlage A

Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt. Die Tabellenwerte der Entgelttabelle verlaufen nicht gleichmäßig, und zwar weder in den Stufen noch in den Abständen zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei d...mehr

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Entgelt / 2.3.3 Struktur der Entgelttabelle – Anlage C

Die in der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B für die Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst geregelte Entgelttabelle enthält 16 Entgeltgruppen. Die Entgelttabelle beginnt mit der Entgeltgruppe S 2 und endet bei Entgeltgruppe S 18. Die Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü sind nicht in der Anlage C abgebildet. Diese Entgeltgruppen resultieren aus der Übe...mehr

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Entgelt / 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten

Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.3). Sodann wurden die Beschäftigten einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe zuge...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 11.1 Einmalige Sonderzahlungen 2018

Anlässlich der Tarifrunde 2018 wurde für Beschäftigte in bestimmten Entgeltgruppen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR als soziale Komponente vereinbart. Die Grundlagen hierfür haben die Tarifvertragsparteien in dem Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) vom 18.4.2018 geschaffen. Der Tarifvertrag gilt sowohl für die Beschäftigt...mehr

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Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2021 beträgt das Einstiegsentgelt 1.979,88 EUR im Monat (ab 1.4.2022: 2.015,52 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

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Entgelt / 1.3.1 Entgeltordnung des Bundes

Die Entgeltordnung des Bundes ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Eine automatische Änderung der Eingruppierung war mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht verbunden. Die Entgeltordnung des Bundes baut im Wesentlichen auf der bisherigen Struktur der eingruppierungsrechtlichen Grundsätze auf und enthält größtenteils die bereits aus der Vergütungsordnung zum BAT bekannte...mehr

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Entgelt / 2.6.1 TVöD

Im Wesentlichen enthält der TVöD folgende sonstige Entgeltbestandteile: Zeitzuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD), Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstentgelte (§ 8 Abs. 3 bis 4 TVöD), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5, 6 TVöD), Zulagen wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD), Leistungszulagen,...mehr

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Entgelt / 2.5.8.7 Alternative Nutzung des LOB-Budgets

Mit der neu in den TVöD aufgenommenen Vorschrift des § 18a TVöD haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung die Mittel der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV un...mehr

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Entgelt / 3.7.5 Sonderfall – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigte werden auf Basis eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten höhergruppiert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist mit 32 Stunden teilzeitbeschäftigt und in Entgeltgruppe 3 Stufe 6 eingruppiert. Er wird in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. Vergleichbare Vollzeitbeschäftigte wären aus Entgeltgruppe 3 Stufe 6 in Entgeltgruppe 5 der Stufe 4 zuzuordnen. Das auf Ba...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

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Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

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Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.5 Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 20 Als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gelten kraft Gesetzes die Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.[1] Es handelt sich dabei um Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücks-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft — einer AG oder GmbH — im eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger des Kapitals ver...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung im Anschluss an vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufen

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe gem. dem Anhang zu § 16 TVöD (VKA) i. d. F. bis 31.12.2016 bzw. i. d. F. bis 28.2.2018 festgelegt war, erfolgt keine stufengleiche Herabgruppierung. In diesen Fällen erfolgt die Stufenzuordnung in die der niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnete Endstufe. Hintergrund hierfür ist, dass für bestimm...mehr

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Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

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Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder te...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Wertersatzpflicht bei Waren

Rz. 17 Beachte Während § 357a Abs. 1 BGB den Wertersatz bei Waren regelt, normiert § 357a Abs. 2 und 3 BGB die Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen und § 357a Abs. 1 BGB jenen bei digitalen Inhalten. Rz. 18 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 1 BGB (vormals § 357 Abs. 7 BGB alt in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 VerbrRRL) Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / J. Sonderregelungen im Hinblick auf einen Kaufvertrag über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 37 Allerdings finden die §§ 327 ff. BGB nach § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB [165] – in Herstellung einer Komplementarität mit der WRKL[166] – keine Anwendung auf digitale Produkte, die gemäß eines Kaufvertrags über Sachen mit digitalen Elementen zusammen mit diesen Sachen bereitgestellt werden: Hier sind insgesamt nur die infolge der Umsetzung der WKRL neu gefassten Regelungen ...mehr