Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 3. Überblick über den Markt

Rz. 10 Die Zielgruppe der Personen, die für Financial und Estate Planning aus Bankensicht in Betracht kommen, liegt in Deutschland bei ca. 1,6 Mio. und macht einen Anteil von 1,9 % an der Landesbevölkerung aus. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich an der Spitze. Sie werden als High-Net-Worth-Individuals bezeichnet und verfügen über ein Vermögen von mehr als 500....mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2 Haftung nach zivilrechtlichen Vorschriften

Fallen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter einen Haftungstatbestand außerhalb der Abgabenordnung, kann die Finanzbehörde den Haftenden entsprechend durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts[2] haftet für alle im Betrieb begründeten Schulden des Veräußerers, wenn er das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt. [3] Bei Änd...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Exkurs: Ärztliche Schweigepflicht im Testierstreit

Rz. 9 Nach der Auffassung des BGH[16] hängt die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang der Arzt nach dem Tod des Patienten zum Schweigen verpflichtet ist, in erster Linie von dem Willen des Patienten ab. Hat dieser sich hierüber zu Lebzeiten geäußert (bspw. im Rahmen einer Patientenverfügung, Schweigepflichtsentbindungserklärung etc.), sei es gegenüber dem Arzt ode...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 7. Bemessung der Zuschläge

Rz. 22 Es war hier angemessen, Zuschläge anzusetzen, da aufgrund des Sachvortrags der Parteien feststeht, dass die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben über ein normales Maß hinausgingen. Dabei erscheint die Ansicht, dass das Normalmaß der mit einer Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben das sei, dass der Nachlass nur ein Konto, ein Wertpapierdepot und ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / c) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 70 Durchaus vergleichbar mit der Situation des Testamentsvollstreckers sind die Kriterien, die die Rechtsprechung zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit in § 1987 BGB entwickelt hat. Hier sind zu nennen:[54]mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Persönliche und unbeschränkte Haftung im Erbrecht

Rz. 3 Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe zunächst persönlich und unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten. Diese umfassen über den Wortlaut des § 1967 Abs. 2 BGB hinaus neben Erblasser- und Erbfallschulden auch die bei der Verwaltung des Nachlasses entstehenden Schulden, die sogenannten "Nachlasserbenschulden". Der Erbe kann seine Haftung jedoch wesentlich beschränken...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / B. Anforderungen rechtlicher Art

Rz. 2 Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich jede voll geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker werden kann. Eine besondere Eignung oder Befähigung braucht sie nicht zu besitzen. Daneben können auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften Testamentsvollstrecker sein.[2] Auch ausländische Personen sind zulässig. Ausnahmen ergeben sich nur aus § 220...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Verstoß gegen das Substitutionsverbot?

Rz. 7 Nach § 78 AktG wird die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG durch ihren Vorstand vertreten, dem nach § 77 AktG auch die Geschäftsführung obliegt. Über § 2218 BGB, der zu den nach § 2220 BGB nicht abdingbaren Vorschriften der Testamentsvollstreckung gehört, gilt im Verhältnis zu den Erben § 664 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach muss der Testamentsvollstrecker sein Amt höchstpersön...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VI. Zertifizierung von Testamentsvollstreckern – Gegenüberstellung

Rz. 30 Die nachfolgende Auflistung dient der Veranschaulichung der Unterschiede in den Zertifizierungsvoraussetzungen und umfasst die Organisationen, die sich in den zurückliegenden 15 Jahren etabliert haben.[45]mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, eine sehr anspruchsvolle sogar. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverstand. Für Fehler haftet der Testamentsvollstrecker mit seinem persönlichen Vermögen, § 2219 BGB. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat der Testamentsvollstrecker a...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Ziel des AGT-Projektes

Rz. 9 Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte vielschichtiger geworden. Wurde die Tätigkeit früher aus eher rein privater Veranlassung heraus übernommenen, ist die Testamentsvollstreckung heute vielfach ein Beruf oder Bestandteil desselben. Dieser Beruf wird von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Vermögensverwaltern und eigenen Testament...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / c) Nachteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 29 Im Vergleich zu ihren Vorteilen werden die Nachteile der zeitbezogenen Vergütung regelmäßig überbewertet. Vielfach wird es für unzumutbar gehalten, dass ein Testamentsvollstrecker eine Zeiterfassung führt. Nach der hier vertretenen Auffassung, dass die Zeitvergütung eine gleichberechtigt neben den Wertvergütungen stehende Methodik der Angemessenheitsbestimmung nach § ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / [Ohne Titel]

Claas Winkler, RA/StB / Thomas Carlé, RA/FASt[*] Für die ertragsteuerrechtliche Beratungspraxis wird die Bedeutung von Kryptowährungen zunehmend größer. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token geäußert hat. Der folgende Beitrag soll ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.3 Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 134 Unmittelbar nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Großen Senats[1] wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des EStG und des KStG vorgelegt, der zur Neuregelung der Abziehbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen im Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG (sog. Geldbußengesetz) v. 25.7.1984[2] führte.[3] Durch Nichtanwendungserlasse ordnete die Finanzverwaltung im Hin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.2.1.2 Bestimmung der Gebäudeart bei Teileigentum

Rz. 20 Nach Tz. 19 der Anlage 42, Teil II. zum BewG ist das Teileigentum in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den übrigen in der Anlage 42, Teil II. zum BewG genannten Gebäudearten zuzuordnen. Praxis-Beispiel Discountermarkt im Erdgeschoss eines Wohnhauses mit Eigentumswohnungen: [1] Der Discountermarkt als Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit und ist...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dirk Beyer[*] Hängt eine Steuerfestsetzung von den Voraussetzungen einer verlängerten steuerlichen Verjährung ab, so drehen sich Einspruchs- und Klageverfahren oftmals im Kern um diese Frage. In der Beratung ist es dann hilfreich, die Voraussetzungen und die Grundsätze der Darlegungs- und Feststellungslast für die Anwendung der verlängerten Verjährung bei Leichtferti...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 554, der den aufgehobenen 554a ersetzt, gilt nur für Wohnraum, und zwar auch für Wohnraum nur zu vorübergehendem Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), Wohnraum zur Unterbringung von Personen mit dringendem Wohnbedarf (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 549 Abs. 3), wie sich aus seiner syst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / [Ohne Titel]

Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits dann, wenn Geschäftsführung und Steuerberater sich gar nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten. Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung bei unerkannter Krisensituation

Fehlendes Problembewusstsein: Haftung nach Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Eine andere Frage ist die, ob der Steuerberater gegenüber der Geschäftsführung einer GmbH wegen bei dieser nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO eingetretener Schäden auch dann nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haftet, wenn z.B. über Jahr...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / d) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Die Rechtsform der OHG[20] und der KG[21] stehen nur solchen Gesellschaften offen, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist – mithin muss eine Kaufmannseigenschaft gegeben sein.[22] Darüber hinaus kann durch Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auch losgelöst von einer Kaufmannseigenschaft eine OHG respektive K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Wenn der Steuerberater die Übernahme einer Betreuung ohne Grund ablehnt, ist er für den Schaden verantwortlich, der dem Betroffenen durch die eingetretene Verzögerung entsteht (§§ 1787 Abs. 1, 1908i BGB). Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1902 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenk...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1981 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachlasses, sonder...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Er haftet ebenso wie der Vorstand für die Erfüllung der Pflichten im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Für Schäden, die auf einer von dem Aufsichtsratsmitglie...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet. Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der Mandant bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlasspflegschaft ist in §§ 1960 ff. BGB geregelt. Die Nachlasspflegschaft kann in folgenden Fällen vom Nachlassgericht[1] angeordnet werden:[2] Der Erbe ist dem zuständigen Nachlassgericht unbekannt.[3] Der Erbe hat die Erbschaft noch nicht angenommen. Der Erbe ist bekannt, es steht aber noch nicht fest, ob er die Erbschaft annimmt. In allen Fällen muss ein Bedürfnis nach...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr