Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verwalter und Verwaltun... / f) Über den Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. hinausgehende Befugnisse

Rz. 57 Der Verweis auf die früher in § 27 Abs. 1 WEG a.F. geregelten Befugnisse stellt überdies nicht die Grenze der nunmehr beschlussfreien Verwalterkompetenzen dar. Bereits die Gesetzesmaterialien führen nicht im Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. enthaltene Befugnisse, die früher eines Beschlusses nach § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG a.F. bedurft hätten, als beschlussfreie Maßna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Wegfall der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG a.F.

Rz. 60 Ersatzlos entfallen ist die von den Berufungsgerichten sehr unterschiedlich gehandhabte Möglichkeit der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG a.F. Dies schließt es aber nicht aus, materiell-rechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in einem getrennten Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG geltend zu machen.[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Anknüpfung an § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F.

Rz. 37 Anders als die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage knüpft der Gesetzgeber bei der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer bewusst an § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F. an. Dass der Begriff der Beeinträchtigung durch denjenigen der Benachteiligung ersetzt wurde, habe lediglich sprachliche Gründe. Im Übrigen gibt der Gesetzgeber zur unbilligen Benachteiligun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Keine Einschränkung der Duldungspflicht durch § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG

Rz. 67 Die Ausführungen zum Sondereigentum gelten für das Gemeinschaftseigentum entsprechend. Der Drittnutzer muss Eingriffe in das Sondereigentum hinnehmen, auch wenn die Erhaltungsmaßnahme das Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand hat. Anders als beim Wohnungseigentümer ist die Duldungspflicht nicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG auf geringfügige Eingriffe oder so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Bedeutungslosigkeit des Verweises in § 15 Nr. 2 WEG auf § 555 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 175 Überflüssigerweise verweist § 15 Nr. 2 WEG auch auf § 555d Abs. 4 S. 2 BGB, wonach der Mieter binnen der dort normierten Frist auch Umstände mitteilen muss, die eine Härte nach § 559 Abs. 4 begründen, also eine Härte nur hinsichtlich der Mieterhöhung darstellen. Diese Verweisung ist im vorliegenden Zusammenhang schlicht zu ignorieren, da weder die Wohnungseigentümerg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 2. Neue Ergänzung durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG

Rz. 63 Die in § 27 Abs. 1 Nr. 3, 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 WEG a.F. geregelte Notgeschäftsführung ist nunmehr von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unmittelbar erfasst.[66] Die neuen Befugnisse dürften über die "erforderlichen" Maßnahmen hinausgehen. Denn es erschien nach altem Recht häufig nicht nachvollziehbar, dass der Verwalter nur die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen, nicht sogleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Entziehungsurteil nach § 17 Abs. 4 S. 1 WEG

Rz. 82 Das neue Recht behält in § 17 Abs. 4 S. 1 WEG die Grundstruktur des bisherigen Verfahrens bei. Danach muss die Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Titel erstreiten, der den Beklagten zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt. Dieser ist Grundlage der Vollstreckung nach den Vorschriften des ZVG. Es wird also der Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Voraussetzung einer einvernehmlichen Aufhebung (§ 11 Abs. 3 WEG)

Rz. 39 Diese von Amts wegen erfolgende Schließung setzt nach § 4 WEG die einvernehmliche Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch alle Miteigentümer voraus. Dies kann etwa dann bedeutsam werden, wenn die Begründung von Wohnungseigentum an grundsätzlich selbständigen Einheiten (z.B. Doppel- oder Reihenhäusern) nur auf bauordnungsrechtliche Beschränkungen, etwa den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Kein Rückgriff auf die "Eigenart der Wohnanlage" gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F.

Rz. 35 Der neue, unbestimmte Rechtsbegriff der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage knüpft nicht, wie die Ähnlichkeit der Formulierung und die Übernahme der "unbilligen Beeinträchtigung" aus § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F. nahelegen könnten, an das dortige Tatbestandsmerkmal einer Änderung der Eigenart der Wohnanlage an.[31] Vielmehr will der Gesetzgeber deutlich über die Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Gegenstand der Ankündigung (§ 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 BGB

Rz. 140 Nach § 15 Nr. 2 WEG sollen "Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen" angekündigt werden. Bereits dies zeigt, dass die Verweisung auf § 555c BGB misslungen ist, wonach der mietrechtlichen Zielsetzung entsprechend durchweg nur von "Modernisierungsmaßnahmen" die Rede ist, die aber nur einen Teil der möglichen baulichen Veränderungen umfassen. Wo die in Bezug genom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / II. Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG)

1. Aufstellung und Inhalt Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, 2 WEG als Regelbeispiel

a) Fortführung bisherigen Rechtes Rz. 75 Fortgeführt wird die Systematik des bisherigen Rechtes auch insoweit, als die Generalklausel in § 17 Abs. 1 WEG durch ein Regelbeispiel in § 17 Abs. 2 WEG konkretisiert wird. Dieses bejaht die Voraussetzungen einer Entziehung dann, wenn der Wohnungseigentümer wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstöß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / V. Nachträgliche Beteiligung an Kosten und Nutzungen (§ 21 Abs. 4 WEG)

1. Sinn der Vorschrift a) Gesetzlicher Ausschluss von Nutzungsmöglichkeiten Rz. 125 Die Entscheidung gegen eine bauliche Veränderung kann auf Erwägungen beruhen, die sich überholen. Etwa die Verbesserung der Technik im Rahmen der E-Mobilität kann dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer die Beteiligung an der Lademöglichkeit für sinnvoll befindet, die er ursprünglich für überf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / II. Streitigkeiten zwischen Gemeinschaft und Wohnungseigentümern (§ 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG)

1. Weiterer Anwendungsbereich trotz unveränderten Wortlauts Rz. 10 § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG entspricht wortgleich § 43 Nr. 2 WEG a.F. Allerdings hat er durch die Änderungen im materiellen Recht nun einen weiteren Anwendungsbereich. Da die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Durchführung von Beschlüssen nunmehr nach § 18 Abs. 1 WEG obliegt, können sie n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / I. Unterlassung von Beeinträchtigungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG)

1. Fortführung von § 14 Nr. 1 WEG a.F. Rz. 18 § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG führt inhaltlich die Verpflichtungen aus § 14 Nr. 1 WEG a.F. fort, aber unter Umkehr der Perspektive: Während § 14 Nr. 1 WEG a.F. positive Verpflichtungen zur Instandhaltung und zum schonenden Gebrauch von Sondereigentum- und Gemeinschaftseigentum normierte, arbeitet § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG mit Unterlassungspfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / II. Von einem Eigentümer verlangte bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 WEG)

1. Gestattete bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Fall 1 WEG) a) Gestattung Rz. 95 Der Begriff der Gestattung nimmt auf § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG Bezug. Anders als in § 20 Abs. 1 WEG sind durch Beschluss gestattete von sonstigen beschlossenen baulichen Veränderungen zu unterscheiden, da diese Vorschrift nur ihre Rechtmäßigkeit unabhängig von der Kostenfolge regelt. Für letzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VIII. Wirkung der Entscheidung über Beschlussklagen (§ 44 Abs. 3 u. 4 WEG)

1. Wirkung gegen alle Wohnungseigentümer a) Notwendigkeit einer Regelung Rz. 52 Über eine Beschlussklage wird nunmehr, nach der Umorientierung des Gesetzes hinsichtlich der Passivlegitimation im Zwei-Parteien-Prozess entschieden. Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen würde das Urteil daher nur zwischen Anfechtungskläger und Wohnungseigentümergemeinschaft wirken. Dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / II. Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüssen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

