Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / II. Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle

1. Gesetzliche Regelung Zu den Gerichtskosten gehören gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GKG die Gebühren und die Auslagen. Letztere sind in Teil 9 GKG KV aufgeführt. Die Kostenbeamtin hatte sich für den Ansatz der – später nur zur Hälfte angesetzten – Miete auf Nr. 9006 Nr. 1 GKG KV bezogen. Danach gehören zu den gerichtlichen Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle die den G...mehr

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zfs 06/2022, Keine gerichtl... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrügen greifen nicht durch. a) Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung des § 42d EStG

Rn. 2 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN ist beim LSt-Abzug, weil es sich hier im Ergebnis um seine ESt handelt, der eigentliche Steuerschuldner, § 38 Abs 2 EStG. Der ArbG ist im LSt-Verfahren jedoch Haftungsschuldner, da anderenfalls die ihm im LSt-Verfahren auferlegten Pflichten wirkungslos wären. Der ArbG steht gemäß §§ 38ff EStG gegenüber dem Fiskus in einem öffentlich-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Rechtliche Gründe können auf Gesetz (zB gesetzliche Unterhalts- oder Schadensersatzansprüche), auf VA (zB Anordnung einer Altlastenbeseitigung) oder auf Vertrag beruhen (vgl Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz C 3; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 34, 40. Aufl; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 34, 20. Aufl). Solche rechtlichen Gründe ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14.1 Schuldensaldierung bei jungen Finanzmitteln und jungem Verwaltungsvermögen

Rz. 260 Gemäß § 13b Abs. 8 S. 1 ErbStG ist die anteilige Schuldenverrechnung gem. § 13b Abs. 6 ErbStG von jungem Verwaltungsvermögen i. S. v. § 13b Abs 7 S. 2 ErbStG genauso wie von jungen Finanzmitteln i. S. v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG gänzlich ausgeschlossen. Rz. 261 Die Einschränkung greift allerdings nicht in den Fällen des § 13b Abs. 3 ErbStG, wenn Gegenstände des ...mehr

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AGS 06/2022, Kosten eines B... / II. Keine Erstattung

1. Prozessbegleitend entstandene Kosten können erstattungsfähig sein Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind einer Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Zwar behandelt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO unmittelbar nur die Kosten des Rechtsstreits; in der Rspr. ist jedoch anerkannt, dass zu diesen Kosten auch ausnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. BA-Abzugsverbot gemäß § 4k Abs 5 S 1 EStG

Rn. 124 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 5 EStG setzt Art 9 Abs 3 ATAD II um und ordnet für solche Besteuerungsinkongruenzen die restriktive Rechtsfolge in Form einer BA-Abzugsbeschränkung an, bei denen es auf nachgelagerten Ebenen im Ausland nicht zu einer Versteuerung von mit den Aufwendungen korrespondierenden Erträgen oder zu einer mehrfachen Berücksichtigung der Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abkommensrechtliche Dreieckskonstellationen

Leitsatz 1. Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und sind jeweils autonom und unabhängig voneinander auszulegen, so dass sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf jede Begünstigung berufen kann, die ihm eines dieser Abkommen gewährt. 2. Die Verpflichtung Deutschlands zur Freistellung bestimmter Einkünfte aufgrund eines ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Folgen

Rz. 183 Die Anwendung von § 2 Abs. 3 ErbStG hatte zur Folge, dass der Vermögensanfall insgesamt den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen war. Der Steuerpflichtige hatte damit Anspruch auf die deutlich höheren Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG. Dies hatte aber auch zur Folge, dass für den Erwerb die gegenständliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf das I...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Türkei / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Das materielle türkische Erbrecht ist wie das gesamte türkische Zivilrecht vom schweizerischen Recht geprägt. Die Erbfolge richtet sich, ähnlich dem deutschen Recht, nach dem Parentelsystem; innerhalb der Ordnung erfolgt die Bestimmung der Erben nach Stämmen. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des EL und deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Zwischen ...mehr

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ZErb 06/2022, Nach mir die Sintflut …

das soll der eine oder andere Erblasser wohl schon gesagt haben, um damit seine Weigerung, sich einer sinnvollen Nachfolgeplanung zu widmen, zu begründen. Andere waren/sind da deutlich pflichtbewusster. Dessen ungeachtet sind aber gefühlte oder tatsächliche (Natur-) Katastrophen sowohl zu eigenen Lebzeiten als auch danach nicht ausgeschlossen. Die Corona Pandemie und die Flut...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Nutzungen und Leistungen von bestimmter Dauer (§ 13 Abs. 1 BewG)

Rz. 10 Nutzungen und Leistungen von bestimmter Dauer liegen dann vor, wenn das Ende kalendermäßig noch nicht feststeht (z. B. zeitlich begrenzter Nießbrauch, Zeitrente). Rz. 11 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert zu berechnen. Er wird nach Tabelle 6 des Kapitalisierungserlasses vom 10.10.2010 (BStBl I 2010, 810) – entspricht Anlage 9a zum BewG –, unter Annahme ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen – Ereignisse nach der Berichtsperiode

Tz. 4 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Ereignisse nach der Berichtsperiode (events after the reporting period) sind günstige oder ungünstige Ereignisse, die zwischen dem Ende der Berichtsperiode (Bilanzstichtag) und dem Tag liegen, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird (IAS 10.3). Es wird dabei zwischen zwei Arten von Ereignissen unterschieden: Ereignisse, die s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 29 Mit Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50 hatte das BVerfG die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des BV bei der Erbschaftsteuer war in seiner damaligen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Die Vorschriften waren zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber ha...mehr

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ZErb 06/2022, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021 in Berlin

Bei schönstem, sonnigen Herbstwetter fand am 1./2.10.2021 die "Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021" in Berlin statt. Geboten wurde ein bunter Themenpotpourri, so u.a. Vorsorgemissbrauch, die Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB, Demenzerkennung und natürlich die Reform des Betreuungsrechts mit ihren Auswirkungen auf das Vorsorgerecht. Un...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch die Zustiftun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Voraussetzungen

Rz. 140 Das AStG enthält, ergänzend zu § 2 ErbStG, eine weitere Fallgruppe, bei der, über die Vorschriften des § 2 ErbStG hinaus, eine Steuerpflicht nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eintreten kann. Die maßgeblichen Vorschriften aus dem AStG sind §§ 2, 4 und 5 AStG (s. BMF vom 14.05.2004, BStBl I 2004, Sonder-Nr. 1; Zimmermann/Klinkertz in S/K/K, § 4 Rn. 1 ff.). ...mehr

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ZErb 06/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerlein/Bleutge/Roeßner Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6.,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers (s §§ 3–8 UmwStG), des Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges (s § 9 UmwStG) sowie der Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges (s § 16 UmwStG). § 18 UmwStG ist ebenfalls bei den vorgenannten Umwandlungen anwendbar, wenn...mehr

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zfs 06/2022, Zur Berücksich... / 2 Aus den Gründen:

… [7] II. Die beantragte Prozesskostenhilfe ist zu versagen, weil die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO). Die bereits eingelegte, aber noch nicht begründete Rechtsbeschwerde ist zwar gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft. An ihre Zulassung ist der Senat gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO – unabhängig davon, ob das Beschwerdegericht die Voraus...mehr

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FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

I. Das aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG folgende Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht der Eltern,[1] so dass sie grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten.[2] Oberste Richtschnur ist allein das Kindeswohl.[3] Gleichzeitig le...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wirtschaftliche Einheit und deren Umfang im Grundvermögen

Rz. 11 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Die grds. Abgrenzung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2 BewG. Der Begriff "Grundstück" ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks i. S. d. BGB. Maßgebend ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2 Voraussetzungen

