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13.06.2012
Urlaubsabgeltung
Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, der Arbeitnehmer erhalte eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, urteilte das Landesarbeitsgericht Köln. Demnach kann die falsch berechnete Anzahl der Urlaubstage zulasten des Arbeitgebers gehen.
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