Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / I. Einleitung

Jährlich ereignen sich in Deutschland 300.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Zwischen 30.000 und 40.000 Menschen tragen schwere oder schwerste Verletzungsfolgen davon. Jeder Anwalt, der sich auf Personengroßschäden spezialisiert hat oder Personengroßschäden mit dem Versicherer verhandelt, sollte daher wichtige Spielregeln beherrschen. Andernfalls kreist das Damoklesschw...mehr

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AGS 12/2009, Prozesskostenh... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln hat nicht nur für laufende Fälle Bedeutung, sondern auch für solche Fälle, in denen die Festsetzung der PKH-Vergütung bereits abgeschlossen ist. Soweit der Anwalt dort lediglich den nach Anrechnung verbleibenden Restbetrag der Verfahrensgebühr zur Festsetzung angemeldet hat, kann er ohne weiteres nachliquidieren, weil über den Restbetrag der Verf...mehr

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AGS 12/2009, Vergleichsform... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des AG Bremen halte ich für unzutreffend. Das AG Bremen stand vor einem Dilemma und hat dies kurz, bündig und radikal gelöst, was durchaus auch etwas für sich hat. Auf der anderen Seite wäre es zu billig, das AG Bremen dafür zu kritisieren, dass die beteiligten Anwälte bei Abschluss des Vergleichs nicht aufgepasst haben. Fälle dieser Art kommen häufig vor und ...mehr

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FF 07/2009, Prozesskostenhi... / 3. Kausalitätsprobleme

Zwischen der Mittellosigkeit und der Fristversäumnis muss eine Kausalitätsbeziehung bestehen. Die Beurteilung der Kausalität birgt zahlreiche Problembereiche. Sie ist nicht deshalb zu verneinen, weil sich die Partei nach Ablauf der Frist entschließt, die entsprechende Prozesshandlung notfalls auch ohne Prozesskostenhilfe vorzunehmen.[29] Anderes gilt aber, wenn sich die Partei...mehr

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AGkompakt 04/2011, Terminsg... / 3 III. Der Praxistipp

Tritt der Anwalt in der mündlichen Verhandlung nicht persönlich auf, muss man bei der Frage, welche Gebühren entstanden sind, folgende zwei Fälle unterscheiden: Partei hat den Terminsvertreter beauftragt 1. Die Partei hat – selbst oder durch ihren Prozessbevollmächtigten – einen anderen Anwalt für diesen Termin beauftragt. Dann handelt es sich um eine sog. Terminsvertretung. H...mehr

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AGkompakt 01/2009, Richtige Wertberechnung in einstweiligen Anordnungen auf laufenden Unterhalt

Es gilt der Sechs-Monats-Bezug nach § 53 GKG Wird der Anwalt in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt tätig, so richtet sich der Wert zunächst nach § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 2 S. 1 GKG. Abzustellen ist auf den sechsmonatigen Bezug. Maßgebend ist also der verlangte Betrag der nächsten sechs Monate. Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Übersehen wird ...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wird der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe von dem Rechtsuchenden beauftragt, die außergerichtliche Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber drei Kindern zu verlangen, so liegen drei verschiedene Angelegenheiten vor, in denen der Anwalt seine Gebühren jeweils gesondert erhält. AG Mülheim a.d. Ruhr, Beschl. v. 10.9.2009–34 II 568/09; 34 II 569/09mehr

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AGkompakt 08/2011, Zusätzliche Gebühr im Verfahren nach § 411 StPO

Zusätzliche Gebühr entsteht bei Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung Nach Nr. 4141 VV erhält der Anwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass sich das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung erledigt durchmehr

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AGkompakt 11/2011, Erforder... / 2 II. Die Entscheidung

Zusätzliche Gebühr bei Nichteröffnung des Hauptverfahrens Eine zusätzliche Gebühr entsteht nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV auch dann, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung eine Hauptverhandlung deshalb entbehrlich wird, weil das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Anwaltliche Tätigkeit muss ursächlich oder mitursächlich gewesen sein Nach der Rspr. de...mehr

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AGS 07/2009, Bindungswirkun... / Anmerkung

Die Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ist nicht Sache des Anwalts, sondern Sache des Mandanten. Der Anwalt wird den Mandanten darauf hinweisen müssen, dass die Möglichkeit der Anfechtung besteht, und ihm im Falle einer unzutreffenden Festsetzung zur Anfechtung raten. Er muss dann allerdings auch darauf hinweisen, dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (V...mehr

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AGkompakt 05/2011, Frist zu... / 3 III. Der Praxistipp

Anwaltskosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens Auch bei klaren Unfallsituationen mit unstreitigen Haftungsverhältnissen darf der Geschädigte einen Anwalt beauftragen. Dessen Kosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens, da die Beauftragung eine Maßnahme der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung darstellt. Eine Ausnahme gilt nur bei ganz einfachen Sachverhalten mit Schäden i...mehr

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AGS 09/2011, Zusätzliche Ge... / 3 Anmerkung

Der BGH hatte den Fall zu entscheiden, dass in der Hauptverhandlung vorläufig nach § 153a StPO eingestellt wird und später nach Erfüllung der Auflagen dann endgültig. Insoweit führt der BGH in seiner Begründung aus, es bedürfe keiner weiteren Mitwirkung des Anwalts, damit endgültig eingestellt werde; die endgültige Einstellung hänge lediglich von der Zahlungsfähigkeit und Zah...mehr

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AGS 05/2009, Berechnung des... / 3 Anmerkung

Die Auffassung des LAG Mainz, dass es nicht auf die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Streitwert ankommt, ist zutreffend. Allerdings ist die Berechnung des LAG Mainz unzutreffend, weil es seiner Berechnung lediglich die Gebührenbeträge des § 49 RVG zugrunde legt. Die Beschwer eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts beschränkt sich aber...mehr

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AGS 12/2009, Anteilige Anre... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist ein Paradebeispiel dafür, dass man im Rahmen der Kostenfestsetzung zu falschen Ergebnissen kommt, wenn man nicht die Fragen des Vergütungsanspruchs und die Frage der Kostenerstattung trennt und wenn man bei mehreren Kostenerstattungsgläubigern nicht plan- und gesetzesmäßig vorgeht. I. Die Abrechnung Nach dem Sachverhalt war der Anwalt für...mehr

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AGkompakt 11/2011, Keine Be... / 2 II. Die Entscheidung

Anwalt kann in eigenem Namen Streitwertbeschwerde einlegen Grundsätzlich ist ein Verfahrensbevollmächtigter berechtigt, in eigenem Namen gegen die gerichtliche Wertfestsetzung Beschwerde zu erheben (§ 32 Abs. 2 RVG). Dies folgt daraus, dass die gerichtliche Wertfestsetzung für ihn bindend ist (§ 32 Abs. 1 RVG). Danach stehen dem Anwalt die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu, d...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / e) Dauer der Therapieunterbringung

Da sich die Beiordnung des Anwalts auch auf die gesamte Dauer der Therapieunterbringung erstreckt, schafft § 20 Abs. 3 ThUG eine besondere Regelung, mit der Unbilligkeiten ausgeschlossen werden sollen. Danach erhält der beigeordnete Anwalt für die Zeit zwischen dem rechtskräftigen Abschluss eines Anordnungs-, Verlängerungs- oder Aufhebungsverfahrens und der ersten Tätigkeit ...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / c) Verlängerung oder Aufhebung der Anordnung

In dem Aufhebungs- oder Verlängerungsverfahren (§§ 12, 13 ThUG) erhält der beigeordnete Anwalt die Verfahrensgebühr (Nr. 6302 VV) i.H.v. 108,00 EUR und gegebenenfalls die Terminsgebühr (Nr. 6303 VV) i.H.v. 108,00 EUR. Hinzu kommen die Auslagen (§ 46 Abs. 1 RVG). Es handelt sich um gesonderte Angelegenheiten, so dass die Vergütung auch dem beigeordneten Anwalt gesondert zusteht.mehr