Rz. 182 Von dem Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht konnte Gebrauch gemacht werden, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorlagen: Der Erwerber stellte einen Antrag. Der Antrag war formfrei, bedurfte keiner Begründung und konnte bis zur Bestandskraft der Veranlagung gestellt werden. Der Antrag war an das örtlich zuständige Finanzamt zu richten (s. Rn. 187). Bei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.5 Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht

Rz. 34 Das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht wird allgemein dadurch charakterisiert, dass das Zivilrecht gegenüber dem ErbStR nicht prävalent sei (d. h. keine Vorrangigkeit), sondern dass vielmehr der Grundsatz der Präzedenz (oder Maßgeblichkeit) des Zivilrechts gelte. Dies ist in dem (selbstverständlichen) Sinne gemeint, dass die Lebenssachverhalte, di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Steuerliche Situation

Rz. 597 Mit dem Erbschaftsteuergesetz 1974 hat der Gesetzgeber die Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt und damit zum Ausdruck gebracht, dass güterrechtliche Motive, denen ein Vermögens­transfer bei der Begründung des Güterstandes der Gütergemeinschaft zugrunde liegt, schenkungsteuerlich eine freigebige Zuwendung des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten nicht h...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.3.3 Pflichtteile

Rz. 220 Schließt der Erblasser bestimmte Erben, insb. seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten und – falls sie gesetzliche Erben wären – auch seine Eltern, durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge aus, so haben diese das Recht, einen sog. Pflichtteil zu verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (s. § 3 Rn. 272). Der Pflichtteilsanspruc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Die Einschränkung der Rechtsprechung im Hinblick auf Betagungen

Rz. 46 Unter einer betagten Forderung versteht man eine Forderung, die an einem bestimmten zukünftigen Termin fällig wird. Bis dahin ist die Geltendmachung aus einer betagten Forderung aufgeschoben. Die Rechtsprechung will nicht auf alle betagten Forderungen § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG zur Anwendung bringen, sondern differenziert zwischen Forderungen, bei denen die Fäll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt unterliegen deshalb a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder natürliche Person (auch Formwechsel) ist gem § 14 Abs 4 S 5 KStG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt und führt zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichspostens (s § 14 KStG Tz 1046ff). Die Beantwortung der Frage, ob der Aufwand oder Ertrag aus der Auflösung eines...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Definition

Rz. 51 Zum verfügbaren Vermögen gehören 50 % der gemeinen Werte des miterworbenen Vermögens und zum Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 9 ErbStG bereits dem Erwerber gehörenden sonstigen Vermögens gem. § 28a Abs. 2 ErbStG, soweit solches Vermögen nicht zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört oder gehören würde. Beispiel (nach Viskorf/Löcherbach/Jehle, DS...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge (§ 1 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 1 Abs. 1 ErbStG zählt die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge abschließend auf und umreißt damit die sachliche Steuerpflicht. Eine analoge Ausweitung der Vorschrift auf ähnliche Vorgänge ist nicht möglich (s. BFH vom 06.03.1991, BStBl II 1991, 412). Während die Nrn. 1–3 des § 1 Abs. 1 ErbStG unentgeltliche Übergänge von Vermögen beim Erwerb von Todes wegen, S...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / III. Sachverständigenkosten

1. Verkehrssachverständiger a) Grundsatz Wegen der von der Betroffenen geltend gemachten Kosten für das von ihr eingeholte Gutachten eines Verkehrssachverständigen verweist das LG darauf, dass diese grds. zu den nach § 464a Abs. 2 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen zählen. Zwar seien private Ermittlungen in der Regel nicht notwendig, weil Bußgeldbehörde und Gericht bere...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.4 Besonderheiten beim Ehegattentestament

Rz. 134 Nach den Erfahrungen der Nachlassgerichte und Erbschaftsteuerstellen der Finanzämter sind etwa 80 % aller Testamente sog. "Berliner Testamente", mit denen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und nach dem Tode beider Ehegatten die Kinder Erben sein sollen. Bei vielen Ehegatten bleibt es allerdings – wegen nicht eingehaltener Formvorschriften – beim Versuch; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Andere Güterstände und der Wechsel des Güterstandes

