Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / C. Anwaltsgebühren

I. Außergerichtliche Vertretung Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Soweit der eine Ehegatte Überlassung der Ehewohnung beantragt und der andere eine Nutzungsentschädigung geltend macht, handelt es sich um denselben Gegenstand. Die Gebühren entstehen nur einmal aus dem einfachen Wert (s.u. Beispiel 2)...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / V. Vollstreckung

In der Vollstreckung erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 3 Anmerkung:

Die Umstände des Einzelfalls sprechen hier wohl in der Tat gegen den Ansatz der Mittelgebühren (vgl. hierzu auch Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, Vorbem. 5 VV RVG Rn 58 ff.; AnwKomm-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. 2013, Vorbem. 5 VV RVG Rn 64 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, Einl. Teil 5 VV RVG Rn 19; Burhoff, RVGreport 2005, 361 und RVGreport 2007, 252 sowie ...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / IV. Einstweilige Anordnungsverfahren

1. Anordnungsverfahren Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 2...mehr

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AGS 10/2014, Antrag auf lau... / Leitsatz

Wird auf zukünftige Beträge aus einer Mieterhöhung geklagt, richtet sich der Wert nicht nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert, sondern nach dem einfachen Jahreswert. Die Zustimmung der Anwälte zu dem vom Gericht festgesetzten Wert hat keine Bindungswirkung gegenüber dem Gericht, weder hinsichtlich der Anwaltsgebühren und erst recht nicht hinsichtlich der Gerichtsgebühren, und...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / 2. Beschwerdeverfahren

Im Beschwerdeverfahren, das in Ehewohnungssachen auch gegen eine Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich ist (§ 57 S. 2 Nr. 5 FamFG), gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV). Die Einigungsgebühr beträgt hier 1,3 (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV).mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / III. Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV), im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – die nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV). Die Einigungsgebühr bemisst sich hier nach Nr. 1004 VV und beträgt 1,3 (Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / VI. Räumungsfrist, Vollstreckungsschutz

Ist einer der Beteiligten zur Räumung der Ehewohnung verpflichtet oder hat er sich in einem Vergleich dazu verpflichtet und wird später eine Räumungsfrist beantragt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 794a ZPO) oder Vollstreckungsschutz nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 796 ZPO, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG. Es entsteht hierfür eine 1...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / I. Außergerichtliche Vertretung

Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Soweit der eine Ehegatte Überlassung der Ehewohnung beantragt und der andere eine Nutzungsentschädigung geltend macht, handelt es sich um denselben Gegenstand. Die Gebühren entstehen nur einmal aus dem einfachen Wert (s.u. Beispiel 2). Kommt es nachfolgend zu einem ...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / 1. Anordnungsverfahren

Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV). Eine Terminsgebüh...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / II. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 2 II. Die Entscheidung

Was sind notwendige Kosten der Zwangs­vollstreckung? Nach der Rechtsprechung des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 2006, 1598; BGH NJW 2006, 1141; BGH NJW 2005, 2460). Notwendig...mehr

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AGS 10/2014, Antrag auf lau... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, im eigenen Namen eingelegte Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten hat hinsichtlich des Streitwertes für den Rechtsstreit keinen Erfolg, wohl aber hinsichtlich der Gegenstandswerte für den Vergleich. Dabei ist das Beschwerdegericht nicht gehindert, über den Antrag hinauszugehen. 1. Die Auffassung des Beschwerdeführers, für den auf wieder...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. 2. a) Nach der Rspr. des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (vgl. BGH RVGreport 2006, 196 (Hansens) = AGS 2006, 214; RVGreport 2006, 111 (ders.) = NJW 2016,1141; AGS 2005, 416...mehr

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zfs 08/2014, Streitwert ein... / 3 Anmerkung:

I. Verfahrensrechtliches Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur. Er stellt sowohl eine Prozesshandlung dar als auch ein Rechtsgeschäft im materiell-rechtlichen Sinne, nämlich einen Vergleichsvertrag. Ist der Vergleich nach materiellem Recht nichtig oder wirksam angefochten, tritt auch die verfahrensrechtliche Wirkung der Prozessbeendigung durch den Vergleich nicht ein. Bez...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Eingabe der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie hat im Umfang des Beschlusstenors einen vorläufigen Teilerfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt von März 2012 bis Oktober 2012 verweigert, denn insoweit hat der...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 963,90 EUR festzusetzen. Denn die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung hat nicht zur Folge, dass der der Antragstellerin beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf den Mehrvergleich auch eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr zu erstatten ist. 1. In welchem ...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 4 Anmerkung II

So sehr die Entscheidung in der Sache zu loben ist, weist sie doch einige Mängel auf. 1. Aussetzung nach § 11 Abs. 4 RVG Das Gericht hat § 11 Abs. 4 RVG übersehen. Es durfte den Wert der Einigungsgebühr gar nicht festsetzen. Wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG bestritten, so muss das Gericht das Verfahren aussetze...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGS 6/2014, Neues zur Reisekostenerstattung

Über die kuriose Rechtsprechung zur Reisekostenerstattung hatten wir bereits im letzten Editorial berichtet. Das LG Neuruppin (S. 307 in diesem Heft) hat jetzt einen neuen Grund gefunden, die Erstattung von Reisekosten des Anwalts abzulehnen, nämlich das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Täter und Opfer im Strafprozess (siehe auch wikipedia: "Stockholm-Syndrom"). Was war...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 3 Anmerkung

Tempora mutantur, et nos mutamur in illis Es ist noch nicht allzu lange her, da hätte hier eine Urteilsanmerkung gestanden, die mit dem LG Essen im wahrsten Sinne des Wortes "ins Gericht gegangen" wäre. Es ist noch gar nicht so lange her, da vertraten die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und auch der Verfasser dieser Urteilsanmerkung ...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Auf das Prozesskostenhilfe-Abänderungsverfahren findet gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die ZPO Anwendung, wobei nach § 40 EGZPO auf die vor dem 1.1.2014 geltende Gesetzeslage abzustellen ist. Das AG hat im Rahmen des von ihm durchgeführten Überprüfungsverfahrens die ursprünglich ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe angesichts der unstreitigen Veränderung der Einkommensve...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 4/2014, Erstattungsfähigkeit der durch die Anrufung eines sachlich unzuständigen Gerichts angefallenen Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Leitsatz Wird ein Rechtsstreit vom LG an das ArbG verwiesen, hat der Kläger, der das unzuständige Gericht angerufen hat, dem Beklagten dessen beim LG entstandenen Anwaltskosten nebst Auslagen zu erstatten, § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.1.2013 – 5 Ta 197/12 1 Sachverhalt Im Hauptsacheverfahren hatte der Kläger zur Geltendmachung eines Zahlungsansp...mehr

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zfs 4/2014, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung:

Die Frage, welche Kosten bei Vertretung mehrerer Streitgenossen durch denselben Prozessbevollmächtigten anfallen, stellt sich nicht nur in der auch dem OLG Koblenz vorliegenden Fallgestaltung, wenn ein Streitgenosse unterliegt und der andere obsiegt. Dasselbe Problem tritt auf, wenn beide Streitgenossen zu unterschiedlichen Anteilen obsiegen, wenn etwa der Bekl. zu 1) seine ...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / C. Mehrfachvertretung

Die Vertretung mehrerer Mandanten in derselben Rechtssache ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Regelung der Anwaltsgebühren in § 7 RVG. Wenn im Unfallprozess Fahrer, Halter und Versicherer sich von unterschiedlichen Rechtsanwälten vertreten lassen, gilt dies als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht mit der Folge...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

Die von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ist statthaft und zulässig (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 57, 59 Abs. 1 FamGKG), insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert erreicht. Die Beschwerde hat auch Erfolg. Das AG hat die Verfahrenswerte unzutreffend berechnet. 1. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass d...mehr

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AGS 4/2014, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Der erforderliche Beschwerdewert (vgl. Hartmann, KostG, 42. Aufl. § 32 RVG Rn 17) von 200,00 EUR ist überschritten. Schon unter Berücksichtigung von 1,3-Anwaltsgebühren nach § 13 RVG ergibt sich eine Differenz von mindestens 253,00 EUR. Indes führt die Herabsetzung ...mehr

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AGS 4/2014, Streitwert eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG enthält einige richtige Ansätze, lässt aber erkennen, dass die Systematik bei der Streitwertfestsetzung nach dem GKG und dem RVG bei der Stufenklage nicht von derjenigen kognitiven Stringenz getragen ist, die das Gesetz vorsieht. Bei der Stufenklage werden mit der Erhebung der Klage alle Stufen rechtshängig. Für die Wertberechnung ist grundsätzlich de...mehr

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AGS 4/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

1. Der Festsetzung der beim LG Kiel angefallenen Anwaltsgebühren gegen den Kläger steht insbesondere nicht die Vorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG entgegen. a) Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG besteht zwar im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigte...mehr

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AGS 3/2014, Gesamtwürdigung bei Festsetzung der Anwaltsgebühren in normalen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren; Erfolg der Tätigkeit als Bemessungskriterium

RVG § 14 Abs. 1 S. 1 RVG VV Nrn. 5100, 5101, 5107 Leitsatz Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der abgerechneten Rechtsanwaltsgebühren muss im Prozess des Mandanten gegen seinen Rechtsschutzversicherer nicht eingeholt werden, da § 14 Abs. 2 RVG keine Anwendung findet. In alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist nicht nur pauschal eine im unteren Bereic...mehr

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AGS 3/2014, Keine gerichtli... / 3 Anmerkung

Dieser Entscheidung ist nicht hinzuzufügen. Endlich einmal ein Gericht, das sich mit dem System der Gerichtskosten befasst und anders als viele Gerichte bis hin zum BGH sich weigert, eine unsinnige Wertfestsetzung zu beschließen. Zutreffend ist wohl, dass für die Anwaltsgebühren ein Wert benötigt wird. Wie das Gericht aber zutreffend erkannt ist, ist dieser Wert nur festzuset...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / Einführung

Wird die Scheidung beantragt, so ist von Amts wegen das Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs einzuleiten (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Dies war auch schon auf der Grundlage der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage der Fall (§ 623 Abs. 1 S. 3 ZPO). Das Verfahren über den Versorgungsausgleich ist danach Folgesache und wird zusammen mit dem Scheidungsverbundverfah...mehr

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AGS 3/2014, Keine gerichtli... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige (§§ 46 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) Beschwerde ist nicht begründet … (wird ausgeführt). III. Die Kostenentscheidung (zu deren Erforderlichkeit BGH, Beschl. v. 6.4.2005 – V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46 Rn 20 m.w.Nachw.) ergibt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO. Der Festsetzung eines Streitwertes für das vorliegende Beschwerdev...mehr

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AGS 3/2014, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beauftragte die Gerichtsvollzieherin gem. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO, § 807 ZPO und § 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO vorzugehen. Die Gerichtsvollzieherin setzte einen Zahlungsplan fest und teilte dies der Gläubigerin mit. Daraufhin beantragte diese die Berücksichtigung weiterer Anwaltsgebühren in Höhe von 54,00 EUR (Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV in Höhe von 45,00 EUR ...mehr

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AGS 2/2014, Wert eines Weit... / 2 Anmerkung

Es ist zu differenzieren: Wird mit der Kündigungsschutzklage ein Weiterbeschäftigungsantrag geltend gemacht, so ist dieser grundsätzlich zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz MDR 2009, 454; LAG Hamburg MDR 2002, 178; LAG Niedersachsen NZA 1989, 862). Wird der Antrag als unechter Hilfsantrag gestellt, ist er für die Anwaltsgebühren zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden ode...mehr

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zfs 2/2014, Unwirksamer for... / Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Gebrauchtwagengarantie geltend. Der Kl. kaufte von dem Autohaus S einen Gebrauchtwagen "inclusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie gem. Bestimmungen der Car-Garantie" zum Preis von 10.490 EUR. Die Garantievereinbarung hatte folgenden Wortlaut: "Der Käufer erhält vom Verkäufer eine Garantie, deren Inhalt sich aus dieser Garantiev...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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AGS 2/2014, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Der Intention des Gesetzes nach handelt es sich bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO grundsätzlich um kein eigenständiges Verfahren; insofern bedarf es daher auch keiner gesonderten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, zumal Anwaltsgebühren nur im Falle der mündlichen Verhandlung über den Einstellungsantrag anf...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / Leitsatz