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AGS 03/2011, Verfassungswid... / II. Erstinstanzliches Verfahren vor dem Sozialgericht

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem SG erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV (40,00 EUR – 460,00 EUR; Mittelgebühr 250,00 EUR). Allerdings ist der Rahmen dieser Gebühr nach Nr. 3103 VV reduziert, wenn der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig war (20,00 EUR – 320,00 EUR; Mittelgebühr 170,00 EUR). Das gilt unabhäng...mehr

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AGS 04/2009, Anspruchskonkr... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH betrifft zwar die Vergütungsforderung eines Steuerberaters. Für die Rechtsanwaltsvergütung gilt aber nichts anderes. Zunächst einmal sollte ein Anwalt sehen, dass er seine Vergütung rechtzeitig – am besten sofort nach Fälligkeit – einfordert. Er begibt sich damit gar nicht erst unnötigerweise in die Gefahr, dass seine Vergütung verjähren könnte. Wenn d...mehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / I. Der Fall

Der Gläubiger hatte durch seinen Anwalt gegen den Schuldner unter der ihm bekannten Adresse vollstrecken lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schuldner zwischenzeitlich verzogen war. Der Gläubiger ließ daraufhin unter der neuen Anschrift erneut vollstrecken. Dabei meldete er entsprechend der Abrechnung seines Anwalts für jede Vollstreckung eine gesonderte Verfahrensge...mehr

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AGS 01/2009, Entstehen der ... / I. Zur Verfahrensgebühr

Der Senat weist völlig zutreffend darauf hin, dass für den Anwalt des Beklagten eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3201 VV entstanden ist. Denn die Gebühr entsteht bereits mit der Beauftragung des Anwalts für das Berufungsverfahren und der ersten Tätigkeit in Ausführung dieses Auftrages. Dies kann die Entgegennahme der Information vom Mandanten sein, eine Besprechung ...mehr

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AGkompakt 04/2009, Kostener... / I. Verschuldeter Wechsel

Einzelfälle für verschuldeten Wechsel Ein verschuldeter Wechsel ohne Erstattung der Mehrkosten wurde in den folgenden Fällen angenommen: bei Tod einer Partei, wenn der Erbe zur Fortführung des Rechtsstreits einen neuen Anwalt beauftragt (OLG Hamburg MDR 1979, 762), bei Verweisung des Rechtsstreits (OLG München MDR 2001, 174; OLG Düsseldorf BauR 2002, 350; OLG Koblenz Rpfleger 2...mehr

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AGS 02/2011, Unterlassung e... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner hatte den Anwalt in einem an diesen gerichteten Schreiben als "Ganoven" bezeichnet. Der Anwalt erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Das Gericht hat den Streitwert auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg.mehr

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AGkompakt 07/2009, Vergütun... / II. Die Vergütung in Eilverfahren

Gebühren des Berufungsverfahrens gelten auch im Eilverfahren Wird der Anwalt in einem Eilverfahren tätig, etwa einem Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung, § 69 Abs. 3, Abs. 5 FGO, entstehen für ihn die gleichen Gebühren wie im Hauptsacheverfahren. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Anwaltsgebühren nicht zwischen Hauptsache- und Eilverfahren. Daher gilt d...mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / Leitsatz

War die Tätigkeit des Anwalts weder umfangreich noch schwierig, kann eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 nicht mit der Begründung verlangt werden, der Mehrbetrag bewege sich noch innerhalb des Toleranzbereichs von 20 %. Die Frage, ob der Anwalt mehr als die Schwellengebühr nach Anm. zu Nr. 2300 VV verlangen kann, ist eine Rechtsfrage, die vom Gericht vollumfänglich überprüft ...mehr

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AGS 02/2011, Keine Zusammen... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Unzutreffend ist bereits der Ansatzpunkt, dass die Streitwerte gestaffelt festzusetzen seien. Ein Blick ins Gesetz belegt das Gegenteil. Nach § 63 Abs. 2 GKG ist der Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Unabhängig davon, ob Anträge im Verfahren geändert werden oder nicht, wird aber nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, dere...mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / Leitsatz

War der Anwalt außergerichtlich tätig und wird er anschließend im gerichtlichen Verfahren beauftragt und entsteht dort neben der 1,3-Verfahrensgebühr auch eine 0,8-Verfahrensgebühr aus weitergehenden Gegenständen, mit denen der Anwalt vorgerichtlich nicht befasst war, so wird die Geschäftsgebühr zunächst hälftig auf die 1,3-Verfahrensgebühr angerechnet und erst hiernach gege...mehr

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AGkompakt 05/2009, Wann kan... / IV. Falsche Ermessensausübung

Nachträgliche Korrektur grundsätzlich ausgeschlossen Eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Anwalt bei Bestimmung der konkreten Gebühr aus einem Gebührenrahmen – also beispielsweise bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV – sein Ermessen nach § 14 Abs. 1 RVG ausgeübt hat. Denn dabei handelt es sich um die Ausübung eines Gestaltungsrechtes ge...mehr

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AGS 09/2009, Streitwertbegr... / 3 Anmerkung

Der Leitsatz des OLG Köln heißt vereinfacht ausgedrückt: "Das OLG Köln versteht das Gesetz nicht." Das OLG verkennt die Grundsätze der Streitwertberechnung. Nur die Werte verschiedener Gegenstände können zusammengerechnet werden. Hier lag aber derselbe Gegenstand vor. Daher kam eine Wertaddition nicht in Betracht. Der Mehraufwand des Anwalts wird bei demselben Gegenstand durch...mehr

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AGkompakt 03/2011, Vertretu... / II. Jeder Auftraggeber macht ein eigenes Erbrecht geltend

Jedes Erbrecht ist ein eigener Gegenstand Berühmt sich jeder Auftraggeber eines eigenen selbstständigen Erbrechts, dann liegen der anwaltlichen Tätigkeit verschiedene Gegenstände zugrunde, nämlich das jeweilige Erbrecht des jeweiligen Mandanten. In diesem Fall scheidet eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV aus. Es bleibt vielmehr bei den einfachen Gebühren. Werte der einzelne...mehr

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / V. Zusammenfassung

Der Gesetzgeber sollte dem Geschädigten bei § 843 Abs. 3 BGB ein Wahlrecht einräumen, ob er Rente oder Kapital will. Anwälte, die Geschädigte vertreten, sollten für ihre Mandanten nie pauschal mit 5 % kapitalisieren. Der tatsächliche Kapitalisierungszinsfuß bei Personenschäden liegt z.Z. statt bei 5 % bei 2 %. Fehlerquellen bei Abfindungsvergleichen sind: a) falscher Zinssatz b) ...mehr

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AGkompakt 06/2011, Uneinges... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Schon zu BRAGO-Zeiten war eine entsprechende Einschränkung zu den Bedingungen eines gerichtsortansässigen Anwalts nicht zulässig. Deren bedurfte es damals auch nicht, da nach § 126 Abs. 1 S. 2 BRAGO die Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass der Anwalt seine Kanzlei nicht am Ort des Gerichts hatte, aus der Landeskasse nicht zu erstatten war...mehr

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AGkompakt 12/2010, Terminsg... / III. Der Praxistipp

Bei Scheidungsfolgenvergleich entsteht immer eine Terminsgebühr Wird in einem Scheidungsverbundverfahren ein Vergleich auch über nicht anhängige weitere Gegenstände geschlossen, so entsteht immer eine Terminsgebühr. Entweder wird die Einigung im Termin ausgehandelt, dann entsteht die Terminsgebühr bereits nach Vorbem. 3 Abs. 3, 1. und 3. Var. VV; oder es wird ein schriftlicher ...mehr

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AGS 10/2011, Abrechnung bei... / IV. Übergang vom Bußgeldverfahren zum Strafverfahren nach § 81 OWiG

Wird erst im Hauptverhandlungstermin vom Bußgeldverfahren zum Strafverfahren übergegangen, eröffnet dies keine neue Gebühreninstanz, da die Sache in demselben Verfahren vor demselben Gericht abgehandelt wird.[2] Lediglich die Verfahrensvorschriften ändern sich. Allerdings gelten jetzt im gerichtlichen Verfahren insgesamt die Vorschriften nach Teil 4 VV, da das bisherige Bußg...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Rechtsstreits, in dem der Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt worden waren, beantragte der Kläger die Festsetzung einer 1,3-Verfahrensgebühr. Der Rechtspfleger des LG hat diese Gebühr zwar berücksichtigt und festgesetzt, gleichzeitig aber eine hälftige Geschäftsgebühr mit 0,75 in Abzug gebracht. Gegen diesen Beschluss hat der Kläger sofortige Bes...mehr

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AGS 03/2011, Verfassungswid... / IV. Lösungsvorschlag

Es muss mindestens eine Vergütung in Höhe von 285,00 EUR bleiben, nämlich die Verfahrensgebühr von 250,00 EUR, die ohne Vorbefassung entsteht, sowie zumindest die hälftige Geschäftsgebühr. Eine verfassungsgemäße Lösung muss daher meines Erachtens bei Nr. 3103 VV ansetzen. Im Falle einer vorangegangenen Beratungshilfetätigkeit muss die Ermäßigung nach Nr. 3103 VV ausgeschlossen...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / g) Ansprüche gegenüber dem Betroffenen

Der nach § 7 ThUG beigeordnete Anwalt hat gegen den Betroffenen die gleichen Rechte wie ein Pflichtverteidiger gegenüber dem Beschuldigten, weil durch § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG die Regelungen des § 52 Abs. 1 bis 3 und 5 RVG für entsprechend anwendbar erklärt werden. Der Anwalt kann daher von dem Betroffenen die Wahlgebühren fordern, soweit er die Gebühren nicht bereits aus der La...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / b) Bestimmung der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG aus dem Rahmen der Nr. 2300 VV (0,5 bis 2,5) zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV). In vergaberechtlichen Angelegenheiten dürfte die Überschreitung der Schwellengebühr verhältnismäßig häufig vorkommen...mehr

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AGkompakt 07/2009, Erfasst § 48 Abs. 3 RVG bei Abschluss einer Folgenvereinbarung auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert?

Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache erstreckt sich auch auf Vereinbarungen über Folgesachen Ist einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache (§ 121 FamFG) bewilligt worden, so erstrecken sich Bewilligung und Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG auch auf eine Einigung über eine der dort genannten Folgesachen, ohne dass es einer gesonderten Bewilligung bedarf. Diese Ers...mehr

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AGS 04/2009, Abgrenzung Ber... / 1 Sachverhalt

Der Mandant hatte den Anwalt beauftragt, ein Schreiben zu entwerfen, das später gegebenenfalls an seine Ehefrau abgeschickt werden solle. Der Anwalt hat dieses Schreiben auch entworfen. Zur Absendung an die Ehefrau ist es jedoch nicht mehr gekommen. Der Anwalt hat daraufhin eine Geschäftsgebühr abgerechnet. Der Mandant ist dagegen der Auffassung, die Tätigkeit könne lediglic...mehr

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AGS 06/2009, Mandatskündigu... / Leitsatz

Setzt sich der Mandant mehrfach in unvernünftiger Weise über den fundierten Rat seines Anwalts hinweg, ist dies geeignet, die Vertrauensbasis des Mandats nachhaltig zu erschüttern. Der Anwalt ist dann zur Kündigung des Anwaltsvertrages berechtigt und kann sein Honorar verlangen. AG München, Urt. v. 28.5.2008–2222 C 30394/07mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / IV. Insolvenzplan

