Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung der Partner

Rz. 432 Neben dem Vermögen der Partnerschaft haften für Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG die Partner mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner. § 8 Abs. 1 PartGG ist an das akzessorische Haftungsmodell der OHG in §§ 128 bis 130 HGB angelehnt. Daher kann für die Auslegung von § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG auf die für § 128 Satz 1 HGB entwickelte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Ziel

Rz. 97 Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-)Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen.[488] Die Erklärungen müssen dem Mandanten, der verlässlich über bestimmte Rechtfolgen unterrichtet werden will, um darauf seine Entscheidung gründen zu können, eine (annähernd) zutreffe...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Hauptvertrag 1. Beginn Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie zusammen mit den angegebenen Kosten und etwaigen öffentlichen Abgaben rechtzeitig gemäß § 8 I Ziffer 1 zahlt. 2. Beginn bei späterer Prämieneinforderung Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Ver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Verrichtungsgehilfe

Rz. 136 Zu einer Verrichtung i.S.d. § 831 BGB ist derjenige bestellt, dem der Geschäftsherr im Rahmen eines dauernden oder wenigstens im konkreten Einzelfall bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses eine bestimmte Tätigkeit übertragen hat;[525] dafür genügt es, dass der Geschäftsherr aufgrund eines Weisungsrechts die Tätigkeit des Gehilfen beschränken, untersagen oder nach Art...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Insolvenz

Rz. 18 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des fremdnützigen Treuhänders hat der Treugeber ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO), weil das Treugut wirtschaftlich zu seinem Vermögen gehört.[50] Ein Recht zur Aussonderung oder Ersatzaussonderung (§§ 47, 48 InsO) bzgl. eines Sonderkontos entfällt, wenn dieses vom Treuhänder auch als Eigenkonto genutzt wurde.[51] Eine schuldrec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.3 Frist

Rn 62 Der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung muss innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unternommen worden sein. Maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Insolvenzgericht. Zur Fristberechnung und Fristwahrung ist nach § 4 auf die Grundsätze der §§ 221, 222 ZPO abzustellen. Rn 63 Um die gerichtliche ...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung wegen sonstiger vollstreckungsfähiger Ansprüche

A. Vorbemerkung Rz. 1 Neben den zu vollstreckenden Zahlungsansprüchen gibt es weitere vollstreckungsfähige Ansprüche, bei deren Vollstreckung einige Besonderheiten zu beachten sind. B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

A. Einführung Rz. 1 Es gibt grundsätzlich drei Voraussetzungen zur Betreibung der staatlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen

Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Autokaufvertrag rückabgewickelt wird; ein Gegenstand in fremden Besitz ist und der Eigentümer diesen wiedererhalten möchte oder auch z.B. wenn ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben einen Gegenstand herausverlangt. Dies sind nur ...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

A. Einführung Rz. 1 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterfallen gem. § 864 Abs. 1 ZPO insbesondere das Grundstückseigentum, auch das Miteigentum daran (vgl. § 864 Abs. 2 ZPO), das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG, das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz sowie die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die im Schiffsbauregister eingetragen...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / III. Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 7 Das Recht der Sicherheitsleistung ist recht kompliziert geregelt. Die Grundsystematik soll nachfolgend beleuchtet werden. 1. Zweck und Nachweis der Sicherheitsleistung Rz. 8 Wie bereits erörtert, findet die Zwangsvollstreckung nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen, sondern auch aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen statt. Dies bedeutet für den Gläubiger, da...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / E. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen

Rz. 49 Gelegentlich kommt es vor, dass ein Schuldner eine ihm obliegende Willenserklärung nicht freiwillig abgibt, beispielsweise wenn der Verkäufer einer Immobilie, nachdem zunächst nur der schuldrechtliche Kaufvertrag gem. §§ 433, 311 b BGB notariell beurkundet wurde, nach Abschluss des Kaufvertrages es "sich anders überlegt" und nicht mehr bereit ist, die für den Eigentum...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsvollstreckung und das Vollstreckungsverfahren

A. Vorbemerkung Rz. 1 In der Zwangsvollstreckung sind für einzelne Vollstreckungsmaßnahmen unterschiedliche Vollstreckungsorgane funktionell zuständig. B. Gerichtsvollzieher I. Aufgabenbereich Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich d...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsvollstreckung

A. Kosten des Rechtsanwalts I. Gebührenanfall Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 3 Einführung / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 15 Der zweite große Abschnitt der ZPO, das achte Buch dieses Gesetzes, handelt hingegen davon, wie ein Titel vollstreckt wird, d.h. welche staatliche Hilfe zur tatsächlichen Durchsetzung eines Anspruchs zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Bereich existieren wiederum einige Spezialgesetze, die die Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen regeln. Hervorzuheben ist in die...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / A. Einführung

