Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.1 Rubrum

Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 132). Es folge...mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Gesetze,...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015[1] in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutschen Praxis funktionieren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Lieferungen

Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderungs- und Versendung...mehr

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Zwangsversteigerung des Mie... / 1 Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

Es ist ein sog. Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung zulässig ist (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid), notwendig. Dieser Titel muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein ("vollstreckbare Ausfertigung"). Der Titel muss zugestellt sein. Schuldner muss Eigentümer des Vollstreckungsobjekts sein. Das zuständige Gericht ist grundsätzlich das Amtsgericht als Vollstreckungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.4 Pfandrechtsbestellung am Kapitalvermögen

Rz. 74 Ein Pfandrecht ist ein der Sicherung einer Forderung dienendes, beschränktes dingliches Verwertungsrecht an einem fremden Gegenstand, das den Inhaber berechtigt, den mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstand bei Fälligkeit der Forderung zu veräußern und auf diese Weise Befriedigung für die Forderung zu erlangen §§ 1204ff. BGB). In Abhängigkeit von der Art und Weise der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.3 Besonderheiten bei Nießbrauch und Pfandrecht (S. 3)

Rz. 350 Nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG gilt ein Nießbraucher oder Pfandgläubiger als Anteilseigner, sofern ihm die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zuzurechnen sind. Der in §§ 1030ff. BGB geregelte Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Recht, das den Inhaber berechtigt, die Nutzungen des mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstands zu ziehen....mehr

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zfs 05/2024, Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

RVG § 23 Abs. 2 § 25 Abs. 1 Nr. 1 § 33 Abs. 1; ZPO § 829a Leitsatz Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung richtet sich auch in Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 31.7.2023 – VII ZB 23/22 1 Sachverhalt Die Gläubigerin hat...mehr

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FoVo 05/2024, Der Antrag au... / VIII. Die Versicherungen

Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuldner abge...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser wohnte in einem Alten- und Pflegeheim. Mit Bescheid vom 23.1.2006 übernahm die Beteiligte zu 1) die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Bewilligung erfolgte darlehensweise, weil der Erblasser über nicht sofort verwertbare, nicht zum Schonvermögen gehörende Vermögenswerte verfügte (Bl. 32 f.). Mit Bescheid vom 27.7.2017 forderte die Beteiligte zu 1) einen Betrag...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 macht Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben (noch) schwieriger

Die Pfändungsfreigrenzen werden seit dem Jahre 2022 nach § 850c Abs. 4 ZPO jährlich neu bestimmt. Grundlage ist nach der gesetzlichen Neuregelung die jährlich neu zu verkündende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Für 2024 ist diese nun am 16.5.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bekanntmachung vom 10.5.2024, BGBl I, 16.5.2024, Nr. 160). Sie regelt die Pfändungsfreig...mehr

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zfs 05/2024, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung richtet sich auch in Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 31.7.2023 – VII ZB 23/22mehr

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FoVo 05/2024, Keine Löschun... / 3 Der Praxistipp

Zwangssicherungshypothek als Option Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, kommt die Immobiliarzwangsvollstreckung in Betracht. Auch wenn die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung keinen unmittelbaren Erfolg versprechen und/oder die hohen Kosten des Verfahrens schrecken, sollte zumindest die Zwangssicherungshypothek in Betracht gezogen werden. Eine Zwangssicherungshyp...mehr

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zfs 05/2024, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über eine Hauptforderung in Höhe von 34,60 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Mit vereinfachtem Vollstreckungsantrag nach § 829a ZPO hat die Gläubigerin beim Amtsgericht Herne – Vollstreckungsgericht – den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt, mit...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 1. Sekundäre Behauptungslast

Rz. 62 Wenn der BGH auch die Praxis der Instanzgerichte, das Substantiierungsgebot zur Missbrauchskontrolle einzusetzen, nicht gelten lassen will, so kommt er doch seinerseits nicht umhin, die Anforderungen an die Darlegungslast zu variieren, und zwar unabhängig davon, welcher Vortrag erforderlich ist, um die Schlüssigkeit oder Erheblichkeit eines Vorbringens darzutun. Wenn ...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / I. Bestimmter Antrag

Rz. 37 Der von einer Partei zu stellende Antrag muss bestimmt sein, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; ein unbestimmter Antrag ist unzulässig und führt schon aus diesem Grunde zur Abweisung der Klage. Das Gericht ist gehalten, die Anträge auf die Bestimmtheit hin zu überprüfen, und hat notfalls gemäß § 319 ZPO Formulierungshilfe zu leisten. Unbestimmt ist ein Antrag dann, wenn er keine...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Verletzung der Aufklärungspflicht

Rz. 33 Die mündliche Verhandlung ist auch der Ort, an dem das Gericht (spätestens) seiner Aufklärungs- und Hinweispflicht nach § 139 ZPO zu genügen hat. Das Gericht hat gemäß § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO darauf hinzuwirken, "dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsache...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005, 461. ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010, 179. Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004, 585. Rz. 7 Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt auf § 5...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.5 OHG und KG

Rz. 104 Auch die OHG und die KG können nach §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB verklagt werden. Bei einer GmbH & Co. KG ist aber besonders sorgfältig zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis mit der GmbH & Co. KG oder mit der GmbH (Komplementärin) besteht. Beispiel "Müller Investments OHG, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Frank Meier und Herbert Schmidt, … (ladungsfähige A...mehr

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

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G / 1 Geldbuße, Allgemeines [Rdn 1829]

Rdn 1830 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 ders., Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2010, 33 Burmann, Höhere Geldbußen – ein geeignetes Steuerungsmittel?, DAR 2007, 187 Deutscher, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Urteil bei Verkehrsordnungswidrigkeiten,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Streitig ist, ob Aufwendungen einer GmbH & Co. KG, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfielen, Betriebsausgaben sind. Das FG entschied: Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

Rz. 9 Weitere Voraussetzung für den Annahmeverzug des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auch leistungsfähig ist.[1] An der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers fehlt es z. B., wenn er arbeitsunfähig krank ist[2], eine Schwerbehinderung die Erbringung der geschuldeten Arbeit unmöglich m...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb ge...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Anwendungsfälle der Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung

Rz. 139 Der Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung unterfallen im Kontext der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Ansprüche. a) Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte Rz. 140 Zu nennen ist im Vorfeld einer Kündigung der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalak...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel

Rz. 77 Soweit der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber noch Zahlungsansprüche, insbesondere auf rückständigen oder zukünftigen Arbeitslohn oder eine – vertragliche oder nach § 1a KSchG gesetzlich geschuldete[67] und dann in einem Urteil oder sonstigen Vollstreckungstitel titulierte oder eine nach §§ 9, 10 KSchG gericht...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / V. Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung

Rz. 138 Die Zwangsvollstreckung einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung richtet sich nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG im Wesentlichen nach §§ 887, 888 ZPO.[120] Allerdings muss in diesem Zusammenhang die Sondervorschrift des § 61 Abs. 2 ArbGG beachtet werden, die die Möglichkeit schafft, bei der fehlenden freiwilligen Erfüllung der Verpflichtung zur Vornahme einer vertret...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / IV. Zwangsvollstreckung aus einem Herausgabetitel

Rz. 113 Die Zwangsvollstreckung wegen der Herausgabe oder Leistung von Sachen im Zusammenhang mit der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 883 bis 886 ZPO.[105] 1. Herausgabevollstreckung im Kontext einer Kündigung Rz. 114 Im Kontext einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es in u...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Grundzüge der Zwangsvollstreckung einer vertretbaren Handlung

Rz. 162 Gelangt der Bevollmächtigte zu dem Ergebnis, dass die titulierte Handlung als vertretbare Handlung einzustufen ist, so richtet sich die Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO. Rz. 163 Nach § 887 Abs. 1 ZPO kann der Gläubiger zur Ersatzvornahme der vertretbaren Handlung auf Kosten des Schuldners ermächtigt werden. § 887 Abs. 2 ZPO erlaubt, dass der Schuldner zur Vorauszahl...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 9 Der über § 62 Abs. 2 ZPO [7] anwendbare § 750 ZPO verlangt für den Beginn der Zwangsvollstreckung, dass Rz. 10 Diese Voraussetzungen umschreiben die...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / III. Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel

1. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel Rz. 77 Soweit der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber noch Zahlungsansprüche, insbesondere auf rückständigen oder zukünftigen Arbeitslohn oder eine – vertragliche oder nach § 1a KSchG gesetzlich geschuldete[67] und dann in einem Urteil oder sonstigen Vollst...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Grundzüge der Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung

Rz. 172 Wie die Darstellung oben (vgl. Rdn 138 ff.) bereits gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt der Vollstreckung einer titulierten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung im Kontext der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der Vornahme einer unvertretbaren Handlung, mithin bei § 888 ZPO. Rz. 173 Steht nach der Vorprüfung des Bevollmächtigten fest, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ende der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Die Zwangsvollstreckung ist trotz der Zahlungsfiktion erst mit der Ablieferung des Geldes beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Zwangsvollstreckung noch eingestellt werden oder eine Anschlusspfändung erfolgen (Zö/Seibel Rz 3).mehr