Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen

Rz. 90 Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen oder EU-/EWR-Betriebsvermögens,[76] das vom Erblasser bzw. Schenker auf den Erwerber übergeht und beim Erwerber inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen bleibt.[77] Dazu gehören auch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften.[78] Grundstücke und Grundstücksteile gehören zum begünstigungsfähigen Betrieb...mehr

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§ 16 Vollmachten / I. Prüfung bestehender Vollmachten

Rz. 2 Das Überprüfen bestehender Vollmachten ist nach dem Erbfall oft mit Schwierigkeiten verbunden. Eine vollständige Erfassung bereits erteilter Vollmachten hat in den allermeisten Fällen nicht stattgefunden. Kommen Personen zur Erbfolge, die dem Erblasser vielleicht nicht unmittelbar nahegestanden haben oder Erbengemeinschaften, die sich oft zufällig zusammensetzen, ist d...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Gültigkeit und Bindungswirkung

Rz. 63 Gem. Art. 24 Abs. 1 EuErbVO unterliegen die Gültigkeit der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen und die Bindung an sie dem Recht, das im Zeitpunkt der Verfügung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung von Todes wegen errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt gestorben wäre.[143] Damit verweist Art. 24 EuErbVO auf d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Mitunternehmerstellung

Rz. 56 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a bis 13c, 19a, 28a ErbStG ist u.a., dass Betriebsvermögen vom Schenker auf den Beschenkten übergeht und auch beim Beschenkten weiterhin Betriebsvermögen bleibt.[108] Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen greifen nur dann ein, wenn das durch Schenkung oder von Tod...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.1 Begriff der Gesamtschuld

Rz. 6 Voraussetzung für das Vorliegen einer Gesamtschuld ist, dass mehrere Personen nebeneinander zu derselben Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis verpflichtet sind. Die Gesamtschuld ist damit ein den Steuergläubiger und mehrere Schuldner umfassendes Rechtsverhältnis, in dem die einzelnen Forderungen durch die Gemeinsamkeit des zu befriedigenden Gläubigerinteresses mitei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerbefreiung

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Wenn eine Körperschaft aufgrund eines wirksamen Freistellungsbescheids oder Feststellungsbescheids über das Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung (s. § 60a AO, Anhang 1b) Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) in Empfang nehmen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen kann, sind diese Zuwendungen beim Zuw...mehr

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§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Einigungsgebühr

Rz. 129 Auch wenn sich die Aufgabe des Unterbevollmächtigten oder Terminsvertreters auf die Vertretung im Termin beschränkt, ist beim Abschluss eines (Widerrufs-)Vergleichs die Mitwirkung sowohl des Haupt- als auch des Unterbevollmächtigten notwendig und sind die dadurch angefallenen beiden Einigungsgebühren erstattungsfähig.[161] Regelmäßig wird der Terminsvertreter bei Ein...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / B. Teilanerkenntnis und Schuldanerkenntnis zum Grund oder zur Höhe

Rz. 14 Das Anerkenntnis kann sich auf einen Teil des Anspruches beschränken. Dies gilt insbesondere für prozessuale Anerkenntnisse, die regelmäßig nur den anerkannten Teilbetrag erledigen sollen, nicht aber die Bedeutung haben, dass auch die für die Haftung wesentlichen Tatsachen für den Gesamtanspruch als zugestanden im Sinne der ZPO gelten können.[36] Erbringt der Haftpfli...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Der Begriff des Beamten

Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über die Norm des Art. 34 S. 1 GG...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Der persönliche Haftungsmaßstab (§ 277 BGB)

Rz. 21 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. Rz. 22 Die Vorschrift des § 277 BGB ist im Kontext zu § 276 BGB zu sehen. Nach § 276 BGB hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertre...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / C. Prüfung und Abgrenzung der Zuständigkeit

Rz. 7 In Binnenschifffahrtssachen, die sich auf Sachverhalte auf dem Rhein (bzw. der Mosel) beziehen, ist eine dreischrittige Prüfungsfolge empfehlenswert:[7]mehr

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§ 31 Kostenrecht / g) Unterlassung

Rz. 55 Bei einer Klage auf Unterlassung oder einem entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist wertbestimmend die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung und das Interesse an der Beendigung der Störung.[66] Die Streitwerte eines Widerrufs- und eines Unterlassungsanspruchs sind zusammenzurechnen.[67]mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Beendigung durch den Unternehmer

Rz. 34 Der Unternehmer kann die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18h Abs. 1 S. 4 UStG "widerrufen". Art. 57g MwStVO spricht hier zutreffender von "beenden". Denn die Regelung betrifft nicht eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Teilnahmeanzeige, sondern eine davon unabhängige neue Erklärung, von dem zunächst gewählten Verfahren nunmehr keinen Gebr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf des Verzichts auf Steuerbefreiung

Leitsatz Der Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder noch nach § 164 AO änderbar ist. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 regelt den Widerruf nicht. Normenkette § 4 Abs. 9 Buchst a, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, § 15a A...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 3 Anmerkung

Die immer wiederkehrende Problematik der Unauffindbarkeit eines Testaments und der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten a) Leitete ein Erbe sein Erbrecht nach dem Erblasser aus einem handschriftlichen Testament ab, das allerdings unauffindbar ist, so trifft ihn im Rahmen des Erbscheinsverfahrens die Feststellungslast für die Wirksamkeit dieses...mehr

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ZErb 07/2021, Beeinträchtig... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung an die aus ihr und zwei weiteren Personen bestehende Erbengemeinschaft nach dem am 24.2.2013 verstorbenen Herbert J. W. (im Folgenden: Erblasser) wegen Überweisungen aus dessen Vermögen an die Beklagte. Der Erblasser und seine vor ihm verstorbene Ehefrau hatten sich in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament vom Oktober ...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Erbfolge auf das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 30.12.2010 gestützt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 3) und 4) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen ...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Versicherungsfall

1. Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen einen Versicherer richtet sich die Festlegung des Rechtsschutzfalles allein nach der behaupteten Pflichtverletzung des Anspruchsgegners, auf die der Anspruch gestützt wird; dies gilt auch für den Passivprozess. Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur Bestimmung des Versicherungsfalles aufgegeben und ausgeführt, das...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.2 Günstigkeitsprinzip

Günstigere Einzelvereinbarungen sind aber möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen des Arbeitsvertrags werden durch die Normen der Betriebsvereinbarung ersetzt; günstigere Einzelabmachungen können nach Abschluss der Betriebsvereinbarung jederzeit aufgrund des Günstigkeitsprinzips getroffen werden. Günstigere arbeitsvertragliche Bestimmungen vor Abschluss der Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4.1 Widerruf

Rz. 178 Ist ein Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden, so kann er gemäß § 124 Abs. 3 InsO sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere dann den Widerruf zu erklären, wenn der in Rede stehende Sozialplan die absolute und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 57 oder 58 AVAG (Buchst. c)

Rz. 105 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 57 oder 58 AVAG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 48 IntFamRVG (Buchst. b)

Rz. 104 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 48 IntFamRVG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfechtung eines Pkw-Leasingvertrages

§§ 48 Abs. 1, 41 Abs. 1 GKG; §§ 3, 5 ZPO Leitsatz Leasingverträge gehören zu den Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen und unterfallen der Spezialvorschrift der §§ 41 Abs. 1 und Abs. 2 GKG. Der Feststellungsantrag zwecks Widerruf/Anfechtung/Nichtigkeit/Beendigung eines Leasingvertrages wird mit dem einjährigen Betrag der zu zahlenden Leasingraten gem. § 41 Abs. 1 GK...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Widerruf, Aufhebung, Abänderung: Dieselbe Angelegenheit

Rz. 28 Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Gem. § 16 Nr. 5 bilden das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf dieselbe Angelegenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO (Buchst. a)

Rz. 101 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 102 Die Regelung des § 1079 ZPO wurde durch das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz mit Wirkung zum 21.10.2005 eingeführt. Sie rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 des Internationalen Güterrechtsverfahrensgesetzes (Buchst. g)

Rz. 116 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IntGüRVGEG)[118] zum 29.1.2019 eingeführt. Nach § 27 Abs. 1 IntGüRVGEG sind für die Ausstellung der Bescheinigungen nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b, Art. 59 Abs. 2 und Art. 60 Abs. 2 der VO (EU) 2016/1103 sowie nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 IntErbRVG (Buchst. f)

Rz. 114 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Wirkung zum 17.8.2015 eingeführt. § 27 IntErbRVG regelt die innerstaatliche Zuständigkeit zur Ausstellung von Bescheinigungen nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b, Art. 60 Abs. 2 und Art. 61 Abs. 2 ErbVO i.V.m. dem im Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 71 Abs. 1 AUG (Buchst. e)

Rz. 110 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Wirkung zum 17.8.2015 sprachlich – nicht inhaltlich – verändert. Rz. 111 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 71 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG (Buchst. d)

Rz. 106 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 107 § 14 EUGewSchVG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf (Nr. 9a)

1. Allgemeines Rz. 100 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen mit Wirkung zum 11.1.2015 eingeführt. 2. Regelungsgehalt a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 10...mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte im Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien über ein Fahrzeug VW T 6 geschlossenen Leasingvertrag wegen dessen Widerrufs in Anspruch genommen. Der Kläger stellte 2 Anträge:mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / Leitsatz

Leasingverträge gehören zu den Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen und unterfallen der Spezialvorschrift der §§ 41 Abs. 1 und Abs. 2 GKG. Der Feststellungsantrag zwecks Widerruf/Anfechtung/Nichtigkeit/Beendigung eines Leasingvertrages wird mit dem einjährigen Betrag der zu zahlenden Leasingraten gem. § 41 Abs. 1 GKG bewertet (sofern nicht die zukünftige Laufzeit...mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert der Anfechtung eines Leasingvertrages Die Entscheidung des Gerichts ist zutreffend. Bereits in den ersten Semestern weist die Lehre darauf hin, dass es sich bei Leasingverträgen um die mietähnliche Ausgestaltung der Gebrauchsüberlassung einer Sache handelt. An einem Leasingvertrag sind jedoch regelmäßig 3 Parteien beteiligt, der Leasingnehmer, der Leasinggeb...mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / II. Erfolglose Streitwertbeschwerde des Anwalts auf Heraufsetzung des Streitwertes

Die mit Schriftsatz vom 16.2.2021 eingereichte Streitwertbeschwerde ist als eigene Beschwerde der Prozessbevollmächtigten gem. §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden und übersteigt den Wert von 200,00 EUR. Sie ist jedoch unbegründet. Gem. §§ 48 Abs. 1, 41 Abs. 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO hat das Landgeric...mehr