Rz. 1 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterfallen gem. § 864 Abs. 1 ZPO insbesondere das Grundstückseigentum, auch das Miteigentum daran (vgl. § 864 Abs. 2 ZPO), das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG, das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz sowie die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die im Schiffsbauregister eingetragenen (und eintr...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Zwangsvollstreckung

Rz. 336 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Anwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren ist in § 25 RVG geregelt: (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 In der Zwangsvollstreckung sind für einzelne Vollstreckungsmaßnahmen unterschiedliche Vollstreckungsorgane funktionell zuständig.mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Neben den zu vollstreckenden Zahlungsansprüchen gibt es weitere vollstreckungsfähige Ansprüche, bei deren Vollstreckung einige Besonderheiten zu beachten sind.mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / D. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 41 Unterlassungsansprüche, z.B. es zu unterlassen, wahrheitswidrige ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, werden gem. § 890 ZPO in ähnlicher Weise wie Ansprüche auf unvertretbare Handlungen vollstreckt. Auf Antrag des Gläubigers wird von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR festg...mehr

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§ 35 Übersicht über den Ablauf der Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Wie bereits in der Einführung dargelegt, ist für den Ablauf der Zwangsvollstreckung die Art des jeweils titulierten Anspruchs von maßgeblicher Bedeutung. Das 8. Buch der ZPO ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt:mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 26 Neben dem Vollstreckungsgericht verbleibt dem Prozessgericht 1. Instanz (funktionell dort dem Richter, nicht dem Rechtspfleger) in der Zwangsvollstreckung ein begrenzter Zuständigkeitsbereich. Das Prozessgericht 1. Instanz ist gem. §§ 887 ff. ZPO für die Zwangsvollstreckung von anderen als Zahlungsansprüchen zuständig, z.B. wenn es um die zwangsweise Durchsetzung best...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / II. Sonstige Vollstreckungstitel

Rz. 6 Außer den Gerichtsurteilen (§ 704 ZPO) gibt es eine ganze Reihe weiterer Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Eine Liste dieser sonstigen Vollstreckungstitel findet sich in § 794 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 ZPO. Danach findet die Zwangsvollstreckung insbesondere auch aus Prozessvergleichen (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), Kostenfestsetzungsbeschlüssen ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Prozessgerichts

Rz. 27 Da es sich insoweit ausnahmslos um richterliche Entscheidungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung handelt, ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO das zulässige Rechtsmittel.mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 5. Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 19 Bei Zahlungsurteilen berücksichtigt das Gericht bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung nicht nur den Betrag der Hauptsacheforderung, sondern auch die dem Vollstreckungsgegner entstehenden Kosten und Zinsen , insgesamt wird der Betrag der Sicherheitsleistung dabei von den Gerichten eher zu hoch als zu niedrig angesetzt. Die Formulierung könnte etwa lauten: Zi...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zustellung von Urteilen

Rz. 46 Urteile werden den Parteien grundsätzlich gem. § 317 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zugestellt. Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173–175 ZPO aus. Sie kann einen beliehenen Unternehmer (z.B. Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruc...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 4. Abwendungsbefugnis des Schuldners

Rz. 18 Wie zuvor ausgeführt, kann der Gläubiger abweichend von § 709 ZPO bei den in § 708 ZPO genannten Urteilen, insbesondere bei Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen, die Zwangsvollstreckung gänzlich ohne Sicherheitsleistung betreiben, er ist hier nicht auf eine Sicherungsvollstreckung beschränkt. Auch einstweilige Verfügungen und Arreste (§§ 935 ff., 916 ff. Z...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / II. Wortlaut der Vollstreckungsklausel

Rz. 39 In § 725 ZPO ist eine Formulierung der Vollstreckungsklausel enthalten, die aber nicht verbindlich ist, d.h. es sind auch andere Formulierungen zulässig. Die in § 725 ZPO enthaltene Formulierung lautet: Vorstehende Ausfertigung wird dem … (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt“. Rz. 40 Die Vollstreckungsklausel muss von der für die Erteilun...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 7. Verfahren zur Hinterlegung einer Sicherheit

Rz. 23 Sofern als Sicherheitsleistung eine Bankbürgschaft gestellt wird, wird diese im Original dem Schuldner zugestellt (ggf. von Anwalt zu Anwalt oder durch den Gerichtsvollzieher) und zwar entweder vor oder spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung. In der Praxis kommt aber auch immer noch die Hinterlegung von Geld bei der Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts vor (W...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / III. Ausnahmen von dem Erfordernis einer Vollstreckungsklausel

Rz. 41 Bei bestimmten Vollstreckungstiteln ist für die Zwangsvollstreckung keine Vollstreckungsklausel erforderlich, so insbesondere bei der Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden (§ 796 Abs. 1 ZPO), bei der Vollstreckung von einstweiligen Verfügungen und (der Vollziehung) von Arresten (§§ 929 Abs. 1, 936 ZPO) sowie aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen, sofern diese ge...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / C. Zwangsversteigerung

Rz. 9 Das Verfahren der Zwangsversteigerung von Grundstücken richtet sich gem. § 869 ZPO nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Rz. 10 Antrag und Antragsunterlagen Der Antrag auf Zwangsversteigerung ist beim Vollstreckungsgericht (§ 15 ZVG) zu stellen. Vollstreckungsgericht ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück lieg...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / B. Eintragung einer (Zwangs-)Sicherungshypothek

Rz. 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek führt nicht zur Verwertung, sondern lediglich zur Sicherung der Forderung. Die Sicherungshypothek als solche bringt dem Gläubiger also kein Geld. Die Sicherungshypothek verfolgt einen anderen Zweck. Sie will eine Rangposition am Grundstück sichern, so z.B. für den Fall einer Zwangsversteigerung. Aber auch wenn z.B. ein Hausgrunds...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / B. Vollstreckungstitel

I. Das Urteil Rz. 4 Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil . Die Zwangsvollstreckung findet dabei nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen statt, also solchen, die nicht oder nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar sind, sondern gem. § 704 ZPO auch aus Urteilen, die vom Prozessgericht gegen oder ohne Sicherheitsleistung (zur Art und Weise der Sicherheits...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / C. Vollstreckungsklausel

I. Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel 1. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Rz. 27 Gem. § 724 Abs. 1 ZPO findet die Zwangsvollstreckung nicht aus jeder Urteilsausfertigung, sondern nur aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung, der so genannten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils, statt. Die vollstreckbare Ausfertigung wird gem...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / D. Grundbuchamt

I. Aufgabenbereich Rz. 24 Es gibt gem. § 866 Abs. 1 ZPO drei Wege, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in ein Grundstück zu betreiben: die Zwangsversteigerung des Grundstücks, seine Zwangsverwaltung und schließlich die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch, auch Zwangssicherungshypothek genannt. Während die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / D. Zustellung des Vollstreckungstitels

I. Zustellung als Vollstreckungsvoraussetzung Rz. 43 Durch das gem. § 750 Abs. 1 ZPO bestehende Erfordernis der Zustellung des Vollstreckungstitels vor bzw. spätestens bei der ersten Vollstreckungsmaßnahme soll der Schuldner vor einer – Kosten auslösenden – Überrumpelung durch den Gläubiger bewahrt werden. Erfüllt der Schuldner aber nach erfolgter Zustellung die titulierte Ve...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Zustellung von außergerichtlichen Titeln

a) Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher Rz. 49 Außergerichtliche Vollstreckungstitel, etwa vollstreckbare notarielle Urkunden, werden im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher auf formlosen Antrag des Gläubigers zugestellt, § 192 ZPO. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung entweder in eigener Person vornehmen oder aber die Zustellung gem. § 193 Abs...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / D Zwangsverwaltung

Rz. 23 Auf die Anordnung der Zwangsverwaltung finden gem. § 146 Abs. 1 ZVG grundsätzlich die Vorschriften über die Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung. Allerdings sind in §§ 147–151 ZVG einige Besonderheiten enthalten. So umfasst insbesondere die Beschlagnahme gem. § 148 ZVG im Unterschied zur Zwangsversteigerung (§ 21 ZVG) auch die Miet- und Pachtforderungen des Gru...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Gebührenanfall

Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. Wird z.B. zunächs...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zweck und Nachweis der Sicherheitsleistung

Rz. 8 Wie bereits erörtert, findet die Zwangsvollstreckung nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen, sondern auch aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen statt. Dies bedeutet für den Gläubiger, dass er vor der Rechtskraft des Titels die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Besonders dann, wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, kann die "vorläufige Vollstreckbark...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / A. Einführung

Rz. 1 Es gibt grundsätzlich drei Voraussetzungen zur Betreibung der staatlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / I. Das Urteil

Rz. 4 Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil . Die Zwangsvollstreckung findet dabei nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen statt, also solchen, die nicht oder nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar sind, sondern gem. § 704 ZPO auch aus Urteilen, die vom Prozessgericht gegen oder ohne Sicherheitsleistung (zur Art und Weise der Sicherheitsleistung sieh...mehr