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29.01.2016
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen sollen künftig einfacher über spezielle Online-Schlichtungsstellen beigelegt werden. Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass Online-Händler seit dem 9. Januar über einen Link auf diese Option aufmerksam machen müssen. Händlern, die diesen Hinweis auf ihren Websites nicht geben, drohen Abmahnungen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das ebenfalls neue Pflichten zur Online-Schlichtung enthält, wurde im BGBl. veröffentlicht. Es tritt zu großen Teilen am 1. April, in weiteren eilen am 1.2.2017 in Kraft.
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