1. Umfang der Pflicht Rz. 5 Die neue Regelung ist weitgehend überflüssig und bringt wenig Gewinn an Rechtsklarheit. Dass Wohnungseigentümer gesetzliche Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse, soweit wirksam, einhalten müssen ist selbstverständlich. Neu ist abgesehen von der alleinigen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich die Aufgabe der Differenzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Generalklausel (§ 17 Abs. 1 WEG)

a) Fortführung der Systematik des früheren Rechtes Rz. 73 Im Grundsatz führt das WEMoG die Systematik des früheren Rechtes fort, wonach die materiellen Voraussetzungen der Entziehung in einer Generalklausel (nunmehr § 17 Abs. 1 WEG) kodifiziert sind, die durch ein Regelbeispiel konkretisiert wird. Dies ermöglicht es, wie früher, schon bei einmaligen, aber besonders schwerwieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / I. Duldungspflicht aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG

1. Regelungstechnik Rz. 28 § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG regelt die Duldungspflichten gegenüber den Miteigentümern durch einen Verweis auf § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Dies erscheint systematisch von vorneherein unglücklich, da in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG naturgemäß nur Maßnahmen der Gemeinschaft beschreibt, die der einzelne Wohnungseigentümer nicht ergreifen kann. Dann wäre die Vorschrift au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / VI. Abweichende Beschlussfassungen über Kosten und Nutzungen (§ 21 Abs. 5 WEG)

1. Kosten Rz. 134 § 21 Abs. 5 S. 1 WEG verleiht der Eigentümerversammlung die Kompetenz, eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Kostentragung zu beschließen. Dies umfasst alle Regelungen des § 21 WEG. Dies wird häufig von Bedeutung sein, wenn die Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile nicht einleuchtet. Es ist etwa nicht einsichtig, wieso die K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Laden elektrischer Fahrzeuge (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG)

a) Betroffene Einrichtungen Rz. 47 Jeder Wohnungseigentümer kann aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die Reichweite dieser Vorschrift ist erheblich; sie erfasst nicht nur die Lademöglichkeit im engeren Sinne, sondern die gesamte Infrastruktur von der Verlegung der Versorgungsleitungen zur Lade...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / IV. Andere bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 3 S. 1 WEG)

1. Begriff der "anderen baulichen Veränderungen" a) Vorrang der Kostentragungsregelungen in § 21 Abs. 1 und 2 WEG Rz. 116 Der in § 21 Abs. 3 S. 1 WEG gebrauchte Begriff "anderer als der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten baulichen Veränderungen" ist nicht präzise. Es kommt auf die Kostenverteilung nach § 21 Abs. 1 und 2 WEG an. Eine der von § 21 Abs. 1 S. 1 WEG erfassten Maß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Wegfall des Beschlusses nach § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F.

a) Zulässigkeit der Entziehungsklage ohne Beschlussfassung Rz. 80 Darüber hinaus entfällt mit dem Wegfall von § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. die vorgängige Beschlussfassung vor der Entziehungsklage. Die Klage, mit der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Veräußerung des Sondereigentums von einem Miteigentümer verlangt, ist somit auch ohne entsprechende Beschlussfassung zulä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / I. Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG)

1. Fortführung des alten Rechtes Rz. 7 Nach Bekunden der Gesetzesmaterialien will die neue Fassung der Zuständigkeitsvorschrift im Wesentlichen die Rechtspraxis nach früherem Recht fortsetzen.[6] Es bleibt also insbesondere bei der weiten Handhabung der Vorschrift. So erfasst § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG etwa den Streit mit ausgeschiedenen Wohnungseigentümern,[7] mit Verwaltungsbeir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / VII. Duldungspflicht (§ 15 Halbs. 1 WEG)

1. Regelungstechnik und Umfang der Duldungspflicht Rz. 161 § 15 Nr. 2 WEG verweist nicht auf § 555d Abs. 1 BGB, worin die Duldungspflicht des Mieters normiert ist. Diese Verweisung wäre auch überflüssig. Denn die Duldungspflicht ist schon in § 15 Halbs. 1 WEG angeordnet. Aus der wort- und inhaltsgleichen Gesetzesfassung ("hat … zu dulden") geht hervor, dass sich der Umfang de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Kosten der Nebenintervention (§ 44 Abs. 4 WEG)

a) Fortführung von § 50 WEG a.F. Rz. 58 Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei auch die Kosten der Nebenintervenienten. Damit wirft die Möglichkeit der Nebenintervention das aus dem früheren Recht bekannte Problem wieder auf, dass der Beschlusskläger mit einer Vielzahl von Erstattungsansprüchen rechnen muss. Das neue Recht bietet mit § 44 Abs. 4 WEG eine ähnliche Lösung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VI. Informationspflichten des Verwalters (§ 44 Abs. 2 S. 2 WEG)

1. Bedeutung Rz. 39 Mit § 44 Abs. 2 S. 2 WEG normiert der Gesetzgeber die Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen. Damit scheint auf den ersten Blick nur die früher in § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG a.F. normierte Informationspflicht modifiziert in das neue Recht übertragen zu sein. Tatsächlich begründet § 44 Abs. 2 S. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / IV. Beschlussklagen gemäß § 44 WEG

1. Beschränkung auf Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen Rz. 15 Die am weitesten gehende Veränderung hat die Regelung der Zuständigkeit für Streitigkeiten um die interne Willensbildung erfahren. Diese war in § 43 Nr. 4 WEG a.F. mit der Formulierung "Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer" sehr weit gefasst. Es herrschte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 4. Einsicht in Unterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG)

a) Ausgangslage Rz. 18 Zur Durchsetzung seines Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung benötigt der Wohnungseigentümer häufig genauere Kenntnis der Vorgänge in der Verwaltung. Der Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen war bislang nur punktuell für die Niederschriften in § 24 Abs. 6 S. 3 WEG a.F. und für die Beschluss-Sammlung in § 24 Abs. 7 S. 8 WEG a.F. geregelt. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VII. Prozessverbindung (§ 44 Abs. 2 S. 3 WEG)

1. Bedeutung der Vorschrift Rz. 45 § 44 Abs. 2 S. 3 WEG zieht die prozessuale Konsequenz daraus, dass ein Beschluss nur allen Wohnungseigentümern gegenüber gültig oder unwirksam sein kann. Wird er von mehreren Wohnungseigentümern angefochten, muss daher ein Gleichlauf geschaffen werden. Die Gesetzesmaterialien stellen dabei darauf ab, dass § 44 Abs. 2 S. 3 WEG ähnlich wie frü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / IV. Einverständnis aller beeinträchtigten Wohnungseigentümer (§ 20 Abs. 3 WEG)

1. Bedeutung a) Voraussetzung einer Beschlussfassung Rz. 74 Der Tatbestand einer Veränderung ohne Beeinträchtigung hat im neuen Recht erheblich an Bedeutung verloren. Er wird nach dessen Vorgaben nur noch bei Veränderungen im Sondereigentum unmittelbar relevant, da dort Maßnahmen, die keinen Miteigentümer mehr als unerheblich beeinträchtigen, gemäß § 13 Abs. 2 WEG ohne Beschlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Wegfall von § 14 Nr. 2 WEG a.F.

Rz. 25 Vom früheren Konzept weicht die Behandlung der Pflichten des Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 2 WEG a.F. bei der Überlassung von Sondereigentum an Dritte, denen er sein Sondereigentum zur Nutzung überlässt, deutlich ab. Denn diese Vorschrift, die den Wohnungseigentümer dazu verpflichtete, für die Einhaltung der Verpflichtungen aus § 14 Nr. 1 WEG a.F. durch nutzungsber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Nutzungen (§ 21 Abs. 1 S. 2 WEG)

Rz. 103 § 21 Abs. 1 S. 2 WEG beschränkt die Nutzung der baulichen Veränderung auf diejenigen, Wohnungseigentümer, die die Kosten der baulichen Veränderung tragen. Dies gilt allerdings nur für bauliche Anlagen, die einer exklusiven Nutzung zugänglich sind. Auf dem Wege des § 21 Abs. 1 S. 2 WEG können Miteigentümer nicht von der Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Privilegierungen (§ 20 Abs. 2 S. 1 WEG)

Rz. 87 In demselben Umfang wie beim Gemeinschaftseigentum sind über den Verweis in § 13 Abs. 2 WEG auch Veränderungen des Sondereigentums nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG privilegiert, können also unabhängig von einer Beeinträchtigung einzelner oder aller Miteigentümer verlangt werden. Dies dürfte in der Praxis eine erhebliche Rolle spielen, da die nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG privile...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Fortführung von § 50 WEG a.F.

Rz. 58 Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei auch die Kosten der Nebenintervenienten. Damit wirft die Möglichkeit der Nebenintervention das aus dem früheren Recht bekannte Problem wieder auf, dass der Beschlusskläger mit einer Vielzahl von Erstattungsansprüchen rechnen muss. Das neue Recht bietet mit § 44 Abs. 4 WEG eine ähnliche Lösung an wie das alte in § 50 WEG a.F. [...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG)

a) Sinn der Regelung Rz. 107 Die ursprünglich in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG als Tatbestand einer Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer vorgesehene Anpassung an den Zustand vergleichbarer Anlagen ist vom Rechtsausschuss ersatzlos gestrichen worden. Stattdessen stellt § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG nunmehr auf eine doppelt qualifizierte Mehrheit ab. Wurde die bauliche Veränd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Sonderregelungen zu den Fristen der Anfechtungsklage (§ 45 WEG)

Rz. 18 Die Zusammenfassung von Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage und Vorschriften zur Beschlussklage sind insoweit irreführend, als für die Anfechtungsklage Sonderregelungen gelten. Dies betrifft die Fristen zur Erhebung und Begründung der Anfechtungsklage und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, die nach wie vor in einer eigenen Norm (§ 45 WEG) geregelt, aber in Wortlaut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 3. Amortisation innerhalb eines angemessenen Zeitraums (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG)

a) Art der Maßnahme Rz. 112 Der Gesetzgeber bestimmt in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG die Kostentragungspflicht aller Wohnungseigentümer für bauliche Veränderungen, deren "Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren." Dies begründet er damit, dass "alle Wohnungseigentümer zumindest mittelbar finanziell von der baulichen Veränderung profitieren."[80] Werden me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Gestattete bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Fall 1 WEG)

a) Gestattung Rz. 95 Der Begriff der Gestattung nimmt auf § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG Bezug. Anders als in § 20 Abs. 1 WEG sind durch Beschluss gestattete von sonstigen beschlossenen baulichen Veränderungen zu unterscheiden, da diese Vorschrift nur ihre Rechtmäßigkeit unabhängig von der Kostenfolge regelt. Für letztere gelten nämlich die Kostentragungsregelungen der Absätze 2 und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / 2. Veräußerungsbeschränkungen (§ 12 Abs. 4 WEG)

Rz. 35 Das WEMoG behält zwar die Möglichkeit, eine Veräußerungsbeschränkung durch Beschluss aufzuheben, in § 12 Abs. 4 S. 1 WEG bei. Gestrichen wird aber die fragwürdige Unabdingbarkeit dieser Regelung in § 12 Abs. 4 S. 2 WEG a.F. Zugleich wird die vormals in § 12 Abs. 4 S. 5 WEG a.F. geregelte Erleichterung des Nachweises eines solchen Beschlusses durch einen Verweis in § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 2. Rückgriff auf § 19 Abs. 1 WEG

Rz. 60 Dieses Fehlen einer eigentlich zwingend erforderlichen Regelung kann nur durch den Rückgriff auf eine Generalklausel behoben werden (ähnlich wie nach altem Recht bei der Führung von Aktivprozessen des Verbandes durch Rückgriff auf § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG a.F.). Nach § 19 Abs. 1 WEG besteht eine Kompetenz der Eigentümerversammlung, über eine Benutzung des Sondereige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 1. Nicht oder unerheblich beeinträchtigende Maßnahmen (§ 13 Abs. 2 WEG)

Rz. 61 Das neue Recht geht über das frühere hinaus, als es die Berechtigung des Wohnungseigentümers zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zumindest mittelbar regelt. Denn nach § 13 Abs. 2 WEG bedarf der Wohnungseigentümer selbst bei Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums hinausgehen, nicht der Gestattung durch Beschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Änderungen im Wortlaut gegenüber § 43 Nr. 3 WEG a.F.

