Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapi...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Verträge mit Organmitgliedern

Rz. 9 Eine Anwendung der §§ 305 ff. BGB kommt grundsätzlich auch im Fall des Anstellungsvertrags von Organmitgliedern in Betracht, soweit die Vertragsbedingungen – was hier im Vergleich zu Arbeitnehmern praktisch häufiger der Fall sein dürfte – nicht im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt wurden. Praktische Relevanz hat dies vor allem mit Blick auf Anstellungsverträ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Aufgaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Rz. 913 Der Aufsichtsrat ist berechtigt und verpflichtet, die Hauptversammlung gem. § 111 Abs. 3 AktG einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft verlangt, z.B., wenn der Vorstand die gebotene Einberufung nicht vornimmt. In den Fällen des § 245 Nr. 5 AktG ist jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen berechtigt. Rz. 914 Wei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Verbriefung von Aktien, elektronische Aktien

Rz. 808 Das AktG enthält über die Herstellung und Ausgabe von Aktienurkunden keine ausdrückliche Regelung. Gleichwohl hat jeder Aktionär einen mitgliedschaftlichen Anspruch auf Verbriefung.[2526] § 10 Abs. 5 AktG setzt diesen Anspruch voraus. Satzungsdispositiv ist lediglich das Recht auf Einzelverbriefung. Auch in diesem Fall hat aber der Aktionär Anspruch auf Ausstellung e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Fragerecht/Rederecht

Rz. 1381 Dem Online-Teilnehmer steht auch das uneingeschränkte Auskunftsrecht nach § 131 AktG sowie das Rederecht zu. Die Gesellschaft muss hierbei sicherstellen, dass sowohl die Fragen und Redebeiträge der Online-Teilnehmer als auch die hierauf erteilten Antworten allen Hauptversammlungsteilnehmern, also auch den Teilnehmern in der Präsenzversammlung zur Kenntnis gebracht we...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bisherige Rechtslage

Rz. 712 Für das Hin- und Herzahlen von Geld hat der BGH entschieden, dass eine verdeckte Sacheinlage dann nicht angenommen werden könne, wenn der zunächst an den Einleger als Darlehen oder im Wege einer Treuhandvereinbarung zurückgewährte Bareinlagebetrag später vom Inferenten endgültig an die Gesellschaft geleistet wird.[2276] Das Hin- und Herzahlen stelle unter Kapitalaufb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 198 Nach § 60 Abs. 1 HGB dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung ihres Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen; im Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgaben kann der Prinzipal neben einer Unterlassung derartiger Wettbewerbshandlungen nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern oder stat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 141 In Schweden gibt es ein zentrales Register nur für Aktiengesellschaften; für Personen- und sonstige Kapitalgesellschaften ist das örtlich zuständige Handelsregister bei den Provinzialregierungen zuständig.[467]mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Kapitalmaßnahmen

aa) Reguläre Kapitalerhöhung Rz. 214 Die Anmeldung der regulären Kapitalerhöhung einer AG erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist gem. § 184 Abs. 1 AktG seitens des Vorstandes (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals anzumelden. Rz. 215 Muster in...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Mehrheitserfordernisse

Rz. 451 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber bedarf bei allen drei Formen der grenzüberschreitenden Umwandlung einer qualifizierten Mehrheit. Wie dargestellt richten sich nach Art. 86h, 126, 160h GesRRL die Anforderungen an den Umwandlungsbeschluss grds. nach nationalem Recht. Für den Spaltungsbeschluss und den Formwechselbeschluss macht die UmwRL jedoch – anders als ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Versuch einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie

Rz. 152 Der Entwurf zu einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Strukturrichtlinie) betrifft die innere Verfassung von Aktiengesellschaften. Hauptelemente waren zunächst die Einführung des (deutschen) dualistischen Systems mit Vorstand und Aufsichtsrat in allen Mitgliedstaaten der EU, und zwar zumindest als Option. Eine zweite Neuerung war die Einführung der Arbeit...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Verschmelzungsprüfung

Rz. 120 Die §§ 9–12 UmwG sehen die Prüfung des Verschmelzungsvertrages oder seines Entwurfs durch einen oder mehrere vom Vertretungsorgan bestellte (§ 10 Abs. 1 UmwG) sachverständige Prüfer vor. Der Verschmelzungsprüfer kann nachfolgend auch zum Abschlussprüfer gewählt werden.[304] Neuerdings besteht im Rahmen von Verschmelzungen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften au...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Informations- und Kontrollrechte

Rz. 425 Der Treuhänder ist schließlich auch Träger der mitgliedschaftlichen Informationsrechte, z.B. nach § 166 HGB, § 717 BGB, § 51a GmbHG, § 131 AktG. Sind den Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag weitere mitgliedschaftliche Kontrollrechte eingeräumt, werden auch diese vom Treuhänder wahrgenommen. Eine Übertragung dieser Rechte auf den Treugeber ist mit dem gesellsch...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / ee) Kapitalherabsetzung

Rz. 229 Eine ordentliche Kapitalherabsetzung ist in zwei Schritten registerlich zu vollziehen: Zunächst ist in einem ersten Schritt der entsprechende Beschluss nach § 223 AktG vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl seiner Mitglieder genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 230 Muster in Ihr Textverarbeitungspro...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Umwandlungsrechtliche Bekanntmachungen

