Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.1 Definition "Kind eines Elternteils"

Rz. 6 Als Kinder i. S. d. § 15a gelten aufgrund des allgemeinen Rechtsverständnisses die leiblichen Kinder (Abkömmlinge ersten Grades im biologischen Sinne; §§ 1591 bis 1600d BGB); wurde ein Kind innerhalb einer Ehe geboren, gilt nach § 1592 Nr. 1 BGB eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung. Kraft Gesetzes wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.2 Gemeinsame Erziehung ohne übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 8 in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung war eine Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen, wenn die Eltern bei gemeinsamer Erziehung ihres Kindes keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit i. S. v. Abs. 2 Satz 3 abgegeben hatten. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 Satz 9 i. d. F. bis 31.12.2018, dass eine Kindererziehu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigte Personen

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Sachverhalte, in denen sowohl der frühere Erwerb als auch der spätere Erwerb in die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG fallen.[2] Die Frage, welche Steuerklasse dabei maßgebend ist, ist von dem beim späteren Erwerb geltenden Gesetz her zu beurteilen.[3] Dies ist nun relevant geworden, weil eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse I ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1152 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster 1a.65: Arbeitsvertragsklausel zur Person...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (First-time Adoption of International Financial Reporting Standards)

Schrifttum Andrejewski/Grube, IFRS-Erstanwendung i. S. d. IFRS 1 (First-Time Adoption of IFRS) Grundlagen und Anwendungsfragen, Der Konzern 2005, S. 98–103; Böckem/Bödecker/Schmitz-Renner/Worret, WPg 2020, S. 752–759; Deloitte, iGAAP 2019, London 2019; Beck’sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl., München 2015; EY, International GAAP 2020, Chichester 2013; Hayn/Bösser/Pilhofer, Erstmalige A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Grube, IFRS-Erstanwendung i. S. d. IFRS 1 (First-Time Adoption of IFRS) Grundlagen und Anwendungsfragen, Der Konzern 2005, S. 98–103; Böckem/Bödecker/Schmitz-Renner/Worret, WPg 2020, S. 752–759; Deloitte, iGAAP 2019, London 2019; Beck’sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl., München 2015; EY, International GAAP 2020, Chichester 2013; Hayn/Bösser/Pilhofer, Erstmalige Anwendung v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Accounting Standards Committee, SSAP 25 Segmental Reporting, Accounting 1990, Bd. 106, S. 136–140; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards, Stand: 7. Ergänzungslieferung, Stuttgart 2011, Abschn. 28: Segmentberichterstattung; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschrif...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Beim Tod des Erblassers nicht abgeschlossenes Adoptionsverfahren

Rz. 39 Da durch die Adoption rechtliche Verwandtschaftsbeziehungen begründet werden, treten dementsprechend erbrechtliche Wirkungen ein. § 1753 Abs. 2 und Abs. 3 BGB regeln die erbrechtlichen Wirkungen einer Adoption, die vor dem Erbfall beantragt wurde, aber erst nach dem Tod des annehmenden Erblassers ausgesprochen wird. Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch nur z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durch Adoption erloschene Verwandtschaftsverhältnisse (Abs. 1a)

Rz. 57 [Autor/Stand] Selbst wenn die Verwandtschaft durch Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist (z.B. bei Adoption eines Minderjährigen, § 1755 BGB), gelten die Steuerklasse I und II Nrn. 1 bis 3 weiterhin (so auch § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO). Hingegen gilt für Zuwendungen des biologischen Vaters zum Kind nur die Steuerklasse III (s. Rz. 26). Rz. 58 [Autor/Stand] Ehemalige Ad...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerber (z.B. Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG) erwerben in Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, die "angeheirateten" Onkel und Tanten aus dem Kreis der Verschwägerten, die Cousinen und Cousins (Base – Vetter), das Pflegekind, sowie nichteheliche eingetragene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung auf das persönliche Verhältnis des Erwerbers vom Erblasser bzw. Schenker ab (Ausnahme § 19a Abs. 4 ERbStG).[2] Selbst wenn die Zuwendung erst nach dem Tod des Schenkers ausgeführt wird, bleibt das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenkten bestehen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Ste...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Zustandekommen der Adoption

a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu internationalen Adoptionen nur s...mehr

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Finnland / 1. Schwache Adoption und starke Adoption

Rz. 93 Das finnische Adoptionsrecht ist mehrfach geändert worden. Bei Kindern, die nach dem 1.1.1966 und vor dem 1.1.1980 adoptiert wurden, liegt eine sog. schwache Adoption vor. Dies bedeutet, dass die erbrechtliche Verbindung zu den biologischen Eltern nicht vollständig beendet wird. Für Adoptionen, die nach dem 1.1.1980 stattfanden, gilt die sog. starke Adoption. Diese ha...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 97 Die luxemburgische Gesetzgebung (Art. 343 ff. CC) unterscheidet zwischen Volladoption und einfacher Adoption. Durch Erstere verliert der Adoptierte die rechtliche Bindung an seine Ursprungsfamilie und tritt voll in die adoptierende Familie ein. Bei der einfachen Adoption behält der Adoptierte seine Rechte und Pflichten, insbesondere seine Erbrechte, in s...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Adoption

1. Zustandekommen der Adoption a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu in...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 299 Im italienischen Recht gibt es unterschiedliche Adoptionsformen: die Volladoption eines (verlassenen) Minderjährigen, die Minderjährigenadoption in besonderen Fällen (Gesetz vom 4.5.1983, Nr. 184 und Gesetz vom 28.3.2001, Nr. 149) und die Volljährigenadoption (Art. 291 ff. c.c.). Ein Sonderfall ist der sog. affidamento familiare. Besondere Regelungen ge...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Einfache Adoption

Rz. 99 Eine einfache Adoption kann auch von einer Einzelperson beantragt werden und spielt besonders in den Fällen, in denen der zu Adoptierende älter als 16 Jahre ist, eine Rolle. Es besteht kein Höchstalter des zu Adoptierenden, sofern die Adoption in seinem Interesse ist. Der Altersunterschied zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden muss wenigstens 15 Jahre betrage...mehr

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Ukraine / II. Adoption

1. Voraussetzungen Rz. 113 Die Adoption ist in den Art. 207–242 FGB geregelt. Sie muss den Interessen des Kindes insofern dienen, als stabile und harmonische Grundlagen für das Leben des Kindes geschaffen werden (Art. 207 Abs. 2 FGB). In Ausnahmefällen ist auch die Adoption volljähriger Waisen zulässig (Art. 208 Abs. 2 FGB). Die Adoption von Geschwistern durch verschiedene Pe...mehr

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Slowenien / II. Adoption

1. Grundsätzliches Rz. 101 Das FamGB sieht ausschließlich eine Volladoption von Kindern vor (Art. 212, 219, 220), die mit der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts wirksam wird.[162] Ein "Kind" ist nach dem FamGB eine Person, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, sie hat schon früher die vollständige Geschäftsfähigkeit erlangt (Art. 5). Die Adoptio...mehr

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Frankreich / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 272 Das französische Recht unterscheidet in Art. 343 ff. CC zwischen der einfachen Adoption (adoption simple) und der Volladoption (adoption plénière). Adoptionen werden gem. Art. 353 CC auf Antrag des Annehmenden durch das Tribunal judiciaire gerichtlich ausgesprochen. 2. Die Volladoption Rz. 273 Durch die Volladoption wird ein Kindschafts- und Verwandtschaf...mehr

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Finnland / II. Adoption

1. Schwache Adoption und starke Adoption Rz. 93 Das finnische Adoptionsrecht ist mehrfach geändert worden. Bei Kindern, die nach dem 1.1.1966 und vor dem 1.1.1980 adoptiert wurden, liegt eine sog. schwache Adoption vor. Dies bedeutet, dass die erbrechtliche Verbindung zu den biologischen Eltern nicht vollständig beendet wird. Für Adoptionen, die nach dem 1.1.1980 stattfanden,...mehr

