Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 6.1 Personenhandelsgesellschaften

Keine Kapitalgesellschaften sind die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Diese werden aber handelsrechtlich wie Kapitalgesellschaften behandelt, wenn nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist. Die klassische Gm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 69 Gegen die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Das Begehren des Rechtsbehelfs kann sich richten gegen den Vorbehalt selbst, also das Ziel einer endgültigen Steuerfestsetzung verfolgen, oder gegen den Inhalt des Bescheids.[1] Ein Vorbehaltsbescheid ist damit auch dann anfechtbar, wenn sich der Stpfl. nur durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.2 Abgrenzung des Angebots zur so genannten Invitatio ad offerendum

Neben der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit ist für das Angebot entscheidend, dass sich der Antragende auch rechtlich binden will (sog. Rechtsbindungswille). In vielen Fällen möchte der Erklärende mit seinem Verhalten zunächst den Kunden seinerseits zu einer Abgabe eines Angebots anhalten, um dann entscheiden zu können, ob er dieses Angebot auch annehmen will. Eine sol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vorvertragliche V... / 1.3 Letter of Intent

Insbesondere bei längeren und komplizierten Verhandlungen wollen die Parteien ihren nachhaltigen Willen an einem Vertragsabschluss dokumentieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Mit einem sog. Letter of Intent (Absichtserklärung) kann eine Partei ein Verhandlungs(zwischen)ergebnis festhalten, über das nach ihrem Dafürhalten Einigung erzielt wurde, und dies der ander...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.1 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. Satz 1 HS 1)

Rz. 23 In dieser Vorschrift ist die Generalkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Umfeld von ausreichend und zweckmäßig ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Eine klare Abgrenzung untereinander ist kaum möglich. In der Vorschrift wiederholen sich die §§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1, 70, 72 Abs. 2. Das BSG spricht, was die Begriffe anbelang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift lehnt sich an Bestimmungen des alten Rechts (z. B. § 187 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 RVO) an und soll die bisher auf dieser Basis etwa seit Mitte der 50er Jahre durchgeführten Maßnahmen des Müttergenesungswerkes sichern. Träger des Müttergenesungswerkes sind die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Mütterge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.9 Verfahren

Rz. 32 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben die Notwendigkeit der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Ausnahme der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation nach Abs. 3 Satz 2 vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1 Bedeutung der Richtlinien

Rz. 20 Die Vorschrift beauftragt und ermächtigt den Gemeinsamen Bundesausschuss zum Erlass von Richtlinien, die die gesetzlichen Kriterien zur Inanspruchnahme und Erbringung von Gesundheitsleistungen verbindlich konkretisieren und damit Standards für die Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung setzen sollen (Becker/Kingreen/Hollo, SGB V, § 92 Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.6 Subsidiäre Leistungszuständigkeit der Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 24 Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff., 15 SGB VI). Nachrangigkeit besteht ferner gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen (§ 11 Abs. 4), wenn die Leistungen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Der Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen setzt grundsätzlich eine Vorsorgebedürftigkeit voraus. Diese besteht, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden, oder wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen gefährdet ist (Primärprävention). Darü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Abgrenzung zur möglichen Kündigung (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB)

1. Kündigung aus anderen Gründen Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Abgrenzung zum Betrieb

Rz. 35 Für die Differenzierung zwischen Betrieb und Betriebsteil ist der Grad der Verselbstständigung entscheidend, der im Umfang der Leitung der organisatorischen Einheit zum Ausdruck kommt. Erstreckt sich die in der organisatorischen Einheit ausgeübte Leitungsmacht auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten, handelt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 119 Charakteristisch für einen personenbezogenen Kündigungsgrund ist, dass der Arbeitnehmer den Verlust seiner Fähigkeiten oder seiner Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, nicht oder nicht mehr steuern kann (KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 266; APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 120; Schaub/Linck, ArbRHB, § 131 Rn 12). Rz. 120 Demgegenüber liegt einer verhaltensbeding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag

a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Der Wert eines... / e) Abgrenzung zu § 265 StGB

