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10.08.2016
Mittelalter-Rollenspiel
Ein Anspruch auf Schadenersatz kommt bei Live-Rollenspielen, ähnlich wie bei anderen Kampfsportarten, nur dann in Betracht, wenn der Gegner vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Wer bei solchen Spielen mitmache, wisse auf was er sich einlasse, entschied das OLG Oldenburg.
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