Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Haftungsaussch... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 17.7.2017 in T. ereignete. Der Bekl. zu 2) beschädigte bei einem Beladevorgang mit dem Lkw, X der über die Firma C. F. S. bei der Bekl. zu 1) haftpflichtversichert war, einen Lkw im Eigentum der D. AG (Zedentin) mit … Die alleinige Verantwortlichkeit des Bekl. zu 2) ist zwischen d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.3 Transparenzregister

Rz. 112 Die Neufassung des GwG hat mit Wirkung zum 26. Juni 2017 Meldepflichten für juristische Personen des Privatrechts (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GwG) und nicht rechtsfähige Stiftungen, deren Zweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist (§ 21 Abs. 2GwG), eingeführt. Die Meldepflichten gelten gleichermaßen für gemeinnützige und eigennützige Stiftungen. Die Meldepflicht ist zwar b...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Übergangsvorschriften

Tz. 38 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10 (amended 2004) sah keine spezifischen Übergangsvorschriften für den Übergang von IAS 10 (revised 1999)) vor. Es galten daher die allgemeinen Vorschriften des IAS 8.19(b) iVm. IAS 8.22ff. Demnach war grundsätzlich eine retrospektive Anwendung von IAS 10 (amended 2004) vorzunehmen. Da IAS 10 (amended 2004) indes materiell im Vergleich zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.6.3 Feststellungszeitpunkt

Rz. 768 Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem die (disquotale) Leistung bewirkt wird. Sofern mehrere disquotale Leistungen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erbracht werden und die Parteien hierbei in nachvollziehbarer Weise und unter fremdüblichen Bedingungen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Leistungen insgesamt ausgewogen sind, wird dies von der...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen Berechtigungsschein erhalten und damit eine Zusage für Beratungshilfe. Der daraufhin konsultierte Rechtsanwalt wurde wegen der Angelegenheit "Lärmbelästigungen eines weiteren Mieters" in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 19.5.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er der Antragstellerin Beratungshilfe gewährt habe. Er ...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / I. Grundsätzliches

Wann ist eine Steuerbefreiung des Familienheims beim Erben möglich? Die Steuerbefreiung des Familienheims vor allem der Eltern zu den Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) wird bei den Mandanten und auch in der Beraterschaft gerne im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung angesprochen. Ganz abgesehen davon, dass die wichtigste Voraussetzung das Ableben der Eltern/des Elternteils ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Historie

Rz. 2 Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Beschluss vom 7. November 2006, dass das damals geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG und damit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz widersprach. Der Gleichheitsgrundsatz findet im Steuerrecht eine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerec...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Aussetzung der Versteuerung (§ 9 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 200 § 9 Abs. 2 ErbStG enthält eine Sonderregelung für Altfälle. Bei Erwerben unter einer Nutzungs- oder Rentenauflage, die bis zum 30.08.1980 eingetreten waren, sah § 25 Abs. 1 ErbStG a. F. eine Wahl zwischen einer Sofortversteuerung (Buchst. b) und einer Aussetzung der Versteuerung (Buchst. a) vor. In diesen Fällen entsteht die Steuer erst mit dem Erlöschen der Belastun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.21.3.1 Zweckwidmung

Rz. 264 Der Erblasser oder Schenker muss die Verwendung zu dem begünstigten Zweck verfügt haben (s. R E 13.10 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Bei der Ermittlung der Zweckwidmung durch einen Erblasser sind neben dem Wortlaut des Testaments auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen (s. FG München vom 13.03.2002, EFG 2002, 852). Weiter ist es ausreichend, wenn der Erblasser ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Zins- und Gewinnansprüche

Rz. 32 Zinsansprüche sind dem Erwerber stets zeitanteilig zuzurechnen, auch wenn sie im Besteuerungszeitpunkt noch nicht fällig waren. Gleiches gilt für Gewinnansprüche. Bei Gewinnansprüchen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften ist allerdings zu beachten, dass der Gewinnanspruch bereits in der Bewertung des Anteils selbst erfasst wird (s. § 9 Rn. 60). Hinweis: Für den Fall, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.2 Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG)