Auch wenn der Wert der Sache im Tatbestand des § 265 StGB keine Rolle spielt, muss die Abgrenzung zum Regelbeispiel nach § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB erfolgen. Der besonders schwere Fall des Betrugs nach § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB ist aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung vorrangig zu einer etwaigen Strafbarkeit gem. § 265 StGB (§ 265 Abs. 1 letzter Hs. StGB). Diese gesetzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Voraussetzungen des Be... / IX. Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Rz. 43 Abzugrenzen ist der Betriebs-(teil-)übergang von der Funktionsnachfolge. Eine Funktionsnachfolge liegt vor, wenn der Erwerber lediglich eine bestimmte Tätigkeit fortführt, ohne dass eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit mit einer bestimmten Organisationsstruktur zuvor übergegangen ist. Die bloße Übernahme einer Tätigkeit stellt noch keinen Betriebsübergang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / D. Abgrenzung zur Versetzung und Umgruppierung

I. Begriff Rz. 21 Die Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert. Sie stellt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches dar, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Rz. 22 Die Umgruppierung ist jede Einordnung in eine andere Tarifgruppe, wobei e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Abgrenzung des (negativen) Kapitalkontos (des Kommanditisten) nach HGB und § 15a EStG zu Darlehens-/Privatkonten der Gesellschafter

Schrifttum: Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung zu § 15b EStG und § 5a EStG

1. Verhältnis zu § 15b EStG Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / II. Abgrenzung zu anderen Erklärungen

Rz. 4 Von der Kündigungserklärung zu unterscheiden ist das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Der Aufhebungsvertrag setzt im Gegensatz zum einseitigen Gestaltungsmittel der Kündigung zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln wollen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Abgrenzung zu sonstigen Leistungen

Rz. 375 Angesichts der Vielzahl der Begriffsbezeichnungen und den Anlässen für Sonderleistungen des Arbeitgebers kann die Beurteilung, ob es sich bei einer Sonderzahlung um eine Gratifikation in dem hier erörterten Sinne handelt, schwierig sein. Die Gratifikation ist insb. von anderen verwandten Entgelten zu unterscheiden, von denen nachfolgend die wichtigsten aufgezeigt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Abgrenzung nach persönlicher Abhängigkeit

Rz. 1444 Bisher haben Rechtsprechung und Literatur für die Abgrenzung im Wesentlichen darauf abgestellt, inwieweit die Vertriebsperson in persönlicher Abhängigkeit zum Unternehmer steht (BAG v. 20.7.1994, AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Hamm v. 5.10.1989, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 13; LAG Nds. v. 7.9.1990, EversOK Ls. = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / d) Rahmenverträge – Abgrenzung zur Arbeit auf Abruf

Rz. 898 Zu beachten ist, dass Rahmenvereinbarungen vielfach nicht allein der Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein können (vgl. BSG v. 18.11.2015 – B 12 KR 16/13 R, juris). Abzustellen ist vielmehr auf die Vereinbarungen der Vertragsparteien zu den jeweiligen Einzelaufträgen, weil erst durch diese die Rechtsbeziehungen hinre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / H. Verträge mit freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen (Dienst-/Werkverträge) – Abgrenzung zu scheinselbstständigen Arbeitnehmern und sog. selbstständig Tätigen/arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen

I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Ersche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

Rz. 23 Leistungen, die generell nur in Notfällen gewährt werden sollen (Notfallleistungen) dienen i.d.R. nicht der Versorgung und sind nicht von einem biologischen Ereignis, sondern einer finanziellen Notlage abhängig. Sie dienen damit nicht der Versorgung des Arbeitnehmers und werden nicht von § 1 BetrAVG erfasst (BAG v. 25.10.1994 – 3 AZR 279/94, BB 1995, 573 = NZA 1995, 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der von der Brutto-Grundfläche erfassten Flächen

Rz. 91 [Autor/Stand] Die folgende Abbildung [2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind. Rz. 92 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 225 Soll einem Arbeitnehmer wegen Alkoholkonsums gekündigt werden, ist zunächst zu prüfen, ob der Alkoholkonsum Krankheitswert hat, ob also – im medizinisch-psychischen Sinne – Alkoholismus/krankhafte Trunksucht vorliegt oder ob ihm eine willentliche, noch steuerbare Entscheidung des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Diese Klärung entscheidet darüber, ob die Grundsätze der k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Abgrenzung von anderen zur Berufsausbildung beschäftigten Personen

a) Volontär Rz. 8 Volontär ist nach der Legaldefinition in § 82a HGB, wer sich für ein bestimmtes Gebiet für eine gewisse Zeit einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um von diesem ausgebildet zu werden, ohne dass eine abgeschlossene Fachausbildung beabsichtigt ist (Lakies/Malottke/Lakies, BBiG, § 26 Rn 14; Küttner/Röller, Personalbuch, Praktikant, Rn 3). Nach ganz überwiegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / I. Abgrenzung des Handelsvertreters von der angestellten Vertriebskraft

1. Überblick Rz. 1438 Die Frage, ob ein Vertreter als Handelsvertreter oder als angestellte Vertriebskraft, also als Handlungsgehilfe i.S.d. § 59 HGB oder als ein für ein Nichthandelsgewerbe beschäftigter Gewerbegehilfe tätig ist, wurde unter den Stichwörtern "Scheinselbstständigkeit" und "Flucht aus dem Arbeitsrecht" intensiv diskutiert, fand aber nur ein vorläufiges Ende mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgrenzung der von der Brutto-Grundfläche erfassten Flächen

Rz. 41 [Autor/Stand] Die folgende Abbildung [2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind. Rz. 42 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 3. Abgrenzung nach der Beschränkung der Grundfreiheiten des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 1447 Für die Statusfeststellung bei Personen, die ständig damit betraut sind, Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmers zu vermitteln, ist allein darauf abzustellen, ob die Vertriebsperson nach dem Vertrag oder der praktischen Handhabung der Parteien Rechte wahrnehmen kann, die den beiden Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB entsprechen, die Arbeitszeit und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / h) Checkliste für die Abgrenzung der Selbstständigkeit von der Unselbstständigkeit (Beschäftigung) im Sozialversicherungsrecht

Rz. 911 Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Merkmale, die z.T. anhand äußerer Tatbestände leicht festzustellen und zu beweisen sind, für und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung dem Vorliegen oder dem Nichtvorliegen eines der genannten Merkmale nicht das gleiche Gewicht zukommen muss und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3.2 Abgrenzung zum Verbotsirrtum

1Weiß der Täter, dass sein Verhalten den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO erfüllt, hält er es aber irrtümlich für erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit) vor. 2Gleiches gilt für den Fall, dass der Täter die Pflicht nicht kannte, gegen die er verstoßen hat, z.B. § 68 EStG. 3Der Verbotsirrtum lässt den Vorsatz unberührt, aber u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1.2 Abgrenzung zum Tatbestandsirrtum

(1) 1Nicht vorsätzlich handelt, wer tatsächliche Umstände, die den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO oder einer ausfüllenden steuerlichen Vorschrift (z.B. § 90 Abs. 1 AO oder § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG) begründen, nicht kennt (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). 2Weiß z.B. der Kindergeldberechtigte bzw. -empfänger eines über 18 Jahre alten Kindes in den Fälle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 92 [Autor/Stand] Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land als Bayern oder das Ausland, ist nur für das im Gebiet des Freistaates Bayern gelegene Grundvermögen Grundsteuer nach diesem Gesetz zu ermitteln und zu erheben. Dieses bildet eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 93 [Autor/Stand] Die Norm ist Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / B. Abgrenzung zum Freiwilligkeitsvorbehalt und zum Widerrufsvorbehalt

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die künftige Erbringung einer freiwilligen Leistung jeweils neu zu überprüfen (Freiwilligkeitsvorbehalt) oder eine zugesagte Leistung einseitig zu ändern bzw. zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt). Rz. 15 Im Fall eines Freiwilligkeitsvorbehaltes entsteht schon kein Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung (BAG v. 12.1.2002, AP BGB § 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / C. Abgrenzung zur Teilkündigung

Rz. 17 Mit der Teilkündigung bezweckt der Arbeitgeber, ebenso wie mit dem Widerrufsvorbehalt, die einseitige Änderung einzelner Vertragsbestandteile zulasten des Arbeitnehmers. Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses als solchen unberührt, soll aber einzelne Vertragsbestimmungen beenden. Rz. 18 Die Teilkündigung ist grds. unzulässig (BAG v. 23.3.2011 – 10 AZR 562/09, N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ee) Unternehmerrisiko oder Arbeitsplatzrisiko

Rz. 891 Die selbstständige Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tätige über seine eigene Arbeitskraft und die Arbeitszeit verfügt, eine eigenen Betriebsstätte vorhanden ist und er insbesondere das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSG v. 29.6.2021 – B 12 R 8/19 R, juris Rn 11; BSG v. 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R, juris; BSG v. 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R, juris Rn 13; BSG v...mehr