Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 9. Klageerweiterung

Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[11] Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seine...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / VII. Hebegebühr

Rz. 192 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder Abtretungsgläubiger weiterleitet. Ein solcher Auftrag kann stillschweigend erteilt werden und ist regelmäßig in Formularvollmachten enthalten. Er ist für den Anwalt mit teilweise nicht unerheblichem Aufwand und Risiken verbunden und hat für de...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Anwaltswechsel

Rz. 192 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[45] Rz. 193 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Einleitung

Rz. 1 Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des verkehrszivilrechtlichen Mandates, in vielen Fällen eine Unfallregulierung, kann verschiedene Verfahrensstadien umfassen. Will der Mandant unmittelbar nach einem Unfall beispielsweise zunächst wissen, wie er sich zu verhalten hat, ob er für den Unfall (mit-)haftet, wie die Chancen auf Erstattung der Mietwagenkos...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 263 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 79 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 312 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 313 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen bereits Klageauftr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Personeller Zusammenhang

Rz. 229 Daneben muss auch ein personeller Zusammenhang bestehen. Derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät muss gegenüber der gleichen Person tätig werden.[159] An diesem personellen Zusammenhang fehlt es, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallschadensregulierung zunächst den Haftpflichtversicherer des Gegners zur Zahlung auffordert, dann aber lediglich den Gegner sel...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Entstehen der Gebühr

Rz. 204 Die Verfahrensgebühr fällt als volle Gebühr in Höhe von 1,3 an, sobald der Anwalt die Klage, den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht. Endet der Auftrag vorzeitig, erhält er aufgrund seiner Beauftragung als Prozessbevollmächtigter gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RV...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXII. Notanwalt

Rz. 107 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es a...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Tätigkeit

Rz. 15 Die Beratungsgebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt einen Auftrag erhält und in Ausführung dieses Auftrags tätig wird. Erledigt sich die Angelegenheit, bevor der Anwalt Rat oder Auskunft erteilen kann, ändert dies an der Entstehung der Gebühr nichts, wenn der Anwalt seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. Denn es kann nicht vom Anwalt verlangt werden, für die Ertei...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es verhältnismäßig selten vor, dass der BGH den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren abweichend von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festsetzt. Nachfolgend soll daher auf die Besonderheiten dieser beiden Wertfestsetzungsarten eingegangen werden. Streitwertfestsetzung Die Entscheidung des BGH v. 25.3.2020 ist zutreffend....mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Der Einwand der Schlechtvertretung

Häufig wird von dem Antragsgegner, im Regelfall also von dem Mandanten, im Vergütungsfestsetzungsverfahren vorgebracht, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren schlecht vertreten. Dahinter steht das – meist stillschweigende – Vorbringen, dem Antragsgegner sei durch die Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages ein Schaden ...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides)

Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes durch die Behörde. Im Verkehrsverwaltungsrecht stellt etwa die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis oder deren Entziehung einen solchen Verwaltungsakt dar. Im Bereich der Fahreignungsbegutachtung herrscht die...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Anwendungsbereich

Rz. 453 Nach § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Diese besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden. Können sich die Betriebspartner nicht auf die Person des Vorsitzenden eini...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Begrenzung auf Höchstgebühren (Abs. 3)

Rz. 185 In § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sind die Wörter "als die Höchstgebühren" durch die Wörter "als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren" ersetzt worden. Mit der geänderten Formulierung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG soll klargestellt werden, wie die dortige Begrenzung zu verstehen ist. Bislang war nämlich umstritten, wie die Begrenzung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG auf di...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 3. Pauschalvereinbarung