Rz. 167 Zielsetzung des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 845; BGBl I 1995, 248; letzte Änderung durch Art. 211 der Verordnung vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1328) war es, deutschen Staatsangehörigen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Rückwirkung für Übertragung nach "altem Recht"

Rz. 130 Es gilt eine Rückwirkungsfiktion bei Großerwerben für Vorgänge, die noch nach bis zum 30.06.2016 bzw. 31.12.2015 (bezüglich Bewertungsregelungen) geltenden Recht vorgenommen und in dieser Zeit abgeschlossen waren, durch die Zusammenrechnung bzw. Einbeziehung dieser früheren Vorgänge in die Zusammenrechnung für die Schwelle der Großunternehmung nach § 13c ErbStG und §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1 Allgemeine Hinweise und zeitliche Anwendung

Rz. 180 Angestoßen durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mattner (EuGH vom 22.04.2010, DStR 2010, 861) hatte der Gesetzgeber in § 2 Abs. 3 ErbStG für bestimmte, der beschränkten Steuerpflichtige unterliegende Vorgänge ein Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht eingeführt (s. Koordinierter Ländererlass vom 15.03.2012, BStBl I 2012, 328). Der Steuerpflichtige ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Wertungswiderspruch zu § 20 – Ist § 28a ErbStG in Schenkungsfällen jemals anwendbar?

Rz. 132 Im Gesetzgebungsverfahren hat im Hinblick auf die Regelungen des § 28a ErbStG das mögliche Zusammenspiel mit § 20 ErbStG keine Rolle gespielt. Dies könnte fatale Folgen haben bis hin zu der Frage, ob bei einem lebzeitigen Erwerb, in dem entweder der Erwerber (Beschenkter) oder der Zuwender (Schenker) über weiteres "verfügbares" Vermögen verfügt, jemals die Verschonun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Mittelbare Zuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gebel, Einsatz von Erträgen aus hingegebenen Vermögensmitteln für eine mittelbare freigebige Zuwendung-Eigenleistung oder Zusatzschenkungen?, DStR 2005, 358; Hartmann, Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?, ErbStB 2005, 224; Klümpen-Neusel, Warum die mittelbare Grundstücksschenkung auch nach der Reform nicht obsolet wird, ErbBstg 200...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.2 Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 31 Bis in die jüngste Zeit kontrovers wird das Verhältnis zwischen der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer diskutiert. Die h. M. hält sich an die Vorgabe des Gesetzgebers in § 2 EStG und sieht den Kreis der einkommensteuerbaren Einkünfte auf die sieben Einkunftsarten beschränkt, bei denen eben der Erbfall fehlt. Danach stehen die beiden Steuern konkurrenzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In den Fälle...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.1 Kinder

Rz. 29 Neben dem Ehegatten gehören zur Steuerklasse I die unter § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG aufgeführten Kinder. Kind i. S. d. Erbschaftsteuerrechts sind das eheliche Kind und die gesetzlich nicht mehr besonders aufgeführten nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder. Kinder, die zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebten, aber bereits gezeugt waren, gelten erbrechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

1. Grundsatz Zu den von der (hier teilweise) unterliegenden Partei gem. § 91 Abs. 1 ZPO zu tragenden Kosten des Rechtsstreits zählen insbesondere die der erstattungsberechtigten Partei erwachsenden Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch die Kosten für die Einhol...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Vereinbarte Jahressollmiete

Rz. 12 Bei bestehenden Mietverhältnissen zum Bewertungsstichtag ist der Rohertrag das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung des bebauten Grundstücks aufgrund der zum Bewertungsstichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben (§ 186 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dies gilt für alle vermietete Grundstücke (oder Grunds...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Steuertarif

