Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul Q – Privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 229 Wird wegen einer Geldforderung auf laufenden und rückständigen Unterhalt gepfändet, gelten nach § 850d ZPO die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO nicht. Vielmehr steht die Unterhaltsberechtigte im privilegierten Bereich günstiger. Auch die ansonsten nachrangige Unterhaltsgläubigerin profitiert danach vorrangig im privilegierten Bereich, d.h. sie erhält die Differen...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Öffentliche Versteigerung

§ 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung (1) Die Versteigerung erfolgt an dem Ort, an dem das Pfand aufbewahrt wird oder an einem anderen geeigneten Ort (§ 1236 BGB). Die Bestimmung des Ortes ist Sache des Auftraggebers. Zeit und Ort der Versteigerung werden unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekanntgemacht. Bei der Wahl der Art der Bekanntmachun...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Grenzüberschreitender Rechtsverkehr

Rz. 68 Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (wenigstens eine der Parteien muss ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben) kann bei fälligen Geldforderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Mahnbescheids gestellt werden.[68] Das gilt jedoch nicht für Dänemark.[69] Die Schweiz ist trotz Luganer Übereinkommen nicht beteiligt. A...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Eigentumsvorbehalt

Rz. 309 In der Praxis stellt der Gläubiger eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstands häufig den Antrag auf Zuweisung an sich selbst. Ist der Schuldner mit der vereinbarten Ratenzahlung in Rückstand geraten, erwirkt der Gläubiger wegen der Restforderung einen vollstreckbaren Titel. Aufgrund dieses Titels pfändet der Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner den unter E...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Dienstaufsicht Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts. § 2 Amtssitz Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Sitz seiner Dien...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.9.2024, während der öffentlich...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 136 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, ist er zunächst in den nächsten zwei Jahren vor einer nochmaligen Abgabe geschützt. Ein innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO irrtümlich erlassener Haftbefehl ist von Amts wegen aufzuheben. Die Aufhebungsentscheidung hat der Rechtspfleger zu treffen.[233] Hat der Schuldner indessen in dem ersten Vermögensver...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Titel, Zustellung, Forderungsaufstellung und deren Übermittlung

Rz. 164 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass eine Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen be...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Eintragungsanordnung

Rz. 184 Anknüpfungspunkt für eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis waren früher die formalen Tatbestände wie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Anordnung der Erzwingungshaft (vgl. § 915 Abs. 1 ZPO a.F.). Heute entscheidet der zuständige Gerichtsvollzieher (oder das Insolvenzgericht bzw. das Finanzamt) und ordnet die Eintragung an,[290] § 882c Abs. 1 ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 62 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 262 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 214 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Tipp Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[129] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 192 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vo...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Keine Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 76 Keine Durchsuchungsanordnung ist in nachfolgenden Fällen erforderlich:mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VII. Antragsvoraussetzungen

Rz. 88 Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 (und § 829 Abs. 4 ZPO) hat das Bundesministerium für Justiz ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eingeführt ( Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV vom 23.8.2012,[128] geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16.6.2014[129]). Dieses Formular wurde ab dem 1.3.2013 verbindlich. Mitt...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 108 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 109 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 277 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Bagatellforderung

Rz. 27 Es kommt immer wieder vor, dass der Gläubiger nur (noch) geringe Beträge zu vollstrecken hat: Der Vollstreckungsauftrag wurde erteilt und genau in diesem Zeitraum zahlt der Schuldner die titulierte Forderung, offen bleiben somit die Kosten für den Vollstreckungsauftrag und die Gerichtsvollzieherkosten, oder der Schuldner hat den Hauptsachebetrag gezahlt, offen bleiben...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden durch die ZVFV 2022[1] zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt und in acht Anlagen zur ZVFV, drei Antragsformulare, zwei Beschlussentwürfe und drei Forderungsaufstellungen aufgeteilt. Diese Formulare sind seit dem 1.9.2024 und bis zum 30.9.2025 verbindlich. Im Vordergr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen

Rz. 115 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO gem. Anlage 2 ZVFV sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen beizufügen....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 234 Der wohl wichtigste und für den einzelnen Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Der Antrag greift primär bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, über § 906 ZPO aber auch bei der Kontopfändung und darf in beiden Zusammenhängen nicht vergessen werden...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Prüfungsumfang durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 126 Da es für den Gerichtsvollzieher nur auf den äußeren Befund ankommt, für ihn also als Vermögen des Schuldners alles gilt, was sich in dessen Gewahrsam befindet, müssen die Gegenstände, deren Herausgabe verweigert wird, im Pfändungsprotokoll genau bezeichnet werden, damit der Gläubiger seine Herausgabepfändung auch konkretisieren kann (§ 86 Abs. 1 GVGA). Rz. 127 Es ist...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / F. Klageänderung

Rz. 15 Stellt sich für den Kläger während des Verfahrens heraus, dass er z.B. die falsche Person verklagt hat, dass er statt einer Auskunft nunmehr Zahlung beanspruchen möchte oder dass er für sein Klageziel einen anderen Antrag ankündigen muss, dann sollte er seine Klage ändern. Als Klageänderung kommen prozessuale Änderungen des Streitgegenstands (objektive Klageänderung, ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeines

§ 181 (1) Aus einem Pfand, das aus beweglichen Sachen oder Inhaberpapieren (§§ 1293, 1296 BGB) besteht, kann sich der Pfandgläubiger ohne gerichtliches Verfahren nach den §§ 1228 bis 1248 BGB im Wege des Pfandverkaufs befriedigen; es macht keinen Unterschied, ob das Pfandrecht durch Rechtsgeschäft bestellt oder kraft Gesetzes entstanden war (§ 1257 BGB). „Ein gesetzliches Pfan...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Bankdaten

Rz. 23 Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (Modul H) – ggf. in Kombination mit einem Verh...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Anders als beim Gläubiger zeigen sich ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Anträge zur Durchsuchung

Rz. 5 Entsprechend der Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO unterliegt der Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nach § 758a Abs. 1 ZPO dem Formularzwang. Anders verhält es sich für den optional zu nutzenden Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen. Anlage 2 Die Verordnung führt dabei in § 1 Abs. 2 i.V...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 43 Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 573]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Fünfter Abschnitt: Aktenführung

§ 38 Generalakten (1) Über die Verwaltungsbestimmungen, die den Gerichtsvollzieherdienst betreffen, sind Generalakten zu führen. Sie sind wie folgt aufzugliedern:mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Grundsätzlich haftet der Bürge für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis. Wird die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter nicht an den Vermieter zurückgegeben, so haftet der Bürge auch für die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Ebenso haftet der Bürge für die Kosten eines Räumungsrechtsstreits und die Kosten der Zwangsvollstreckung.[1] Eine umfas...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.3 Leistungsunwilliger Bürge

a) Einrede der Vorausklage Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Vermieters verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage, § 771 Satz 1 BGB). Praxis-Tipp Verhindern Sie diese Einrede Es ist möglich, diese wirksam vertraglich auszuschließen. Vereinbaren Sie unbedingt eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.5 Vollstreckbare Urkunde oder gerichtliche Rechtsverfolgung

Kommt der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht fristgemäß nach, so wird der Arbeitgeber als Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des fälligen Darlehens (oder auch nur auf Zahlung der Darlehenszinsen) gerichtlich geltend machen. Achtung AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln Nach der Rechtsprechung des BAG[1] halten bestimmte AGB-Klauseln zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.1 Bürgschaft

Eine Bürgschaft (§§ 765–777 BGB) verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit des Arbeitnehmers (Schuldners) selbstständig einzustehen. Der Bürgschaftsvertrag (§ 765 Abs. 1 BGB) wird zwischen dem Bürgen und dem Arbeitgeber (als Gläubiger) abgeschlossen; die Mitwirkung des Darlehensschuldners ist nicht erforderlich. Bei Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 7 Sonderregelungen im Fall einer Prozessbeschäftigung

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist. Der Arbeitgeber kann in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Leitsatz 1. Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.9 Zwangsvollstreckung in eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung

Die GdWE, aber auch ein Wohnungseigentümer kann ein Interesse daran haben, im Wege der Zwangsvollstreckung in das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers zu vollstrecken. Ein sicherer Weg besteht darin, in das Wohnungseigentum zu vollstrecken. Die Vollstreckung in dieses umfasst immer auch die Vollstreckung in das Sondernutzungsrecht.[1] Für dingliche Sondernutzungsrec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 6.7 Vereinigung von Wohnungseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist befugt, mehrere ihm – an demselben Grundstück – zustehende Wohnungseigentumsrechte zu einem einheitlichen Wohnungseigentum entsprechend § 890 Abs. 1 BGB zu vereinigen.[1] Durch die Vereinigung entsteht ein einheitlicher, vereinigter Miteigentumsanteil. Die anderen Wohnungseigentümer müssen der Vereinigung nicht zustimmen.[2] Auch die dinglich Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Zwangsvollstreckung.

Rn 19 Die Zwangsvollstreckung einer WEG-Streitigkeit richtet sich nach ZPO/ZVG. Besonderheiten gelten grds nicht. Ist gegen die GdW zu vollstrecken, weil der Verw handelt, sollten Ordnungs- und Zwangsmittel sich gegen den Verw richten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Betreibung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 3 Die Vorschrift greift nur ein, wenn die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bereits begonnen hat. Wann die Zwangsvollstreckung beginnt, bestimmt sich nach der ZPO (§§ 808 ff, 828 ff, 866 ff) und dem ZVG (§§ 15 ff, 146 ff, 162 ff). Dass eine Zwangsvollstreckung droht oder unmittelbar bevorsteht, reicht nicht aus (MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 3; Soergel/Forster § 268...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1277 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext 1Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. 2Die Vorschriften des § 1229 und des § 1245 Abs. 2 bleiben unberührt. A. Gesetzliche Regelverwertung. Rn 1 Nach Pfandreife (§ 1228 II) erfordert die Verwertun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 471 BGB – Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt. A. Zweck, Abdingbarkeit. Rn 1 Die Privilegierung von Verkäufen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter setzt das Prinzip um, dass schuldrechtliche Verschaffungsansprüche in diesen Verfahren ihre Wirkung verlieren, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung.

Rn 52 Auch missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung kann von § 826 erfasst werden, zB Abreden zur Ausschaltung von Bietern, um ein insgesamt niedrigeres Gebot zum Schaden des Eigentümers und etwaiger dinglich Berechtigter zu erzielen (zB BGH NJW 61, 1012, 1013 [BGH 21.02.1961 - VI ZR 99/60]; WM 65, 203, 204; Frankf WM 89, 1102, 1104), sonstige sittenwidrige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beseitigung der aus der Zwangsvollstreckung drohenden Gefahren.

Rn 6 Die Norm findet nur dann Anwendung, wenn die drohende Gefahr des Rechts- oder Besitzverlustes noch abgewendet werden kann. § 268 dient der Erhaltung des Haftungsgegenstandes (BGH NJW 10, 1315; MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 9). Ist die Zwangsvollstreckung bereits beendet, kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Soergel/Forster § 268 Rz 8), weshalb auch kein Ablösungsrech...mehr