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Portugal / II. Adoption

1. Grundlagen/Reformgesetz Nr. 143/2015/Rechtslage seit dem 7.12.2015 Rz. 122 Das portugiesische Recht kennt die Adoption seit der Einführung in das Zivilgesetzbuch von 1966.[126] Die zwischenzeitlichen Änderungen, u.a. mit einer Neuregelung durch Gesetz Nr. 314/2003 vom 27.10.2003, bis hin zum heutigen Adoptionsrecht in den Art. 1973–2002-D CC waren stets geprägt von dem Zie...mehr

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Kroatien / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 115 Das kroatische Recht kennt nur eine einzige einheitliche Form der Adoption. Das neue FamG sieht nun erstmals auch die Möglichkeit einer Adoption ohne Zustimmung der Eltern sowie die Möglichkeit einer Adoption durch nichteheliche Lebenspartner oder Einzelpersonen vor. Das Verfahren ist nun zweistufig: Zunächst erfolgt die Beurteilung des möglichen Adoptie...mehr

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Spanien / II. Adoption

1. Grundlagen Rz. 130 Nach oben genanntem Grundsatz (siehe Rdn 121) kann die Abstammung auch durch Adoption begründet werden (Art. 108 CC). Die Adoption[193] erfolgt durch gerichtliche Entscheidung – m.a.W. durch dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Hoheitsakt. Dabei hat das Gericht stets das Interesse des zu Adoptierenden wie auch die Eignung des oder der Adoptierenden zur A...mehr

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Polen / II. Adoption

1. Voraussetzungen a) Adoptivkind ist ein Minderjähriger Rz. 142 Als Kind kann nur ein Minderjähriger[130] angenommen werden (Art. 114 § 1 FVGB); maßgebend ist der Zeitpunkt der Stellung des Adoptionsantrags (Art. 114 § 2 FVGB). Das Erfordernis der Minderjährigkeit gehört nicht zum polnischen ordre public, so dass eine ausländische Volljährigenadoption in Polen anerkannt werde...mehr

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Katalonien / II. Adoption

1. Persönliche Voraussetzungen Rz. 64 Der CCCat erlaubt sowohl die Einzeladoption als auch die gemeinschaftliche Adoption durch Ehegatten und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Die Adoption eines Kindes ist unabhängig von der sexuellen Orientierung der Annehmenden. Das Gesetz erlaubt homosexuellen Paaren sowohl die gemeinschaftliche Kindesannahme als...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Voraussetzungen einer internationalen Adoption

Rz. 488 Die Voraussetzungen einer internationalen Adoption sind im Zweiten Kapitel (Art. 4 und 5) HAdÜ geregelt. Eine internationale Adoption setzt nach Art. 4 HAdÜ folgende Mindestbedingungen voraus, die in der Person des Kindes bzw. des oder der Annehmenden erfüllt sein müssen: Die zuständigen Behörden des Heimatstaates habenmehr

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Belgien / 4. Wirkungen der Adoption

a) Einfache Adoption Rz. 192 Der einfach Adoptierte wird nicht vollständig einem biologischen Kind des Adoptierenden gleichgestellt. Der Adoptierte behält eine gewisse Verbindung zu seiner Herkunftsfamilie, d.h. Rechte und Verpflichtungen gegenüber dieser Familie. Die rechtliche Bindung zur Adoptivfamilie endet bei den Familienmitgliedern in erstem Grad (außer hinsichtlich de...mehr

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Bulgarien / II. Adoption

Rz. 117 Das bulgarische Recht kennt nur eine Adoptionsform: die Annahme nicht volljähriger Kinder (Art. 77 Abs. 1 FamKodex). Sie kann eine Volladoption wie eine unvollständige ("schwache") Adoption sein, die stets im Dekretsystem erfolgt. 1. Volladoption Rz. 118 Sie ist in Art. 101 Abs. 1 S. 1 FamKodex geregelt. Danach entsteht zwischen dem Adoptivkind und seinen Abkömmlingen ...mehr

