Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Personen, die außerhalb ihrer amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 6 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind diejenigen Personen, die außerhalb ihrer amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind. Dieser Ausschluss betrifft insbes. private Gutachter. Wer sich in einer solchen Weise bereits mit der amtlich zu bearbeitenden Angelegenheit befasst hat, wird nicht mehr unb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausnahme vom sog. Endowmentverbot, § 58 Nr. 3 AO

Tz. 4a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbegünstigten Körperschaften war es bisher verboten, zeitnah zu verwendende Mittel zur Ausstattung einer anderen Körperschaft mit Vermögen zu verwenden (sog. Endowmentverbot). Nunmehr dürfen Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Zweckbetrieben, BT-Drs. 17/12123, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Wohnsitzermittlung (§ 231 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ermittlungen des FA nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen haben verjährungsunterbrechende Wirkung, vorausgesetzt, ein Zahlungsanspruch besteht tatsächlich und kann nur mangels Kenntnis des Aufenthaltsorts des Verpflichteten nicht realisiert werden. Bloße Scheinhandlungen bzw. schematische Anfragen ohne konkre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung ordnet die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts der vermögensteuerpflichtigen Wirtschaftsgüter und des Werts der Schulden und sonstigen Abzüge, wenn diese mehreren Personen zuzurechnen sind an; das umfasst notwendig die Entscheidung über die Höhe der Anteile. Da Vermögensteuer ab dem 01.01.1997 nicht mehr erho...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Regelungsermächtigung für Leibrenten beschränkt Steuerpflichtiger (§ 19 Abs. 6 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Sicherstellung der Besteuerung von Leibrenten und Renten, die von beschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. § 1 Abs. 4 EStG nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 oder Nr. 10 EStG bezogen werden (sog. Auslandsrentner), kann das BMF durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer Finanzbehörde die ausschließliche örtliche Zuständigkeit übert...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Körperschaft mit dem Zweck der Mittelbeschaffung, § 58 Nr. 1 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hierunter fallen in erster Linie die sog. Fördergesellschaften und Spendensammelvereine. In der Satzung des Sammelvereins muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel beschafft werden, angegeben sein. Die Körperschaft, der die zusammengebrachten Gelder zugeführt werden sollen, muss nicht in der Satzung bestimmt sein (s. AEAO zu §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fehlen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts (§ 19 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt es an Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt (beschränkte Steuerpflicht), richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Lage des Vermögens bzw. bei Betroffenheit mehrerer FA nach der Lage seines wertvollsten Teils. Ist kein Vermögen im Inland vorhanden, kommt es auf den Ort an, an dem die Inlandstätigkeit vorwiegend ausgeübt oder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeige durch Dr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 FGO stimmt inhaltlich mit § 364 AO überein. Die Vorschrift ist Ausdruck des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (BFH v. 25.02.2010, V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286; BFH v. 29.08.2013, IX B 17/13, BFH/NV 2013, 1942; Stöcker in Gosch, § 75 FGO Rz. 1.1; Thürmer in HHSp, § 75 FGO Rz. 4). Da dieser verfassungsrechtliche Grundsatz (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften (§ 176 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich verbietet § 176 Abs. 2 AO, bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl. zu berücksichtigen, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Erklärungspflicht (§ 181 Abs. 2 und 2a AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die gesonderte Feststellung der Steuerfestsetzung gleichgestellt ist, gelten auch hinsichtlich der Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung die Vorschriften der §§ 149 AO sinngemäß. Ergänzend zu § 149 Abs. 1 AO, der bestimmt, dass sich aus den Steuergesetzen ergibt, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, legt § 181 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein gesonderter Verwaltungsakt, Verwaltungsakt is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wahrung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 Abs. 1 Satz 3 AO regelt, welche Umstände für die Wahrung der Festsetzungsfrist maßgebend sind. Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verwaltungsaktes die Festsetzungsfrist abgelaufen ist oder nicht, wenn der Steuerbescheid bzw. die elektronische Benachrichtigung gem. § 122...