Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die rechtliche Konstruktion des Wohnungserbbaurechts und des Teilerbbaurechts nach § 30 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Kombination von Wohnungs- bzw. Teileigentum und Erbbaurecht. Das Wohnungserbbaurecht und des Teilerbbaurecht gehören nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 BewG ebenfalls zum Grundvermögen. Rz. 51– 52 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 5 Hinweis

§ 50 WEG a. F. ist nur noch in den Verfahren anwendbar, die am 30.11.2020 anhängig waren. Im aktuellen Recht wäre die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Beklagte. Die Ausführungen dürften aber 1:1 für § 44 Abs. 4 WEG übertragbar sein. Denn danach gelten die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten nur dann als notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 5 Hinweis

Es handelt sich erkennbar um einen Fall zum alten Recht. Er bietet sich aber sehr gut an, auch über das aktuelle Recht nachzudenken und sich an dieser Stelle als Verwaltung über die Grundlagen zu versichern. Die eine Frage ist, welche Rechte und Pflichten die Verwaltung für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hat. Hier gibt es wenigstens ein "3-Stufen-Modell", wel...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 5 Hinweis

Dem Wohnungs- als Sondereigentümer steht auch nach der WEG-Reform der Schutz seines Sondereigentums beispielsweise nach §§ 227 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB gegen jeden Wohnungseigentümer, Drittnutzer und Dritten zu. Ferner kann nur der Wohnungs- als Sondereigentümer nach § 985 BGB Herausgabe seines Sondereigentums verlangen und Schutz nach §§ 823ff. BGB geltend machen. Aus § 9a A...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 5 Hinweis

Welchen Inhalt ein rechtlicher Begriff hat, definieren die Juristen – und streiten dabei wie die Kesselflicker. Um diesen Streit zu unterbinden, bietet der Gesetzgeber manchmal "Legaldefinitionen". Dies ist häufig der Fall, wenn sich in einem Gesetz nach einer Folge von Worten eine Klammer findet, in der ein Begriff steht. So ist es bei § 20 Abs. 1 WEG. Dort findet sich nach...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Die WEG-Reform hat für die Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen kein Verwalter bestellt ist, nichts Besonderes angeordnet. Es gibt mithin weder im Innen- noch im Außenverhältnis spezielle Regelungen. Das WEG bestimmt weder, wie die Geschäftsführung, etwa eine Beschlussdurchführung oder die Einberufung einer Versammlung, bei einer Gesamtvertretung funktionieren soll, n...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe die falsche Partei in Anspruch genommen. Denn der Antrag wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen. Alle Pflichten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien nach § 18 Abs. 1 WEG Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Versammlung sei daher von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuber...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 4 Die Entscheidung

Zu Frage 1 ist das Gericht der Ansicht, die Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche im Bereich des Sondereigentums stünden nach § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum. Ihre Aufgabe sei es nämlich, Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk durch eindringendes Wasser zu verhindern. Damit seien sie i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG für die Sicherheit des...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 5 Hinweis

Der BGH entschied im Jahr 2012, wenn in einer Gemeinschaftsordnung bestimmt sei, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften nicht nur getrennt zu ermitteln und abzurechnen seien, sondern für jede Untergemeinschaft – soweit rechtlich zulässig – selbstständig zu verwalten seien, habe der Verwalter "hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen u...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B habe seine Pflichten nicht verletzt. B sei zwar im Rahmen einer Kontrollpflicht verpflichtet gewesen, festzustellen, ob das gemeinschaftliche Eigentum mangelhaft ist. Ferner sei B verpflichtet gewesen, für mangelhaftes gemeinschaftliches Eigentum Entscheidungen der Wohnungseigentümer über die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, herbeizuführen und etwaige E...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 4 Die Entscheidung

K stehe gegen B kein Anspruch auf Unterlassung zu! Auch nach der WEG-Reform könne der einzelne Wohnungseigentümer zwar Beeinträchtigungen seines Sondereigentums, die von den übrigen Wohnungseigentümern ausgehen, gem. § 1004 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG abwehren. Er könne also verlangen, dass die anderen Wohnungseigentümer von ihrem Sondereigentum in einer Weise Gebrauc...mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 5 Hinweis

Nach § 152 Satz 1 UmwG kann das von einem Einzelkaufmann betriebene Unternehmen, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden. Die Ausgliederung stellt eine Unterform der Spaltung dar; ihre Rechtsfolgen richten sich nach § 158 i. V. m. §§ 153ff. UmwG sowie nach den §§ 123ff. UmwG. Mit der Eintragung im Handel...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 2 Normenkette

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Person eines Verwaltungsbei... / 2 Normenkette