Rz. 7 Der einheitliche Steuertarif ist insoweit problematisch, als er eine gleichmäßige Besteuerung nur dann sicherstellt, wenn auch die Vermögenswerte, auf die er angewendet wird, auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab beruhen. Da dies beim ErbStG vor dem ErbStRG nicht der Fall war, hat das BVerfG das Gesetz als gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Umfang der Besteuerung

Rz. 160 Sind die Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt, unterliegt der Besteuerung in Deutschland zum einen das Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG (s. Rn. 83 ff.). Darüber hinaus unterliegt der Besteuerung aber auch das so genannte erweiterte Inlandsvermögen. Dies sind Vermögensteile, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

Leitsatz 1. Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG haben, wenn dadurch eine Schutzgasatmosphäre erzeugt wird, die für den Produktionsprozess erforderlich ist. 2. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung kommt es auf die tatsächliche Verwendung des Energieerzeugnisses und den tatsächlich du...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen

Rz. 23 Der Antrag nach § 13c Abs. 1 Satz 1 ErbStG für Erwerbe begünstigten Vermögens über 26 Mio. EUR scheint auf den ersten Blick attraktiv, da ein verringerter Verschonungsabschlag für den Steuerpflichtigen immer noch besser erscheint, als durch ein Unterlassen des Antrags überhaupt keinen Verschonungsabschlag gewährt zu bekommen. Allerdings sollte in der Beratungspraxis v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Entwicklung und Änderungen von IAS 41

Tz. 6 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Nachdem das IASC das Projekt Agriculture im Juni 1994 in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hatte, dauerte es bis zum Ende des Jahres 1996, bis in einem Diskussionspapier die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze von biologischen Vermögenswerten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen veröffentlicht wurden (vgl. hier und im folgenden Satz Basis for...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Junge Wirtschaftsgüter

Rz. 27 Seit 2009 gelten für sog. junge WG Sonderregelungen bei der Bewertung. Ziel des Gesetzgebers war es, missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden; außerdem würden kurzfristig eingelegte WG mit nur geringer Rendite im Ertragswert nicht ausreichend abgebildet (BT-Drs. 16/11107, 22 f.). WG, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden (sog. jung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

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FF 06/2022, Die Scheidung a... / f) Folgefrage: Nachträgliche Überprüfung der Scheidung im Anerkennungsstaat?

Hoch umstritten ist die sich anschließende Frage, ob in dem um Anerkennung ersuchten Staat dennoch eine nachträgliche Überprüfung der Scheidung erfolgen darf oder muss. In Bezug auf die internationale Zuständigkeit ist man sich weitgehend einig, dass eine solche nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit ausscheidet. Das folgt bereits aus Art. 69 Brüssel IIb-VO, welcher die Nachpr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 32 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Sofern nicht die Voraussetzungen zur Anwendung der reliability exception gem. IAS 41.30–33 erfüllt sind (vgl. Tz. 48–52), müssen biologische Vermögenswerte sowohl bei ihrem erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 Der Tag des Todes ergibt sich aus der Sterbeurkunde. Bei Personen, die verschollen sind, gilt § 49 AO. Danach können Personen nach einer bestimmten Zeit, die von den Umständen ihres Verschwindens abhängt, für tot erklärt werden (s. §§ 3ff. VerschG). Entscheidend ist dann der Zeitpunkt, der im Beschluss über die Todeserklärung angegeben ist (§ 9 Abs. 1 VerschG). Kann n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Allgemeines

Rz. 55 Nach § 1380 BGB sind bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung Schenkungen zwischen den Ehegatten anzurechnen. Rechnerisch führt dies dazu, dass die ursprüngliche Schenkung als Vorauszahlung auf den Zugewinnausgleichsanspruch angesehen wird. Der verbleibende Zugewinnausgleichsanspruch mindert sich um diesen Betrag. Schenkungen sind anzurechnen, wenn bei der Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Prüfung des deutschen Kindergeldanspruchs bei möglichem Bezug von Familienleistungen im Vereinigten Königreich

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 ist grundsätzlich vorrangig in einem Koordinierungsverfahren zu klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Familienleistungen in einem anderen Mitgliedstaat bestand (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). 2. Der rechtlichen Bewertung der zuständigen ausländischen Stelle hinsichtlich des Verhältnisses zwis...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.4 Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Rz. 29 Die Regelungen des ErbStG über die beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht werden durch die in § 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG geregelte, erweitert beschränkte Steuerpflicht flankiert. Das Außensteuergesetz tritt insoweit ergänzend zu den Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes hinzu (BMF vom 14.05.2004, IV B 4 – S 1340 – 11/04, BStBl I 2004, 3 Tz. 0). Die Vors...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsgrundsatz: Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Tz. 27 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Seit dem Inkrafttreten von IFRS 13, der standardübergreifend die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert regelt, sind in IAS 41 nur noch einzelne, IFRS 13 ergänzende Bewertungsregeln enthalten. Entsprechend wird im Hinblick auf detaillierte Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf die in diesem W...mehr

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zfs 06/2022, Umfang der erw... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde, die das Amtsgericht entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem Beschluss 46 Qs 59/21 bereits für unzulässig hält, ist jedenfalls unbegründet. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der aufgelisteten Unterlagen besteht nicht. Soweit die Zurverfügungstellung der "Lebensakte" beantragt wird, befindet sich diese bereits in der Akte und wurde der Verteidiger au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Einzelfälle

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 11 Verweigert der Vermieter generell die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter das Mietverhältnis – auch das auf längere Zeit abgeschlossene, befristete (LG Berlin, v. 22.8.1996, 67 T 71/96, MM 1996, 453) – außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (LG Berlin, Urteil v. 28.5.2001, 67 S 443/00, GE 2002, 398), wenn nicht in der Person des...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Begünstigtes Vermögen für Altersvorsorge-Absicherung

Rz. 97 § 13b Abs. 3 ErbStG qualifiziert Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen um, welches der Absicherung von Altersvorsorgeverpflichtungen dient (vgl. auch R E 13b.11 Abs. 2 ErbStR). Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts spielt es keine Rolle, um welche Art von Vermögen es sich handelt, es muss nur ausschließlich und dauernd dieser Aufgabe gewidmet sein. Es kann sich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Altfassung vs. Neufassung aus 2016

Rz. 197 Die ursprüngliche Auflistung der Einzelgegenstände (Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine) ließ die Frage aufkommen, ob es sich um eine exemplarische Aufzählung oder um eine geschlossene Gruppe, einen Numerus clausus schädlicher Hobby-Gegenstände handelt. Die grammatikalische Ausl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Bestandteile des Endvermögens und Bewertung

Rz. 5 Das bei Begründung der Zugewinngemeinschaft vorhandene Vermögen ist im Zeitpunkt der Begründung, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen ist im Zeitpunkt des Erwerbs zu bewerten (BGH vom 20.05.1987, BGHZ 101, 65). Das Endvermögen ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zugewinngemeinschaft zu bewerten (§ 1376 Abs. 2 BGB). Nach der Rspr. des BGH (BGH vom 09.03.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Erbauseinandersetzung bei Ausgleichspflicht für Vorempfänge

Rz. 64 In der Regel erfolgt die Verteilung des Vermögens im Verhältnis der Erbquoten (s. § 2047 Abs. 1 BGB). Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Ausgleichspflicht gem. § 2050 BGB besteht. Dies ist bei folgenden Fallgruppen der Fall: der Erblasser hat dem Erben eine Ausstattung gewährt. Ausstattung sind Gegenstände, die einem Abkömmling anlässlich einer Heirat oder zur E...mehr