Rz. 57 Haben die Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart, so ist auch hier zu differenzieren. Rz. 58 Sind mehrere Pauschalen für bestimmte Zeiträume vereinbart, dürften abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, so dass es jeweils auf die Fälligkeit der Teilpauschalen ankommt. Rz. 59 Beispiel: In einer Unterhaltssache haben die Parteien eine Vereinbarung geschlossen, wonach der Anw...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Wert zur Berechnung der Anwaltsgebühren im Verkehrszivilrecht richtet sich im Regelfall nach dem Wert zur Berechnung der Gerichtsgebühren. Rz. 2 Für den Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit ergibt sich dies aus § 23 Abs. 1 S. 3 RVG. Danach gelten nämlich die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend auch für die Tätigkeit außerhalb eines g...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IX. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 64 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 92 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 258 Angehoben worden sind die Fahrtkosten bei einer Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Nr. 7003 VV RVG. Anstelle der bisherigen 0,30 EUR/km erhält der Anwalt jetzt 0,42 EUR/km je gefahrenen Kilometer. Voraussetzung bleibt nach wie vor eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG. Das Ziel der Reise muss also außerhalb der politischen Gemeinde liegen, in der der...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 252 Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist stets, dass der Anwalt den Auftrag hatte, in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden – unabhängig davon, ob es schon begonnen hat, in welchem Stadium es sich befindet oder überhaupt je stattfindet.[176] Ohne Auftrag zur gerichtlichen Vertretung richten sich die anwaltlichen Gebühren nach Teil 2 des Vergüt...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / VI. Geltendmachung

Rz. 53 Der Anwalt hat zwei verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung gegen den (zahlungsunwilligen) Auftraggeber durchzusetzen. Zum einen mit der Honorarklage und zum anderen mit einem Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 Abs. 1 RVG . Letzterer ist einfacher und schneller als ein Klageverfahren, jedoch nur dann möglich, wenn die gesetzliche Vergütung zu den Kosten des geric...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 171 Einige Rechtsschutzversicherer bieten den Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Einigung pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 1,1 und 1,5. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, wä...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 45 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherungsunternehmen zwischen 60 und 150 EUR. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch de...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIII. Parteiwechsel

Rz. 109 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rechtsprechung des BGH[23] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Rz. 110 Beispiel: Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Janua...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Anrechnung

Rz. 50 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Verbindung von Verfahren

Rz. 220 Klagen Unfallbeteiligte ihre Ansprüche aus demselben Unfallgeschehen in jeweils eigenen Verfahren ein, so erfolgt in der Praxis in der Regel eine Prozessverbindung zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 147 ZPO. Eine der Klagen wird durch diese Verbindung zur (Dritt-)Widerklage. Die Verbindung hat auch Auswirkungen auf die Gebührenansprüche des Anwal...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Differenzgebühr Abrechnungsgrundsätze

Rz. 16 Die Abrechnungsgrundsätze (ausführliche Darstellung siehe § 1 Rdn 124 ff.) regeln die Höhe derjenigen Gebühren, die der Anwalt vom gegnerischen Haftpflichtversicherer für die Regulierung beanspruchen kann. Auf das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant haben sie keine unmittelbare Auswirkung, weil der Mandant an der Vereinbarung dieser Grundsätze nicht beteiligt ...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / XII. Auslagen

Rz. 61 Soweit Fremdkosten als Auslagen abgerechnet werden, etwa Taxikosten, Übernachtungen, Bahnfahrt etc., darf der Anwalt ohnehin nur die Nettobeträge in seine Rechnung aufnehmen.[24] Diese Beträge sind dann mit dem jeweils gültigen Steuersatz zu versteuern, unabhängig davon, welche Umsatzsteuer der Anwalt selbst bezahlt hat. Rz. 62 Beispiel: Der Anwalt war im Dezember 2019...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Differenzgebühr Rationalisierungsabkommen

Rz. 30 Hat der Anwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein sog. Rationalisierungsabkommen geschlossen (zu den Einzelheiten vgl. § 1 Rdn 142 ff.), so kann es vorkommen, dass die dort vereinbarten Gebühren hinter den gesetzlichen Gebühren, die der Mandant schuldet, zurückbleiben. Rz. 31 Beispiel Der Rechtsschutzversicherer bietet ein Rationalisierungsabkommen an...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Sachverständigentermin

Rz. 259 Nach Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 1 VV RVG lässt auch die Wahrnehmung eines Termins, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger anberaumt hat, eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 260 Der Sachverständige muss dafür bereits vom Gericht durch Beweisbeschluss bestellt sein. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung mit einem Privatgutachter rei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 164 Soweit der Anwalt sich durch ausdrückliche Vereinbarung oder schlichte Anwendung an die von den Haftpflichtversicherern angebotenen Abrechnungsgrundsätze gebunden hat (vgl. hierzu ausführlich Rdn 124 ff.), ist hinsichtlich der Einigung Folgendes zu beachten: Rz. 165 Eine selbstständige Einigungsgebühr kann nicht abgerechnet werden. Vielmehr gelten die von den Haftpfli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 47 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr