Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung

Rz. 390 Die Zusammenarbeit von Anwälten in einem Verbund ist haftungsrechtlich wie die Zusammenarbeit mit einem (ausländischen) Anwalt im Einzelfall zu behandeln. Ausnahmsweise können die Grundsätze der Anscheinssozietät (vgl. Rdn 411 f.) zu einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder des Verbunds führen. Allerdings sind ggf. auch die vorbeschriebenen Einschränkungen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung

Rz. 467 Vertragspartner des Mandanten ist die AG selbst.[1080] Bei einer Rechtsanwalts-AG haftet für deren Verbindlichkeiten der Gesellschaft grds. nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG). Dies gilt auch für eine "Ein Mann"-AG (vgl. §§ 2, 42 AktG).[1081] Der AG wird das Handeln ihres Vorstandes entsprechend § 31 BGB und ihrer angestellten und freiberuflich tät...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Grober Fehler

Rz. 11 Im Arzthaftungsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz, dass der Arzt, der einen groben Fehler begangen hat, das Risiko der nicht vollen Aufklärbarkeit des ursächlichen Verlaufs zu tragen hat, sofern die ihm zur Last fallende Pflichtwidrigkeit geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen.[19] Daraus leiten manche Autoren die Forderung ab, auch...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Schäden mit Auslandsbezug

Rz. 57 Die Ausschlussklausel des § 4 Nr. 1 AVB erfasst nicht: Teil 2 A Nr. 2.1 AVB greif...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 6. Ansprüche gegen Dritte

Rz. 95 Hat der Geschädigte einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, ist dies schadensrechtlich grds. ohne Bedeutung.[201] Der Anwalt darf den Mandanten also nicht darauf verweisen, dieser sei in der Lage, den Vermögensverlust durch Inanspruchnahme eines anderen auszugleichen.[202] In solchen Fällen kann der Anwalt lediglich – sofern kein Gesamtschuldverhältnis vorliegt – ge...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Fundorte

Rz. 80 Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu finden in den amtlichen Sammlungen der obersten Bundesgerichte, in – allgemeinen oder auf besondere Rechtsgebiete festgelegten – juristischen Zeitschriften, in Kommentaren, Lehrbüchern und elektronischen Datenbanken. Der Anwalt darf sich nicht damit begnügen, die mandatsbezogene Rechtsfrage nur anhand der amtlichen Entschei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (6) Belehrung nach Klageerwiderung

Rz. 235 Die Weiterführung des Prozesses nach Eingang der Klageerwiderung kann eine Pflichtverletzung des Anwalts darstellen, wenn sich aus ihr neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen, und der Anwalt den Mandanten hierüber unzureichend belehrt. Auch der Mandant, der notfalls durch alle Instanzen gehen will, muss über die Risiken (der Fortführung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kenntnis des Schrifttums

Rz. 85 Eine anwaltliche Vertragspflicht, die rechtliche Prüfung des Mandatsgegenstandes auf das juristische Schrifttum zu erstrecken, kann nur in beschränktem Umfang bestehen. Das Studium der Kommentare [420] und anderer Fachbücher,[421] die Gesetze unter Angabe der Meinungen in der Rechtsprechung und Rechtslehre zusammenfassend erläutern, ist – auch noch im Zeitalter der juri...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Feststellung und Mitteilung der Rechtsmittelfrist

Rz. 258 Der Rechtsanwalt hat den Beginn der Rechtsmittelfrist festzustellen und den Fristablauf zu berechnen. Im Zusammenhang mit der Beweissicherungspflicht (vgl. Rdn 153–158) hat derjenige Rechtsanwalt, der Zustellungen[1025] eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslöse...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. § 1 Abs. 2 RVG

Rz. 428 Das RVG gilt – ebenso wie früher die BRAGO nach ihrem § 1 Abs. 2 – auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder,[1590] Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird.[1591] Dabei handelt es sich um Aufga...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

Rz. 261 Grds. ist der Rechtsanwalt allerdings nicht verpflichtet, bei seinem Mandanten nachzufragen, ob er ein Rechtsmittel einlegen will. Eine solche Pflicht besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Rechtsanwalt einen besonderen Anlass hat, den Verlust seiner Mitteilung zu befürchten oder wenn ihm der Standpunkt der Partei, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Rechtsgestaltende Tätigkeit

Rz. 323 Vielfach werden Rechtsanwälte beauftragt, einen Vertrag, Allgemeine (Vertrags-) Geschäftsbedingungen, ein Testament o.Ä. zu entwerfen. Haftungsrechtlich gleich zu behandeln ist der Entwurf einer rechtsgeschäftsähnlichen Erklärung, z.B. einer Fristsetzung, einer Mahnung, einer Kündigung oder eines Rücktritts. Daneben kann ein Rechtsanwalt beauftragt sein, einen vorgele...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Verwahrung und Herausgabe von Mandantengeldern und Mandantendaten

Rz. 387 Wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Gelder oder andere Gegenstände entgegennimmt und/oder aufbewahrt, ist er hierüber zur Rechenschaftslegung und zur Herausgabe verpflichtet (§§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB).[1422] In den wichtigsten Anwendungsfällen nimmt der Rechtsanwalt Zahlungen des Auftraggebers zur Weiterleitung an Gerichte, Behörden oder Gegne...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Lauterkeitsrecht

Rz. 395 Lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbote sind beim werblichen Auftreten von Rechtsanwaltssozietäten nach außen zu beachten. Der BGH folgert aus §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, dass ein Rechtsanwalt im Verkehr auf die Mitarbeit in einer Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn von Anwaltshaftung die Rede ist, geht es um die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt ggü. seinem Auftraggeber oder anderen Personen zum Schadensersatz verpflichtet ist.[1] Ein kodifiziertes Recht der Anwaltshaftung gibt es nicht, abgesehen von vereinzelten gesetzlichen Regelungen wie § 44 Satz 2 BRAO oder § 52 BRAO. Grundlegende Bedeutung kommt deshalb de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Honorarfreie Schadensverhütung

Rz. 137 Mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 249 BGB, nach der Schadensersatz in erster Linie durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu leisten ist, kann der Rechtsberater ggü. seinem Mandanten verpflichtet sein, den infolge eines Fehlers drohenden Schaden durch eine zumutbare honorarfreie Zusatzleistung zu verhindern.[632] Ist ein Schaden des Mandanten bereits eing...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 348 Nacheinander oder nebeneinander tätige Rechtsanwälte haben für Fehler in ihrem eigenen Verantwortungsbereich unabhängig voneinander einzustehen.[791] Sie haften daher grds. nicht als Gesamtschuldner. Ebenso wie beim Zusammenwirken eines Verkehrs- und eines Prozessanwalts (vgl. Rdn 270 ff.) setzt eine gesamtschuldnerische Haftung i.S.d. §§ 421 ff. BGB voraus, dass die...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Abgrenzung anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 145 Die anwaltliche und notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars kann sich im Einzelfall überschneiden. Nach § 24 Abs. 1 BNotO ist ein Notar – ebenso wie ein Rechtsanwalt – auch zur Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insb. zur Anfertigung von Urkundsentwürfen und zur Beratung der Beteiligten berechtigt. Der Notar ist auch, soweit sich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Weisungen

Rz. 24 Der Rechtsanwalt hat Weisungen seines Auftraggebers grds. zu befolgen.[45] Streit kann jedoch darüber entstehen, ob eine Weisung erteilt wurde, welchen Inhalt sie hatte und ob der Anwalt sie beachtet hat. Auch insoweit ist derjenige, der Schadensersatz verlangt, beweisbelastet,[46] weil es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die zu den Voraussetzungen der Pflicht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Außergerichtlicher Vergleich und Schiedsvergleich

Rz. 303 Die Grundsätze über den Prozessvergleich gelten für einen außergerichtlichen – ausschließlich materiell-rechtlichen – Vergleich sowie für einen Vergleich in einem schiedsrichterlichen Verfahren entsprechend. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass weder ein außergerichtlicher Vergleich (Anwaltsvergleich [1175]) noch ein Vergleich im schiedsrichterlichen Verfahre...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Äußere Ereignisse

Rz. 42 Wird der Anwalt in einen Unfall verwickelt, kann er dadurch im Einzelfall auch ohne eigene Verletzungen unverschuldet an der Wahrung seiner Pflichten gehindert sein. Dies trifft etwa dann zu, wenn er infolge der eingetretenen Zeitverzögerung den Nachtbriefkasten nicht mehr rechtzeitig erreicht.[79] Für solche unvorhersehbaren Ereignisse braucht der Rechtsanwalt keine ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Frühere gesetzliche Regelung

Rz. 490 Aufgrund der Vorschrift des § 49b Abs. 2 BRAO a.F. hat der BGH in ständiger Rechtsprechung Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht worden ist (Erfolgshonorar) oder nach der der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (quota litis), als unzulä...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Widerruf eines Vergleichs

Rz. 298 Die Aufnahme eines Widerrufsvorbehalts in einen Vergleich ist zu empfehlen, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten über die Vor- und Nachteile des in Aussicht genommenen Vergleichs nicht mehr ausreichend aufklären oder dessen Entscheidung vor Abschluss des Vergleichs nicht einholen kann.[1162] Bei einem in einen Vergleich aufgenommenen Widerrufsvorbehalt handelt es sich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Andere Frage: Verschulden?

Rz. 66 Eine andere Frage ist es, ob der Rechtsanwalt, der seine Vertragspflicht zur Ermittlung der mandatsbezogenen Rechtskenntnis objektiv verletzt hat, sich ein Verschulden vorwerfen lassen muss (§ 276 BGB; vgl. § 4 Rdn 30 ff.). Der BGH[332] hat die Versäumung der Berufungsfrist infolge einer Gesetzesänderung als auf einer schuldhaften Rechtsunkenntnis des Prozessbevollmäch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Mündliche Verhandlung

Rz. 242 Die mündliche Verhandlung ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der eigentliche Kern eines Rechtsstreits (vgl. §§ 128 Abs. 1, 137 ZPO).[974] Sie wird in Anwaltsprozessen (§ 78 ZPO) durch die Schriftsätze der Parteien vorbereitet (§ 129 ZPO). Der Anwalt muss alles tun, um das rechtliche Gehör seiner Partei zu schützen.[975] Er hat deshalb gerade auch hier die Inte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mitverschulden bei Verletzung

Rz. 41 Verletzt der Mandant seine Informationspflicht und entsteht ihm daraus ein Schaden, so kann ein Regressanspruch gegen seinen Rechtsanwalt wegen eines Mitverschuldens entfallen oder gemindert werden (§ 254 BGB; vgl. § 6 Rdn 1 ff.).[241] Dies kommt z.B. in Betracht, wenn der Mandant seinem Anwalt verschwiegen hat, dass Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis einer Erweit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen

Rz. 42 Technischer Fortschritt, Wandel des anwaltlichen Berufsbilds und eine verbraucherschutzgetriebene europäische Gesetzgebung haben dazu geführt, dass je nach den Umständen des Vertragsabschlusses unterschiedliche Informationspflichten und Widerrufsrechte zu beachten sind. Die jüngsten, seit 13.6.2014 geltenden Regelungen setzen die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/E...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Risikoreiche Maßnahmen

Rz. 106 Erhöht der Rechtsanwalt durch eine ungewöhnliche Maßnahme das Misserfolgsrisiko des Auftraggebers, indem er etwa im Prozess einen Sachvortrag zurückhält [537] oder mehrfache Klagen bei unzuständigen Gerichten anhängig macht,[538] so haftet der Anwalt für die sich daraus ergebenden Nachteile seines Mandanten, falls dieser nicht zuvor genügend über die Risikosteigerung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Vertrauen auf Fortbestand

Rz. 82 Grds. darf ein Anwalt auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen.[401] Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grds. an dieser Rechtsprechung auszurichten; denn von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Erfolgshonorar

Rz. 208 Liegen die Möglichkeiten der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG vor, kann der Anwalt eine solche Vereinbarung anbieten, wenn er hierzu bereit ist. Eine Pflicht hierzu besteht schon deshalb nicht, weil er zum Abschluss nicht gezwungen ist. Soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, ist es Sache des Anwalts, dafür zu sorgen, da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Umfassendes Mandat mit Weisung oder beschränkter Auftrag

Rz. 31 Kann ein umfassendes Mandat mit einer Weisung des Auftraggebers (§§ 665, 675 Abs. 1 BGB) oder aber ein beschränkter Auftrag erteilt worden sein, so ist der Wille der Vertragspartner im Wege der Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB); es spricht für ein beschränktes Mandat, wenn der Rechtsanwalt von der Pflicht befreit sein sollte, den Mandanten auf erkennbare Risike...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 6 Mitverschulden / I. Grundsätze der Anrechnung eines Mitverschuldens

Rz. 17 Die Verantwortungsbereiche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei der Mitverschuldenshaftung vielfach nicht leicht voneinander abzugrenzen. Vorrang hat die überlegene Sachkunde des als Fachmann beauftragten Geschäftsbesorgers.[73] Die Anrechnung eines schadensursächlichen Mitverschuldens des Mandanten selbst oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Verrichtungsgehilfe

Rz. 136 Zu einer Verrichtung i.S.d. § 831 BGB ist derjenige bestellt, dem der Geschäftsherr im Rahmen eines dauernden oder wenigstens im konkreten Einzelfall bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses eine bestimmte Tätigkeit übertragen hat;[525] dafür genügt es, dass der Geschäftsherr aufgrund eines Weisungsrechts die Tätigkeit des Gehilfen beschränken, untersagen oder nach Art...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / H. Vertragliche Haftungsbeschränkungen

Rz. 479 Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber Vereinbarungen treffen kann, welche die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung beschränken, hat der Gesetzgeber 1994[1108] in § 51a BRAO (jetzt: § 52 BRAO) abschließend geregelt. Das Gesetz lässt in drei Fallgruppen Haftungsbeschränkungen auf einen Höchstbetrag und Haftungskonzentrationen au...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Rechtsnatur

Rz. 22 Die Treuhandtätigkeit gehört zum Berufsbild der Rechtsanwälte.[64] Ein Rechtsanwalt kann als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber tätig werden im Rahmen eines echten Anwaltsvertrages, der die anwaltstypische Aufgabe des rechtlichen Beistandes umfasst (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO)[65] oder ohne eine solche Verpflichtung aufgrund eines unechten Anwaltsvertrages (vgl. § ...mehr