Serie
27.01.2016
Wohnungseigentumsrecht - Deckert erklärt
Die Abberufung des Verwalters kann stets mit einfacher Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer erfolgen. Bei der Frage, ob der Verwalter bezüglich seiner Abberufung ein eigenes Stimmrecht besitzt bzw. mit ihm übertragenen Stimmrechtsvollmachten abstimmen darf, kommt es darauf an, ob er gleichzeitig Wohnungseigentümer ist.
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