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22.05.2023
BVerwG-Urteil
Wird bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt, kann der Temposünder verlangen, Zugang zu den Messdaten zu bekommen. Allerdings muss er alles ihm Zumutbare tun, um an die Daten zu gelangen, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt.
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