Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 17 Vielfach hat der Schuldner ein Girokonto bei einem Kreditinstitut in Form einer Genossenschaft, z.B. der Raiffeisenbank oder der Volksbank. Darüber hinaus finden sich Genossenschaften vorwiegend in Weinbaugebieten (Winzergenossenschaften) oder der Schuldner ist als Mieter seiner Wohnung auch gleichzeitig Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die einzelnen Genos...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Verrechnungsantrag

Rz. 207 Pfändet zunächst ein Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen einer gewöhnlichen Geldforderung und wird nachrangig die Pfändung eines Unterhaltsgläubigers wirksam, kann auch diese letzte, bevorrechtigte Pfändung das Pfändungspfandrecht des erstpfändenden Gläubigers nicht mehr zerstören (§ 804 Abs. 3 ZPO). Da jedoch bei der Unterhaltspfändung die dem Schuld...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Anspruch auf bewegliche Sachen

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitzes an der Sache verpflichtet, wenn...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Doppelpfändung

Rz. 58 Das Anwartschaftsrecht selbst stellt für den Gläubiger keinen verwertbaren Vermögensgegenstand dar. Er muss daher auch die bewegliche Sache als solche pfänden. Ein weiterer Grund ist die zwingende Publizitätswirkung durch Anbringen des Pfandsiegels an der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO). Rz. 59 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kommt nur d...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 236 Nach der nach wie vor vorherrschenden Meinung in der Literatur und Judikatur genügt es zur Erfüllung der Verpflichtung des Drittschuldners, wenn er nach der Pfändung dem Gläubiger gegenüber erklärt, dass er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist.[357] Es reicht ebenfalls aus, wenn er erklärt, dass er nicht zur Zahlung bereit ist, ohne...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Mobiliarvollstreckung

Rz. 182 Ist der Schuldner selbst Gläubiger eines Anspruchs gegen einen Dritten, kann der Vollstreckungsgläubiger das bereits bestehende Pfändungspfandrecht aus einer Vollstreckung selbstständig nicht pfänden, da das Pfandrecht als Nebenrecht von dem Bestand der Forderung abhängig ist. Rz. 183 Gepfändet werden muss der Forderungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Dritten. D...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / d) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

Rz. 248 Der Drittschuldner hat dem Gläubiger sämtliche rechtsgeschäftliche Abtretungen, die ihm zur Zeit der Pfändung vorliegen, zugestellte Vorpfändungen und auch eine eigene Aufrechnungsmöglichkeit, z.B. aus Gehaltsvorschuss oder Darlehen, mitzuteilen. Die mitgeteilten Ansprüche sind nach Gläubiger, Anspruchsgrund und Höhe genau zu bezeichnen.[372] Rz. 249 Es ist unerheblic...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bausparguthaben

Rz. 12 Nur der Teil des Bausparvertrags, den der Schuldner als Bausparguthaben selbst eingezahlt hat, unterliegt der uneingeschränkten Pfändung (§ 829 ZPO). Das nach Zuteilungsreife gewährte weitere Bauspardarlehen ist zweckgebunden und nicht pfändbar (s. Baugeld).[10] Rz. 13 Ein eventuelles Zinsguthaben auf das Bausparguthaben und ein Zinsbonus unterliegen ebenfalls der Pfän...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäftsanteil ist veräu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Festsetzung des unpfändbaren Betrags

Rz. 189 Die Festsetzung des Freibetrags erfolgt nach Erfahrungsgrundsätzen. Der Schuldner ist vor der Pfändung nicht zu hören (§ 834 ZPO). Ist der Schuldner der Auffassung, dass der Pfändungsfreibetrag unrichtig festgesetzt worden ist, kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO vorgehen.[316] Rz. 190 Nach Ansicht des LG Hannover[317] kann der Schuldner auch ü...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 4. Mehraufwand für Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 20 Ebenfalls im Gesetz geregelt ist die Unpfändbarkeit von Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen sollen (§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I). Rz. 21 Hiermit sind nicht die Ansprüche gemeint, die bereits nach § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unpfändbar bzw. bedingt pfändbar sind. Hierunter fallen die Renten nach dem Sozialversich...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändungsverfahren

Rz. 48 Die Pfändung des Herausgabe- oder Leistungsanspruchs in eine bewegliche körperliche Sache erfolgt nach den Vorschriften über die Forderungspfändung (§§ 846, 829 ZPO). Die Pfändung eines Anspruchs des Schuldners auf Rückgabe körperlicher Sachen ist unwirksam, wenn der Pfändungsbeschluss diese Sachen nicht konkret bezeichnet, hierauf muss der Gläubiger achten.[39] Die P...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Arbeitnehmersparzulage

Rz. 40 Die Arbeitnehmersparzulage ist kein Bestandteil des Lohns bzw. Einkommens. Nach der Neufassung des 5. VermBG [43] v. 4.3.1994 entsteht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind (§ 13 Abs. 4 des 5. VermBG). Sie wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmer...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Pflegegeld

Rz. 49 Der anspruchsberechtigte Personenkreis für ein zu zahlendes Pflegegeld ergibt sich aus § 37 SGB XI. Der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld ist als Anspruch zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden nicht pfändbar.[40] Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist ebenfalls unpfändbar (arg. § 399 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO).[41] Rz. 50 Wird das ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Eidesstattliche Versicherung zur Auskunftserteilung

Rz. 181 Damit der Auskunftsverpflichtung durch den Schuldner mehr Bedeutung zukommt, erfolgte ab dem 1.1.1999 in § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO die Ergänzung, dass der Schuldner nicht nur verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben, sondern auch die Verpflichtung, we...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 234 Die Zusammenrechnung erfolgt aufgrund konstitutiven Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Wird die Zusammenrechnung zugleich mit der Pfändung beantragt, wird der Schuldner vor Erlass des Beschlusses nicht gehört (§ 834 ZPO). Erfolgt die Zusammenrechnung erst zeitlich nach der bereits erfolgten Pfändung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren.[339] Rz. 235 F...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 7. Verbot der Überpfändung

Rz. 98 Grds. darf jede Vollstreckungsmaßnahme nur soweit erfolgen, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist (§ 803 Abs. 1 ZPO). Dies gilt auch für die Forderungspfändung und die Pfändung in andere Vermögensrechte.[188] Rz. 99 Da bei der Forderungspfändung aber nur die angebliche Forderung des Schuldners gegen d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Privatrechtliche Zusammenrechnung und Abtretung

Rz. 244 Der BGH[348] musste sich 1997 erstmals mit der bis dahin noch nicht entschiedenen Problematik befassen, ob mehrere Einkommen durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zusammengerechnet werden können. Folgt man dieser Auffassung,[349] ist der nach der Zusammenrechnung ermittelte abgetretene Betrag dem Schuldnervermögen entzogen. Eine...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsschutz: Grundfreibetrag

Rz. 81 Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (ab dem 1.7.2022 monatlich 1.330,16 EUR) wird nicht von einer Pfändung erfasst ("Basispfändungsschutz"). Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um den Grundfreibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzgerichtsprozess – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten. Dies sind Streitigkeiten über Bundes- und Landessteuern und Zölle sowie über berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz. Im Prozess handelt es sich meistens um eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbesche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Benachteiligungsverbot (§ 84 Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 AGG). Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber, geht aber über das allgemeine Maßregelungsverbot des § 612a BGB hinaus, da es auch die Zufügung von Nachteilen durch andere Personen verbietet.[1] § 84 Abs. 3 BetrVG is...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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AGS 03/2023, Sofortiges Ane... / II. Frage ist umstritten

Die Frage, ob auch im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses unter Verwahrung gegen die Kostenlast eine Gebührenermäßigung zu erfolgen hat, ist in Rspr. und Lit. umstritten (vgl. zum Streitstand: BDZ/Zimmermann, 5. Aufl., 2021, GKG KV 1211 Rn 24 sowie Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, KV GKG Nr. 1211 Rn 56 ff.). 1. Anerkenntnis unter Verwahrung g...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Bekl. hat mit der Einlegung des Einspruchs gegen den gegen ihren VN ergangenen Vollstreckungsbescheid in einem Parteiprozess eine Partei vertreten, obwohl sie dazu nicht gemäß § 79 Abs. 2 ZPO befugt war. Sie hat damit die Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZPO – eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG – verletzt und ist gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 UWG zur Unterla...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Nur gesetzliche Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der insoweit dem hier einschlägigen § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO entspricht, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass grds. von der ansonsten na...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Beigeordneter/bestellter Rechtsanwalt

Wird eine Sache i.S.v. § 20 S. 1 RVG an ein anderes Gericht verwiesen, wirkt eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung fort, da es sich um einen einheitlichen Rechtszug handelt.[5] Dies gilt auch für die Pflichtverteidigerbestellung. Auch im Fall der Zurückverweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs – insoweit entsteht nach § 20 S. 2 RVG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Ha... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gemäß § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB. [6] Das Landgericht habe aufgrund der Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen rechtsfehlerfrei eine Anpassungsstörung des Klägers nach ICD-10 F43.2 und damit eine Gesund...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Haftung des Vertretenen

§ 70 AO sieht eine Haftung des Vertretenen für den Fall vor, dass eine Person i. S. d. §§ 34, 35 AO bei ihrer Tätigkeit eine Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertige Steuerverkürzung[2] begeht oder an einer Steuerhinterziehung teilnimmt und ohne dass der Vertretene insoweit Steuerschuldner wird. Im Gegensatz zu § 69 AO ist also für eine Haftung nach § 70 AO eine Steuerordnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Sachhaftung

§ 76 AO normiert eine besondere Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern.[1] Die Vorschrift gilt insbesondere – wenngleich eingeschränkt – für Zölle[2] sowie die Verbrauchsteuern nach den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen.[3] Die Haftung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Die Haftung entsteht bereits vor der Abgaben- oder Steuerschuld und ermöglicht d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Besonderheiten

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus der SozVers vgl außerdem > Arbeitsförderung, > Arbeitslosengeld, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Europäischer Sozialfonds, > Krankenversicherung Rz 45 ff, > Renteneinkünfte Rz 20 ff, > Unfallversicherung Rz 13 ff. Zur Behandlung von Beiträgen an und Bezügen aus der SozVers bei Unterhaltsempfän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.6 Verbrauchsteuern und Zölle auf Vorratsvermögen

Auch wenn Ausgaben und Aufwendungen für Zölle und Verbrauchsteuern die Voraussetzungen für einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht erfüllen, muss dieser steuerrechtlich angesetzt werden. Handelsrechtlich besteht insoweit ein Aktivierungsverbot; dennoch ergeben sich kaum materielle Abweichungen vom Steuerbilanzrecht, da handelsrechtlich insoweit meist Anschaffungs- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 1 Handels- und steuerrechtliche Grundlagen

Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.1 Einsichtnahme in die Ausweispapiere

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 benennt die Einsichtnahme in die Ausweispapiere als erstes Mittel zur Altersfeststellung. Vielfach kann die betreffende Person jedoch keine Ausweispapiere vorlegen. Dann ist diese Alternative bereits verbraucht. Zur Durchsuchung der betreffenden Person und seines Gepäcks ist das Jugendamt nicht befugt. Für eine solche Zwangsmaßnahme bedürfte es einer spez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Beauftragung einer anderen Finanzbehörde (Satz 2)

Rz. 9 Nach § 195 S. 2 AO kann die an sich zuständige Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Erteilung eines Prüfungsauftrags ist nicht mit einer Zuständigkeitsverlagerung auf die beauftragte Finanzbehörde verbunden, sondern bedeutet lediglich, dass die an sich zuständige Finanzbehörde ihre Zuständigkeit für eine bestimmte Prüfung nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Originäre Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden (Satz 1)

Rz. 4 Die in S. 1 getroffene Regelung, dass Außenprüfungen von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt werden, hat lediglich klarstellende Bedeutung. Da Außenprüfungen Teil des Besteuerungsverfahrens sind[1], würde sich die Zuständigkeit dafür auch ohne ausdrückliche Anordnung nach den Vorschriften über die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.2 Zölle, Verbrauchsteuern, Monopolabgaben (Abs. 2 S. 1 2. Alt.)

Rz. 11 Für Streitigkeiten über Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben ist das FG örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk (Rz. 5) ein Tatbestand verwirklicht wurde, an den das jeweilige Gesetz die Abgabe knüpft; z. B. die Abfertigung einer aus dem Drittland eingeführten Ware zum freien Verkehr. Soweit der Rechtsstreit aber nicht eine Abgabenschuld betrifft, soll die G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Sitz der Behörde (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Grundsätzlich ist nach § 38 Abs. 1 FGO das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk die tatsächlich verklagte Behörde ihren Sitz hat. Insoweit ist maßgebend, welche Behörde der Kläger/Antragsteller in seiner Klage- bzw. Antragsschrift benannt hat; unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist.[1] Wenn allerdings der Sitz der Behörde und de...mehr