Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 1. Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft

Neu: Wohnungseigentümergemeinschaft erhält volle Rechtsfähigkeit: Durch das WEMoG[1] hat die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den neu eingeführten § 9a Abs. 1 S. 1 WEG die volle Rechtsfähigkeit erhalten, da diese Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Diese Rechtsstellung ist vergleichbar mit der einer Personenhandelsges...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / a) Abrechnungsspitze

Bisher war ein Guthaben aus der Jahresabrechnung zivilrechtlich ein separater Forderungsanspruch, der unabhängig von dem laufend zu zahlenden Hausgeld (Vorauszahlung) bestand.[13] Geändert hat sich dies durch die Reform des WEG. Nunmehr führt ein Erstattungsbetrag aus einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. zur Minderung der Vorauszahlungen.[14] Die Neuregelung gilt ...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erträge aus der Geldanlage der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F.) stehen den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, da diese "Früchte" i.S.d. § 16 WEG darstellen.[53] Regelmäßig wird die Erhaltungsrücklage auf einem (separaten) Bankkonto angelegt, welches verzinslich[54] ist und zu Zinserträgen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) führt.[...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 5. Stellplatz als Sondereigentum

Das Sondereigentum ist von den Sondernutzungsrechten zu unterscheiden. Sondernutzungsrecht = Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftsvermögens: Während Sondereigentum das alleinige Eigentum an bestimmten Teilen des Grundstücks darstellt (z.B. an einer Wohnung), wird durch ein Sondernutzungsrecht lediglich ein Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftsvermögens begründ...mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien befugt, die sich aus ihrem jeweiligen Sondereigentum ergebenden Abwehransprüche geltend zu machen. Denn es handele sich hierbei weder um Rechte, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben, § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG, noch um solche, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten, § 9a Abs. 2 Fall 2 WEG (Hinweis...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei bereits unzulässig! Denn T, von dem K seine Rechte ableite, sei selbst nicht prozessführungsbefugt und habe K daher keine Rechte einräumen können. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Dazu gehörten Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB wegen einer Beeinträchti...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / b) Anteil für Erhaltungsrücklage = eigenes Wirtschaftsgut des Wohnungseigentümers

Der Anteil für die Erhaltungsrücklage kann nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020[23] zwar nicht (mehr[24]) von der Bemessungsgrundlage für die GrESt abgezogen werden. Die Erhaltungsrücklage ist jedoch weiterhin kein Teil der AK des Gebäudes bzw. des Grund und Bodens, sondern ein eigenes Wirtschaftsgut[25] des Wohnungseigentümers, da es einen geldwerten Anspruch auf Bezahlung ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG anders! Der Verwalter sei als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund seiner unbeschränkten Vertretungsmacht berechtigt gewesen, den Antrag zu stellen und die Eintragung zu bewilligen. Der Verwalter vertrete die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern aktiv und passiv. Seine Vertretungsm...mehr

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 5 Hinweis

Das LG schließt sich der h. M. an. Diese ist der Ansicht, dass es sich bei den Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG um Verfahrensrecht handelt, auf das § 48 Abs. 5 WEG anwendbar ist. Anders sieht es bislang nur das LG Köln. Dieses sieht Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG nicht als Verfahrensrecht an (LG Köln, Beschluss v. 10.5.2021, 29 S 32/21).mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 1 Leitsätze

Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen betroffen ...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 3. Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Laufende Hausgeldzahlungen: Die laufenden Kosten des Objekts (z.B. Gebäudeversicherung, Heizungswartung, Treppenhausreinigung) werden finanziert, indem auf Grundlage eines Wirtschaftsplans von den einzelnen Wohnungseigentümern Vorschüsse zur Kostentragung (sog. "Hausgeld") an die Gemeinschaft bezahlt werden (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wo...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 7. Einkünfte aus Gemeinschaftsvermögen

Von dem "gemeinschaftlichen Eigentum" ist das "Gemeinschaftsvermögen" zu unterscheiden: Während das gemeinschaftliche Eigentum am Grundstück (§ 1 Abs. 5 WEG) eigentumsrechtlich den Wohnungseigentümern nach Bruchteilen zugeordnet wird[44], ist das Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3 WEG) Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören z.B. Guth...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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Angebot: Wann ist es notwen... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Vertretung einer im Registe... / 2 Normenkette

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Klage auf Jahresabrechnung / 2 Normenkette

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Entstörung des Sondereigentums / 2 Normenkette

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Versammlung: Bezeichnung de... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht diese Frage! § 48 Abs. 5 WEG sei analog für bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Beschlussersetzungsklagen anwendbar. Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 8 WEG a. F. für die Ersetzung der Beschlussfassung würden auch vorliegen. Wohnungseigentümer K könne verlangen, dass die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum im Bereich des Flachdachs oberhalb seine...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Versammlung: Anspruch auf A... / 2 Normenkette

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Versammlung: Absage durch e... / 2 Normenkette

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Beschluss: Bestimmtheit / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 1 Leitsatz

§ 48 Abs. 5 WEG ist analog auf bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Beschlussersetzungsklagen anwendbar.mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 1 Leitsatz

Der Verwalter kann jedenfalls für eine "Übergangszeit" einen Wohnungseigentümer nach §§ 9b Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermächtigen, gegen eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzugehen.mehr

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 auf eine Beschlussersetzung. Fraglich ist, ob § 48 Abs. 5 WEG auf diese Klage entsprechend anwendbar ist.mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, Unterlassung zu verlangen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 328/17). Der Weg über die Beschlussersetzung würde nicht zeitnah zum Ziel führen. B könne sich demgegenüber nicht auf BGH, Urteil v. 5.7.2019, V ZR 149/18, berufen. Einen Anspruch auf Entfernung hätte sie nämlich im Wege der Beschlussersetzungsklage durchsetzen müss...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 2 Normenkette

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Störung des Sondereigentums... / 2 Normenkette

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Umlage von sonstigen, neu e... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des LG waren die Klagen von Anfang an unbegründet. Es erlegt daher K die Kosten des Rechtsstreits auf. Nach der Gemeinschaftsordnung sei es K nur erlaubt gewesen, in seinen Räumen einen Supermarkt zu betreiben. Zwar sei es K nach der typisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich möglich gewesen, dort auch ein anderes Unternehmen zu eröffnen. Es komme aber darauf...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 8. Fazit

In der Besteuerungspraxis sind Eigentumswohnungen oft als Vermietungsobjekte zu beurteilen. Durch das zivilrechtliche Verhältnis der Eigentümergemeinschaft zu den Wohnungseigentümern ergeben sich besondere Fragestellungen. Insbesondere die zutreffende steuerrechtliche Zuordnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenspositionen zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnun...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) mit Wirkung zum 1.12.2020 in vielen wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft jeden Eigentümer einer Eigentumswohnung. In diesem Beitrag werden einige Auswirkungen dieser Reform auf die Besteuerung und aktuelle Rechtsp...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / 2. Vermietung einer Eigentumswohnung

Zivilrechtlich besteht das Wohnungseigentum[12] (§ 1 Abs. 2 WEG) aus dem Sondereigentum an der Wohnung (Gebäude) und dem Miteigentum (Bruchteilseigentum) an dem Grund und Boden sowie dem gemeinschaftlichen Eigentum am Gebäude. Steuerrechtlich besteht das Wohnungseigentum regelmäßig aus zwei Wirtschaftsgütern: Gebäude (Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum an dem gemeinsc...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) AK der anteiligen Erhaltungsrücklage

Die AK der anteiligen Erhaltungsrücklage entsprechen grundsätzlich den geleisteten Einzahlungen[27] abzgl. der Mittelverwendung (Ausgaben) durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn jedoch eine Eigentumswohnung "mit" einer Erhaltungsrückstellung erworben wird, bemessen sich die AK nach dem anteiligen Kaufpreis. Beachten Sie: Spätere Einzahlungen in die Erhaltungsrücklagen...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr