Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Stundungsantrag (§ 222 Satz 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig soll die Stundung nur auf Antrag gewährt werden (§ 222 Satz 2 AO). Stundungsanträge sollten der Finanzbehörde dadurch die Möglichkeit einer sachgerechten Entscheidung eröffnen, dass sie von vornherein im Hinblick auf die gesetzlichen Ermessensgrenzen ausreichend begründet werden. Wenn es sich nicht nur um kurze Stundungen von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilweise Mittelzuwendung, § 58 Nr. 2 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Begnügt sich eine Körperschaft mit der teilweisen Zuwendung ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so brauchen deren Zwecke mit den ihrigen nicht überein zu stimmen. Die Zuwendung muss aber auf den Einsatz der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke durch den Empfänger geric...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 141 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO sind die Merkmale aufgeführt, nach denen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte verpflichtet sind, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen. Sind die gesetzlichen Grenzen im Hinblick auf nur eine der Bezugsgrößen überschritten, ist die Führung von Büchern u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtanwendung auf Verbrauchsteuern, Sonderfall Stromsteuer (§ 170 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 AO wird durch § 170 Abs. 2 Satz 2 AO für Verbrauchsteuern mit Ausnahme der StromSt sowie der EnergieSt aus Erdgas ausdrücklich ausgeschlossen. Typische Verbrauchsteuern sind auf Bundesebene die StromSt, die EnergieSt, die TabSt, die KaffeeSt, die SchaumwSt, die AlkopopSt und die BierSt (vgl. BFH...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerliche Verhältnisse" des Stpfl. (s. § 194 AO Rz. 2). Der Prü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 3 AO nennt den spätesten Zeitpunkt, in dem die Einleitung des Strafverfahrens dem Beschuldigten mitzuteilen ist. Nach § 136 StPO hat dies bei Beginn der ersten Vernehmung des Beschuldigten zu geschehen. Diese wiederum muss spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen stattfinden (s. § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO). Wird auf eine V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Erledigung von Anträgen auf Aufhebung oder Änderung nach höchstrichterlicher Entscheidung (§ 172 Abs. 3 AO)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH entschiedene Rechtsfrage betreffen und denen nach dem Ausgang des Verfahrens vor diesen Gerichten nicht entsprochen werden kann, können nach der durch das JStG 2007...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die an das Steuergeheimnis gebundenen Personen (§ 30 Abs. 1 und 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der an das Steuergeheimnis gebundene Personenkreis wird in § 30 Abs. 1 und 3 AO bezeichnet. Nach § 30 Abs. 1 AO sind alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. § 30 Abs. 3 AO stellt den Amtsträgern weitere Personen gleich. Das sind nach Nr. 1 Personen, die für den...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 1 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufes nicht erfolgen kann. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Höhere Gewalt sind alle von außen eintretende Ereignisse, die auch bei Anwendung der äußersten, den Umständen nach zu er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zuschlag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO macht die Verfahrenseinstellung von der Zahlung eines Zuschlages an die Staatskasse abhängig. Den Zuschlag hat jeder an der Tat Beteiligte (Täter oder Teilnehmer, s. § 28 Abs. 2 StGB) zu zahlen, damit ihm gegenüber das Strafverfahren eingestellt werden kann. D. h. bei mehreren Tatbeteiligten fällt der Zuschlag mehr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Konsultationsvereinbarungen (§ 2 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 AO wird das BMF ermächtigt, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen i. S. v. Art. 25 Abs. 3 OECD-MA zu erlassen. Konsultationsvereinb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Anlaufhemmung für antragsgebundene Festsetzungen von Steuern oder Steuervergütungen (§ 170 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 170 Absatz 3 AO verschafft der Finanzbehörde den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Bearbeitung von antragsgebundenen Steuer- und Steuervergütungsfestsetzung. Auf Antrag werden bspw. festgesetzt die ESt nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, die Investitionszulage nach § 5 InvZulG. Erweist sich die Aufhebung oder Änderung einer solchen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirksamwerden des Steuerverwaltungsakts (§ 124 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Absatz 1 Satz 1 AO wird ein Steuerverwaltungsakt gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen zuvor oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (BFH v. 18.08.2009, X R 25/06, BStBl II 2009, 965;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Nichtvorlage der Bücher und Aufzeichnungen (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsanlass besteht nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn der Stpfl. die nach den Steuergesetzen zu führenden Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegen kann. Seine Pflicht, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu machen, ergibt sich aus §§ 140ff. AO und teilweise aus Vorschriften in Einzelsteuergesetzen wie z. B. § 22 UStG für Form und U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vermutung und Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht (§ 162 Abs. 3 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt ein Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht vorlegt, die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder wenn festgestellt wird, dass er die Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (§ 90 Abs. 3 Satz 3 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 107 Berichtigung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Offenbare Unrichtigkeiten sind – wie auch die beispielhafte Aufzählung in § 107 Abs. 1 FGO zeigt – Flüchtigkeitsfehler der formalen Sphäre, nicht hingegen im Bereich des Überlegens, Folgerns und Urteilens (= Bildung des Entscheidungswillens); sie haften dem äußeren Zustandekommen des Urteils an. Bei einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 43 Verbindung von Klagen

Schrifttum Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 43 FGO betrifft die objektive Klagenhäufung, im Unterschied zur subjektiven Klagenhäufung des § 59 FGO (Streitgenossenschaft). Zwar muss jeder Verwaltungsakt gesondert angefochten werden, gleichwohl dürfen mehrere Klagebegehren in einer Klage zusammen verfolgt werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden, § 87a Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzlich angeordnete Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, soweit in der entsprechenden Formvorschrift keine abweichende Regelung getroffen ist (§ 87a Abs. 3 Satz 1 AO). Letzteres ist z. B. der Fall, wenn ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine Regelung der allgemeinen Steueraufsicht. Die Fahndung kann auch ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ermittelnd tätig werden, wenn dies der Aufklärung unbekannter Steuerfälle (Aufdeckung und Ermittlung) im Besteuerungsverfahren dient (sog. Vorfeldermittlungen; s. Seer in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Anlaufhemmung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 170 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 170 Abs. 5 AO getroffenen Sonderregelungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpfen an den nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO festzustellenden Beginn der Festsetzungsfrist an, ohne diese zu verdrängen. Solange also der Anlauf der Frist für die Festsetzung der Schenkungsteuer nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO gehemmt ist, kann § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zusammengefasste Steuerbescheide (§ 155 Abs. 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen mehrere Stpfl., die eine Steuer als Gesamtschuldner schulden, kann die Finanzbehörde zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensvorschrift, das FA kann gegen die Steuerschuldner auch getrennte Steuerbescheide erlassen. Anwendungsfälle sind z. B. zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner (§ 4...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Prüfung von Gesellschaftern (§ 194 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind steuerlich relevante Verhältnisse der Gesellschafter für die zu überprüfenden einheitlichen Feststellungen, also die Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft selbst, von Bedeutung, so gehören sie zum Umfang der Prüfung bei der Gesellschaft (§ 194 Abs. 1 Satz 3 AO). Hierzu gehören Sonderbetriebseinnahmen oder – ausgaben u. Ä. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO)

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann durchzuführen, wenn die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind. Zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zugangseröffnung für elektronische Dokumente, § 87a Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 87a Abs. 1 Satz 1 AO ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Elektronisches Dokument ist ein Dokument, das in elektronischer Form erstellt, versandt und abgerufen wird. Das Eröffnen des Zugangs setzt neben der Bereitstellung der technischen Zugangsmöglichkeit (ele...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Frist (§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO)

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist der von der Folgeänderung betroffenen Bescheide unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach der Ausgangsänderung gezogen wurden (BFH v. 23.04.2008, II R 52/06, BFH/NV 2008, 1493). Beginn der Jahresfrist ist die Bekanntgabe des Aufhebungs- od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckungsmaßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. Handlungen des FA, die der zwangsweisen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren dienen (§§ 249ff. AO), führen ebenfalls zur Unterbrechung der Verjährung. Zu nennen sind hier insbes. die Pfändung von beweglichen Gegenständen (§ 281 AO), Forderungspfändungen (§ 309 AO) und die Stellung v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt des Prüfungsberichts (§ 202 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 202 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt den Inhalt des Prüfungsberichts. Er hat eine Darstellung der für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einschließlich der dadurch bedingten Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, ggf. unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schlussbesprechung, zu en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erfüllungsaufschiebende Maßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO verjährungsunterbrechend sind Zahlungsaufschub (§ 223 AO), Stundung (§ 222 AO), Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) und Zahlungsaufschub und sonstige Zahlungserleichterungen des Zollschuldners (Art. 110 ff. UZK) sowie Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO), jeweils sofern die Maßnahmen dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Automatisierte Verfahren, Auftragsverarbeiter, Offenbarung besonderer Kategorien (§ 30 Abs. 8 bis 11 AO)

Tz. 39b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 8-11 AO wurden mit Wirkung vom 25.05.2018 durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) eingefügt, vgl. BT-Drs. 18/12611, 83. Tz. 39c Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 8 AO regelt in Anlehnung an § 10 BDSG a. F., unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörden ein automatisiertes Verfahren zum Abgleich geschützter ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Offenbarung im Interesse außersteuerlicher Strafverfolgung (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 4 Nr. 4 AO betrifft ausschließlich solche Offenbarung bzw. Verwertung, die der Durchführung eines außersteuerlichen Strafverfahrens (nicht eines Bußgeldverfahrens!) dient. Zum Begriff des Dienens s. Rz. 21. Die Befreiung vom Steuergeheimnis im Fall des § 30 Abs. 4 Nr. 4a AO ist dadurch motiviert, dass dieses als Korrelat zur O...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Schätzung ist durchzuführen, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt, die sich aus verschiedenen Vorschriften wie z. B. aus § 90 AO ergeben; das ist auch der Fall, wenn er über seine Angaben z. B. in der Steuererklärung keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder verweigert, d. h. bei Rückfragen keine Klä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Verwerfung der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Besteuerung ist grundsätzlich das Ergebnis der Buchführung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen des § 158 AO erfüllt sind. Zu schätzen ist, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können. Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei formell ordnungsmäßiger Buchführu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Höhe der Gebühren (§ 178a Abs. 2 und 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr und ihre Höhe wird damit begründet, dass die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren hohe Zusatzkosten verursacht (BT-Drs. 16/2712, 80). Denn neben dem BZSt wird bei der Durchführung des Vorabverständigungsverfahrens regelmäßig die zuständige örtliche Betriebsprüfungsstelle und häufig ein Bundesbetriebsprüfer tätig. Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AO) oder nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist (§ 367 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO). Damit kommt dem Einspruch kein Devolutiveffekt zu. Hier zeigt sich der Zweck des Einspruchsverfahrens, den Finanzbehörden eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Endgültige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 AO

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Steuerfestsetzung kann jederzeit für endgültig erklärt werden. Ist die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO beseitigt, muss die Finanzbehörde den Bescheid ungeändert oder nach Änderung für endgültig erklären bzw. bei teilweisem Wegfall der Ungewissheit die Vorläufigkeit einschränken. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carle, Zahlungsverjährung in der Vollstreckungspraxis, AO-StB 2004, 293; Lemaire, Einwand der Zahlungsverjährung, AO-StB 2005, 106.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Brete/Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-StB 2008, 73; Günther, Stundung von Steueransprüchen, AO-StB 2009, 280.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sachpfändung, AO-StB 2004, 189.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Keine Erstattung der Gebühr (178a Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird der Antrag auf Durchführung des Vorabverständigungsverfahrens zurückgenommen oder abgelehnt oder scheitert das Vorabverständigungsverfahren, wird die unanfechtbar festgesetzte Gebühr nicht erstattet. Dasselbe gilt in den Fällen des Antrags auf Verlängerung einer Verständigungsvereinbarung oder auf Änderung, denn die Regelung nennt ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Stattgabe eines Antrags (§ 121 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Betroffene, dessen Antrag stattgegeben wird oder dessen Erklärung unverändert im Steuerverwaltungsakt akzeptiert wird, kennt die Gründe für dessen Ergehen und Inhalt aus seinem eigenen Vorbringen, sodass eine Begründung nicht erforderlich ist. Dies gilt nicht, soweit der Verwaltungsakt mit Drittwirkung ausgestattet ist: In diesem Fal...mehr