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderungen: Son... / 2 Normenkette

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Verwalterbestellung: Einhol... / 2 Normenkette

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Vertretung der beklagten Wo... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Begriff / 2 Normenkette

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Genehmigung der Jahresabrec... / 2 Normenkette

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 2 Normenkette

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Klagezustellung demnächst? / 2 Normenkette

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss v. 23.4.2021, 980b C 27/20 WEGmehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 4 Die Entscheidung

Dem stimmt der BGH im Kern zu! Ein Grund i. S. v. § 50 WEG a. F. liege nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfüge und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt habe. Die übrigen Wohnungseigentümer seien ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten Beklagte und ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat nach dem zulässigen Parteiwechsel – auf den Widerspruch des B komme es nicht an – nach Ansicht des LG Erfolg! Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Zwar werde diese durch alle Wohnungseigentümer vertreten. Dies gelte aber nicht in verwalterlosen Gemeinschaften. In diesem Fall werde die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnu...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Störende Ge... / 2 Normenkette

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Störung: Lautes Schreien / 2 Normenkette

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 5 Hinweis

Im Sondereigentum stehende Räume, Gebäudeteile und Flächen können nach § 6 Abs. 1 WEG nicht isoliert belastet werden. Es ist aber möglich, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + Sondereigentum) zu belasten. Solche Belastungen sind neben Hypothek, Grund- oder Rentenschuld bzw. Reallast, die § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ausdrücklich nennt, auch Dienstbarkeiten. Eine solch...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 1 Leitsatz

§ 93 ZPO ist bei Anfechtungsklagen nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. gegenüber den Wohnungseigentümern nicht anwendbar.mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 1 Leitsatz

Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Wohnungseigentümer eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums, die von anderen Sondereigentümern ausgeht, selbstständig abwehren.mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 2 Normenkette

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Vertretung der beklagten Wo... / 1 Leitsatz

Ein mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängender Grund i S. v. § 50 WEG a. F., der eine Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte rechtfertigt, liegt nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfügt und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigef...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 2 Normenkette

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Anfechtungsklage hätte voraussichtlich nach näherer Maßgabe der bis zum 30.11.2020 geltenden Bestimmungen Erfolg gehabt. Zwar sei das neue Recht grundsätzlich auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden. Neue gesetzliche Regelungen dürften aber nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschlüssen angewandt werden, die vor der Rechtsänderung ...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will auf seiner Sondernutzungsfläche im Garten einen Brunnen anlegen. Sein auf Zustimmung zu dieser Maßnahme gerichteter Beschlussantrag wird mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, abgelehnt. Gegen den Negativbeschluss wendet sich K mit der Anfechtungsklage, verbunden mit einem Antrag auf Beschlusserset...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 5 Hinweis

Im aktuellen Recht sind nicht mehr die Wohnungseigentümer, sondern ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beklagte. Als solche kann sie in Bezug auf den Prozess Erklärungen abgeben und Handlungen (nicht) vornehmen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ihrer Prozessführung einerseits wie ein Löwe für den angegriffenen Beschluss kämpfen. Sie kann aber an...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage ordnet an, dass Kosten und Lasten – soweit möglich – für jede Untergemeinschaft gesondert "ausgeworfen" werden müssen, da jede Untergemeinschaft sämtliche ihrem Haus […] zuzuordnenden Kosten und Lasten so zu tragen hat, als wenn sie eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft wäre. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bes...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 4 Die Entscheidung

§ 93 ZPO sei nicht anwendbar (Hinweis u. a. auf AG Wiesbaden, Urteil v. 7.10.2011, 92 C 3285/11). K habe nämlich keine Pflicht getroffen, vor Klageerhebung auf anderem Wege eine Regelung zu finden oder sein beabsichtigtes Vorgehen anzukündigen. Ein Wohnungseigentümer sei zwingend darauf angewiesen, innerhalb der Anfechtungsfrist alles Notwendige dafür zu tun, keine Bestandsk...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Klagezustellung demnächst? / 5 Hinweis

Soll durch die Zustellung die Klagefrist gewahrt werden, tritt diese Wirkung nach § 167 ZPO bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein – wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt. Und auch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (§ 12 GKG) braucht die klagende Partei (selbst ein Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht selbst zu berechnen und einzuzahlen (siehe nur BG...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / b) Erhaltungsrücklage

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, Rücklagen für zukünftige Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen der Immobilie zu bilden, die regelmäßig zusammen mit den Vorschüssen auf die laufenden Kosten an die Gemeinschaft gezahlt werden (§ 28 Abs. 1 S. 1 WEG). Wenn entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, sind die Mittel aus der Rücklage dafür zu verwenden. Die b...mehr