Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2 Rechtsnachfolge bei Träger- oder Organisationsformwechsel

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 gewährleistet einen nahtlosen Übergang bisheriger Trägerschaften und Organisationsformen in eine neue Trägerschaft oder Organisationsform. Dies umfasst den Übergang einer gemeinsamen Einrichtung in eine zugelassene kommunale Trägerschaft und umgekehrt, einer getrennten Aufgabenwahrnehmung in eine gemeinsame Einrichtung oder eine zugelassene kommunale Träg...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 69 bezieht sich auf § 82a SGB XII. Dort ist ab dem 1.1.2021 ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen geregelt. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI erreicht haben, ein Betrag in Höhe von 100,00 EUR monatlich aus de...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.4 Anbieter von Eingliederungsleistungen

Rz. 20 Satz 4 schließt Vertreter von Beteiligten des Arbeitsmarktes von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat aus, wenn der Beteiligte Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbietet. Damit werden Interessenkollisionen im örtlichen Beirat vermieden. Die gemeinsame Einrichtung wird dadurch nicht dahin beraten, gerade das Angebot an Eingliederungsleistungen des Beteiligten ...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.3 Widerruf der Übertragung (Abs. 3)

Rz. 18 Ein Widerruf nach Abs. 3 hat der ernsten Konsequenzen wegen und der das Gesamtsystem belastenden Auswirkungen mehrere Voraussetzungen bzw. sieht mehrere unterschiedliche Konstellationen vor. Zunächst müssen Mängel vorliegen bzw. festgestellt worden sein, die zugleich auf einem Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Im Grundsatz genügt ein einziger...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.3 Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Als Rechtsaufsicht gestaltet sich auch die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen nach Abs. 3. Die Jobcenter haben, soweit sie als gemeinsame Einrichtung gebildet worden sind, nur eine Wahrnehmungsverantwortung und keine eigenen Fachaufgaben, folglich kann es keine unmittelbare Fachaufsicht im klassischen Sinn über sie geben. Deshalb umfasst die Rechtsaufsicht üb...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.4 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 16 Ob die Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihren anderweitigen dienstlichen Aufgaben freigestellt wird, hängt maßgeblich von der Größe des Jobcenters ab, insbesondere der Zahl der Beschäftigten. Dies ist zwar mit besonderen Vergünstigungen verbunden, z. B. einem monatlichen Verfügungsfonds und ggf. einer Aufwandsentschädigung, aber nicht zwingend. Maßstab ist d...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44j greift das Ziel der Bundesregierung auf, Männer und Frauen gleichzustellen und insbesondere wegen des Geschlechts bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und künftige Diskriminierungen zu verhindern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 und 4 u. a.). Dazu sollen Frauen gefördert werden, um bestehende Diskriminierungen abzubauen. Zur anzustrebenden Gleichste...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.2 Übergangsszenarien der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 16 Die bis 31.12.2010 zulässigen Arbeitsgemeinschaften sind zum 1.1.2011 allesamt in eine gemeinsame Einrichtung übergegangen, auch wenn der kommunale Träger einen Antrag auf Zulassung als zugelassener kommunaler Träger mit Wirkung zum 1.1.2012 oder später in der 2. Welle zum 1.1.2017 stellte. Daraus resultieren im Ergebnis gleichwohl 3 Übergänge aus Arbeitsgemeinschafte...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung nach dem SGB III übergangsweise noch nach dem Recht, das nach § 54a und § 130 SGB III bis zum 28.5.2020 gegolten hat. § 82 überträgt die Übergangsregelung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in § 450 Abs. 1 Satz 1 SGB III und zur ausbildungsbegleitenden...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.4 Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 16 Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu d...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.4 Rechte der Personalvertretung bei den Trägern

Rz. 16 § 44h Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu dem Dienstherrn bzw. Arbe...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschriften über die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX auch die Verweisungen in § 21 Abs. 4 Satz 1 und § 23 Nr. 2 zum 1.1.2020 entsprechend anzupassen. Sie schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach Maßgabe der Übergangsv...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.3 Arbeitsgruppe der Vorsitzenden

Rz. 12 § 44h Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung eröffnete bei Einfügung in das SGB II mit Wirkung zum 1.8.2013 die Möglichkeit für Leistungsberechtigte, abweichend von dem in § 29 Abs. 1 Satz 1 a. F. grundsätzlich normierten Prinzip der Sach- und Dienstleistung und der in ausgewählten Fällen zu erbringenden Geldleistung (§ 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 a. F.: Schulbedarf, Schülerbeförderung und optional Ausflü...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.1 Übergangsszenarien

Rz. 12 Die Übergangsszenarien lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien in mehrere Gruppen aufteilen. Zweckmäßig ist jedenfalls eine Betrachtung, die von den Grundsicherungsstellen ausgeht, die die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010 erbracht haben, nämlich die Arbeitsgemeinschaften im Regelfall des früheren § 44b , die nach Maßgabe der Komm...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Bezug auf die speziellen Aspekte der Datenerhebung nach § 51b, der Ausweitung des Gebietes einer zugelassenen kommunalen Trägerschaft au...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.1 Lernförderung

Rz. 3 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben der Begründung des § 71 zufolge gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen demnach deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Die individuellen Hilfen zur Lernförderung für bedürftige Schüler nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.1 Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 regelt die Führung der Geschäfte durch den Geschäftsführer. Jede gemeinsame Einrichtung hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Mehrere Geschäftsführer sind auch dann nicht zulässig, wenn sich beide Träger darüber einig sind. Eine Wechselwirkung enthält nur Abs. 2 Satz 6. Rz. 16 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung h...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.4 Alternativ zuständige Sozialleistungsträger

Rz. 58 In Anlehnung an die Bedarfslage (vgl. unter Abschnitt Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen, Rz. 53 ff.) und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen kommen als andere Sozialleistungsträger im Sinne von § 12 SGB I i. V. m. §§ 18 ff. SGB I insbesondere die Leistungsträger der Grundsicherung, aber auch die Agentur für Arbeit oder auch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 71 Bei der Fortführung der Hilfe über die Volljährigkeit hinaus handelt es sich um ein neues Leistungsverhältnis und nicht um ein einheitliches Leistungsverhältnis. Ein ursprünglich gestellter Hilfeantrag stellt daher keinen Folgeantrag dar. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 SGB IX (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.6. 2021, 12 B 636/...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.3 Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen

Rz. 53 Der Jugendhilfeträger hat vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage des jungen Menschen, selbst zu prüfen, ob Leistungen anderer Sozialleistungsträger notwendig erscheinen und daher ein Zuständigkeitsübergang auf diese in Betracht kommt. Maßstab ist dessen individuelle Bedarfslage. Rz. 54 Die insoweit naheliegende Fallkonstellation ist die wirtschaftliche Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 72 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versicherungszweige und ihre Träger

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die gesetzliche SozVers ist – neben privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen – die bedeutendste Form der > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Ihre Träger sind für diemehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 3 Praxishinweise

Rz. 47 Zwischen dem von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Ausbildungsgeld gemäß §§ 112 ff. SGB III und der Jugendhilfe – hier in Form der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 a.F. i.V.m. § 34 in Form der Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform – besteht Zweckgleichheit i. S. d. § 93 Abs. 1 Satz 3; der angemessene Barbetrag zur persönlichen Verfügung i. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.3 Welche Behörde ist zuständig: Jobcenter oder Sozialamt?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus des Flüchtlings. Die nachfolgende Tabelle gibt eine grobe Übersicht. Der Mietinteressent selbst sollte jedoch regelmäßig Auskunft darüber geben können, welche Behörde für ihn zuständig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 3 Datenabfragen und Datenschutz

Ist der Mietinteressent Sozialhilfeempfänger, was regelmäßig der Fall sein dürfte, wird die Miete über das Jobcenter bezahlt werden. Möchte der Vermieter Informationen beim Jobcenter über seinen künftigen Mieter einholen, ist zu beachten, dass die beim Jobcenter bekannten Daten der Flüchtlinge dem Sozialdatenschutz unterliegen. Um Auskunft zu erhalten, bedarf der Vermieter e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.2 Vielehe/Polygamie

Nach deutschem Recht können nur 2 Personen eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Entsprechend können auch nur diese 2 Personen als Mieter einen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten dieses Familienstandes unterschreiben. Dabei ist es unerheblich, ob dies Frau/Mann, Mann/Mann oder Frau/Frau betrifft. Eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Viel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.1 Möglicher Familiennachzug

Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.3 Kindergeldfälle (Abs. 2a)

Rz. 12 Nach § 38 Abs. 2a S. 1 FGO ist in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG (Kindergeld) das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder hilfsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzprinzip). Eine plausible Wohnsitzangabe des Klägers ist vor dem Hint...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.1 Bundesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 29 Von der Möglichkeit der spezialgesetzlichen Zuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit hat der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Altersvorsorgezulagen im Sinne des XI. Abschnitts des EStG [1], Arbeitnehmersparzulage i. Z. mit vermögenswirksamen Leistungen[2], Bergmannsprämien [3], Datenschutzrechtliche Streitigkeiten i. Z. mit der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten. Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit der E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.3 Pflicht zur Übermittlung der Beurteilung an die Agentur für Arbeit

Rz. 21 Die Pflicht der Maßnahmeteilnehmer, sich einer Beurteilung zu unterziehen, wird bezüglich der Träger der Maßnahme durch die Pflicht nach Abs. 2 Satz 2 flankiert, ihre Beurteilung an die Agentur für Arbeit unverzüglich zu übermitteln. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Beurteilung leistungsbezogener Merkmale. Die Beurteilung soll einen Überblick über die Stärk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.9.1 Agenturen für Arbeit

Rz. 26 Adressat der Anzeige- und Bescheinigungspflicht ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 54 Einglied... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtete die Agenturen für Arbeit, für die Eingliederungsleistungen wie im Bereich der Arbeitsförderung eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Das betraf gleichermaßen die Agenturen für Arbeit mit einem gebildeten Jobcenter nach § 44b wie auch kommunale Träger, die zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II zugelassen worden sind, und ...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.5 Sonderregelung für Berlin, Bremen und Hamburg

Rz. 12 Abs. 3 berücksichtigt den besonderen Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als eigenständige Bundesländer. Rz. 13 Der Senat von Berlin hatte sich frühzeitig beim organisatorischen Aufbau und der Umsetzung des SGB II ab 2005 auf Arbeitsgemeinschaften in landeseinheitlicher Lösung festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Belange der Bezirke als "...mehr