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16.03.2016
Gesellschafterversammlung
Bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist stets auf die jeweils erforderliche Mehrheit zu achten. Welche Mehrheit im Einzelfall notwendig ist, ergibt sich aus dem Gesetz oder aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen. Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass bestimmte Beschlüsse die Zustimmung aller Gesellschafter benötigen, so ist davon auszugehen, dass die Änderung dieser Regelung ebenfalls der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Beschlüsse, die ohne die erforderliche Mehrheit getroffen wurden, sind unwirksam.
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