Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Nach § 141 AO sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei denen eine Buchführungspflicht nach Handelsrecht nicht besteht, verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bücher zu führen, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird: Für Steuerpflichtige, bei denen die Buchführungspflicht nur auf § 141 ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Tarifermäßigungen und Abgeltungsteuer (Rz. 132)

Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i.S.d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG nicht mindern. Beraterhinweis Das FG Münste...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Ausnahme auf Antrag bei bestimmter Beteiligungshöhe gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Rz. 141)

Die Ausführungen in Rz. 141 zur Antragsfrist bei Ausübung der sog. "Optionsbesteuerung" für unternehmerische Beteiligungen wurden ergänzt. Neu ist der Hinweis auf die BFH-Entscheidung v. 14.5.2019 (BFH v. 14.5.2019 – VIII R 20/16, BStBl. II 2019, 586 = ErbStB 2019, 316 [Günther]), denn kennt der Stpfl. das Antragsrecht gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a EStG, stellt aber ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG (Rz. 177)

Fiktion des Widerrufs der Erklärung: Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine "Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG " vor, so gilt dies als Widerruf der Erklärung. Der Nachweis der Ausübung der Option zur Körpersc...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG (Rz. 251a bis 251d)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden umfassende Ausführungen zur Erhebung von Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen aufgenommen. Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpflichtete nach § 44 Abs. 1 Satz 8 und 9 EStG den Fehlbetrag von einem bei ihm ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 15. NV-Bescheinigung bei steuerbefreiten Körperschaften und inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 44a Abs. 4, 7 und 8 EStG (Rz. 295 ff.)

Die Regelungen zur Abstandnahme vom Steuerabzug wurden überarbeitet. Zu unterscheiden ist bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (i.d.R. Dividenden aus girosammelverwahrten Aktien) insb. nach der Art des Nachweises, der zur Abstandnahme vom Steuerabzug berechtigt. Für die vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 4, Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und 3...mehr

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 19. Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 1 EStG für bestimmte Ausschüttungen von Investmentfonds (Rz. 308a, 308b)

Die Ausführungen zum Erstattungsverfahren auf Grundlage von § 17 InvStG wurden überarbeitet und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtslagen erweitert. Rz. 308a: Nach § 44b Abs. 1 EStG ist die auf Ausschüttungen eines Investmentfonds in dessen Liquidationsphase erhobene Kapitalertragsteuer zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen. Die a...mehr

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Von der gesonderten Festste... / IV. Kein begünstigtes Vermögen und keine Steuerbefreiung?

Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die in diesem Zuge übergehenden Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei der Ermittlung der Bereicherung wie e...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7.2 Steuerrecht

Rz. 90 Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung in der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, Verbindlichkeiten, die verzinslich sind, auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten[2], Verbindlichkeiten unter ei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.7 Treuhandverbindlichkeiten

Rz. 37 Treuhandverbindlichkeiten sind vom Treugeber zu passivieren. Für die Steuerbilanz folgt das aus § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO. Ist der Treuhänder dem Gläubiger gegenüber die Verbindlichkeit im eigenen Namen eingegangen, so hat auch er sie zu passivieren. Gleichzeitig hat er den Anspruch gegen den Treugeber zu aktivieren. Zusätzliche Passivierung beim Treuhänder und Akti...mehr

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Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Adressat einer Prüfungsanordnung nach Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter Sachverhalt Die Klägerin war eine KG, über deren Vermögen im November 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine Rechtsanwältin wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Im Jahr 2019 erließ das Finanzamt Betriebsprüfungsanordnungen für die Jahre 2012 und 2013. Diese waren an die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Bandenschmuggel (§ 373 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Bender, Bandenschmuggel – ein hochaktuelles Fossil, ZfZ 2000, 259; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 146; Ellbogen, Zu den Voraussetzungen des täterschaftlichen Bandendiebstahls, wistra 2002, 8; Erb, Die Neuinterpretation des Bandenbegriffs und das Mitwirkungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind bei den Finanzämtern und Hauptzollämter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu §§ 370, 372 AO

