Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 50 Wartezeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 bis 4 wurden neu zugeordnet und geändert durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Durch Art. 6 Nr. 43 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde Abs. 4 Nr. 2 redaktionell angepasst. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Gesetzes zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zum Begriff der Wartezeit Rz. 5 Ein Leistungsanspruch in der Rentenversicherung setzt die Versicherungszugehörigkeit der Berechtigten voraus, die mit der Beitragsleistung des Versicherten begründet wird. Um betragsmäßig geringe Leistungsansprüche aufgrund einer kurzfristigen Beitragsleistung auszuschließen, sieht der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 als weiteres Leistungserford...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 bis 4 wurden neu zugeordnet und geändert durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Durch Art. 6 Nr. 43 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde Abs. 4 Nr. 2 redaktionell angepasst. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Gesetzes zur Anpassung der Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1

Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkte, die der knappschaftlichen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 regelt, welche Zeiten auf die jeweilige Wartezeit anrechenbar sind. Der Begriff der Beitragszeiten sowie die verschiedenen Arten von Beitragszeiten ergeben sich aus den §§ 54, 55 und den ergänzenden Sonderregelungen der §§ 247ff. Die Bestimmung über die auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 i. d. F. des RRG 1999 enthielt neben der allgemeinen Wartezeit nur noch die nach § 43 Abs. 6 erforderliche Wartezeit von 20 Jahren. Abs. 3 wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) und Art. 1 Nr. 8 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) red...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.4 Gleichstellung der Ersatzzeiten

Rz. 16 Abs. 4 stellt klar, dass Ersatzzeiten, die in den §§ 250, 251 definiert sind, bei den Wartezeiten berücksichtigt werden. Sie sind im Rahmen der Wartezeiterfüllung den Beitragszeiten gleichgestellt. Ersatzzeittatbestände konnten nur bis zum 31.12.1991 auftreten. Spezielle Anrechnungsvoraussetzungen für Ersatzzeiten (z. B. die frühere Halbbelegung) existieren seit dem 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.1 Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs

Rz. 3 Voraussetzung für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, deren Eintritt auf außerordentlichen, unvorhersehbaren Ereignissen beruht. Liegen die in § 53 benannten Sachverhalte vor, so wird zugunsten der Versicherten/Hinterbliebenen gesetzlich fingiert, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Rz. 4 Der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.2 Schiffe

Rz. 25b Nach Buchst. b unterliegen negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen der Abzugsbeschränkung. Der Tatbestand für den Ausschluss von Verlusten gilt nur für Schiffe, nicht für Luftfahrzeuge. Von der Verlustausschlussklausel des § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG wird die "Überlassung" von Schiffen erfasst. Dabei kann es sich um Vermietung und Verpachtung i....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreier Bahnhof / 1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen bei Nutzung des Bahnhofs

Bei Nutzung von Bahnhöfen durch mobilitätseingeschränkte Personen können bezogen auf motorische Funktionen folgende Barrieren auftreten: körperliche Erschwernisse von Rollstuhl- und Rollatornutzern, von Reisenden mit Kleinstkindern und Kinderwagen, aber auch von Älteren mit Gepäck bei zu überwindenden Höhenunterschieden mit eigener Körperkraft vom Ankunftsort auf dem Bahnhofs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 1.1 Motorische Funktionen

Folgende Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen sind denkbar: körperliche Einschränkung auf die Körperhaltung "Sitzen" infolge Querschnittslähmung, Einschränkungen von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung, Muskelschwäche, Gehbehinderungen verbunden mit Schwierigkeiten zur Überwindung schwerer, langer und unebener Wege durch Erkrankung bzw. al...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Hotels und Ga... / 1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen bei Nutzung von Hotels und Gaststätten

Bei Nutzung von Hotels und Gaststätten können Personen mit körperlich bedingten Einschränkungen ihrer Mobilität mit folgenden Barrieren konfrontiert werden: Erschwernisse für Rollstuhl- und Rollatornutzer, für Personen mit Gehbehinderung sowie für ältere Gäste mit Gepäck bei der Überwindung des Wegs vom Parkplatz zum Gebäudeeingang, Stehbehinderung bei längeren Wartezeiten, wi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 4 Checkliste

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in das Arbeitsleben kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Empfangsarbeitsplätze plane... / 2.2 Typische Organisationsprobleme

Alle Gestaltungsvarianten haben je nach den betrieblichen Bedürfnissen ihre Vorzüge und ihre Berechtigung. Sicher können auch alle Varianten grundsätzlich einen reibungslosen und schonenden Betrieb für alle Beteiligten gewährleisten. Tatsache ist aber: Einer der Hauptgründe für erhebliche Probleme im Empfangsbereich besteht darin, dass das Funktionskonzept nicht sauber abges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.4 Aufhebungsvertrag während Probezeit

Sieht der Arbeitgeber die Probezeit als nicht bestanden an, will dem Arbeitnehmer aber eine weitere Bewährungschance einräumen, lässt sich eine faktische Verlängerung der Probezeit dadurch erreichen, dass der Arbeitsvertrag mit einer überschaubaren, längeren Frist einvernehmlich aufgehoben und dem Mitarbeiter für den Fall der Bewährung in der "Nachspielzeit" eine bedingte Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Treuwidrige Vereitelung der Erfüllung der Wartezeit

Rz. 38 Kündigt der Arbeitgeber kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit allein zu dem Zweck, das Inkrafttreten des Kündigungsschutzes treuwidrig zu vereiteln, kann ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 162 BGB der allgemeine Kündigungsschutz auch schon vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit eingreifen. Zu berücksichtigen bleibt aber, dass nach dem Wortlaut sow...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit

Rz. 33 Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit. Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grds. nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Tatsächliche Unterbrechungen wie Krankh...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Wartezeiten und Vorschaltzeiten

Rz. 125 Eine Vielzahl insb. älterer Versorgungszusagen steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung sog. "Wartezeiten" bzw. "Vorschaltzeiten", d.h. der Anspruch auf die Versorgungsleistung entsteht frühestens mit Ablauf dieser Fristen. Insoweit sind die als Anspruchsvoraussetzungen ausgestalteten Warte- und Vorschaltzeiten streng von den Unverfallbarkeitsfristen zu unterscheiden ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wartezeit

Rz. 1674 Für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann nach dem IAO-Übk Nr. 132 eine Mindestdienstzeit von bis zu sechs Monaten vorgeschrieben werden (Art. 5 Nr. 1, 2 IAO-Übk Nr. 132). Dieser Regelung wird entsprochen durch die in § 4 BUrlG festgeschriebene Wartezeit von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage der tatsächlichen oder vereinbarten Arbeitsaufnahme. Fäl...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Wartezeit

Rz. 58 Die Überprüfung einer ordentlichen Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung setzt neben der hinreichenden Betriebsgröße voraus, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG. Diese Wartezeit dient der Erprobung. Sie kann – auch kollektivrechtlich – nicht ver...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Eine tatsächliche Unterbrechung (Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung) ist für den Lauf der Wartefrist unschädlich. Eine rechtliche Unterbrechung der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vor Ablauf von sechs Monaten müsste nach dem Wortlaut des Gesetzes dagegen den Lauf der Wartefrist beenden und eine neue Wartefrist beginnen lassen. Von diesem Grundsatz hat die Rspr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Besonderheiten des Aufhebungsvertrags als Mittel zur Verlängerung der Probezeit

Rz. 54 Von großer Praxisbedeutung ist das BAG-Urt. v. 7.3.2002 – 2 AZR 93/01 (NZA 2002, 1000 = DB 2002, 2648). Darin hat das BAG dem Arbeitgeber eine rechtliche Möglichkeit eröffnet, dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben, wenn er zum Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, die vielfach als Probezeit vereinbart wird, von der Eignung des Arbeitnehmers für die Aufgabenstell...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolge

Rz. 643 Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG grds. für die Dauer von sechs Wochen, also 42 Kalendertagen. Beginn und Ende berechnen sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Ist der Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn arbeitsunfähig krank, läuft der 6-Wochen-Zeitraum ab dem Beginn der Erkrankung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst dann,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 62 Für den persönlichen Geltungsbereich des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Da der Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten Voraussetzung für die Entstehung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist, muss grds. der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen, dass zwischen ihm und dem beklagten Arbeitgeber mehr als sechs Monate vor Zugang der Kündigung ein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Gestaltungsgrenzen aufgrund Inhaltskontrolle nach AGB-Recht

Rz. 503 Die Gewährung der Aktienoptionen unterliegt arbeitsrechtlich der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, wenn keine Besonderheiten vorliegen (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 351/07). Die Inhaltskontrolle erfasst nicht die gesellschaftsrechtliche Stufe der Schaffung der Optionen, insb. durch Beschlüsse der Hauptversammlung. Die AGB-Kontrolle erfasst jedoch grds. den Aktienop...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Tätigkeit im selben Unternehmen

Rz. 59 Im Unterschied zu den ausschließlich betriebsbezogenen Schwellenwerten des § 23 KSchG, die über die Anwendbarkeit des KSchG entscheiden, kommt es für die Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht nur auf die Tätigkeit im selben Betrieb an (Küttner/Eisemann, Kündigungsschutz Rn 61; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 90). Vielmehr ist auch die Tätigkeit in...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Entstehung, Dauer und Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1673 Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit, § 4 BUrlG). Wenn die Wartezeit einmal erfüllt ist, entsteht jeweils am 1. Januar bzw. ersten Arbeitstag des Folgejahres der volle Jahresurlaubsanspruch. Im Ein- und Austrittsjahr kann ein Teilurlaubsanspruch entstehen (§ 5 BUrlG). Zur Vermeidung von Do...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pensionszusage bei Neugründungen/Probezeit

Rz. 520 Nach ständiger Rspr. des BFH wird "ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abschätzen kann (BFH v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Schwellenwert bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2003 beschäftigt waren

Rz. 68 Der Schwellenwert für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, ist unverändert, d.h. es müssen mehr als fünf Arbeitnehmer dem Betrieb angehören. Diese Regelung gilt dauerhaft und ist nicht nur auf einen Übergangszeitraum beschränkt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die ab dem 1.1.2004 erfolgten Neueinst...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Vorzeitiger Bezug von Altersleistungen (§ 6 BetrAVG)

Rz. 238 Gem. § 6 S. 1 BetrAVG sind einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres in voller Höhe in Anspruch nimmt, auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen auch die zugesagten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. 1. Leistungsvoraussetzu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IX. Aktienoptionen beim Ausscheiden des Arbeitnehmers/Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP)

Rz. 266 In großen börsennotierten Konzernen gibt es neben der Fixvergütung und der jährlichen Zusatzvergütung/Jahrestantieme (Short-Term-Incentive – STI) vielfach zusätzlich sog. Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP) für die Führungskräfte des Konzerns. Dabei handelt es sich um einen Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung, die arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt ...mehr