Rz. 70 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie können auch vertraglich vereinbaren, dass sie ab Begründung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder erst später im Güterstand der Gütergemeinschaft oder -trennung leben wollen. Wird Gütergemeinschaft vereinbart, geht das Einzelvermögen der Ehe- bzw. Lebenspartner ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 5 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10 (amended 2004) war erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Berichtsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann (IAS 10.23). Folgte der Anwender der Empfehlung, IAS 10 (amended 2004) früher anzuwenden, war diese Tatsache anzugeben (IAS 10.23). Da IAS 10 (amended 2004) materiell keine Änderungen im Vergleich zum Vorgängerstandard IA...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 15 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Um die EPS zu ermitteln, müssen alle während des Berichtszeitraums ausstehenden Aktien berücksichtigt werden. Wird die Aktienanzahl in der Berichtsperiode verändert, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die EPS-Berechnung. Zusätzlich ausgegebene Aktien sind vom Ausgabezeitpunkt an zu berücksichtigen. Vom Unternehmen zurückgekaufte Aktien we...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.2 Definition Vermietung (Nr. 1)

Rz. 38 Die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung muss für die Verschonungsregelung des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG vermietet sein. Die Vermietung an sich ist erbschaftsteuerlich nicht definiert. Das Mietverhältnis ist zivilrechtlich das vertragliche Schuldrechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet und...mehr

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht einen gepfändeten Auszahlungsanspruch Die Klage ist zulässig und begründet. Der Klägerin steht im Wege der Einziehungsklage aus § 667 BGB i.V.m. dem zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Beklagte ein Anspruch in Höhe von 3.368,45 EUR zu. Nach § 667 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er aus der Geschäftsbesorgu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Der Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 40 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist nur auf aufschiebende Bedingungen anwendbar. Eine Bedingung i. S. d. §§ 158 ff. BGB ist die durch Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dies Ereignis wird auch Bedingung genannt. Bei der aufschiebenden Bedingung häng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuere Rspr des BFH

Rn. 34 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die an dieser Stelle punktuell und auch sonst allgemein in der Literatur geäußerte Kritik an dem Erfordernis eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens bzw Attest wurde von der Rspr des BFH aufgegriffen und führte zu einer Neuorientierung bei den Nachweispflichten. So hatte der BFH seine Rspr geändert. In seinen Urteil v 11.11.2010 wic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bestimmte Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter, bei denen die Nutzungsüberlassung nur Nebenzweck ist. Um die Vers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 14.07.2011, BFH/NV 2011, 1881; FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470. Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG kann nur gewährt werden, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist die Frage, in welchem Verhältnis...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 2. Drei Termine / eine Gebühr (Anm. S. 2)

Eine weitere Beschränkung ergibt sich aus S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV. Danach entsteht die Terminsgebühr im vorbereitenden Verfahren und in jedem Rechtszug für die Teilnahme an jeweils bis zu drei Terminen nur einmal. Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass Termine nur aus Gebühreninteresse herbeigeführt werden.[74] Die Beschränkung ist allerdings verfahrensab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.2.1 Historische Entwicklung

Rz. 392 Freigebige Zuwendungen unter Auflage sind, soweit es sich um Schenkungen unter Auflage handelt, zivilrechtlich in den §§ 525ff. BGB geregelt und stellen eine Vollschenkung bzw. steuerrechtlich zunächst eine reine freigebige Zuwendung dar. Die Auflage kann darin bestehen, dass der Bedachte in der Verfügungsmöglichkeit über den Zuwendungsgegenstand beschränkt ist (z. B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.8 Die land- und forstwirtschaftliche Verpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 f) ErbStG)

Rz. 190 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 f ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, ebenfalls kein Verwaltungsvermögen dar (vgl. a. R E 13b.19 Abs. 1 S. 1 ErbStR). Mit dieser Rückausnahme wird erreicht, dass bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der über ...mehr