Ausreichend ist irgendeine Tätigkeit im Verfahren Im Verfahren über einen Insolvenzplan, der nach § 218 Abs. 1 InsO durch den Schuldner oder den Insolvenzverwalter vorgelegt werden kann, entsteht für den Anwalt eine besondere 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3318 VV RVG. Vertritt der Anwalt den Schuldner, der den Plan vorgelegt hat, so erhöht sich die Gebühr gemäß Nr. 3319 VV RV...mehr

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AGS 06/2011, Erstattungsfäh... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung differenziert zwischen Anfall der Gebühr und deren Erstattungsfähigkeit. Welche Gebühr hier tatsächlich angefallen ist, lässt das Gericht offen. Es ist der Auffassung, dass nach den vorangegangenen Mahnungen der Partei selbst diese aus Gründen der Schadensminderungspflicht nicht mehr berechtigt ist, einen Anwalt mit der umfassenden Vertretung zu beauftragen, s...mehr

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AGS 07/2011, Kein Quotenvor... / 1 Sachverhalt

Die Mandantin der beklagten Anwälte war bei der Klägerin rechtsschutzversichert. Für ein gerichtliches Verfahren war ihr Deckungsschutz gewährt worden bei einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR. Im Rahmen dieser Versicherungspflicht hatte die Klägerin Gerichtskosten in Höhe von 195,00 EUR vorgelegt. Infolge Gerichtskostenermäßigung (Klagerücknahme) wurden 2,0 Gebühren in Höh...mehr

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AGS 07/2009, Für die Annahm... / 2 Aus den Gründen

Der Anspruch des Beschwerdeführers richtet sich in sozialgerichtlichen Verfahren, an denen wie vorliegend Versicherte beteiligt sind, nach §§ 3 und 14 RVG i.V.m. §§ 183, 197 a des SGG (Vergütung nach Betragsrahmengebühren) sowie im Einzelnen nach den Regelungen der Nrn. 1006, 3102 und 3106 VV. Danach hat der Beschwerdeführer keinen höheren Vergütungsanspruch. Ein Anspruch au...mehr

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AGS 09/2009, Empfangsbekenn... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, bei der Honorarabrede handele es sich um einen Vordruck i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO. Die Regelung in Ziffer 6 hinsichtlich des Empfangsbekenntnisses sei nicht unmittelbar und ausschließlich honorarbezogen. Es diene lediglich dazu, dem Erklärungsempfänger im Streitfall Beweiserleichterungen zu verschaffen. Das Empfangsbekenntnis regel...mehr

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zfs 01/2011, Anwaltsvergütu... / 3 Anmerkung

Ich kann den Ausführungen des BGH nicht in allen Punkten zustimmen. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten waren hier in insgesamt drei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Abmahnung Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten hatten von dieser offensichtlich zunächst im Rahmen eines Vertretungsmandates den Auftrag erhalten, die Klägerin wegen eines Wettbe...mehr

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AGS 01/2011, Unangemessenhe... / 2 Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist teilweise begründet. 1. Die Honorarvereinbarung ist wirksam. a) Die Honorarvereinbarung entspricht den Formerfordernissen des § 4 Abs. 1 RVG a.F. aa) § 4 Abs. 1 RVG a.F. bestimmt, dass Vergütungsvereinbarungen eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers erfordern, die Erklärung nicht in der Vollmacht enthalten sein darf, die Vereinbarung als Vergütu...mehr

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AGS 04/2011, Fortdauer der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 35...mehr

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AGS 04/2011, Beiordnung für... / 2 Aus den Gründen

Nach § 78 Abs. 2 FamFG wird in einem Verfahren, in dem wie dem vorliegenden eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, dem Beteiligten ein Rechtsanwalt dann beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. Dies wird vom Grundbuchamt, gestützt auf die Ausführungen der Bez...mehr