News
15.04.2014
Eingangsrechnung und Vorsteuerabzug
Unternehmer können einen Vorsteuerabzug nur dann geltend machen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sind. Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Liefergegenstand bzw. sonstige Leistungen müssen so beschrieben werden, dass erkennbar ist, welche Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist. Aktuell äußerste sich der Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
mehr