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Polen / 3. Umfang und Wirkungen der Adoption

a) Grundsatz: Volladoption Rz. 151 Grundsätzlich erfolgt der Ausspruch der Annahme als Volladoption (Art. 121–123 FVGB), dessen Wirkungen sich auch auf die Abkömmlinge des Kindes erstrecken (Art. 121 § 4 FVGB). Volladoption bedeutet im Einzelnen Folgendes:mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Wirkungen einer ausländischen schwachen Adoption

Rz. 424 Hat die Adoption nach dem Recht, nach dem sie im Ausland vorgenommen wurde, die Beziehungen zur leiblichen Familie bestehen lassen (schwache Adoption), so hat die Adoption selbst dann nur diese schwachen Wirkungen im Inland, wenn sie nach dem aus deutscher Sicht einschlägigen Adoptionsstatut als eine Volladoption hätte ausgesprochen werden müssen. In diesem Fall muss...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Anerkennung und Wirkungen der internationalen Adoption

Rz. 492 Das Fünfte Kapitel (Art. 23 bis 27) HAdÜ regelt das Kernstück der Konvention: Eine nach Maßgabe des Übereinkommens vollzogene Adoption wird in den anderen Vertragsstaaten nach Art. 23 Abs. 1 HAdÜ kraft Gesetztes anerkannt, wenn die zuständige Behörde des Staates, in dem sie durchgeführt worden ist, bescheinigt, dass sie gemäß dem Übereinkommen zustande gekommen ist. ...mehr

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Belgien / 5. Internationale Adoption

Rz. 194 Eines der wesentlichen Ziele der Reform des belgischen Adoptionsrechts im Jahre 2003 war die Schaffung der nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 29.5.1993. Die sog. internationale Adoption ist die Adoption, bei der "ein Kind von einem Land in ein anderes gebracht werden muss".[264] Die internationale Adoption ist in den A...mehr

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Frankreich / 3. Die einfache Adoption (adoption simple)

Rz. 280 Die einfache Adoption, geregelt in Art. 360 ff. CC, unterscheidet sich von der Volladoption insbesondere dadurch, dass sie die Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptivkindes zu seiner bisherigen Familie nicht beendet. Das Adoptivkind bleibt gem. Art. 364 CC Teil seiner leiblichen Familie und wird – mit Ausnahme der erworbenen Verwandtschaft zum Annehmenden – grundsätz...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / II. Adoption

Rz. 174 Die gesetzlichen Regelungen zur Adoption befinden sich im 4. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrabalk; FB) sowie ergänzend in der Verordnung (1931:429) über gewisse Rechtsverhältnisse betreffend Ehe, Adoption und Vormundschaft (Förordning (1931:429) om vissa internationella rättsförhållanden rörande äktenskap, adoption och förmynderskap) im Gesetz (2018:1289) übe...mehr

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Kroatien / 2. Einheitliche Form der Adoption

Rz. 116 Die Kennzeichen der einheitlichen Adoption sind deren Unauflösbarkeit (Art. 197 Abs. 1 FamG) und das einheitliche Höchstalter für den zu Adoptierenden von 18 Jahren (Art. 181 Abs. 1 FamG). Neben Eheleuten können nun auch nichteheliche Lebenspartner gemeinsam adoptieren, oder einer der Partner, wenn der andere (Adoptiv)Elternteil des Kindes ist und der Adoption zustim...mehr

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Ungarn / a) Unwirksamwerden der Adoption

Rz. 239 Die Adoption wird kraft Gesetzes – rückwirkend zum Entstehungszeitpunkt (ex tunc) – unwirksam, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Abstammungsverhältnis entsteht, d.h. wennmehr

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Litauen / II. Adoption

Rz. 89 Die Rechtsverhältnisse der Adoption werden grundsätzlich durch Teil V (Art. 3.209–3.228 ZGB) des Dritten Buches des ZGB geregelt. Darüber hinaus gelten zahlreiche bilaterale Rechtshilfeabkommen, internationale Konventionen sowie weitere nationale Gesetze und Verordnungen der Regierung oder des Parlaments sowie Verordnungen des Ministers für Sozialschutz und Arbeit. Rz...mehr

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Serbien / II. Adoption

Rz. 95 Für die gültige Feststellung der Adoption sind rechtliche Voraussetzungen erforderlich, die sich auf Die Adoption basiert auf einer Entscheidung der Vormundschaftsbehörde im besten Interesse des Kindes (Art. 89). Rz. 96 Nur ein minderjähriges Kind kann adoptiert werden. Ein Kind kann nicht vor dem Alte...mehr

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Ungarn / II. Adoption

1. Zweck und rechtliche Voraussetzungen der Adoption Rz. 226 Gemäß § 4:119 Ptk. ist der Zweck des Rechtsinstituts der Adoption die "Erziehung des Kindes in einer Familie“ zu ermöglichen. Im Sinne dieser Zielsetzung stellt die Adoption mit rechtlichen Mitteln Verwandtschaftsbeziehungen zwischen dem adoptierten Kind und dem Annehmenden sowie seinen Verwandten her. Das ungarisch...mehr

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Griechenland / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 108 Die Adoption wird in den Art. 1542–1548 ZGB geregelt (Gesetz Nr. 2447/1996, geändert durch die Gesetze Nr. 2479/1997, 2521/1997, 2721/1999 und 2915/2001). Nach dem Gesetz Nr. 2447/1996 ist die Annahme eines Minderjährigen beinahe die ausschließliche Form der Adoption, da die Annahme eines Volljährigen nur in Ausnahmefällen zugelassen wird. 2. Minderjähri...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Adoption

a) Adoptionsformen und Voraussetzungen Rz. 107 Das FamG FBiH regelt zwei verschiedene Arten der Adoption, nämlich die sog. Volladoption und die sog. unvollständige Adoption. Unterschiede zwischen diesen beiden Adoptionsformen bestehen sowohl hinsichtlich der Bedingungen einer Adoption als auch bezüglich der Rechtsfolgen, die sie hervorrufen. Darüber hinaus besteht zwischen be...mehr

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Slowakische Republik / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 93 Zurzeit kennt das slowakische Rechtssystem ausschließlich ein einziges Institut der Adoption[21] (sog. Volladoption). Dieses Institut hat die Institute der Adoption und der unwiderruflichen Adoption ersetzt. Über die Adoption entscheidet das Gericht auf Antrag der Adoptiveltern (§ 97 Abs. 2 FamG). Eine vertragliche Adoption ist in der slowakischen Rechts...mehr

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Schweiz / II. Adoption

1. Voraussetzungen Rz. 164 Das ZGB unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption einer volljährigen Person, wobei die Adoption in beiden Fällen durch Ehegatten oder durch Einzelpersonen erfolgen kann. Neben den Regelfall der Adoption eines fremden Kindes tritt sodann die Stiefkindadoption. Unabhängig davon, welche Art der Adoption im Einzelfall zur Anwen...mehr

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Rumänien / II. Adoption

1. Allgemeines Rz. 141 Die Regelungen zur Adoption wurden mit der Verabschiedung des neuen Zivilgesetzbuches wieder in dieses integriert und finden sich in den Art. 451 ff. ZGB. Die Regelungen des Adoptionsverfahrens sind dagegen im Gesetz über das Adoptionsverfahren[20] enthalten. Auch für Fälle einer internationalen Adoption gelten besondere Voraussetzungen; deren Abwicklun...mehr

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Niederlande / II. Adoption

1. Adoptionsvoraussetzungen Rz. 166 Die Adoptionsvoraussetzungen gelten sowohl für die Adoption von Kindern, die in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben, als auch für Kinder, die aus anderen Ländern stammen:mehr

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Russland / II. Adoption

1. Voraussetzungen Rz. 99 Die Adoption ist in den Art. 124–144 FGB geregelt. Sie ist zulässig, wenn sie dem Interesse des Kindes dient und das Kind minderjährig ist (Art. 124 Abs. 2 i.V.m. Art. 123 Abs. 1 Unterabs. 3 FGB). Die Adoption Volljähriger ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird als unzulässig angesehen.[112] Bei der Adoption sind u.a. zu berücksichtigen:mehr