Rz. 30 Von der Möglichkeit einer Veröffentlichung ohne Vornahme einer Registereintragung wurde im Umwandlungsrecht bspw. in § 61 UmwG bei Verschmelzungsvorgängen unter Beteiligung von AG Gebrauch gemacht. Dort ist vorgesehen, dass der Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf vor der Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Verschmelzung beschließt, zum Register einzure...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2024: 538 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ebenfalls...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / bb) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 219 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gem. § 210 AktG nur eine Anmeldung durch den Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Mit Eintragung des Beschlusses ist das Grundkapital nach § 211 AktG erhöht. Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.35: Kapita...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / dd) Bedingtes Kapital

Rz. 225 Der Beschluss einer bedingten Kapitalerhöhung ist nach § 195 AktG samt der entsprechenden Satzungsänderung nach § 181 Abs. 1 AktG vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl seiner Mitglieder genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden: Rz. 226 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.38: Beding...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung und partielle Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 263 Die Spaltung wird entsprechend der in § 130 UmwG vorgegebenen Reihenfolge zuerst im Register jedes übernehmenden (mit Wirksamkeitsvorbehalt) und dann des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. § 130 Abs. 1 Satz 2 UmwG sieht einen Verzicht auf den Wirksamkeitsvorbehalt vor, wenn für alle beteiligten Rechtsträger eine taggleiche Eintragung erfolgt. Die Wirksamkeit de...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Beschlussfassung

Rz. 123 Die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger müssen der Verschmelzung auf der Grundlage des vollständigen Vertrages oder seines Entwurfs zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG).[313] Das UmwG sieht hierfür bei der Beteiligung der verschiedensten Rechtsträger eine 3/4-Mehrheit vor (§§ 43 Abs. 2, 50 Abs. 1, 65, 78, 84, 112 UmwG), bei der Beteiligung von ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / aa) Reguläre Kapitalerhöhung

Rz. 214 Die Anmeldung der regulären Kapitalerhöhung einer AG erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist gem. § 184 Abs. 1 AktG seitens des Vorstandes (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals anzumelden. Rz. 215 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogra...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / cc) Genehmigtes Kapital

Rz. 221 Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist als Satzungsänderung vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 181 Abs. 1 AktG). Rz. 222 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.36: Schaffung eines genehmigten Kapitals bei einer AG Die Hauptversammlung vom _________________________ hat die Änderun...mehr

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§ 13 Konzernrecht / I. Allgemeines

Rz. 82 Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zweier selbstständiger Unternehmen ist die Eingliederung einer Tochter- in die Muttergesellschaft (sog. Hauptgesellschaft). Wirtschaftlich ist sie mit einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung vergleichbar, unterscheidet sich von dieser jedoch insofern, als die Selbstständigkeit der beteiligten Rechtsträger gewahrt bleibt. Mit ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen

Rz. 208 Änderungen im Vorstand einer AG sind nach § 81 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 209 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen Herr/Frau _________________________ ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Zum Mitglied des Vorstandes wurde bestellt: Herr/Frau _______________________...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition und Wesen der Treuhand

Rz. 376 Die Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist eine besondere Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung, die ihre Grundlage im allgemeinen Recht der Treuhand hat. Aufgrund der über das allgemeine Treuhandrecht hinausgehenden spezifischen (gesellschaftsrechtlichen) Besonderheiten sowie der zahlreichen Varianten der Treuhand ist eine allgemeine Definition nicht möglich.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.3 Wahl der richtigen Kennzahlen

Wonach fragen? Jeder, der sich durch einen Jahresabschluss arbeitet, stellt sich zuerst die Frage: "Wonach suche ich eigentlich?" Um diese Frage zu beantworten, muss man den Investmentprozess verstehen. Nehmen wir an, Sie haben 50.000 EUR geerbt und wollen den Betrag möglichst sinnvoll anlegen. Sie könnten das Geld in deutsche Staatsanleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit inve...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Risikomanagement im Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Jedes Tun und damit auch jedes unternehmerische Handeln ist mit Gefahren und Risiken verbunden. Deshalb werden von verschiedenen Seiten und Anspruchsgruppen (Stakeholder, interessierte Kreise) Anforderungen an jedes Unternehmen gestellt, die Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Es wird also ein aktives Risikomanagement verlangt. Zu den Risiken gehören allerdin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.2 Entscheidungssituation des Eigenkapitalgebers

Positive Rendite Die Entscheidungssituation eines Eigenkapitalgebers kann — bei Reduktion auf die Rendite als den einzigen ökonomischen Entscheidungsparameter — folgendermaßen beschrieben werden: Bringt beispielsweise ein Altaktionär über eine Kapitalerhöhung in eine Aktiengesellschaft neues Eigenkapital ein, so erwartet er hieraus neben dem Vermögenserhalt einen Ertrag durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, wenn die Versicherten beim Bundeseisenbahnvermögen, bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder den gem. § 2 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Aktiengesellschaften, bei Unternehmen, die gemäß § 3 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Tod des Arbeitgebers

Der Tod des Arbeitgebers beendet dagegen das Arbeitsverhältnis nicht und stellt in der Regel auch keinen Grund zur Kündigung dar. Das Arbeitsverhältnis geht vielmehr auf den Rechtsnachfolger über.[1] Das Erlöschen einer Aktiengesellschaft beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch wenn die Erben des Arbeitgebers das Unternehmen nicht fortführen wollen oder können,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr