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18.11.2014
"Kippgebühren"
Für die Verpflichtung, eine ausgebeutete Kiesgrube durch Auffüllung, Planierung und Bepflanzung der abgebauten Flächen zu rekultivieren, ist in Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Fraglich ist, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Vorteile, die bei der Erfüllung einer Verpflichtung voraussichtlich entstehen (hier: Kippgebühren), bei der Bewertung der Rückstellung rückstellungsmindernd berücksichtigt werden dürfen/müssen.
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