Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat nach dem zulässigen Parteiwechsel – auf den Widerspruch des B komme es nicht an – nach Ansicht des LG Erfolg! Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Zwar werde diese durch alle Wohnungseigentümer vertreten. Dies gelte aber nicht in verwalterlosen Gemeinschaften. In diesem Fall werde die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnu...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 4 Die Entscheidung

Dem stimmt der BGH im Kern zu! Ein Grund i. S. v. § 50 WEG a. F. liege nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfüge und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt habe. Die übrigen Wohnungseigentümer seien ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten Beklagte und ...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Störende Ge... / 2 Normenkette

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Störung: Lautes Schreien / 2 Normenkette

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 5 Hinweis

Im Sondereigentum stehende Räume, Gebäudeteile und Flächen können nach § 6 Abs. 1 WEG nicht isoliert belastet werden. Es ist aber möglich, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + Sondereigentum) zu belasten. Solche Belastungen sind neben Hypothek, Grund- oder Rentenschuld bzw. Reallast, die § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ausdrücklich nennt, auch Dienstbarkeiten. Eine solch...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 1 Leitsatz

§ 93 ZPO ist bei Anfechtungsklagen nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. gegenüber den Wohnungseigentümern nicht anwendbar.mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 1 Leitsatz

Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Wohnungseigentümer eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums, die von anderen Sondereigentümern ausgeht, selbstständig abwehren.mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 2 Normenkette

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Vertretung der beklagten Wo... / 1 Leitsatz

Ein mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängender Grund i S. v. § 50 WEG a. F., der eine Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte rechtfertigt, liegt nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfügt und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigef...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 2 Normenkette

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Anfechtungsklage hätte voraussichtlich nach näherer Maßgabe der bis zum 30.11.2020 geltenden Bestimmungen Erfolg gehabt. Zwar sei das neue Recht grundsätzlich auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden. Neue gesetzliche Regelungen dürften aber nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschlüssen angewandt werden, die vor der Rechtsänderung ...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will auf seiner Sondernutzungsfläche im Garten einen Brunnen anlegen. Sein auf Zustimmung zu dieser Maßnahme gerichteter Beschlussantrag wird mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, abgelehnt. Gegen den Negativbeschluss wendet sich K mit der Anfechtungsklage, verbunden mit einem Antrag auf Beschlusserset...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 5 Hinweis

Im aktuellen Recht sind nicht mehr die Wohnungseigentümer, sondern ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beklagte. Als solche kann sie in Bezug auf den Prozess Erklärungen abgeben und Handlungen (nicht) vornehmen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ihrer Prozessführung einerseits wie ein Löwe für den angegriffenen Beschluss kämpfen. Sie kann aber an...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage ordnet an, dass Kosten und Lasten – soweit möglich – für jede Untergemeinschaft gesondert "ausgeworfen" werden müssen, da jede Untergemeinschaft sämtliche ihrem Haus […] zuzuordnenden Kosten und Lasten so zu tragen hat, als wenn sie eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft wäre. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bes...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 4 Die Entscheidung

§ 93 ZPO sei nicht anwendbar (Hinweis u. a. auf AG Wiesbaden, Urteil v. 7.10.2011, 92 C 3285/11). K habe nämlich keine Pflicht getroffen, vor Klageerhebung auf anderem Wege eine Regelung zu finden oder sein beabsichtigtes Vorgehen anzukündigen. Ein Wohnungseigentümer sei zwingend darauf angewiesen, innerhalb der Anfechtungsfrist alles Notwendige dafür zu tun, keine Bestandsk...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Klagezustellung demnächst? / 5 Hinweis

Soll durch die Zustellung die Klagefrist gewahrt werden, tritt diese Wirkung nach § 167 ZPO bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein – wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt. Und auch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (§ 12 GKG) braucht die klagende Partei (selbst ein Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht selbst zu berechnen und einzuzahlen (siehe nur BG...mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien befugt, die sich aus ihrem jeweiligen Sondereigentum ergebenden Abwehransprüche geltend zu machen. Denn es handele sich hierbei weder um Rechte, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben, § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG, noch um solche, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten, § 9a Abs. 2 Fall 2 WEG (Hinweis...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei bereits unzulässig! Denn T, von dem K seine Rechte ableite, sei selbst nicht prozessführungsbefugt und habe K daher keine Rechte einräumen können. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Dazu gehörten Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB wegen einer Beeinträchti...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG anders! Der Verwalter sei als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund seiner unbeschränkten Vertretungsmacht berechtigt gewesen, den Antrag zu stellen und die Eintragung zu bewilligen. Der Verwalter vertrete die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern aktiv und passiv. Seine Vertretungsm...mehr

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 5 Hinweis

Das LG schließt sich der h. M. an. Diese ist der Ansicht, dass es sich bei den Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG um Verfahrensrecht handelt, auf das § 48 Abs. 5 WEG anwendbar ist. Anders sieht es bislang nur das LG Köln. Dieses sieht Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 8 WEG nicht als Verfahrensrecht an (LG Köln, Beschluss v. 10.5.2021, 29 S 32/21).mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 1 Leitsätze

Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen betroffen ...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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Angebot: Wann ist es notwen... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Vertretung einer im Registe... / 2 Normenkette

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Klage auf Jahresabrechnung / 2 Normenkette

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Entstörung des Sondereigentums / 2 Normenkette

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Versammlung: Bezeichnung de... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: Ü... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht diese Frage! § 48 Abs. 5 WEG sei analog für bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Beschlussersetzungsklagen anwendbar. Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 8 WEG a. F. für die Ersetzung der Beschlussfassung würden auch vorliegen. Wohnungseigentümer K könne verlangen, dass die Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum im Bereich des Flachdachs oberhalb seine...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Versammlung: Anspruch auf A... / 2 Normenkette

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Versammlung: Absage durch e... / 2 Normenkette

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