Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2

Rz. 8 Die Maßstäbe zur Bemessung der Höhe der Vergütung sind vorgegeben in der Reihenfolge der vorrangig anzuwendenden Taxe, soweit eine solche vorhanden ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kommt es auf die Üblichkeit einer Vergütungshöhe an. Rz. 9 Eine Taxe ist ein bestimmter Vergütungssatz, der durch Bundes- oder Landesrecht festgelegt ist.[1] Taxmäßig festgelegte Vergü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die GewSt-Freiheit der Freiberufler bestand schon nach dem preußischen GewStG vom 24.06.1891. Der Katalog der freien Berufe erfasste außer Ärzten und RA Einkünfte aus schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit (vgl § 15 preußisches EStG). In der Weimarer Republik galten § 9 Nr 2 ESt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begleitdelikte (§ 386 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) Kirchensteuer und andere öffentlich-rechtliche Abgaben Ergänzender Hinweis: Nr. 17 Abs. 1 Nr. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17) Rz. 72 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ist die FinB für die selbständige Ermittlung der Tat auch dann zuständig, wenn diese eine Steuerstraftat darstellt, zugleich aber auch andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nicht zur Abfärbung führende Fallgestaltungen

Rn. 285 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nicht zur Abfärbung führen folgende Fallgestaltungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriffsbestimmung

Rn. 129 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei der Begriffsbestimmung geht die Rspr und die ihr folgende (noch) hM vom Prinzip der Einzelähnlichkeit aus. Da weder die freiberufliche Tätigkeit eindeutig definiert noch ein übergreifender Begriff des Katalogberufs entwickelt worden sei (BFH BStBl III 1956, 89), genügt es hiernach nicht, bei dem vorzunehmenden Ähnlichkeitsvergleich alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht immer zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind, richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / A. Einführung

Rz. 1 Soziale Netzwerke wie LinkedIn, Facebook, Google+, Twitter und XING sind auch aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. In Deutschland soll es im Jahr 2016 bereits mehr als 45,5 Mio.[1] Nutzer gegeben haben. Nach einer aktuellen Studie aus Januar 2021 sollen es nunmehr bereits 66 Mio. Nutzer sein und damit ca. 79 % der deutschen Bevölkerung.[2] Die Entwicklungen im B...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Einzelfälle

Rz. 51 Ein interessanter Rechtsstreit wurde vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf[74] verhandelt. Eine Auszubildende postete auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen". Nach ihrer Krankmeldung machte sie Urlaub auf Mallorca und stellte später ihre Urlaubsbilder ins Netz. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos mit ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Betriebsarzt

Rz. 65 Nach §§ 1, 2 ASiG erfolgt die Bestellung des Betriebsarztes in schriftlicher Form. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Unfallschutzes und umfasst insbesondere die Beratung beimehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Überlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 20 Eine unbeschränkte private Nutzung der überlassenen Kommunikationsgeräte bedarf zwingend einer vorherigen Einwilligung des Arbeitgebers, die sowohl arbeitsvertraglich als auch durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung erfolgen kann. Rz. 21 Der Arbeitgeber ist zu einer solchen Einwilligung grundsätzlich nicht verpflichtet. Insofern erwogen wird lediglich, ob der Arb...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Grundmuster einer Überlassungsvereinbarung und deren Varianten

Rz. 119 Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Vereinbarung zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeber – und _________________________ – im Weiteren: Arbeitnehmer – Präambel Zwischen den Parteien besteht seit dem _________________________ ein Arbeitsvertrag. Im Zusammenhan...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / III. Überwachung durch den Arbeitgeber

Rz. 42 Die Überwachung der Nutzung von ausschließlich zu dienstlichen Zwecken bereitgestellten Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig, soweit es die Verbindungsdaten, -zeiten und -umstände angeht.[24] Der Arbeitgeber hat das Recht, die Telefon- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu überprüfen, ob diese alleine dienstlichen...mehr

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Rationalisierungsschutz / 1 Einleitung

Grundlage des Rationalisierungsschutzes sind die Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter, vom 9.1.1987 in der Fassung vom 2.4.2002 abgeschlossen zwischen dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und den Gewerkschaften andererseits. Nach der Definition in den Vorbemerkungen zum Tarifvertr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / I. Einleitung

Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versc...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.1 Subjektivität bei Zinssatz und Prognose

Zukunftserfolgswertverfahren ermitteln den diskontierten Wert prognostizierter Erfolge. Mit Prognose und Diskontierungszinssatz steht und fällt die Bewertung: Der Kalkulationszinssatz ergibt sich (ohne Wachstum) systematisch aus dem risikofreien Basiszinssatz sicherer Staatsanleihen und einem Risikozuschlag für operative und für aus der Kapitalstruktur resultierende Unterneh...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Entgelt / 2.2.4 Anlage D – Ärztinnen und Ärzte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Eine Anlage D enthält der TVöD nur für Ärzte und Ärztinnen im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B). Die Anlage D enthält die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 14 und 15 für die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (siehe hierzu nachfolgend Ziff. 2.2.6.1).mehr

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Entgelt / 2.2.6.1 Ärztinnen und Ärzte – Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöD-B

Im Bereich der VKA erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-K. Diese sieht entsprechend den für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) maßgebenden Entgeltgruppen I und II Tabellenentgelte nur für diese beiden Entgeltgruppen vor. Im Geltungsbereich des Besonderen Teils Pflege- un...mehr

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Entgelt / 11.3.2.1 Geltungsbereich

Während in Teil A Nr. 1 Buchst. b) bb) des Einigungspapiers (Corona-Sonderprämie) nur der Begriff "Gesundheitsbehörde" verwendet wird, erstreckt sich nach dem Wortlaut des Tarifvertrages der Geltungsbereich auf die Beschäftigten, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind. Die "Erweiterung" um den Begriff "Gesundheitsamt...mehr

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Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.mehr

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Entgelt / 11.2.2.2 Höhe der Sonderzahlung

Die Höhe der Sonderzahlung ist – wie bei der Jahressonderzahlung – nach Entgeltgruppen gestaffelt: Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8, S2 bis S8b, P5 bis P 8: 600 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 12, S9 bis S18, P9 bis P 16: 400 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 EUR Maßgeblich ist die Entgeltgruppe, die der Beschäftigte am 1. Oktober 2020...mehr

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Entgelt / 2.2.3 Anlage C (VKA) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Eine von der TVöD-Tabelle abweichende Entgelttabelle besteht mit der zum 1.11.2009 neu eingefügten Anlage C für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (siehe Stichwort Sozial- und Erziehungsdienst) im kommunalen Bereich. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Bundes gilt die Anlage C zum TVöD-V nicht. In § 15 Abs. 2 Satz 3 TVöD-V (entspricht § 1 Abs. ...mehr

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Entgelt / 2.6.3 Entgeltordnung

Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund; Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zu Abschnitt XXII.); Zulage bei fehlenden 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3); Funktionsz...mehr

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Entgelt / 2.5.8.1.5 Besondere Entgeltbestandteile

Für die Erhöhung besonderer Entgeltbestandteile in den Durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-K bzw. TVöD-B wie dem Einsatzzuschlag im Rettungsdienst nach § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD bzw. § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD-B, den Bereitschaftsdienstentgelten nach § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-K bzw. § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-B, den Zulagen für Ärztinnen und Ärzte nach § 15 Abs. 2.2 und 2.3 TVöD...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

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Entgelt / 3.6.3 Zulage für Fachärzte/innen im öffentlichen Gesundheitsdienst

Um den Arbeitgebern angesichts der gestiegenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere nach Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Handlungsoption zu geben, hat die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Sitzung am 29.3.2012 eine Arbeitgeberrichtlinie beschlossen, die sofort zur Anwendung kommen konnte. Die Richtlinie zur Gewäh...mehr

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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zfs 01/2022, Keine Passivle... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Invaliditätsleistung aus dem Versicherungsvertrag vom 4.8.2014 i.V.m. §§ 16, 20 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 AUB." a) Der Bekl. zu 1 ist nicht passivlegitimiert. Zur Begründetheit der Klage gehört, dass das eingeklagte Recht dem Kl. zusteht, er Träger dieses Rechts ist, und dass es sich gegen den Bekl. richtet, der der materiell-...mehr

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K / Körperliche Untersuchungen mit Verletzung des Schamgefühls [Rdn 2926]

Rdn 2927 Literaturhinweise: Ferber, Das Opferrechtsreformgesetz, NJW 2004, 2562 Neuhaus, Das Opferrechtsreformgesetz 2004, StV 2004, 620 Rudolphi, Die Revisibilität von Verfahrensmängeln im Strafprozeß, MDR 1970, 93. Rdn 2928 1. § 81d ist durch das OpferRRG 2004 geändert worden. Während § 81d früher nur für körperliche Untersuchungen einer Frau galt, ist die Vorschrift nun gesc...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1721]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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L / Leichenschau [Rdn 3036]

Rdn 3037 Literaturhinweise: Baumjohann/Benecke, Auf falscher Fährte: Leichenerscheinungen und Fehlinterpretationen, Krim 2019, 89 Bellmann/Schuff, Die ärztliche Leichenschau – zwischen Anspruch und Wirklichkeit, StRR 2013, 135 Dähn, Die Leichenöffnung: Augenscheins- oder Sachverständigenbeweis?, JZ 1978, 640 Dettmeyer/Madea, Ärztliches Schweigerecht bezüglich der Daten der Leic...mehr

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2264]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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K / Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 2931]

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