Rz. 12 Der Wortlaut des § 43 Nr. 3 WEG a.F. wurde dahingehend geändert, dass nach "Rechte und Pflichten des Verwalters" der Passus "bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums" gestrichen wurden. Der Gesetzgeber hielt das für eine rein sprachliche Straffung.[12] Dies ist insoweit richtig, als es bei der weiten Handhabung der Vorschrift bleibt. Dementsprechend unterfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Vorgehen bei bestrittener Berechtigung zum Tätigwerden nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG

Rz. 59 Mit der Einführung einer umfassenden Berechtigung und Verpflichtung zum Tätigwerden ohne Beschluss ist der Verwalter umgekehrt nicht mehr durch einen solchen in seinem Tun gerechtfertigt. Es stellt sich folglich die neue Frage, wer wie vorgehen muss, wenn er die Berechtigung des Verwalters aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG bestreitet. Nach der neuen Gesetzessystematik, derzuf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Kein nach §§ 13 Abs. 2 letzter Hs., 14 Abs. 1 Nr. 2 letzter Hs. WEG unerheblicher Nachteil

Rz. 46 § 14 Abs. 3 WEG sieht nicht bei jeder Beeinträchtigung, sondern erst ab einer gewissen Intensität einen Anspruch auf Ausgleich vor. Diese Intensität wird etwas blumig damit umschrieben, dass die Einwirkung "über das zumutbare Maß hinausgeht." Diese Formulierung hat weder im alten noch im neuen Recht eine Parallele. Klar dürfte nur sein, dass Einwirkungen, die keinen b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Auswirkungen der Streichung von § 21 Abs. 8 WEG a.F.

Rz. 69 Mit dieser neuen Gesetzesfassung ist indessen nicht geklärt, wie das Gericht vorzugehen hat, wenn zwar Anspruch auf eine Regelung, etwa eine Gebrauchsregelung nach § 19 Abs. 1 WEG besteht, für ihre Ausgestaltung jedoch verschiedene Möglichkeiten bestehen. Obwohl § 21 Abs. 8 WEG a.F. sprachlich und systematisch wenig überzeugend gefasst war, ließ sich dieser Vorschrift...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Kein Hinweis auf erkennbare Nichtigkeit (§ 46 Abs. 2 WEG a.F.)

Rz. 23 Glücklicherweise hat der Gesetzgeber die Pflicht des Gerichtes ersatzlos gestrichen, auf erkennbar vom Kläger übersehene Tatsachen hinzuweisen, aus denen sich Nichtigkeit eines Beschlusses ergibt (§ 46 Abs. 2 WEG a.F.). Diese Vorschrift war schon nach altem Recht sinnentleert. Es war schon unklar, wieso nur der Kläger hierauf hingewiesen werden sollte. Im Übrigen steh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / A. Exklusiver Gebrauch von Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG)

Rz. 1 Die weiterhin in § 13 Abs. 1 WEG geregelte Rechtsmacht des Wohnungseigentümers, mit seinem Sondereigentum nach Belieben zu verfahren, bleibt wörtlich und inhaltlich nahezu unverändert. Die Neufassung trägt lediglich mit der Streichung des Hinweises auf Gebäudeteile dem Umstand Rechnung, dass nunmehr auch am Grundstück Sondereigentum begründet werden kann. Im Übrigen si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / 3. Untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung (§ 3 Abs. 2 letzter Hs. WEG)

a) Geltungsbereich Rz. 13 Die Vorschrift gilt naturgemäß nicht für Stellplätze, an denen selbstständiges Sondereigentum gebildet wird, da sie als eigene Einheit gar nicht mit Räumlichkeiten verbunden sind, sondern selbst als solche gelten. Dagegen ist die Vorschrift auf sonstige Stellplätze im unselbstständigen Sondereigentum anzuwenden, da diese mit Räumlichkeiten verbunden ...mehr