Rz. 144 [Autor/Stand] § 373 AO geht als Qualifikationstatbestand den Grundtatbeständen der Steuerhinterziehung und des Bannbruchs (§§ 370, 372 AO) vor, soweit die Hinterziehung von Einfuhrabgaben betroffen ist (so die h.M. zur neuen Fassung des § 373 AO, s. Rz. 10 m.w.N.)[2]. Rz. 144.1 [Autor/Stand] Der Schmuggel gem. § 373 AO verdrängt als spezielles Delikt die gleichfalls v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelstrafrahmen (§ 373 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO)

Rz. 120 [Autor/Stand] Bis zur Neufassung des Tatbestands des § 373 AO durch das TKÜG[2] seit 1.1.2008 ließ sich der Strafrahmen des (versuchten) schweren Schmuggels angesichts der Verweisungen auf § 370 AO nur schwer ermitteln (zur früheren Fassung s. Rz. 7). Durch die Änderungen der §§ 373, 374 AO sollten Wertungswidersprüche zwischen bandenmäßiger Umsatzsteuer- oder Verbra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausländische Einfuhr-/Ausfuhrabgaben und Auslandstaten (§ 373 Abs. 4 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] Auf die Hinterziehung von Einfuhr-/Ausfuhrabgaben, die von anderen Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA oder einem mit dieser assoziierten Staat verwaltet werden, fand § 373 AO früher keine Anwendung[2]. Der klare Wortlaut des § 373 AO verbot eine derartige Auslegung des Tatbestands. Eine Erstreckung des § 373 AO auch auf die Einfuhrabgaben eines Drittst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Minder schwere Fälle (§ 373 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 123 [Autor/Stand] In minder schweren Fällen gilt gem. § 373 Abs. 1 Satz 2 AO ein reduzierter Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Ein minder schwerer Fall soll nach der Gesetzesbegründung z.B. bei bandenmäßigem Schmuggel in Fällen anzunehmen sein, die nicht der typischen Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind[2]. Rz. 123.1 [Autor/Stand] S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechte und Pflichten der Finanzbehörden bei Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO (§ 399 Abs. 2 AO)

I. Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Str...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Schrifttum: Bender, Zu den Voraussetzungen der täterschaftlichen Begehungsform beim gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß AO §§ 373, 370 Abs 1 Nr. 2, wistra 2001, 69; Brenner, Mindest- und Höchststrafe bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 373 AO), ddz 1981, Fach 5; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung, wistra 2002, 1; Henseler, Gewerbsmäßige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung

Rz. 110 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des Versuchs ist seit 2008 in § 373 Abs. 3 AO ausdrücklich geregelt (zur früheren Rechtslage s. Rz. 6). Der Strafrahmen für den Täter eines versuchten schweren Schmuggels bestimmt sich nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 373 Abs. 3 AO (s. dazu § 370 Rz. 691), denn durch § 373 Abs. 3 AO wird nicht der Strafrahmen des Versuchs, sondern nur sein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einziehung nach AO

Rz. 579 [Autor/Stand] Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 AO oder eine Steuerhehlerei begangen worden, können auf Antrag (zu den inhaltlichen Anforderungen an den Antrag vgl. § 401 Rz. 29) der Finanzbehörde (§ 401 AO) die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuer oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Aufhebung der Arrestanordnung

Rz. 552 [Autor/Stand] Die Arrestanordnung kann wie ein normaler Verwaltungsakt gem. § 129 AO berichtigt werden. Stets, d.h. ständig ist zu prüfen, ob die Anordnung noch in selber Höhe aufrechtzuerhalten ist oder ob nicht ggf. eine Reduzierung in Betracht kommt. Der Arrestschuldner hat insofern einen Rechtsanspruch, dessen Verletzung ggf. zu Amtshaftungsansprüchen führen kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Steuerlicher Arrest (§§ 324 ff. AO)

1. Einführung Rz. 540 [Autor/Stand] Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, die im Zeitpunkt der Anordnung des Arrestes noch nicht vollstreckbar sind. Es soll vermieden werden, dass die spätere Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Das Verfahren gliedert sich in zwei Teile: die Anordnung und Aufhebung sowie das Verfahren zur Vollstreckung. 2. Anordnung Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Schmuggel mit Schusswaffen (§ 373 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) "Schusswaffe" Rz. 56 [Autor/Stand] Es gilt der strafrechtliche Waffenbegriff wie der der §§ 244, 250 StGB, der grundsätzlich enger zu bestimmen ist als der allgemeine formale Begriff nach dem Waffengesetz (vgl. dazu § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziff. 1.1)[2]. Schusswaffen sind alle Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Schmuggel mit anderen Waffen, Werkzeugen oder Mitteln (§ 373 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) "Waffe", "Werkzeug" und "Mittel" Rz. 65 [Autor/Stand] Eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel ist ein Gegenstand, der nach seiner Art und seinem Verwendungszweck in der konkreten Situation dazu geeignet ist, Widerstand durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden[2]. Der Abgrenzung der drei Begriffe untereinander kommt angesichts der u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Grundtatbestände des § 373 AO

I. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben 1. Begriff der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben Rz. 13 [Autor/Stand] Gemäß § 373 AO wird bestraft, wer unter den erschwerenden Voraussetzungen dieser Vorschrift (gewerbsmäßig = Abs. 1; gewaltsam und bandenmäßig = Abs. 2 Nr. 1–3) entweder Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht (§ 370 AO) oder Bannbruch (§ 372 AO) begeht. Erfasst ist ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 399 AO entspricht dem seinerzeitigen § 433 RAO. Die Vorschrift des § 433 RAO war im Zuge der Reform des Steuerstrafverfahrensrechts erlassen worden, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1967[2] über die Verfassungswidrigkeit der Strafgewalt der Finanzämter notwendig geworden war. Durch sie wurde das Verhältnis zwischen dem Finanzamt als...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Tatbestände des sog. Banden- und gewaltsamen Schmuggels (§ 373 Abs. 2 AO) waren früher in §§ 146, 148 VZG (Vereinszollgesetz des Norddeutschen Bundes) vom 1.7.1869[2] geregelt[3]. In § 146 VZG wurde die sog. Kontrebande (§ 134 VZG) – der heutige Bannbruch nach § 372 AO – und die sog. Defraudation (§ 135 VZG) – die heutige Zollhinterziehung (§ 370 AO) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO

Rn. 36 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG kommt eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche in Betracht, wenn der Leistende seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach § 90 AO nicht nachkommt. Insbesondere hat er den von der FinVerw entwickelten Fragebogen zu beantworten (s Rn 19). Außerdem hat er in seinen Steuererklärungen die für die Besteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gewaltsamer Schmuggel (§ 373 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO)

1. Erschwerungsgründe Rz. 55 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. Rz. 12), ist die gesetzliche Bezeichnung in der Überschrift des § 373 AO insoweit missverständlich, als sie die Fälle des Abs. 2 Nr. 1 und 2 unter den Oberbegriff des "gewaltsamen" Schmuggels zusammenfasst[2]. Die beiden in § 373 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO normierten Erschwerungsgründe entsprechen einander in ih...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Rechte und Pflichten der Finanzbehörde im selbständigen Ermittlungsverfahren (§ 399 Abs. 1 AO)

I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbemerkung

Rz. 660 [Autor/Stand] Durch den Gesetzesentwurf zur Änderung der Abgabenordnung [2] soll der systematischen und organisierten Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Erweiterung des Regelbeispiels der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Tatbegehung verbunden hat (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriff der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben

Rz. 13 [Autor/Stand] Gemäß § 373 AO wird bestraft, wer unter den erschwerenden Voraussetzungen dieser Vorschrift (gewerbsmäßig = Abs. 1; gewaltsam und bandenmäßig = Abs. 2 Nr. 1–3) entweder Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht (§ 370 AO) oder Bannbruch (§ 372 AO) begeht. Erfasst ist nicht nur die vollendete, sondern auch die versuchte Tat (§ 373 Abs. 3 AO). Rz. 14 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bannbruch

Rz. 30 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 13 angesprochen, ist bei dem Grundtatbestand des Bannbruchs zu differenzieren: Während für die Qualifizierungstatbestände des § 373 Abs. 2 AO (gewaltsam oder bandenmäßig) jeder Bannbruch (Zuwiderhandlung gegen Verbringungsverbote) in Betracht kommt, greift die Qualifikation des gewerbsmäßigen Handelns gem. § 373 Abs. 1 AO nur dann ein, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Verjährung

Rz. 177 [Autor/Stand] Bislang verjährten Vergehen des gewerbsmäßigen, gewaltsamen oder bandenmäßigen Schmuggels (§ 373 AO) gem. § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 StGB regelmäßig nach zehn Jahren. Auf die Spezialregelung in § 376 Abs. 1 AO (seit 1.7.2020: Halbs. 1) für die in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO genannten "besonders schweren" Fälle (Regelverjährung bis 28.12.2020 ebenfalls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Innere Konkurrenzen

Rz. 153 [Autor/Stand] Verwirklicht der Täter gleichzeitig mehrere Strafschärfungsgründe des § 373 AO, gilt deshalb Folgendes: Die Begehung mit Schusswaffen (§ 373 Abs. 2 Nr. 1 AO) und die Begehung mit sonstigen Waffen etc. (§ 373 Abs. 2 Nr. 2 AO) schließen sich bereits tatbestandlich aus mit der Folge, dass ein – echtes – Konkurrenzverhältnis hier nicht entstehen kann[2]. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Polizeiliche Befugnisse

Rz. 682 [Autor/Stand] Aufgrund des § 399 Abs. 2 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden, die aufgrund einer Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO die Rechts- und Pflichtenstellung als Staatsanwalt im Steuerstrafverfahren verlieren, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Arrestanspruch

Rz. 544 [Autor/Stand] Der zu sichernde Anspruch muss gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO auf eine sich aus den Steuergesetzen ergebende Geldforderung gerichtet sein. Dabei handelt es sich vor allem um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO, also um Steuern (§ 3 Abs. 1 AO), steuerliche Nebenleistungen, Haftungsansprüche, Ansprüche auf Rückgewähr unberechtigt erfüllte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gruppenanfragen als Tatentdeckung i.S.v. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 832 [Autor/Stand] Die bloße Stellung eines Auskunftsersuchens an ausländische Behörden, auch im Rahmen sog. Gruppenanfragen, führt nicht bereits dazu, dass die Tat als entdeckt gilt[2]. Auch sonstige Auskunftsersuchen etwa über die sog. große Auskunftsklauseln nach Art. 26 Abs. 1 OECD-MA führen nicht zu einer Tatentdeckung. Eine objektive Tatentdeckung ist erst dann gege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat

Rz. 12 [Autor/Stand] Die in § 399 Abs. 1 AO enthaltene Regelung gilt nur für das Ermittlungsverfahren (zur allgemeinen Bedeutung des Ermittlungsverfahrens s. § 385 Rz. 61 ff.). Lediglich in diesem Verfahrensabschnitt nimmt die Finanzbehörde in den Fällen des § 386 Abs. 2 AO originär die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr. Den Beginn des Ermittlungsverfahrens mar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Strafsachenstelle die sich aus § 399 Ab...mehr