Hat ein eine Terminsgebühr auslösender Termin im Rahmen eines Stufenverfahrens nur hinsichtlich der Auskunftsstufe stattgefunden, ist hinsichtlich der gerichtlichen und anwaltlichen Verfahrensgebühr der Wert nach dem höheren Zahlungsanspruch und hinsichtlich der Terminsgebühr der Wert nach der geringer anzusetzenden Auskunftsstufe festzusetzen. Ist der gerichtlich festgesetzt...mehr

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FF 2/2014, Geschäftsbericht 2012/2013

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 23.11.2013 in Karlsruhe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24. November 2012 in Bremen bis heute. Dieses Jahr stehen die Herbsttagung und die Mitgliedervers...mehr

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AGS 1/2014, RVG-Textausgabe mit Tabellen. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag. 106 S. 14,00 EUR, Kostentafeln und andere Tabellen für die juristische Praxis. 33. Aufl., 2014. Herausgegeben von der Hans Soldan GmbH. Deutscher Anwaltverlag. 553 S. mit Griffregister. 44,00 EUR, Gesamtkostentabelle. Prozessrisiko-Anwaltsgebühren-Gerichtskosten. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag, 51 S. Ringbuchheftung Hochformat. 24,00 EUR

Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG hat der Anwaltverlag seine Text- und Tabellenwerke aktualisiert und neu aufgelegt. Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und die mehrfachen Änderungen der Gebührenbeträge sowohl im RVG als auch im GKG und FamGKG haben leider ein früheres Erscheinen unmöglich gemacht. Zwischenzeitlich konnten aber sämtliche Gesetzes- und Tabellenwer...mehr

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zfs 12/2013, Keine gesonder... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung ist richtig, für die im Rechtsmittelverfahren in ähnlicher Situation wie hier der Revisionsanwalt der Kl. tätigen Anwälte jedoch unbefriedigend. Allerdings gibt der amtliche Leitsatz die Problematik nicht ganz richtig wieder. Es ging hier nicht um die Festsetzung des Streitwerts – der war hier durch einen anderen Beschluss bereits festgesetzt –, sondern um d...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zur Festsetzung des Vergleichsmehrwerts Wörtlich heißt es in den Gründen: "Die Beschwerdeführer erstreben eine Anhebung des Werts, der für den Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde. Dieser Wert ist ausschließlich für die Anwaltsgebühren relevant." Weder dem AG noch dem LG ist offenbar bekannt, dass im Falle eines vor Gericht abgeschlossenen Mehrwe...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

Der Fehler des Anwalts lag darin, dass er sich nicht gegen die fehlerhafte Wertfestsetzung des Gerichts gewehrt, sondern sogar insoweit auf Rechtsmittel verzichtet hat. Aus dem Wert der anhängigen Gegenstände war die Verfahrensgebühr für das Verfahren im Allgemeinen angefallen (Nr. 5110 GKG-KostVerz.). Aus dem Mehrwert war die Vergleichsgebühr der Nr. 5600 VV angefallen. Dafü...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten aus einem – inzwischen beendeten – familienrechtlichen Anwalts-Dienstvertrag gem. §§ 611, 675, 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 283 BGB. Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da er infolge Beendigung des Mandats endgültig en...mehr

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AGS 9/2014, Kosten einer De... / 3 Anmerkung

Das gleiche gilt auch für den Wert der Gerichts- und Anwaltsgebühren (§ 43 Abs. 1 GKG). Norbert Schneider AGS, S. 408 - 409mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist in jeder denkbaren Auslegung unzulässig und daher zu verwerfen. Ob die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in der Sache zu korrigieren wäre, bedarf daher keiner Erörterung. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jün...mehr

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AGS 1/2014, Vergleichsgebüh... / 3 Anmerkung

1. Keine Vergleichsgebühr bei anderweitiger Anhängigkeit Nach der bisherigen Gesetzesfassung war strittig, ob die gerichtliche Vergleichsgebühr nur dann anfällt, wenn der mitverglichene Gegenstand überhaupt nicht anhängig ist, oder bereits dann, wenn er in diesem Verfahren nicht anhängig ist. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber die Frage beantwortet. Sowohl im GKG als auch im ...mehr