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Angabe von Umfang und Grund der Vorläufigkeit (§ 165 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Angabe des Grundes der Vorläufigkeit dient dem Rechtsschutzinteresse des Stpfl. Das FA muss mitteilen, welche Umstände einer endgültigen Festsetzung entgegenstehen und hinsichtlich welcher Tatsachen es sich eine weitere Prüfung vorbehält (BFH v. 12.07.2007, X R 22/05, BStBl II 2008, 2; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 194 Abs. 1 Satz 2 AO bleibt es grundsätzlich der Finanzbehörde überlassen, auf welche Steuerarten, Besteuerungszeiträume oder abgegrenzte Sachverhalte sie die Außenprüfung erstrecken will. Sie ist dabei auch bei Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus gebunden (BFH v. 23.06.2003, X B 165/02,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Berichtigung bei Rechtsnachfolge (§ 182 Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist ein Feststellungsbeteiligter in einem Feststellungsbescheid i. S. des § 179 Abs. 2 Satz 2 AO unrichtig bezeichnet, weil Rechtsnachfolge eingetreten ist, kann dies durch einen besonderen Bescheid gegenüber dem Rechtsnachfolger (Richtigstellungsbescheid) berichtigt werden. Die Vorschrift betrifft gesonderte und einheitliche Feststellu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nachträglich eingetretene Tatsachen (§ 131 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Widerruf ist nach § 131 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AO auch dann zulässig, wenn die Finanzbehörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde. Beide Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. So führt die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe durch Postübermittlung (§ 122 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Übermittlung eines schriftlichen Steuerverwaltungsakts durch die Post im Geltungsbereich der AO gilt dieser mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (sog. Bekanntgabefiktion), außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Adressat seinen Wohnsit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Besondere Aufzeichnungspflichten bei Auslandsbezug, § 90 Abs. 3 AO

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 3 AO begründet besondere Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die Geschäftsbeziehungen zum Ausland haben. Die Vorschrift ist u. E. systemwidrig dem Bereich der Mitwirkungspflichten zugeordnet, da sie detaillierte Aufzeichnungspflichten enthält und somit klar den Bereich der zur Sachaufklärung gehörenden Mitwirkungsverpflichtungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzung der Umdeutung (§ 128 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für eine Umdeutung nach § 128 AO ist, dass der andere Verwaltungsakt auf das gleiche Regelungsziel wie der ursprüngliche Verwaltungsakt gerichtet ist. Danach darf kein anderer Sachverhalt dem anderen Verwaltungsakt zugrunde gelegt werden, also keine andere Person oder kein anderer Veranlagungszeitraum als im umzudeutenden V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ort der Außenprüfung (§ 200 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 200 Abs. 2 AO (s. auch § 6 BpO) ist die Außenprüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl. durchzuführen; ist ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden, darf das FA keinen anderen Ort der Prüfung bestimmen, es hat keinen Ermessenspielraum (BFH v. 11.03.1992, X R 116/92, BFH/NV 1992, 757; Seer in Tipke/Kruse, § 200 AO Rz. 34; von Wedelst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zugang des elektronischen Dokuments, § 87a Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 1 Satz 2 1. HS AO bestimmt den Zugangszeitpunkt des elektronischen Dokuments. Erst der Zugang löst die mit einer Übermittlung des Dokuments verbundenen Rechtsfolgen, z. B. Fristläufe, aus. Für den Zugang ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die für den Empfang bestimmte Einrichtung das Dokument in für den Empfänger be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung, Beiladung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO)

Tz. 82 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält eine eigenständige Regelung der Hinzuziehung oder der Beiladung unabhängig von den Voraussetzungen der § 360 AO und § 60 FGO (BFH v. 22.09.2016, X B 42/16, BFH/NV 2017, 146). Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Hinzuziehung oder Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO setzt voraus, dass (BFH v. 17.10....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausnahmeregelung, § 87a Abs. 6 bis 8 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 6 AO enthielt in seiner bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung eine VO-Ermächtigung, auf der u. a. die SteuerdatenübermittlungsVO beruhte. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wurden die Ermächtigung sowie die SteuerdatenübermittlungsVO im Zuge der Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aufgehoben...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung und nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung (§ 175 Abs. 2 AO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 2 Satz 1 AO fingiert im Fall des Wegfalls der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, bspw. nach § 2 InvZulG (BFH v. 20.12.2000, III B 43/00, BFH/NV 2001, 744), die Rückwirkung. Die Vorschrift setzt die steuerliche Rückwirkung nicht voraus, sondern bestimmt sie (Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 15). Werden die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinzuziehung im Masseverfahren (§ 360 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 Abs. 5 AO trifft Regelungen über die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen. Dabei ist der § 360 Abs. 5 AO ein besonderer Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO. Die Regelung entspricht weitgehend der Vorschrift des § 60a FGO für das finanzgerichtliche Verfahren, wobei dort die Möglichkeit einer Einzelbekanntgabe ni...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unlautere Mittel (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist. Die Vorschrift übernimmt die in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für den dortigen Anwendungsbereich getroffene Regelung für die unter § 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Reihenfolge der Tilgung mit Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind mehrere Schuldbeträge fällig (§ 220 AO) und leistet der Verpflichtete (bzw. ein Dritter für ihn, s. § 48 Abs. 1 AO) einen zur Tilgung sämtlicher Schulden nicht ausreichenden Betrag, so überlässt § 225 Abs. 1 AO dem Leistenden die Bestimmung derjenigen Schuld, die durch die Zahlung zum Erlöschen (§ 47 AO) gebracht werden soll. Lässt ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Christian/Schwehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 Abgabenordnung, DStZ 1997, 324; Spatschek/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Breuer, Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern?, AO-StB 2002, 84; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 469; Apitz, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Brinkmeier, Der neue § 173a AO, GmbH-StB 2017, 65; Bruschke, Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeiten, StB 2017, 187; Dißars, Änderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91a Übertragung der mündlichen Verhandlung

Schrifttum Lemaire, Die Reform der FGO, AO-StB 2001, 23; Seibel, Die Videokonferenz im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 147; Seibel, Videokonferenz und Datenschutz, AO-StB 2001, 184; Ehmcke, Neuregelungen zum Verfahren vor den Finanzgerichten, Stbg. 2002, 49; Schaumburg, Mündliche Verhandlungen durch Videokonferenz, ZRP 2002, 313; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 66 Rechtshängigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 66 FGO geregelte Rechtshängigkeit bedeutet das Schweben einer Rechtssache in einem auf Erlass eines Urteils gerichteten Verfahren; Anhängigkeit bedeutet Schweben jeglichen anderen gerichtlichen Verfahrens. Die Rechtshängigkeit beginnt im Finanzprozess gem. § 66 Satz 1 FGO grds. bereits mit Klageerhebung (§ 64 Abs. 1 FGO), d. h. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritte können, wenn ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden, nach Anhörung des Einspruchsführers auf Antrag oder von Amts wegen zum Verfahren hinzugezogen werden (§ 360 Abs. 1 Satz 1, 2 AO). Es genügt bereits die Möglichkeit einer Interessenberührung (BFH v. 22.09.1967, VI B 10/67, BStBl II 1968, 35), wobei sich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Erforschung von Steuerstraftaten nach § 369 AO, §§ 370 bis 376 AO und von Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 384 AO hat die Fahndung die wichtigste Aufgabe. Sie erstreckt sich auch auf solche Bereiche, für die die Straf- und Bußgeldvorschriften kraft gesetzlicher Verweisung für anwendbar erklärt worden sind, wie z. B. in §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kann mit dem Einspruch auch gegen behördliche Untätigkeit angegangen werden, und zwar dann, wenn über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Dabei ist der Einspruch nur statthaft, wenn eine Leis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Entscheidung muss die steuerrechtliche Lage des Dritten unmittelbar beeinflussen, d. h. bestätigend oder gestaltend in seine Rechtssphä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörden, die neben den Finanzbehörden zu einem Kontenabruf berechtigt sind, sind in § 93 Abs. 8 AO aufgezählt. Auch diese Behörden dürfen den Abruf nur über das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen. Eine Einschaltung der Finanzbehörden ist ebenso wenig vorgesehen wie eine "Zweitverwertung" von Daten, die die Finanzbehörden durch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr